Corona-Hilfen auch für Taxen
Corona-Hilfen auch für Taxen
Nach den Infos hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... 6-2jXf4Qj0
sind auch wir anspruchsberechtigt.
Ohne Gastro, Veranstaltungen und Hotels habe ich im November bislang einen Schichtschnitt von € 40,- gefahren!!!
Poorboy
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... 6-2jXf4Qj0
sind auch wir anspruchsberechtigt.
Ohne Gastro, Veranstaltungen und Hotels habe ich im November bislang einen Schichtschnitt von € 40,- gefahren!!!
Poorboy
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- User
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Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
Du fährst noch normale volle Schichten?
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
Hi,
in Hamburg ist die Betriebspflicht in der Tat bis zum 31.03.2021 aufgehoben.
Fahren müssen wir also nicht, aber wir müssen darben, weil Herr Altmaier uns nicht auf dem Schirm hat.
Grüße C.L.
in Hamburg ist die Betriebspflicht in der Tat bis zum 31.03.2021 aufgehoben.
Fahren müssen wir also nicht, aber wir müssen darben, weil Herr Altmaier uns nicht auf dem Schirm hat.
Grüße C.L.
same shit - different day
- Taxi Georg
- Vielschreiber
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Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
Wie sieht es denn in DUS aus? Da habe ich noch nichts gehört!
@TMB?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
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Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
Auf die Betriebspflicht wird wohl nicht gepocht solange genügen Taxen unterwegs sind.
Halt die rheinische Art...solange es keinen stört...
Die Rhein-Taxi-Unternehmer reduzieren ihre Autos nach Bedarf.
Zur Zeit ist weniger als die Hälfte und nur zu festgelegten Zeiten auf der Straße, einige reduzieren jetzt auf 20-25%.
Da bei den angeschlossenen Unternehmen der Stundenlohn und das KUG pünktlich gezahlt wird machen auch die Fahrer mit.
Halt die rheinische Art...solange es keinen stört...
Die Rhein-Taxi-Unternehmer reduzieren ihre Autos nach Bedarf.
Zur Zeit ist weniger als die Hälfte und nur zu festgelegten Zeiten auf der Straße, einige reduzieren jetzt auf 20-25%.
Da bei den angeschlossenen Unternehmen der Stundenlohn und das KUG pünktlich gezahlt wird machen auch die Fahrer mit.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 09.11.2020, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Taxi Georg
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Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
Danke für die Info TMB.
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- Taxi Georg
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Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
FYI
Quelle nicht bekannt!
Quelle nicht bekannt!
anonym zugestellt hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich haben Sie durch die Medien erfahren, dass es eine weitere „Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020“ geben wird.
Bei dieser Wirtschaftshilfe wird auf Basis des Umsatzes des Monats November 2019 eine einmalige Zahlung in Höhe von 75 % geleistet.
Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld werden dabei angerechnet, damit es zu keiner doppelten Förderung kommt.
Aufgrund zahlreicher Rückfragen möchten wir Ihnen hiermit klarstellend ein paar Informationen zur Hand geben.
- Die „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ hat NICHTS mit der Überbrückungshilfe, die Sie alle kennen, zu tun.
- Anspruchsberechtigt sind nur Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anweisungen schließen mussten (direkt Betroffene) oder aber Unternehmen, die nachweislich mind. 80% ihres Umsatzes mit diesen betroffenen Unternehmen erzielt haben (indirekt Betroffene).
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Taxigewerbe NICHT zu den indirekt Betroffenen zählt, da die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
Natürlich ergeben sich aufgrund der Schließung der Gastronomie auch im Taxibewerbe erhebliche Umsatzrückgänge.
Beachten Sie jedoch bitte, dass Sie Ihre Umsätze nicht mit den Gastronomen erzielen (also keine Umsätze „mit den betroffenen Unternehmen“), sondern mit deren Gästen.
Für die Gäste wiederum gibt es keine behördlichen Anordnungen.
Auch die IHK hat uns zwischenzeitlich bestätigt, dass das Taxigewerbe leider nicht zu den betroffenen Unternehmen gehört.
Wir wissen natürlich nicht, ob sich den Voraussetzungen in nächster Zeit ändern werden.
Aus heutiger Sicht müssen wir jedoch leider davon ausgehen, dass Taxi-Unternehmer keinen Anspruch auf die „Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020“ haben.
.....
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater
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Re: Corona-Hilfen auch für Taxen
Kann mir jemand Hamburger Steuerberater nennen, die für unsereins die Überbrückungshilfe als einzelne Leistung beantragen? Normalerweise erledige ich meine Steuersachen selbst.