Hallo Zusammen,
vielleicht weiss wer auf welcher Grundlage das Kurzarbeitergeld für Arbeitenehmer in Bezug auf die welchselnden Einkommen, Umsatzbezogen haben.
Werden wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die letzen 3 Monate oder die letzten 12 Monate herangezogen?
Soweit ich weiss wird von der Bundesagentur für Arbeit das bezogene Kurzarbeitergeld, was die Höhe betrifft, nicht
sofort überprüft. Sondern erst am Ende des Bezuges.
https://www.eversheds-sutherland.com/gl ... uer-arbeit
Vielleicht kann wer die beiden Fragen beantworten.
Danke
Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?
Moin,
Das KUG berechnet sich in der Regel nach deinem Einkommen der letzten 13 Wochen, wie auch bei der Lohnfortzahlung.
Der Unternehmer hat aber die Möglichkeit auch einen längeren Zeitraum zugrunde zu legen, bei uns die letzten 12 Monate.
Das sogenannte fiktive Einkommen wird am Anfang des Bezuges festgelegt und ändert sich dann nicht mehr.
Eine Überprüfung macht tatsächlich erst nach Abschluss der KUG-Zahlungen Sinn, da ja nicht alle Mitarbeiter auf 0 Stunden gesetzt werden müssen und sich daraus Variable Zahlungen über den Bezugszeitraum ergeben
Das KUG berechnet sich in der Regel nach deinem Einkommen der letzten 13 Wochen, wie auch bei der Lohnfortzahlung.
Der Unternehmer hat aber die Möglichkeit auch einen längeren Zeitraum zugrunde zu legen, bei uns die letzten 12 Monate.
Das sogenannte fiktive Einkommen wird am Anfang des Bezuges festgelegt und ändert sich dann nicht mehr.
Eine Überprüfung macht tatsächlich erst nach Abschluss der KUG-Zahlungen Sinn, da ja nicht alle Mitarbeiter auf 0 Stunden gesetzt werden müssen und sich daraus Variable Zahlungen über den Bezugszeitraum ergeben
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?
Ich war die letzten 12 Monate für3 Monate Arbeitslos, Krankheitsbedingt. In diesen 3 Monaten habe ich Arbeitslosengeld bezogen. Wir wird das angerechnet?
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
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Re: Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?
Da dein Unternehmer nicht dein Arbeitslosengeld zahlte wird das auch nicht in die Berechnung einfließen.
Er wird dann deine Abrechnungen bei ihm als Berechnungsgrundlage zu Rate ziehen.
Sprich einfach mit ihm.
Er wird dann deine Abrechnungen bei ihm als Berechnungsgrundlage zu Rate ziehen.
Sprich einfach mit ihm.
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