Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Antworten
Reiner34
Ich bin neu hier
Beiträge: 6
Registriert: 16.03.2020, 22:35
Wohnort: Hmaburg

Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?

Beitrag von Reiner34 » 29.05.2020, 20:20

Hallo Zusammen,

vielleicht weiss wer auf welcher Grundlage das Kurzarbeitergeld für Arbeitenehmer in Bezug auf die welchselnden Einkommen, Umsatzbezogen haben.
Werden wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall die letzen 3 Monate oder die letzten 12 Monate herangezogen?

Soweit ich weiss wird von der Bundesagentur für Arbeit das bezogene Kurzarbeitergeld, was die Höhe betrifft, nicht
sofort überprüft. Sondern erst am Ende des Bezuges.
https://www.eversheds-sutherland.com/gl ... uer-arbeit


Vielleicht kann wer die beiden Fragen beantworten.

Danke

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.05.2020, 09:08

Moin,
Das KUG berechnet sich in der Regel nach deinem Einkommen der letzten 13 Wochen, wie auch bei der Lohnfortzahlung.
Der Unternehmer hat aber die Möglichkeit auch einen längeren Zeitraum zugrunde zu legen, bei uns die letzten 12 Monate.
Das sogenannte fiktive Einkommen wird am Anfang des Bezuges festgelegt und ändert sich dann nicht mehr.

Eine Überprüfung macht tatsächlich erst nach Abschluss der KUG-Zahlungen Sinn, da ja nicht alle Mitarbeiter auf 0 Stunden gesetzt werden müssen und sich daraus Variable Zahlungen über den Bezugszeitraum ergeben
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Reiner34
Ich bin neu hier
Beiträge: 6
Registriert: 16.03.2020, 22:35
Wohnort: Hmaburg

Re: Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?

Beitrag von Reiner34 » 30.05.2020, 18:06

Ich war die letzten 12 Monate für3 Monate Arbeitslos, Krankheitsbedingt. In diesen 3 Monaten habe ich Arbeitslosengeld bezogen. Wir wird das angerechnet?

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Kurzarbeitergeld, Berechnungsgrundlage - die letzen 12 oder 3 Monate?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 31.05.2020, 18:33

Da dein Unternehmer nicht dein Arbeitslosengeld zahlte wird das auch nicht in die Berechnung einfließen.
Er wird dann deine Abrechnungen bei ihm als Berechnungsgrundlage zu Rate ziehen.
Sprich einfach mit ihm.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Antworten