Kein KUG für Taxibetriebe
Kein KUG für Taxibetriebe
Mein Unternehmer hat sehr früh Kurzarbeitergeld beantragt und am letzten Montag vorab telefonisch nachgefragt. Dabei wurde ihm Kasernenhofton vorgeworfen, er würde mit seinem Antrag auf KUG Sozialbetrug versuchen. Es ging hin und her, Antworten wurden verweigert, E-Mails wurden geschrieben, Anwälte wurden konsultiert, auch die Behörde ist informiert (und hat mit den Schultern gezuckt), aber keiner konnte etwas verlässliches oder konkretes vorweisen. Ausser, dass die Fachassistentin der hiesigen Arge sich mit ihren Vorgesetzten abgestimmt hat und auf der Position beharrt, dass im Taxigewerbe aufgrund der flexiblen Arbeitszeit, auch "kurz" gearbeitet werden könne, ohne Unterstützung vom Staat dafür zu bekommen.
Zwar gibt es Presseartikel (zum Beispiel diesen guten Artikel der Taxitimes), allgemeine Informationen und sogar Aussagen von Politikern vor Kameras, dass das Kurzarbeitergeld auch Taxiunternehmern zugute käme, aber es gibt bisher noch keinen Bescheid, von dem ich wüsste.
Schließlich konnte die Arge doch dazu bewegt werden, vorab eine schriftliche Aussage zu treffen. Zitat:
"…dass die Arbeitszeit variabel gestaltet werden kann und die Arbeitnehmer demzufolge auch zeitlich variabel – also nach dem Bedarf Ihres Unternehmens – einsetzbar sind, sodass ein Arbeitsausfall nicht hinreichend bestimmt werden kann. Damit liegt kein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 96 Abs. 1 SGB III vor und Kurzarbeitergeld könnte nicht gezahlt werden.
Ferner wäre, selbst wenn ein Arbeitsausfall unter diesen Umständen hinreichend bestimmt werden könnte, der Arbeitsausfall vermeidbar im Sinne des § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB III, wo es im Gesetz heißt: Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der durch die Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann."
Sollte das Bestand haben, bedeutet das für Taxiunternehmer, dass sie mit der Lohnfortzahlung für Fahrer in Vorleistung gehen - wie das jetzt überall der Fall ist - und dies am Ende von der Arge nicht ersetzt bekommen. Das wäre ein arges Überraschungsei, das aber erst in einigen Wochen oder Monaten geliefert wird und für diese den Ruin bedeutet.
Durch einen privaten Kontakt zum Spiegel wurde Heute dieses Ding an Journalisten weiter geleitet, die zufällig sowieso am Montag eine Schaltung mit dem Arbeitsministerium haben. Mit etwas Glück, wird die Haltung der hiesigen Arge, inkl. der Original-Mails der Fachassistentin, Mitarbeitern des Arbeitsministeriums unter die Nase gehalten, deren Rang möglicherweise ein kleines Bisschen höher ist.
Sollte das etwas bewirken, käme es für mich und unseren Betrieb jedoch zu spät. Euch allen viel Glück und Gesundheit.
Zwar gibt es Presseartikel (zum Beispiel diesen guten Artikel der Taxitimes), allgemeine Informationen und sogar Aussagen von Politikern vor Kameras, dass das Kurzarbeitergeld auch Taxiunternehmern zugute käme, aber es gibt bisher noch keinen Bescheid, von dem ich wüsste.
Schließlich konnte die Arge doch dazu bewegt werden, vorab eine schriftliche Aussage zu treffen. Zitat:
"…dass die Arbeitszeit variabel gestaltet werden kann und die Arbeitnehmer demzufolge auch zeitlich variabel – also nach dem Bedarf Ihres Unternehmens – einsetzbar sind, sodass ein Arbeitsausfall nicht hinreichend bestimmt werden kann. Damit liegt kein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 96 Abs. 1 SGB III vor und Kurzarbeitergeld könnte nicht gezahlt werden.
Ferner wäre, selbst wenn ein Arbeitsausfall unter diesen Umständen hinreichend bestimmt werden könnte, der Arbeitsausfall vermeidbar im Sinne des § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB III, wo es im Gesetz heißt: Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der durch die Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann."
Sollte das Bestand haben, bedeutet das für Taxiunternehmer, dass sie mit der Lohnfortzahlung für Fahrer in Vorleistung gehen - wie das jetzt überall der Fall ist - und dies am Ende von der Arge nicht ersetzt bekommen. Das wäre ein arges Überraschungsei, das aber erst in einigen Wochen oder Monaten geliefert wird und für diese den Ruin bedeutet.
Durch einen privaten Kontakt zum Spiegel wurde Heute dieses Ding an Journalisten weiter geleitet, die zufällig sowieso am Montag eine Schaltung mit dem Arbeitsministerium haben. Mit etwas Glück, wird die Haltung der hiesigen Arge, inkl. der Original-Mails der Fachassistentin, Mitarbeitern des Arbeitsministeriums unter die Nase gehalten, deren Rang möglicherweise ein kleines Bisschen höher ist.
Sollte das etwas bewirken, käme es für mich und unseren Betrieb jedoch zu spät. Euch allen viel Glück und Gesundheit.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
In der Tat ergibt Kurzarbeit für uns keinen Sinn. Niemand kann vorab wissen, in welcher Zeit es sich rechnet oder nicht. In der ersten Woche mit Kontaktverbot habe ich in einer Schicht € 210,- gefahren, am Tag darauf dann € 30,-.
Personal müsste jetzt auf Sozialleistungen, der Unternehmer fährt mit einem Wagen selbst. Befreit von Steuervorauszahlungen und Raten könnte das gehen.
Nur gelten für Kündigungen Fristen. Sechs Wochen ohne Einnahmen Lohn für zehn Fahrer zahlen, dürfte da schon tödlich sein.
Poorboy
Personal müsste jetzt auf Sozialleistungen, der Unternehmer fährt mit einem Wagen selbst. Befreit von Steuervorauszahlungen und Raten könnte das gehen.
Nur gelten für Kündigungen Fristen. Sechs Wochen ohne Einnahmen Lohn für zehn Fahrer zahlen, dürfte da schon tödlich sein.
Poorboy
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Exakt. Genau so ist es.
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Edmund Burke
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Die Logik der Hamburger Arge kann ich nicht nachvollziehen.
Gerade bei vollschichtig besetzten Fahrzeugen ergibt KuG Sinn, da wohl bundesweit die Nachtschichten komplett weggebrochen sein dürften. Und der Umstand, dass ein Alleinfahrer flexibel arbeiten könnte, heißt ja nicht, dass dann auch genug Arbeit vorhanden ist.
Gerade bei vollschichtig besetzten Fahrzeugen ergibt KuG Sinn, da wohl bundesweit die Nachtschichten komplett weggebrochen sein dürften. Und der Umstand, dass ein Alleinfahrer flexibel arbeiten könnte, heißt ja nicht, dass dann auch genug Arbeit vorhanden ist.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Eben, alles purer Zufall. Erst gibt es drei Touren hintereinander, dann folgt ein dreistündige Aufenthalt am Posten. Da ist nichts zu kalkulieren. Kurzarbeit geht so eben nicht. Ich glaube auch, die MWU wollten Kurzarbeitergeld und die Wagen dennoch in Vollzeit auf die Strasse schicken. Kohle von der Arge sollte den fehlenden Umsatz ausgleichen.
Poorboy
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Das Geschäft der Nachtfahrer ist vollständig eingebrochen, Kurzarbeit NULL wurde i.d.R. beantragt. Zu Recht. Anstatt täglich 8 Stunden Arbeitszeit wird überhaupt nicht gearbeitet.Poorboy hat geschrieben: ↑29.03.2020, 00:46Eben, alles purer Zufall. Erst gibt es drei Touren hintereinander, dann folgt ein dreistündige Aufenthalt am Posten. Da ist nichts zu kalkulieren. Kurzarbeit geht so eben nicht. Ich glaube auch, die MWU wollten Kurzarbeitergeld und die Wagen dennoch in Vollzeit auf die Strasse schicken. Kohle von der Arge sollte den fehlenden Umsatz ausgleichen.
Poorboy
Die meisten Tagfahrer arbeiten nur noch werktags von morgens bis mittags weil die wenigen verbliebenen Fahrten Krankenfahrten sind. Statt täglich 8 Stunden Arbeitszeit wird nur noch ca. die Hälfte gearbeitet. Samstags, Sonntags und am Feiertagen ist auch tagsüber das Geschäft zum Erliegen gekommen.
Diese dokumentierten reduzierten Arbeitszeiten sind kein Zufall sondern Folge eines durch Corona verursachten Nachfrage- und Umsatzrückgangs.
@Poorboy
Du schreibst substanzlosen Unsinn. Mehrwagenunternehmer beantragen Kurzarbeit für Ihre angestellten Fahrer weil diese nicht mehr (Nachtfahrer) oder deutlich weniger (Tagfahrer) arbeiten. Zudem hat der Unternehmer durch Kurzarbeit keinen Cent Mehrumsatz. Kurzarbeitergeld gleicht den Umsatzausfall nicht aus, deswegen erhalten die Unternehmer auch die Soforthilfen (9.000/ 15.000 Euro für 3 Monate) und Stundungshilfen.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Nur weiß ich von einem konkreten Fall, da wurde Kurzarbeit beantragt und die sollten dennoch raus. Die Fahrer sollten in Vollzeit die fehlenden 40 % von der Straße holen.
Nachfrage bricht ab Mitternacht völlig ein.
Poorboy
Nachfrage bricht ab Mitternacht völlig ein.
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Zuletzt geändert von Poorboy am 29.03.2020, 01:28, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Hörensagen Erzählungen sind nicht hilfreich.
Die täglichen seit kurzem reduzierten Arbeitszeiten der mit Fiskaltaxametern ausgerüsteten Fahrzeuge und ordentlich angemeldeten Fahrer sind „gläsern“, dokumentiert und den Behörden falls notwendig vorzulegen.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Ja gut, aber was ist mit den Schichten von 8 Std. und 5 Stunden Pause? Welche Berechnungsgrundlage wird da herangezogen?
Das hauen die doch einem um die Ohren.
Das hauen die doch einem um die Ohren.
Zuletzt geändert von Donald am 29.03.2020, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Die Arbeitszeit ist die Berechnungsgrundlage für den Lohn und nun auch für das Kurzarbeitergeld.
Wir sind mitten in einer extremen Krisensituation.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Ist ein heikles Thema.
Die Haltung der Arge dürfte sich nicht auf einen einzelnen Betrieb sondern eher auf Strukturen des Gewerbes im Ganzen beziehen und ist damit zumindest in einer gewissen Weise nachvollziehbar.
Überwiegend gibt es im Gewerbe nur Prozente vom Umsatz. Geregelte Arbeitszeiten, Pausen, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. sind doch überwiegend Fremdwörter im Gewerbe. Auf welcher Basis soll denn da KuG gezahlt werden? Eigenangaben der Unternehmen? Auf Basis von Stundenlöhnen die überwiegend nur durch Kreativität bei den Pausenregelungen fiktiv vorhanden sind?
Wenn man sich die Umsatzlage im Januar/Februar ansieht hätten die meisten MWU bei der Bezahlung nach Mindestlohn schon längst den Betrieb einstellen müssen. Haben sie aber nicht weil das Gewerbe unendlich kreativ ist wenn es darum geht sich Gesetze und Regelungen passend zu machen, das Risiko auf den angestellten Fahrer zu überwälzen.
Im Konkreten Frage an Cpl. Hat Dein Chef seine Fahrzeuge abgemeldet, also konzessionstechnisch und arbeitstechnisch ruhend gestellt oder sollen die Kisten weiterfahren, aber mit verminderter Einsatzzeit?
Zitat aus der Antwort der Arge:
„ … so dass ein Arbeitsausfall nicht hinreichend bestimmt werden kann. „
Dies scheint mir das Kernproblem zu sein.
Zitat cpl:
„… dass sie mit der Lohnfortzahlung für Fahrer in Vorleistung gehen - wie das jetzt überall der Fall ist …“
Das bezweifle ich. Denn 45% von nix ist nix.
Die Haltung der Arge dürfte sich nicht auf einen einzelnen Betrieb sondern eher auf Strukturen des Gewerbes im Ganzen beziehen und ist damit zumindest in einer gewissen Weise nachvollziehbar.
Überwiegend gibt es im Gewerbe nur Prozente vom Umsatz. Geregelte Arbeitszeiten, Pausen, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. sind doch überwiegend Fremdwörter im Gewerbe. Auf welcher Basis soll denn da KuG gezahlt werden? Eigenangaben der Unternehmen? Auf Basis von Stundenlöhnen die überwiegend nur durch Kreativität bei den Pausenregelungen fiktiv vorhanden sind?
Wenn man sich die Umsatzlage im Januar/Februar ansieht hätten die meisten MWU bei der Bezahlung nach Mindestlohn schon längst den Betrieb einstellen müssen. Haben sie aber nicht weil das Gewerbe unendlich kreativ ist wenn es darum geht sich Gesetze und Regelungen passend zu machen, das Risiko auf den angestellten Fahrer zu überwälzen.
Im Konkreten Frage an Cpl. Hat Dein Chef seine Fahrzeuge abgemeldet, also konzessionstechnisch und arbeitstechnisch ruhend gestellt oder sollen die Kisten weiterfahren, aber mit verminderter Einsatzzeit?
Zitat aus der Antwort der Arge:
„ … so dass ein Arbeitsausfall nicht hinreichend bestimmt werden kann. „
Dies scheint mir das Kernproblem zu sein.
Zitat cpl:
„… dass sie mit der Lohnfortzahlung für Fahrer in Vorleistung gehen - wie das jetzt überall der Fall ist …“
Das bezweifle ich. Denn 45% von nix ist nix.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Richtig, Engel, ein heikles Thema.E. G. Engel hat geschrieben: ↑29.03.2020, 11:37Ist ein heikles Thema.
...
Auf welcher Basis soll denn da KuG gezahlt werden? Eigenangaben der Unternehmen?
...
KuG wird auf Basis des Arbeitsvertrages, der nachweislich geleisteten Stunden (Arbeitszeit), und dem vereinbarten Lohn berechnet. Im Taxigewerbe wird der Mindestlohn bezahlt.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Klar ist aber auch, dass es hier keine Sippenhaft geben kann und darf. Jeder Einzelfall ist zu prüfen.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Dann ist der entsprechende Antrag zu stellen und im Zweifelsfall der Rechtsweg zu beschreiten.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
So ist es
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Wir haben hier vorab die Zusage erhalten. Ich denke aber es ist tatsächlich letztendlich eine Einzelfallentscheidung.
Firmen die nachweislich den Mindestlohn zahlen (inkl. Lohnfortzahlung und belegbar durch die Lohnabrechnungen) werden das KUG problemlos bekommen, den anderen kann durchaus die "kreative" Buchführung auf die Füße fallen...vielleicht auch zu Recht.
Die ehrlichen wären in diesem Falle mal nicht die Dummen...
Firmen die nachweislich den Mindestlohn zahlen (inkl. Lohnfortzahlung und belegbar durch die Lohnabrechnungen) werden das KUG problemlos bekommen, den anderen kann durchaus die "kreative" Buchführung auf die Füße fallen...vielleicht auch zu Recht.
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„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Exakt.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑29.03.2020, 15:04Wir haben hier vorab die Zusage erhalten. Ich denke aber es ist tatsächlich letztendlich eine Einzelfallentscheidung.
Firmen die nachweislich den Mindestlohn zahlen (inkl. Lohnfortzahlung und belegbar durch die Lohnabrechnungen) werden das KUG problemlos bekommen, den anderen kann durchaus die "kreative" Buchführung auf die Füße fallen...vielleicht auch zu Recht.
Die ehrlichen wären in diesem Falle mal nicht die Dummen...
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
In Berlin ist meine Anzeige über Arbeitsausfall vom 16.3. am 26.3. positiv beschieden worden und ein Anspruch bis 31.7. anerkannt worden.