Kein KUG für Taxibetriebe

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
E. G. Engel
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von E. G. Engel » 15.04.2020, 10:02

Das Ganze erscheint mir doch alles sehr undurchsichtig. Hier wird um Zustimmung gebettelt und eine Behörde an den Pranger gestellt ohne wirklich Informationen zu liefern. Sollte der Chef von CPL5938 den wir alle zur Genüge kennen und dessen Fähigkeiten und Denkschemata wir zuletzt im Rahmen der Moia Klage in vollen Zügen genießen durften in ähnlicher Manier an das KuG heran gegangen sein, dann wundert mich nichts.

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von KlareWorte » 15.04.2020, 12:53

Ams MWU muß ich mich schon etwas wundern. Der Antrag muß nur plausibel begründet werden, was wohl der Chef bei CPL verzapft hat.
Mithin gibt es auch bei betriebsbedingten Kündigungen entsprechend die Kündigungsfristen.......

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von Poorboy » 15.04.2020, 19:35

Jetzt habe ich es sicher:

Betrieb hat Fahrer auf Kurzarbeit Null gesetzt, einige Fahrzeuge stillgelegt, andere fahren normal. KuG wird also zum Aufstocken genutzt, dürfte strafbar sein. Ich halte es für Betrug!


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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von Poorboy » 16.04.2020, 00:05

Gefunden:

Ist Subventionsbetrug nach Paragraph 264 StGB, stehen bis zu fünf Jahre Knast drauf.

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von E. G. Engel » 16.04.2020, 09:03

Die Corona Soforthilfe steht auch unter dem Vorbehalt des 264 StGB. Es soll EWU geben die mal locker die Höchstgrenze von 9.000.- € beantragt haben. :mrgreen:

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von CPL5938 » 16.04.2020, 19:23

det hat geschrieben:
14.04.2020, 18:19
Habt Ihr keine ordentlichen Arbeitsverträge gehabt?
Doch, so richtig in schriftlich und so. Aber genau das scheint das Problem zu sein. Hätte es einen mündlichen Arbeitsvertrag mit Handschlag gegeben, dann würden die allgemein gültigen gesetzlichen Regellungen greifen und man würde auch die Realität zu Rate ziehen, um Arbeitszeit und Lohn irgendwie anhand eines Durchschnitts zu ermitteln. Dies verweigert die Arge aber, weil bei uns keine Mindestarbeitszeit vereinbart ist, sondern nur eine maximale. Macht ja auch Sinn im Taxigewerbe. Oder soll ein Fahrer gezwungen werden weiterzufahren, obwohl er zu müde und unkonzentriert ist, nur weil die Arge im Fall einer Pandemie das KUG verweigern könnte?
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von CPL5938 » 16.04.2020, 19:32

KlareWorte hat geschrieben:
15.04.2020, 12:53
Ams MWU muß ich mich schon etwas wundern. Der Antrag muß nur plausibel begründet werden, was wohl der Chef bei CPL verzapft hat.
Mithin gibt es auch bei betriebsbedingten Kündigungen entsprechend die Kündigungsfristen.......
Da gibt es nicht viel zu verzapfen, denn das ist wohl überwiegend ein Formular zum Ankreuzen. Ich weiss auch nicht, was man da falsch erklären könnte, denn der Zusammenhang zwischen Ausgangssperre und Auftragslage müsste selbst einem Fachassistenten klar werden. Ausserdem wurde das KUG ja zwischenzeitlich bewilligt mit der Begründung, dass die Gründe "glaubhaft und plausibel" dargelegt wurden. Erst auf Nachfrage mit Angabe von Details wie z.B. dem grundsätzlichen Zusammenhang zwischen Umsätzen und Löhnen im Taxigewerbe, wurde es verweigert.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von CPL5938 » 16.04.2020, 20:26

Poorboy hat geschrieben:
15.04.2020, 19:35
Jetzt habe ich es sicher:

Betrieb hat Fahrer auf Kurzarbeit Null gesetzt, einige Fahrzeuge stillgelegt, andere fahren normal. KuG wird also zum Aufstocken genutzt, dürfte strafbar sein. Ich halte es für Betrug

Poorboy
Das ist genau das Problem. Das KUG ist ein Instrument, um einen Betrieb weiterlaufen zu lassen, wenn aufgrund einer Krise, die Aufträge und damit die Umsätze für einen ungewissen Zeitraum "X" einbrechen. Das ist der Sinn und das Erfolgsrezept, das unsere geliebte Bunskanzlerin nach Europa exportieren will. Nämlich um Betriebe zu erhalten, damit sie nach der Krise sofort wieder wirtschaftliches Geschehen aufnehmen können, sodass die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen nicht gefährdet ist und alle noch ein wenig Geld haben, um diese auch zu konsumieren und in Anspruch zu nehmen. Kurz, damit es nicht zu einer Depression kommt, wie in den 20er Jahren.

Betriebe, die aufgrund einer Krise eingehen, können danach nicht von Heut auf Morgen wieder eröffnet werden. Personal, das eingearbeitet ist, Marken die am Markt etabliert sind, Lieferketten, Zusammenarbeit und Vertrauen ist dann nicht mehr vorhanden. Das wirtschaftliche Geschehen kann dann nicht ohne Friktionen, Verzögerungen schnell wieder anlaufen. Dies führt zu wirtschaftlichen Folgeschäden, von sozialen und politischen Verwerfungen mal ganz zu schweigen (einfach mal "Nazizeit" googeln).

Für das Taxigewerbe gibt es jedoch ein Problem, nämlich: Wir sind keine Metaller. Bei uns gibt es keinen gleichbleibenden Strom von Produktions-Einheiten, aus denen Aufträge für die Industrie besteht. Wir können nicht einfach weniger arbeiten, weniger herstellen und auf kleiner Flamme überleben, in dem wir durch KUG unterstützt werden für die Zeit des Auftragsmangels. Es ist bei uns eben nicht so, wie in großen Teilen der restlichen Wirtschaft, dass am Anfang des Monats ein Auftrag mit einem bestimmten Volumen kommt. Wir bekommen die Fahrtwünsche unserer Auftraggeber/ Kunden nicht im Stück vor Anfang einer Produktionsphase "auf den Tisch". Wir können die Leute ja nicht am Anfang des Monats einsammeln und alle zu ihrem Ziel fahren und dann den Rest des Monats KUG kassieren.

Wenn wir weniger arbeiten, können wir also keinen Überschuss der Stückzahl mindern. Der Zusammenhang zwischen Arbeitszeit und Stückzahl ist bei uns eben ganz anders, als am Band bei VW. 50% weniger Aufträge (Stückzahl) können wir nicht durch 50% weniger Arbeit ausgleichen. Unsere Mechanik ist eher so, dass wenn wir 50% weniger arbeiten, dann haben wir nicht 50% weniger Stückzahl, sondern 75% weniger. Wir müssen 50% mehr arbeiten um auf die 50% weniger Aufträge, die möglich wären, überhaupt erst zu kommen. Das heisst, wir würden unsere wirtschaftliche Lage verschlimmern und zwar unter die Grenze, die eigentlich durch das KUG geschützt werden soll, wenn wir 50% weniger arbeiten. Das ursprüngliche KUG ist von einer solchen Logik jedoch nie ausgegangen, weil es aus dem letzten Jahrhundert stammt und sich an der Industriearbeit orientiert hatte, die es auch in D immer weniger gibt. Fachassistenten für KUG wissen so etwas natürlich nicht, können solche Zusammenhänge nicht herleiten oder nachvollziehen und wollen von einem Taxiunternehmer kein Update der Wirklichkeit bekommen. Sie schließen messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

Was unser Gewerbe eigentlich bräuchte ist eine Art "Langarbeitergeld", dass es ermöglicht weiterhin Vollzeit zu arbeiten und nicht für die Arbeitszeit einen Ausgleich zu bekommen, sondern für die ausgefallene Stückzahl bzw. die daraus im Durchschnitt ermittelten Umsätze. Das ist eigentlich so total simpel, liegt eigentlich so deutlich auf der Hand, dass der deutsche Amts-Michel sofort mißtrauisch wird und befürchtet, dass sich seine Welt in eine Kugel deformieren könnte.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von KlareWorte » 16.04.2020, 21:27

CPL5938 hat geschrieben:
16.04.2020, 19:23
det hat geschrieben:
14.04.2020, 18:19
Habt Ihr keine ordentlichen Arbeitsverträge gehabt?
Dies verweigert die Arge aber, weil bei uns keine Mindestarbeitszeit vereinbart ist, sondern nur eine maximale. Macht ja auch Sinn im Taxigewerbe. Oder soll ein Fahrer gezwungen werden weiterzufahren, obwohl er zu müde und unkonzentriert ist, nur weil die Arge im Fall einer Pandemie das KUG verweigern könnte?
Das verstehe ich nicht ganz. Warum machen mindestarbeitszeitverträge im taxigewerbe keinen Sinn? Und was hat das mit einem übermüdeten Fahrer zu tun?

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von KlareWorte » 16.04.2020, 21:27

CPL5938 hat geschrieben:
16.04.2020, 19:32
KlareWorte hat geschrieben:
15.04.2020, 12:53
Ams MWU muß ich mich schon etwas wundern. Der Antrag muß nur plausibel begründet werden, was wohl der Chef bei CPL verzapft hat.
Mithin gibt es auch bei betriebsbedingten Kündigungen entsprechend die Kündigungsfristen.......
grundsätzlichen Zusammenhang zwischen Umsätzen und Löhnen im Taxigewerbe, wurde es verweigert.
Was für ein Zusammenhang soll das sein? Der scheinbar anders ist, als ansonsten im dienstleistungsgewerbe?
Zuletzt geändert von KlareWorte am 16.04.2020, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von Poorboy » 16.04.2020, 21:34

Damit der MWU Staatsknete wegen des Umsatzrückgangs hat, die der EWU nicht bekommt ???

Weiß jemand, wo bei den Ordnungsnummern die MWU-Kutschen beginnen? Vor mir steht einer mit Nummer über 5000.

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Zuletzt geändert von Poorboy am 16.04.2020, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.

det
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von det » 16.04.2020, 22:24

Poorboy hat geschrieben:
16.04.2020, 21:34
Damit der MWU Staatsknete wegen des Umsatzrückgangs hat, die der EWU nicht bekommt ???

Weiß jemand, wo bei den Ordnungsnummern die MWU-Kutschen beginnen? Vor mir steht einer mit Nummer über 5000.

Poorboy
In HH: >5000 = MWU

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von Poorboy » 16.04.2020, 22:51

Danke

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von CPL5938 » 17.04.2020, 02:11

Poorboy hat geschrieben:
16.04.2020, 21:34
Damit der MWU Staatsknete wegen des Umsatzrückgangs hat, die der EWU nicht bekommt ???

Weiß jemand, wo bei den Ordnungsnummern die MWU-Kutschen beginnen? Vor mir steht einer mit Nummer über 5000.

Poorboy
Warum sollte der EWU keine bekommen. Genau das ist der Punkt. Wenn man es an angestellten Arbeitszeiten festmacht geht es natürlich nur für Angestellte. Aber wenn Addidas 2.4 Milliarden bekommt, warum dann nicht einem EWU unter die Arme greifen und zwar nicht als Kredit. Diese ganzen Konstrukte, die hier zum Einsatz kommen, werden sich noch als untauglich erweisen, wenn sie keine Wirklichkeit abbilden, sondern nur Annahmen von Gestern.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von Poorboy » 17.04.2020, 02:41

Das sind Wünsche.

Fakt ist, dass bei Kurzarbeit Null der Fahrer 60 % seines Nettolohnes vom Staat bekommt. Dass das für Geringverdiener nicht reicht, ist mir klar.
Diese Fahrer aber dennoch auf die Straße zu schicken, damit sie die fehlenden 40 % einfahren, geht gar nicht, solange ich als EWU keinen Cent bekomme.

Die jetzige Regelung ist für Geringverdiener schlicht untauglich. Und klar versuchen einige *** das zu umgehen.

Ein Wahlvolk, dass massenhaft Beamte, Stasi-Spitzel, Juristen, Studiumabbrecher und anderes Gesocks in die Parlamente schickt, sollte sich aber nicht beschweren.

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von CPL5938 » 17.04.2020, 14:11

Naja - das Kurzarbeitergeld heisst ja Kurzarbeitergeld und nicht Nichtarbeitergeld. Ursprünglich war es genauso gemeint, nämlich zum "Aufstocken". Der Unterschied zum Harzen oder ALGI ist im Grunde nur in der Phantasie der Funktionäre, die eine nur diffuse Vorstellung von der Wirklichkeit haben. Unser Finanzsenator läuft seit Wochen rum und ruft die Happy Hour aus und alle denken, das bedeutet, die Hilfsgelder gehen aufs Haus. Dann guckt sich der Happy-Hour-Mann die Zahlen an und ist überrascht, dass 64% "Soloselbständige" betroffen sind und nur 25% kleinere Betriebe. Das heisst er und seinesgleichen wissen überhaupt nichts über die Realität, wie die Menschen in Schland ihr Geld verdienen (müssen).

Aus'm Abendblatt
Dressel: 64 Prozent der Antragsteller der Soforthilfe sind Solo-Selbstständige, und knapp 25 Prozent sind Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Diese Verteilung hat uns auch überrascht, zeigt aber, dass wir mit der Basisförderung von 2500 Euro Hamburger Soforthilfe für jeden Solo-Selbstständigen richtig lagen.
Überhaupt "Soloselbständige". Was ist das denn für ein Wort? In welchem Duden steht es? Und vor allem: Warum gibt es das Wort als Terminus Technicus nicht schon längst? Es trifft nämlich den Nagel auf den Kopf! Viele von denen könnte man auch "Scheinselbständige" nennen, die der Staat - z.B. gewisse Hamburger Museen - nur zu gern schein-beschäftigen und bei der Verschleierung des Tatbestandes zu ihren eigenen Gunsten eifrig mitwirken. Gewerkschaften, Kirchen genauso.

Was ist der Unterschied zwischen einem EWU und einer Opernsängerin? Beide arbeiten solo und selbständig und der ganze Rest in Schmonzes aus dem 19 Jahrhundert.

Guxu auch mal hier:
https://www.sueddeutsche.de/kultur/kultur-hilfe-staat-corona-1.4877577
Zuletzt geändert von CPL5938 am 17.04.2020, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von Poorboy » 17.04.2020, 22:53

Die Opernsängerin, die Du meinst, hat gerade einen Jahresvertrag bei einem Stadttheater. Eine Stadt kann nicht pleite gehen. Die Dame wandert also bei vollen Bezügen im Fichtelgebirge :D.

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Zuletzt geändert von Poorboy am 17.04.2020, 22:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Kein KUG für Taxibetriebe

Beitrag von CPL5938 » 18.04.2020, 18:19

Dann hat sie einen Glückstreffer gelandet! Der Gig an der Mailänder Scala wäre das jetzt erst Recht nicht so toll.

Bei Schlauspielern ist es ähnlich. Wer kürzlich bei einem Theater eine Festanstellung bekommen hat, ist super fein raus. Wer sich vor einer Fernsehkamera prostituieren muss, ist gef****.
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