Kein KUG für Taxibetriebe
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Reichen Cey-System, Fiskaltaxameter und Schichtenheft als Back-Up um nicht-kreative Buchführung zumindest nahezulegen?
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Solange die Sozialbeiträge korrekt und nachvollziehbar bezahlt wurden besteht diese Chance.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Der Chef der Hamburger Arbeitsamts im Abendblatt:
Zum Vergleich die Leistung der Fachassistentin Sch.:Fock lobt die "immense Leistungsbereitschaft" seiner Mitarbeiter. "Alle nehmen ihre Verantwortung gegenüber der regionalen Wirtschaft, den Beschäftigten und den Arbeitsuchenden sehr ernst. Die oberste Priorität ist, Leistung so rasch wie möglich und verlässlich zahlbar zu machen."
Ich sage Danke dafür, aber der Staat, unser Betrieb und die ehemaligen angestellten Fahrer wären besser dran, wenn die Fachassistentin Sch. ihre Leistung nicht erbracht hätte.…dass die Arbeitszeit variabel gestaltet werden kann und die Arbeitnehmer demzufolge auch zeitlich variabel – also nach dem Bedarf Ihres Unternehmens – einsetzbar sind, sodass ein Arbeitsausfall nicht hinreichend bestimmt werden kann. Damit liegt kein erheblicher Arbeitsausfall im Sinne des § 96 Abs. 1 SGB III vor und Kurzarbeitergeld könnte nicht gezahlt werden.
Ferner wäre, selbst wenn ein Arbeitsausfall unter diesen Umständen hinreichend bestimmt werden könnte, der Arbeitsausfall vermeidbar im Sinne des § 96 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB III, wo es im Gesetz heißt: Als vermeidbar gilt insbesondere ein Arbeitsausfall, der durch die Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen ganz oder teilweise vermieden werden kann.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Dann an die Presse damit
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Ist ja schon. Hat wieder mal nichts gebracht.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Seltsam, anderen scheint Kurzarbeit bewilligt zu sein. Mich rief eben ein angestellter Fahrer an. Bekommt 60 % und sitzt zu Hause.
Poorboy
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
So sieht es auch bei uns aus, 40% der Fahrer sind auf 0 Stunden, 20% fahren häufiger aber auch nur 100-120 Stunden und der Rest ist als Springer auf ca. 20-30 Stunden gesetzt. Gefahrene Stunden werden zu 100% bezahlt und die Differenz zum Durchnittsgehalt zu 60% aufgestockt.
Zu Hause bleiben die welche es möchten...da gibt es ausreichend von...
...ach ja, 7 von 10 Taxen sind abgemeldet und die Konzessionen ruhen...
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Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.04.2020, 03:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Inzwischen kam "vom Amt" ein Schreiben, dass das KUG "nach Prüfung" der "vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen" jetzt bewilligt wäre… . Es wurden jedoch gar keine anderen Tatsachen vorgetragen, als die, die zur Ablehnung geführt hatten. Die Fachassistentin Sch. hatte abschliessend erklärt, mein Chef könne ja trotz der von ihr in Aussicht gestellten Ablehnung, einen Antrag auf gut Glück stellen. Hat er aber nicht. Diese Bewilligung erfolgt also quasi ohne Antrag.
Blöd nur, dass wir alle bereits entlassen sind, während die Fachassistentin Sch. ihre fatale Arbeitsleistung weiter für den Staat erbringt und für den Schaden, den sie anrichtet weiter bezahlt wird.
Blöd nur, dass wir alle bereits entlassen sind, während die Fachassistentin Sch. ihre fatale Arbeitsleistung weiter für den Staat erbringt und für den Schaden, den sie anrichtet weiter bezahlt wird.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
'entlassen' oder 'gekündigt wurden' ? Gibt's da nicht Fristen ...
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
und was ist jetzt so schlimm daran ?
ob kug100% oder agl1... ist wurst;
es sei denn, ...
Zuletzt geändert von taxipost am 11.04.2020, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Tja, es sei denn ... WAS ?
Viele Taxifahrer waren als 450-€-Minijobber beschäftigt und fuhren nur bei Bedarf. Die kriegen jetzt GAR NICHTS ! Noch nicht mal Grundsicherung für Arbeitssuchende, ham ja nie was einbezahlt.
Es sei denn, ... sie haben Vollzeit gearbeitet ... was wohl nicht selten vorgekommen ist. TAXI halt ...
Aber auch dann kriegen die jetzt nichts mehr ! Wovon soll der Chef sie bezahlen ? Firmenzuschüsse sind nicht zur Deckung von Personalkosten gedacht !
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Ja, denen fällt jetzt das Geschäftsmodel auf die Füße.
Scheinbar sind zum ersten mal nicht die ehrlichen die Dummen...
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Quatsch. Grundsicherung für Arbeitssuchende ist Hartz4. Für Sozialleistungen muß man nichts eigezahlt haben.
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Wo gibst Du den Antrag dafür ab ? Beim Arbeitsamt oder bei der Gemeinde ?
Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Falls der 450 € Taxifahrer keinen Anspruch auf Alg I hat, wovon wir in diesem Fall mal ausgehen, kommt es darauf an,
ob er vermittelbar und arbeitsfähig ist, dannn gibt er seinen Antrag bei der ARGE ab.
Oder ob er nicht arbeitsfähig bzw. vermittelbar ist, dann gibts Sozi von der Gemeinde.
In beiden Fällen spielt es keine Rolle, daß er nie etwas eingezahlt hat.
Zuletzt geändert von casi am 11.04.2020, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Doch, das Gegenteil:
Die investigativen Schreibtisch-Merkantilisten von SPON decken den ganzen Betrug beim KUG auf. Soviel dazu.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 0e819d8f6f
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Re: Kein KUG für Taxibetriebe
Inzwischen kam "vom Amt" ein neues Schreiben, dass KUG doch nicht gezahlt werden könne. Es sind die gleichen Textbausteine wie bei der ersten "Ablehnung". Einziger Unterschied, es kommt von einem anderen Sachbearbeiter, einer "Fachkraft für Kurzarbeitergeld". Die Begründung: Da die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann, kann das KUG nicht erstattet werden.
Zuletzt geändert von CPL5938 am 14.04.2020, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
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