Lübeck: Beförderungspflicht für Vordersitze aufgehoben

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Antworten
Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Lübeck: Beförderungspflicht für Vordersitze aufgehoben

Beitrag von am » 20.03.2020, 22:29

Die Lübecker Genehmigunsbehörde hat mit Mail von heute, 20:40 den Einbau von Trennwänden gestattet und darüber hinaus die Beförderungspflicht auf die Anzahl der hinteren Sitze begrenzt.

Die Anordnung im Wortlaut, Verwaltungsmitarbeiter*innen gesternt.
Hallo und Guten Abend,

es wurden Anfragen an uns herangetragen, ob es möglich sei, einen Spuckschutz zwischen Fahrer und Gast zu errichten, damit Sie als Fahrer:in geschützt(er) sind. Des weiteren wurde um eine Begrenzung der Personenzahl gebeten, die es zu befördern gilt.

In Absprache mit ***Fachbereichsleiterin*** und Herrn Senator Hinsen, wird für den Spuckschutz § 25 Abs 3 BOKraft analog angewendet.

(3) Taxen und Mietwagen können mit einer Trennwand ausgerüstet sein, die zum Schutz des Fahrzeugführers ausreichend kugelsicher ist. Die Trennwand soll entweder zwischen den Vorder- und Rücksitzen angebracht sein oder den Sitz des Fahrzeugführers von den Fahrgastplätzen abteilen; sie darf versenkbar oder so beschaffen sein, daß ein Teil seitlich verschoben werden kann.

Somit ist es Ihnen gestattet mittels einer Trennwand/Folie o.ä. den vorderen von dem hinteren Bereich abzutrennen.

Die Maßnahme ergibt, dass der Beifahrersitz nicht von Kund:innen genutzt werden kann/darf und die max. Beförderungszahl von Personen liegt somit bei der Anzahl die im hinteren Teil des Fahrzeugs max. befördert werdet darf.

Diese Genehmigung ist zunächst befristet bis 19.04.2020.

Ich habe einen großen Verteiler unter bcc eingefügt, weiss aber nicht, ob ich alle erreiche. Seien Sie bitte umsichtig und kollegial und informieren sich gegenseitig auch nochmal über diese Verfügung. In Zeiten wie diesen ist Zusammenrücken und gegenseitige Achtsamkeit einfach wichtig !

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
***

(Abteilungsleiterin)


Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
3.320 -Ordnungsamt -
3.320.3 -Bürgerservice-
Meesenring 7
23566 Lübeck
Gemäß Ergänzungsmail besteht

- keine Pflicht zum Einbau

- ist die Beförderung in allen Taxen auf die hinteren Sitze beschränkt
Zuletzt geändert von am am 20.03.2020, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
alsterblick
Vielschreiber
Beiträge: 3849
Registriert: 06.08.2012, 18:43
Wohnort: Hamburg

Re: Lübeck: Beförderungspflicht für Vordersitze aufgehoben

Beitrag von alsterblick » 20.03.2020, 23:12

am hat geschrieben:
20.03.2020, 22:29
- keine Pflicht zum Einbau
- ist die Beförderung in allen Taxen auf die hinteren Sitze beschränkt
- Baust du dir was ein ?
- Läßt du trotzdem auch vorne sitzen, falls mal 4 Personen ?

Mir wäre es Schnuppe. 8)
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Lübeck: Beförderungspflicht für Vordersitze aufgehoben

Beitrag von am » 20.03.2020, 23:22

alsterblick hat geschrieben:
20.03.2020, 23:12
am hat geschrieben:
20.03.2020, 22:29
- keine Pflicht zum Einbau
- ist die Beförderung in allen Taxen auf die hinteren Sitze beschränkt
- Baust du dir was ein ?
- Läßt du trotzdem auch vorne sitzen, falls mal 4 Personen ?

Mir wäre es Schnuppe. 8)
Der Wortlaut der Verfügung lautet:
 Personenbeförderung findet ausschließlich im hinteren Bereich statt und nicht mehr auf dem Beifahrersitz!
Es besteht somit ein Beförderungsverbot auf den Vordersitzen
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Antworten