Die Anordnung im Wortlaut, Verwaltungsmitarbeiter*innen gesternt.
Gemäß Ergänzungsmail bestehtHallo und Guten Abend,
es wurden Anfragen an uns herangetragen, ob es möglich sei, einen Spuckschutz zwischen Fahrer und Gast zu errichten, damit Sie als Fahrer:in geschützt(er) sind. Des weiteren wurde um eine Begrenzung der Personenzahl gebeten, die es zu befördern gilt.
In Absprache mit ***Fachbereichsleiterin*** und Herrn Senator Hinsen, wird für den Spuckschutz § 25 Abs 3 BOKraft analog angewendet.
(3) Taxen und Mietwagen können mit einer Trennwand ausgerüstet sein, die zum Schutz des Fahrzeugführers ausreichend kugelsicher ist. Die Trennwand soll entweder zwischen den Vorder- und Rücksitzen angebracht sein oder den Sitz des Fahrzeugführers von den Fahrgastplätzen abteilen; sie darf versenkbar oder so beschaffen sein, daß ein Teil seitlich verschoben werden kann.
Somit ist es Ihnen gestattet mittels einer Trennwand/Folie o.ä. den vorderen von dem hinteren Bereich abzutrennen.
Die Maßnahme ergibt, dass der Beifahrersitz nicht von Kund:innen genutzt werden kann/darf und die max. Beförderungszahl von Personen liegt somit bei der Anzahl die im hinteren Teil des Fahrzeugs max. befördert werdet darf.
Diese Genehmigung ist zunächst befristet bis 19.04.2020.
Ich habe einen großen Verteiler unter bcc eingefügt, weiss aber nicht, ob ich alle erreiche. Seien Sie bitte umsichtig und kollegial und informieren sich gegenseitig auch nochmal über diese Verfügung. In Zeiten wie diesen ist Zusammenrücken und gegenseitige Achtsamkeit einfach wichtig !
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
***
(Abteilungsleiterin)
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
3.320 -Ordnungsamt -
3.320.3 -Bürgerservice-
Meesenring 7
23566 Lübeck
- keine Pflicht zum Einbau
- ist die Beförderung in allen Taxen auf die hinteren Sitze beschränkt