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Lübeck: Betriebspflicht wegen Corona gelockert

Verfasst: 16.03.2020, 21:00
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Folgende Verfügung ist heute ergangen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Anbetracht der weiteren rasanten Entwicklung wurde die Betriebspflicht hier im Hause nochmals thematisiert mit dem Ergebnis, dass die in § 2 der Lübecker Taxiordnung geregelte Betriebspflicht jetzt wie folgt gelockert wird.
Es wurde entschieden, dass jedes Fahrzeug monatlich 80 Stunden bereitzuhalten ist. Es ist jedem Unternehmen freigestellt an welchen Tagen und zu welchen Zeiten diese erfüllt wird, jedoch muss auch zukünftig sichergestellt sein, dass zu jeder Zeit auch Taxenfahrzeuge für die Beförderung zur Verfügung stehen. Es ist zunächst nicht beabsichtigt von hier entsprechende Dienstpläne zu erstellen.
Die generelle Beförderungs- und Betriebspflicht gemäß des Personenbeförderungsgesetzes und der BOKraft bleiben jedoch bestehen.
Diese Regelung gilt ab sofort und ist zunächst bis zum 19.04.2020 befristet.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und hoffe auch weiterhin auf ein umsichtiges, kollegiales Miteinander.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



stv. Sachgebietsleitung

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

3.320 Ordnungsamt
3.320.3 – Fahrerlaubnisbehörde
Meesenring 7
23566 Lübeck