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info@argetaxihh.de
Datum: 19. März 2020
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Betreff: Die Hamburger Taxenverbände informieren: Hilfen in der Corona-Krise
Hilfen in der Corona-Krise
Das Coronavirus macht dem Taxigewerbe schwer zu schaffen. Wir, die Arbeitsgemeinschaft Taxiverbände Hamburg (ARGE), listen in Abstimmung mit der Behörde BWVI Möglichkeiten zur Hilfe und Selbsthilfe auf, damit die Liquidität der Taxiunternehmen kurzfristig entlastet werden kann.
Im Folgenden gibt es Infos zu folgenden Themen:
- Stundung der Raten für Finanzierungsverträge
- Befreiungen von der Betriebspflicht
- Versicherung der Taxis
- Informationen zum Kurzarbeitergeld
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Entlastungsmaßnahmen der Finanzbehörde
- Informationen der Handelskammer
- Informationen der Behörde BWVI
- KfW-Unternehmerkredite
- Verbände und Kontakt
Stundung der Raten für Finanzierungsverträge:
Mercedes Bank:
030 868 755 755 Antrag nur per mail:
kundenservice@mercedes-benz-bank.com Einfach Zweizeiler mit Kennzeichen und oder Kundennummer reicht / Vorlaufzeit 30 Tage. Stundungsbetrag wird auf die verbleibenden Raten draufgeschlagen, maximal auf 12 Monate verteilt. Die Darlehenslaufzeit bleibt unverändert.
VW Bank:
0531 212 86 321 : Telefonisch reicht. Wie bei MB Stundungsbetrag wird auf die verbleibenden Raten draufgeschlagen. Ob die Bank ein anderes Vorgehen ermöglicht (Raten nach hinten schieben), wird nächste Woche bekannt gegeben.
Toyota Bank:
02234 102 17 17 und nach der Ansage Ziffer 2 drücken. Auch hier telefonisch möglich. Bei Verträgen mit Abschlussrate bleibt die Laufzeit gleich, also auch hier erhöhte Restraten. Verträge ohne Abschlussrate können verlängert werden, also echt Aussetzung.
Befreiungen von der Betriebspflicht
Hierzu hat die BWVI bereits ausgeführt:
Taxenunternehmen, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation den Betrieb vorläufig einstellen müssen, können unter Angabe des Grundes "Nachfrageeinbruch wegen Corona" die vorübergehende Entbindung von der Betriebspflicht beantragen und erhalten auch zur Vorlage bei anderen Behörden eine schriftliche Bestätigung.
Antrag auf vorübergehende Befreiung von der Betriebspflicht
Versicherung der Taxis
Bei den gängigen Versicherern wie VDK, KRAVAG und R + V reicht die Vorlage der Befreiung aus, damit das Taxi wie ein Privatfahrzeug versichert wird. Bei der Württembergischen soll ein Erlass in Höhe von 10% drin sein. Wer eine 100%ige Ersparnis anpeilt, wird nicht um die vorübergehende Stilllegung herumkommen. Das setzt aber auch voraus, dass das/die Fahrzeug(e) nicht im öffentlichen Raum geparkt werden kann/können.
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Betriebe mit Fahrpersonal - auch mit einem Fahrer - können mit Kurzarbeit reagieren.
Im Eilverfahren hat das Bundeskabinett das Arbeit-von-morgen-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit sollen mehr Betriebe leichter an Kurzarbeitergeld kommen. Die Bundesagentur für Arbeit wird Informationen zu diesem Thema veröffentlichen, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Link zur Arbeitsagentur
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hamburg/faq-kug
„Erklär-Videos“
Teil 1:
https://youtu.be/qcYyWXkL6PY
Teil 2:
https://youtu.be/6C-Nq3zTWQs
Für das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt während des Kurzarbeitergelt-Anspruchszeitraumes (den sog. „Kurzlohn“) tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen bisher die Sozialabgaben paritätisch wie beim regulären Arbeitsentgelt. Die auf das fiktive Arbeitsentgelt (das berechnete Kurzarbeitergeld) entfallenden Beiträge zur Sozial-versicherung hat der Arbeitgeber bislang allein zu tragen.
Mit der beabsichtigten Neuregelung ab 01.04.2020 sollen die Arbeitgeber von den auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet werden.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. mitgeteilt, dass es voraussichtlich bis Ende KW 12/Anfang KW 13 ein entsprechendes Papier des GKV Spitzenverbandes geben wird. Eine Stundung wird das Ergebnis sein. Eine Erlassung der Sozialbeiträge ist laut BMAS nicht zu erwarten.
Entlastungsmaßnahmen der Finanzbehörde
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Weitere Informationen auf hamburg.de
Grundsätzlich ist die Einbindung des Steuerberaters zu empfehlen.
Informationen der Handelskammer
Unterstützung für Hamburger Unternehmen
Wichtig: Das Gerücht, dass die Handelskammer jedem Betrieb EUR 2.000,- zur Verfügung stellt, ist falsch.
Informationen der Behörde BWVI
werden kontinuierlich unter
https://www.hamburg.de/taxi-aktuell upgedatet.
KfW-Unternehmerkredite
Wer diese in Anspruch nehmen möchte, dem empfehlen wir, sich so schnell wie möglich direkt an ihre Hausbanken (Finanzierungspartner) zu wenden und die entsprechende KfW-Kreditmöglichkeit beantragen zu lassen.
Für weitere Fragen und Hilfestellungen steht Euch die ARGE Taxiverbände Hamburg, Euer jeweiliger Verband und natürlich auch unsere Behörde zur Verfügung.
ARGE Taxiverbände Hamburg, das sind:
Landesverband Hamburger Taxiunternehmer e. V. (LHT)
Landesverband für das Personen-Verkehrsgewerbe Hamburg e. V. (LPVG)
Verband der Taxi-Mehrwagen-Unternehmen e.V. (MUV)
Hamburger Taxenverband e.V. (HTV)
Taxen-Union Hamburg e.V. (TUH)
Voraussichtlich nächste Woche gibt es über diesen Verteiler weitere aktuelle Infos.
Mit kollegialen Grüßen und bleibt gesund.
ARGE Taxiverbände Hamburg
info@argetaxihh.de