Warum behälst du deine unqualifizierten Mutmaßungen nicht einfach für dich?!
Corona und Umsatz
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Re: Corona und Umsatz
Re: Corona und Umsatz
Also nochmal der Reihe nach:Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑15.04.2020, 04:33...
Wer die Lohnzahlungen aussetzt gehört angezeigt.
Natürlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen Lohn. Aber wenn der Unternehmer den Lohn nicht zahlen kann ist das keine Straftat.
Man kann also nicht den Chef bei der Polizei anzeigen, weil er den Lohn nicht überwiesen hat.
Der Arbeitnehmer müsste nun den Lohn zivilrechtlich einklagen.
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Re: Corona und Umsatz
Genau so ist es. Wenn da nix zu holen ist, bleibt der Gläubiger auf seiner Forderung sitzen.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Corona und Umsatz
Dann muß er halt Insolvenz anmelden und Du bekommst Insolvenzgeld.
Wenn der Unternehmer sich an die Gepflogenheiten der Lohabrechnung hält, hat er die Möglichkeit dich auf 0 Stunden zu setzen und bekommt deinen Lohn vom Arbeitsamt ersetzt..sprich er selber hat keine Lohnkosten mehr und Du 60% vom Netto.
Dabei sind Stundung der Steuerzahlungen, abmelden der Autos und ruhenlassen der Konzessionen, Soforthilfen und KfW-Kredite noch gar nicht eingerechnet.
Wer natürlich nach alter Väter Sitte bei uns im Gewerbe die Lohnnebenkosten umgeht und die Sozialabgaben kürzt hat jetzt ein Problem.
Doch sie hilft schon im Vorfeld (prüfen des Arbeitsvertrages, durchsetzen der minimalen Ansprüche, Beratung in Anmeldefragen etc.) und ermöglicht dir im jetzigen Falle auch eine Klage auf die Lohnfortzahlung.
Damit hast Du auch Anspruch auf Ersatzzahlung vom Staat.
By the way, ein Unternehmer der schon im ersten Monat der Krise, mit den Hilfsangeboten von Ämtern und Behörden, die Segel streichen muß hat etwas Grundlegendes falsch gemacht.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 15.04.2020, 15:47, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Corona und Umsatz
Viel besser kann man die derzeitige Situation nicht beschreiben. Nur noch eine Anmerkung: die, die in der Vergangenheit am meisten besch… haben, jammern jetzt am lautesten.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑15.04.2020, 15:44Dann muß er halt Insolvenz anmelden und Du bekommst Insolvenzgeld.
Wenn der Unternehmer sich an die Gepflogenheiten der Lohabrechnung hält, hat er die Möglichkeit dich auf 0 Stunden zu setzen und bekommt deinen Lohn vom Arbeitsamt ersetzt..sprich er selber hat keine Lohnkosten mehr und Du 60% vom Netto.
Dabei sind Stundung der Steuerzahlungen, abmelden der Autos und ruhenlassen der Konzessionen, Soforthilfen und KfW-Kredite noch gar nicht eingerechnet.
Wer natürlich nach alter Väter Sitte bei uns im Gewerbe die Lohnnebenkosten umgeht und die Sozialabgaben kürzt hat jetzt ein Problem.
By the way, ein Unternehmer der schon im ersten Monat der Krise, mit den Hilfsangeboten von Ämtern und Behörden, die Segel streichen muß hat etwas Grundlegendes falsch gemacht.
Endlich werden mal die Ehrlichen belohnt, sowohl die Unternehmer als auch die Fahrer. Ich hoffe, alle Beteiligten lernen nach der Krise daraus.
Auch gegen eine gesunde Marktbereinigung ist nichts einzuwenden. Nur die Behörde muss auch mit kostengerechten und wettbewerbsfairen Bedingungen mitspielen.
Dann kann das Gewerbe auch zukünftig seine Leistung preiswert anbieten, d.h. die Leistung ist seinen Preis wert.
- titanocen100
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Re: Corona und Umsatz
Was nützt das Recht auf Lohnfortzahlung ? Klage es ein, und vielleicht bekommst Du auch Recht und Deinen Lohn fortgezahlt. D. h. erst, wenn Du den Papierkrieg und natürlich das darauf folgende halbe Jahr überlebst.
Es sei denn, Dein Chef meldet Insolvenz an, dann kannst Du Dir mit dem Wisch Deinen A.... abwischen, spart Klopapier, das momentan sowieso Mangelware ist.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 15.04.2020, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona und Umsatz
Wie wohl die Genehmigungsbehörde dazu steht ? Schliesslich ist dein Chef dazu verpflichtet, die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten > Widerruf der Genehmigung.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Corona und Umsatz
Falsch, die Bundesanstalt für Arbeit zahlt für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung oder der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (heißt, der Betrieb ist so pleite, dass die offenen Schulden nicht mehr bezahlt werden können) das Insolvenzgeld.titanocen100 hat geschrieben: ↑15.04.2020, 22:39...
Es sei denn, Dein Chef meldet Insolvenz an, dann kannst Du Dir mit dem Wisch Deinen A.... abwischen, spart Klopapier, das momentan sowieso Mangelware ist.
Im Anschluß kommt das Arbeitslosengeld 1 (denn wir haben ja alle Arbeitsverträge und brav unsere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt...wer das nicht hat ist selber schuld) oder ALG 2...man kann sich also tatsächlich mit Klopapier den Hintern abwischen und muss nicht auf unangenehmes Druckerpapier zurück greifen.
...übrigens ist es als Gewerkschaftsmitglied keineswegs eine monatelange Dürreperiode...da geht das Insolvenzverfahren ganz flott, ohne das der AN sich krumm machen muß...
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Corona und Umsatz
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Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 16.04.2020, 04:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona und Umsatz
Kann nicht auch der Gläubiger die Insolvenz des Schuldners beantragen ?
- Klaus Stein
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Re: Corona und Umsatz
Ganz bestimmt nicht. Ich kann ja nicht die Insolvenz für meinen Chef beantragen ....
Bitte nicht so viel Realität , mir geht es gerade gut ....
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Corona und Umsatz
Natürlich können Gläubiger die Insolvenz bei Gericht beantragen, soweit sie einen vollstreckbaren Titel haben der nicht bedient wird.
Sowohl im Bereich der Privatinsolvenz
https://www.privatinsolvenz.net/insolve ... laeubiger/
als auch bei Firmeninsolvenzen
https://sg-kanzlei.de/welche-glaeubiger ... g-stellen/
...bitte erst informieren...
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Re: Corona und Umsatz
Solche Sachen erfährt man garantiert erst NACH der Insolvenzeröffnung und, mit etwas Glück, hat man dann noch Anspruch auf 1-2 Monater oder GAR KEINEN mehr.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑16.04.2020, 04:09
Falsch, die Bundesanstalt für Arbeit zahlt für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung
rein theoretisch, die Praxis sieht da etwas anders aus.oder der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (heißt, der Betrieb ist so pleite, dass die offenen Schulden nicht mehr bezahlt werden können) das Insolvenzgeld.
als ich vor ca. 9 Jahren mit dem Taxifahren aufhörte, weil mein Partner schwer erkrankt war, und es klar war, er würde bald sterben, hat mir der Sachbearbgeiter gleich gesagt, neben Arbeitslosengeld I solle ich gleich auch H4 beanbtragen, weil das ALGI zu gering wäre.Im Anschluß kommt das Arbeitslosengeld 1 (denn wir haben ja alle Arbeitsverträge und brav unsere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt...wer das nicht hat ist selber schuld) oder ALG 2...man kann sich also tatsächlich mit Klopapier den Hintern abwischen und muss nicht auf unangenehmes Druckerpapier zurück greifen.
Deine Aussagen sind korrekt, nützen aber gar nichts.
Ob mein Chef die Beiträge zahlt, weiß ich nicht. Ich bekomme meine Abrechnungen alle paar Monate in den Spint angeheftet, wo auch der Wagensc hlüssel hängt. Die monatlichen Abrechnungen Jan-April (keine Umsätze mehr) habe ich bis heute nicht.
TMB, irgendwie hast Du falsche Vorstellungen über das Taxigewerbe. Da wird, zumindest in B, kein Lohn auf ein Gehaltskonto überwiesen. Es ist umgekehrt, ich zahle den Chef aus und bekomme dann irgendwann mal eine Abrechnung, die kein Schwein verstehen kann. Ich Kenne meine Umsätze, ich weiß, was ich verdiene, aber das, was auf der Abrechnung steht, ist völlig anders und wird dann über das Jahr hinweg abgeglichen, damit ich steuerfrei bleibe.
Theoretisch müßte ich dies über dieses eine Jahr summieren und dann abgleichen, doch ich fürchte, auch dann gäbe es diverse Differenzen mit pauschalen Freibeträgen und irgendwelchen Essenszuschlägen, für die sich ein AN nun wirklich nicht interessiert.
Theorie und Praxis sind nun mal zweierlei, insbesondere im Taxigewerbe.
"Sie haben eine Beförderungspflicht und müssen mich befördern !"
"Nö, meine Fackel ist aus."
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Re: Corona und Umsatz
Du bist aber doch Pflicht-Krankenversichert, oder bist Du freiwillig dabei und zahlst selber ?
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Re: Corona und Umsatz
theoretisch bin ich PKV. Lt. Aussage meines Chefs zahlt er momentan aber gar keine Sozialabgaben mehr. Ob ich momentan noch in irgendeiner Weise Renten/Kranken-V. bin, keine Ahnung.
Mal schauen, wenn ich, an Corona erkrankt, in ein Krkhs gehe und mir dann mitgeteilt wird, tut uns Leid, aber Sie sind nicht mehr versichert, keine Behandlung mehr.
Legen Sie sich unter eine Brücke und sterben Sie.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 16.04.2020, 22:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Corona und Umsatz
Nun, mir nach 34 Berufsjahren Unwissenheit vorzuwerfen ist verwegen...Respekt.titanocen100 hat geschrieben: ↑16.04.2020, 21:55...TMB, irgendwie hast Du falsche Vorstellungen über das Taxigewerbe. Da wird, zumindest in B, kein Lohn auf ein Gehaltskonto überwiesen. Es ist umgekehrt, ich zahle den Chef aus und bekomme dann irgendwann mal eine Abrechnung, die kein Schwein verstehen kann. Ich Kenne meine Umsätze, ich weiß, was ich verdiene, aber das, was auf der Abrechnung steht, ist völlig anders und wird dann über das Jahr hinweg abgeglichen, damit ich steuerfrei bleibe...
Aber davon ab, deine geschilderten Umstände erklären auch die Probleme bei KUG und Zuschußvergabe.
Wer immer noch nach den Gewerbestrukturen der 80er Jahre arbeitet ist selber schuld.
Bei uns ist schon seit über 10 Jahren eine korrekte Lohnauszahlung (Abschlag zum 27. und Rest bis zum 7. des Folgemonats) auf das Girokonto obligatorisch.
Es sieht tatsächlich nach einer Bereinigung des Marktes aus...
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Re: Corona und Umsatz
Nein, da hilft schon Tante Google...und entweder hat man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung (als ehemaliger Selbständiger eigentlich obligatorisch) oder man ist Gewerkschaftsmitglied...titanocen100 hat geschrieben: ↑16.04.2020, 21:55
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Re: Corona und Umsatz
DankeThomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑16.04.2020, 22:35
Nun, mir nach 34 Berufsjahren Unwissenheit vorzuwerfen ist verwegen...Respekt.
Ich habe schon seeeeeehr viele AG gehabt, alle haben es so gemacht, wie ich es beschrieb.Bei uns ist schon seit über 10 Jahren eine korrekte Lohnauszahlung (Abschlag zum 27. und Rest bis zum 7. des Folgemonats) auf das Girokonto obligatorisch.
Es sieht tatsächlich nach einer Bereinigung des Marktes aus...
Damit ist Dein Betrieb wohl eher die Ausnahme.
Und dass das KUG (KurzArbeitergeld ? =KAG) in B zuallererst an Betriebe <10 MA gezahlt wird, dafür kann mein Chef ja nichts.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 16.04.2020, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona und Umsatz
Und wieder bist Du naiv. Glaubst Du wirklich, alle Menschen weltweit hätten Internetzugriff überall und zu jeder Zeit ?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑16.04.2020, 22:41
Nein, da hilft schon Tante Google...und entweder hat man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung (als ehemaliger Selbständiger eigentlich obligatorisch) oder man ist Gewerkschaftsmitglied...
Ich lebe in einem Dorf mit 40 Einwohnern, davon haben nicht einmal die Hälfte einen Computer. Mein Surface Pro 3 i7/512GB SSD macht jetzt die Grätsche und läßt sich erst nach ca. 20 Versuchen reanimieren. Dann muss ich mich beeilen, sonst sagt er kurzfristig Tschüss.
Ich war noch nie selbständig und auch kein Gewerkschaftsmitglied. Ich war Mitglied im Tennis.- und einem Fussballverein. Das hat gereicht. Danke, keine Vereinsmeierei mehr.
Die Mitgliedschaft in der Sternwarte am Munsterdamm war dagegen äußerst interessant. Mondkraterdurchmesserbestimmungen am Refraktometer durchzuführen, war äußerst inspirierend...
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