[Uber] App - Infos + Erfahrungen

Anwendungen für Smartphones unter der Lupe.
Mamil
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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Mamil » 23.10.2019, 11:20

Was mich stutzig macht ist, dass "Google News" bei der Eingabe der Suchbegriffe "Uber", "Uber Köln", "Uber Verbot" und "Uber Verbot Köln" kein Ergebnis mit dem Urteil liefert, obwohl der NDR und der WDR darüber berichtet haben. Ist das nur bei mir so oder mache ich etwas falsch?

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 23.10.2019, 11:25

Die einstweilige Verfügung wurde ja bereits am 19.07. erlassen. Möglicherweise zeichnete sich dort bereits ab, dass Uber nicht reagieren wird und der Kläger ist deshalb nicht an die Öffentlichkeit getreten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Mamil
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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Mamil » 23.10.2019, 11:33

Das wäre zumindest eine Erklärung.

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miamivice
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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von miamivice » 23.10.2019, 13:36

UBER führt Taxibestellaufträge zu Discounttarifen durch. Als Mietwagen mit Fahrer können eventuell - als eine Art von Intranet - die Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages oder der ärztliche Notfalldienst gelten.

Es ist sittenwidrig veraltete Gesetze wie die Rückkehrpflicht oder die Auftragsannahme zu deformieren, mehr aus veralteten Gesetzen herauslesen zu wollen als was an Informationen enthalten ist.

UBER verhält sich wie ein Taxi, da es Taxi ist. Eine quasi zwangsneurotische Geistesdisziplin ist UBER als Mietwagen zu denken. UBER als Mietwagen zu denken wäre Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den fürchterlichen deutschen Juristen, der vieles zerdenkt und beständig das Gerechtigkeitsgefühl des Volkes verletzt.

Insofern hat UBER-Fürsprecher "Pascha" recht, wenn er schreibt:
Pascha hat geschrieben:
23.10.2019, 06:44

Personenbeförderungsgesetz
§49 (4) Satz 2:
Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.


Diese Bedingung wird von mit Uber und deren angeschlossenen Mietwagen-Unternehmern erfüllt. Optionale virtuelle Disponenten bedienen die in den Betriebsstätten stehenden Firmenrechner.
Das Beförderungsgesetz nennt keine weiteren Forderungen im Detail, innovative Disporobots sind daher legitim.
Pascha denkt sich UBER als rechtskonformen Mietwagen und nicht als Raubtaxi.

Der fürchterliche deutsche Jurist gibt UBER in der alles entscheidenden Frage recht: UBER sei Mietwagen. Damit verrät der fürchterliche deutsche Jurist das Taxigewerbe.

UBER wird von allen Gerichten dieser Welt recht bekommen, wenn es sich weigert seine Vertragspartner - unökologisch - zum Betriebssitz zurückfahren zu lassen.

UBER wird von allen Gerichten dieser Welt recht bekommen, wenn es feststellt, daß das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstaubt ist und moderne Auftragsvergabe entsprechend in die Gesetze einzuarbeiten sei.

Der fürchterliche deutsche Jurist und ewige Zwangsneurotiker klebt in fa-schistischer Weise an Gesetzeswust, der in der realen Welt überhaupt keinen Sinn macht.

Aus der MAZ:
Denn wer für Uber fährt, darf in Deutschland keine Taxistände bilden – auch keine improvisierten. Das verbietet das Personenbeförderungsgesetz. Stattdessen gilt die sogenannte Rückkehrpflicht. Nach jedem Auftrag müssen die Fahrer zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren. Wie Taxis auf Kundschaft warten, das dürfen sie nicht. Eine Sprecherin der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bestätigt das: „Mietwagen dürfen sich nicht wie Taxen an beliebigen Orten bereithalten. Sinn der Regelung im Personenbeförderungsgesetz ist es, die Taxis zu schützen.“
Rotmarkierte Sätze zeigen, daß an der Sache vorbeiargumentiert wird. Nicht-Berufspraktiker maßen sich irgendwelche abstrusen Aussagen über das Taxigewerbe an. Es steigt natürlich kein Fahrgast zu an den improvisierten UBER-Taxiständen, sondern die UBER-Fahrzeuge warten auf ihren nächsten Taxibestellauftrag. Im Beispiel von TXL-Anschlußfahrten ist es für UBER-Taxen sinnlogisch und ökologisch richtig sich in der Nähe des Flughafens bzw. direkt am Flughafen zu positionieren und nicht die weite Rückreise zum Betriebssitz anzutreten. Offizielle Taxis werden dadurch geschützt, daß UBER-Fahrzeuge nicht als Mietwagen mit Rückkehrpflicht nach sonstwohin deklariert werden, sondern als das was sie sind: App-Bestell-Taxen zum Discounttarif.

Weiter MAZ:
Mietwagen müssen nach jeder Fahrt „unverzüglich“, so heißt es im Gesetz, zum Sitz des Unternehmens zurückkehren. Eine Ausnahme gilt, wenn während der Fahrt ein neuer Auftrag telefonisch eingegangen ist. Thomas Mohnke, der Chef von RocVin sagt: „Das ist fast immer der Fall. Die Auftragslage bei Uber ist zu gut, als dass einer der Fahrer zurückkommen würde.
Discounttaxi funktioniert. Es werden immer mehr Discounttaxis in Berlin. UBER erfindet das berliner Taxigewerbe neu. Je mehr Discounttaxis desto mehr Flächendeckung und desto mehr Kundenbestellungen und desto mehr Auftragseingänge während der Fahrt und desto mehr ruinierte alteingesessene Taxibetriebe.
IK hat geschrieben:
21.10.2019, 22:03

Noch mal explizit:
  1. Die unmittelbare Annahme eines Auftrags
  2. durch den Fahrer
  3. während der Fahrt
  4. ist den Taxen vorbehalten
Sämtliche Fahrten, welche UBER-Taxen ausführen, sind mittelbar, da App-vermittelt.
Zuletzt geändert von miamivice am 23.10.2019, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Poorboy » 23.10.2019, 14:45

Man müsste die Klage kennen, um auf gleichem Wege free now zu stoppen.

Poorboy

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 23.10.2019, 14:56

Poorboy hat geschrieben:
23.10.2019, 14:45
Man müsste die Klage kennen, um auf gleichem Wege free now zu stoppen.

Poorboy

Oder ein Urteil haben. Das ist ja noch nicht ausgeklagt. Bleibt aktuell der Blick nach München zum dort anhängigen Verfahren in der selben Frage.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 23.10.2019, 14:57

@miamivice

Es geht auch einfacher und ohne völkischen Pathos.

Uber betreibt taxiähnlichen Verkehr. Dieser ist Mietwagen untersagt.

Punktum!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Mamil » 23.10.2019, 14:59

@miamivice

Du nennst das Kind beim Namen. UBER verstößt nicht gegen die Rückkehrpflicht, sondern hebt eigenmächtig die Tarifpflicht auf.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Poorboy » 23.10.2019, 21:11

Mietwagen haben keine Tarifpflicht!

Heute noch Uber in Hamburg gesehen.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Mamil » 23.10.2019, 21:38

Poorboy hat geschrieben:
23.10.2019, 21:11
Mietwagen haben keine Tarifpflicht!
Das ist schon klar. Dass UBER-Fahrzeuge de jure Mietwagen sind ändert nichts daran, dass sie aus Sicht des Kunden de facto Taxen sind. Der Kunde hat auf seinem Smartphone zwei Apps: "Taxi.eu" und "UBER". Wenn er zuhause sitzt und sich ein "Taxi" bestellt, hat er die Wahl von A nach B für 20 EUR oder 15 EUR zu kommen. Er wird sich ein "Taxi" zum "Discountpreis" bestellen. Wir können aber noch jahrelang über die Rückkehrpflicht diskutieren und gegen Verstöße klagen, während UBER Fakten schafft. Wenn UBER-Kunden eine kritische Masse erreicht haben, dann wird der Druck auf die Politik so hoch sein, dass sie ihm nicht mehr standhalten können. Was ist das anderes als die schleichende Aufhebung der Tarifpflicht?

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von miamivice » 23.10.2019, 21:39

am hat geschrieben:
23.10.2019, 14:57
Es geht auch einfacher und ohne völkischen Pathos.
Uber betreibt taxiähnlichen Verkehr. Dieser ist Mietwagen untersagt.
Punktum!
Aus meinen Texten hier ist nicht einmal eine Mitte-konservativ-Tendenz ablesbar. Sämtliche Texte beziehen sich auf Personenbeförderungsgewerbe, Taxigewerbepolitik und Paragraphen. Die Weise wie ich den deutschen Juristen beschreibe, weist eher in eine sozial-liberale Richtung. Ich frage mich, wo Du den "völkischen Pathos" hernimmst.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von eichi » 23.10.2019, 22:05

Um zu klären, ob Uber die juristischen Bedingungen (für Mietwagen)
des Auftragseingangs, der Speicherung in den "Auftragsbüchern"
und der hieran anschließenden Disposition/ Weitergabe an das
Fahrzeug erfüllt, müsste die komplette Programm-Routine bis in
die einzelne Zeile Programmcode zerpflückt werden.
Erst dann kann man den Zeitablauf beurteilen.

Ob das der "Beschuldigte" leisten will oder kann???

Andere Punkte lasse ich jetzt erstmal unberücksichtigt.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von N8tfahrer » 24.10.2019, 01:16

Was kommt zuerst ?
- ein rechtsgültiges Urteil gegen Übel und co.
- Novellierung des PBefG :?: :roll: :?:
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von CPL5938 » 24.10.2019, 02:40

"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Poorboy » 24.10.2019, 02:50

Nun sollte ja die Fassung in Holländisch auf dem Weg sein. Meldet der zuständige Gerichtsvollzieher als Bote, dass sie zugestellt ist, kann die Party beginnen.
Uber bestellen und jede Fahrt zur Anzeige bringen.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Pascha » 24.10.2019, 03:57

Bis heute gibt es dem Anschein nach keine rechtswirksame Zustellung.

Schelten sollte man daher zuerst das Landgericht Köln und dessen wenig professionelle Ausfertigung (deutschsprachig) des ersten Zustellungsbescheids.

Für die zweite Zustellung gibt es keine Aussagen ob diese Zustellung erfolgreich war, von Belegen ganz zu schweigen.

Fraglich ist zudem ob das Publizieren eines nicht rechtswirksamen weil nicht zugestellten Bescheids rechtens ist. Uber ist im Umgang mit rechtlichen Auseinandersetzungen weltweit ein erfahrener Gegner und dieser kennt alle Möglichkeiten.

Kommt Scheuer und seine Neuauflage des Personenbeförderungsgestzes schneller als die endgültige Klärung dieses Uber-Verbots?

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Poorboy » 24.10.2019, 04:06

Sind Gesetze gültig oder agiert jeder nach Gesetzen, die er für die Zukunft erhofft???

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von Pirat » 24.10.2019, 07:31

Selten so ein Unsinn gelesen...

Es handelt sich hier um eine Beschlussverfügung, in einem solchen Fall muss der Antragsteller die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monats ordnungsgemäß zustellen.
Dies hat der Antragsteller (Taxifahrer) anscheinend versäumt, deshalb ist die einstweilige Verfügung unwirksam.
Auf Antrag des Gegners (Uber) wird die Verfügung aufgehoben und der Antragsteller (Taxifahrer) trägt die Kosten des Verfahrens...

Die ungeprüfte unvollständige Meldung wurde von am einfach so übernommen und kommentiert...

Was dabei raus kommt sieht man, die Verbreitung von Fake News...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 24.10.2019, 09:45

Dann darf ich mich ja damit rühmen, dass neben anderen auch der Focus die von mir verbreiteten Fake News übernommen hat.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Uber deutschlandweit verboten

Beitrag von am » 24.10.2019, 09:51

Pirat hat geschrieben:
24.10.2019, 07:31
Selten so ein Unsinn gelesen...

Es handelt sich hier um eine Beschlussverfügung, in einem solchen Fall muss der Antragsteller die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monats ordnungsgemäß zustellen.
Dies hat der Antragsteller (Taxifahrer) anscheinend versäumt, deshalb ist die einstweilige Verfügung unwirksam.
Auf Antrag des Gegners (Uber) wird die Verfügung aufgehoben und der Antragsteller (Taxifahrer) trägt die Kosten des Verfahrens...

Die ungeprüfte unvollständige Meldung wurde von am einfach so übernommen und kommentiert...

Was dabei raus kommt sieht man, die Verbreitung von Fake News...
Entgegen deiner Behauptung reicht in diesem Fall aus, wenn der Gläubiger die Vollziehung beim zuständigen Gericht fristgerecht beantragt.

„Die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung nach § 929 Abs. 2 ZPO setzt regelmäßig die fristgemäße Zustellung der einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb voraus.

Ist der Titelschuldner allerdings – wie im vorliegenden Fall – im Ausland ansässig, reicht es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…) zur Wahrung der Vollziehungsfrist aus, wenn der Gläubiger innerhalb dieser Frist den Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht einreicht und die tatsächliche Zustellung entweder gleichfalls innerhalb dieser Frist oder aber jedenfalls „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO erfolgt; letzteres setzt jedenfalls voraus, dass die Zustellung ohne jede vom Gläubiger zu vertretende Verzögerung bewirkt wird (…).“
https://www.zpoblog.de/olg-frankfurt-zu ... der-euzvo/
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