Mit der Girokarte meiner Frau und dem Pin kann ich bequem einkaufen, was lässt sich denn da bitte überprüfen?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Dort wird jede Fahrt aufgezeichnet und über eine App die Pausen eingetragen, welche sich im Fall der Fälle über die (in Pause Funktion) Eingaben im Datenfunkgerät überprüfen lassen.
EuGH Arbeitszeiterfassung
Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Soweit ich weiß, hat der Unternehmer das aus seiner eigenen Tasche bezahlt!Sascha1979 hat geschrieben:Weißt du noch, wie das steuerlich abgerechnet wurde? Wie habt ihr das geregelt?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Wen wollen eigentlich die gedungenen Lohnschreiber wie Sascha, Pirat, Doppel E usw beeindrucken?
Ihre mutmasslichen Auftraggeber VW/BWVI oder das Taxi Gewerbe? Wäre schön wenn ein Moderator gegen das Haufen setzen vorgeht. Denn unsere Generaltendenz sollte pro Gewerbe sein. Dies kann von den Haufensetzern nun wirklich nicht behauptet werden.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
@ Pöppchen
Bist Du immer noch auf der Suche nach dem der Dir einen "Haufen" ins Gehirn implementiert hat.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
In Verbindung mit der Videokamera im Geschäft, wer die Karte nutzt.Pirat hat geschrieben:...Mit der Girokarte meiner Frau und dem Pin kann ich bequem einkaufen, was lässt sich denn da bitte überprüfen?
Aber im ernst, jedes System hat seine Lücken...aber im Gegensatz zu den letzten dreizig Jahren mit den handschriftlichen Lügenzetteln ist es nachvollziehbarer geworden.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Widerspreche ich nicht.
Intern sicher sehr nützlich, aber wenn es ernst wird, etwa als gerichtsfester Beweis in Sachen Sozialversicherungsbetrug-Hinterziehung nicht verwertbar...., noch nicht...
Aus gutem Grund verfolge ich das Thema schon über Jahre.
Bisher galt, für jede Datennutzung, die nicht durch die gesetzlichen Vorgaben erlaubt ist, muss eine Einwilligungserklärung eingeholt werden.
Wobei die Einwilligungserklärung freiwillig sein muss, so heißt es u.a. : Damit eine Einwilligung freiwillig ist, muss der Betroffenen eine echte Wahl haben. Zusätzlich gilt das sog. „Kopplungsverbot“. So darf ein Vertragsabschluss nicht von der Einwilligung zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Durchführung des Geschäftes nicht nötig sind.
So sollte es sein....- aber wer im Taxigewerbe handhabt das so...?
Durch zukünftige gesetzliche Vorgaben könnte die bisher zwingend erforderliche Einwilligung ausgehebelt werden.
Nur mit elektronischer Signatur von Arbeitszeiterfassung würde sich wirklich was ändern...
Intern sicher sehr nützlich, aber wenn es ernst wird, etwa als gerichtsfester Beweis in Sachen Sozialversicherungsbetrug-Hinterziehung nicht verwertbar...., noch nicht...
Aus gutem Grund verfolge ich das Thema schon über Jahre.
Bisher galt, für jede Datennutzung, die nicht durch die gesetzlichen Vorgaben erlaubt ist, muss eine Einwilligungserklärung eingeholt werden.
Wobei die Einwilligungserklärung freiwillig sein muss, so heißt es u.a. : Damit eine Einwilligung freiwillig ist, muss der Betroffenen eine echte Wahl haben. Zusätzlich gilt das sog. „Kopplungsverbot“. So darf ein Vertragsabschluss nicht von der Einwilligung zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Durchführung des Geschäftes nicht nötig sind.
So sollte es sein....- aber wer im Taxigewerbe handhabt das so...?
Durch zukünftige gesetzliche Vorgaben könnte die bisher zwingend erforderliche Einwilligung ausgehebelt werden.
Nur mit elektronischer Signatur von Arbeitszeiterfassung würde sich wirklich was ändern...
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Nun, hier hat ein Unternehmer schon eine vierstellige Summe als Strafe gezahlt, weil ein Student zu viele Stunden gefahren ist und seine Haupttätigkeit nicht mehr das studieren war...scheint also doch gerichtsfest zu sein.Pirat hat geschrieben:...als gerichtsfester Beweis in Sachen Sozialversicherungsbetrug-Hinterziehung nicht verwertbar...
Zur sauberen Aufzeichnung ist es allerdings tatsächlich noch ein langer Weg.
Bei einem Gewerbe, welches Jahrzehnte die Jacke nicht mehr gereinigt hat ist halt mehr als ein Waschgang nötig.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
I'm Ruhrpott gibt es eben viel nach zuholen. Vielleicht sorgt Hacim ja mal für Ordnung statt die Vettern grosse Sprueche machen zu lassen.
Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Aufgrund von Daten oder Aussage des Studenten..?, hattest Du Akteneinsicht..?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nun, hier hat ein Unternehmer schon eine vierstellige Summe als Strafe gezahlt, weil ein Student zu viele Stunden gefahren ist und seine Haupttätigkeit nicht mehr das studieren war...scheint also doch gerichtsfest zu sein.
Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren ?
Geldstrafe ohne Schuldeingeständnis kommt oft als Vorschlag vom Gericht...
Einerseits verkürzt man lange Verfahrensdauer und anderseits erspart man sich höhere Rechtsanwaltskosten...
Hinzu kommt, nach dem Straf/Ordnungswidrigkeitsverfahren kommt die Rentenversicherung mit Nachforderung der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge.
Die Nachforderung übersteigen meist bei weiten die Geldstrafen..., ohne Schuldeingeständnis sind eventuell die Chancen besser.
Wenn der Arbeitnehmer die Vorwürfe bestätigt, hat man natürlich als Arbeitgeber kaum Chancen, da Heil raus zukommen.
Der Arbeitnehmer profitiert auch noch, die nachträglich eingezogenen Sozialbeiträge werden als zusätzliche Rentenpunkte dem Arbeitnehmer angerechnet. Verlockend, oder....!
Hat allerdings der Arbeitnehmer zusätzlich Sozialleistungen bezogen und dies verschwiegen, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus...
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Das hat mich nicht interessiert, wichtig war alleine das es überprüfbar ist.Pirat hat geschrieben: Aufgrund von Daten oder Aussage des Studenten..?, hattest Du Akteneinsicht..?
Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren ?...
Wie gesagt, es ist ein langer Weg...aber die ersten Schritte sind getan.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Wirklich „Strafe“?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nun, hier hat ein Unternehmer schon eine vierstellige Summe als Strafe gezahlt, weil ein Student zu viele Stunden gefahren ist und seine Haupttätigkeit nicht mehr das studieren war...scheint also doch gerichtsfest zu sein.Pirat hat geschrieben:...als gerichtsfester Beweis in Sachen Sozialversicherungsbetrug-Hinterziehung nicht verwertbar...
Zur sauberen Aufzeichnung ist es allerdings tatsächlich noch ein langer Weg.
Bei einem Gewerbe, welches Jahrzehnte die Jacke nicht mehr gereinigt hat ist halt mehr als ein Waschgang nötig.
So was ist ja eine einfache Nachzahlung.
Wenn ein Student hauptsächlich arbeitet statt studiert, dann muss der Arbeitgeber nachträglich die Kosten für die Krankenkassen, sozial und Renten Versicherung nachzahlen.
Eine vier Stellige Summe sollte hier im Handumdrehen voll sein.
Da kann eigentlich fast keine Strafe bei sein.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
...er hat doch nur gehört...., über drei Ecken...
..was Dabei raus kommt, kenne ich zu genüge..
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Nein, für eine Nachzahlung war der Betrag zu hoch.Sascha1979 hat geschrieben:...So was ist ja eine einfache Nachzahlung...
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
das grundsätzliche problem ist nicht die
erfassung der arbeitszeit,
sondern die erfassung der vertraglichen arbeitszeit !!!
DIESE WIRD IN DEN MEISTEN FÄLLEN NICHT VEREINBART
bzw. VERTRAGLICH FESTGEHALTEN.
kaum ein unternehmer schreibt in den verträgen eine wöchentliche arbeitszeit fest.
erst recht steht da nix über die tägliche arbeitszeit (von-bis)/pausen (dauer) !!!
es ist eigentlich ein unding,
aber wenn das personal da so bereitwillig mitmacht...
erfassung der arbeitszeit,
sondern die erfassung der vertraglichen arbeitszeit !!!
DIESE WIRD IN DEN MEISTEN FÄLLEN NICHT VEREINBART
bzw. VERTRAGLICH FESTGEHALTEN.
kaum ein unternehmer schreibt in den verträgen eine wöchentliche arbeitszeit fest.
erst recht steht da nix über die tägliche arbeitszeit (von-bis)/pausen (dauer) !!!
es ist eigentlich ein unding,
aber wenn das personal da so bereitwillig mitmacht...
Zuletzt geändert von taxipost am 22.05.2019, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Nun, das steht bei mir seit 10 Jahren im Vertrag, allerdings nur die Stundenzahl und nicht "von-bis"...wäre auch kontraproduktiv.taxipost hat geschrieben:...erst recht steht da nix über die tägliche arbeitszeit (von-bis)/pausen (dauer) !!!...
Bei uns fangen die ersten morgens um 1-2 Uhr an und die letzten um 7-8 Uhr...ebenso die Nachtschicht.
Damit gibt es kaum Bedienprobleme währen des Wechsels.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
ah ja,
jetzt ist alles klar.
neulig stand ich über 2 stunden vor verschlossener tür bei aldi.
als der mitarbeiter sie endlich um 10.21 aufmachte,
sagte er,
ab sofort gibt es keine festen öffnungszeiten !
ich soll mich lieber beeilen,
weil er vielleicht gleich wieder schiesst.
du fährst schon zu lange taxi.
jetzt ist alles klar.
neulig stand ich über 2 stunden vor verschlossener tür bei aldi.
als der mitarbeiter sie endlich um 10.21 aufmachte,
sagte er,
ab sofort gibt es keine festen öffnungszeiten !
ich soll mich lieber beeilen,
weil er vielleicht gleich wieder schiesst.
du fährst schon zu lange taxi.
Zuletzt geändert von taxipost am 23.05.2019, 07:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Die maximale Arbeitszeit pro Woche ergibt sich aus dem Gesetz, die Arbeitszeit im Monat aus dem Vertrag. Weiterhin ist in vielen Arbeitsverträgen entweder Gleitzeit in Kombination mit Kernarbeitszeiten vereinbart oder offen nach Schichteinteilung. Alles rechtmäßig.taxipost hat geschrieben:
kaum ein unternehmer schreibt in den verträgen eine wöchentliche arbeitszeit fest.
erst recht steht da nix über die tägliche arbeitszeit (von-bis)/pausen (dauer) !!!
..
Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Nicht was auf der Verpackung steht ist ausschlaggebend, sondern der Inhalt..
Wie vermutet geht es dem EuGH (auch) um wirksame mittel gegen Schwarzarbeit.
Absprachen zwischen Arbeitgeber u. Arbeitnehmer soll ein Riegel vorgeschoben werden
Wie die Systeme aussehen/funktionieren sollen, darüber gibt das Gericht (bislang ) keine Antwort...
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) EuGH
14. Mai 2019
Zitat : 57 ) Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Schwierigkeiten aufgrund des Umstands, dass ein System, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, fehlt, durch die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, die den Kontrollorganen wie der Arbeitsinspektion nach innerstaatlichem Recht verliehen werden, abgemildert werden können. Ohne ein solches System haben diese Behörden nämlich kein wirksames Mittel, sich den Zugang zu objektiven und verlässlichen Daten über die von den Arbeitnehmern in den einzelnen Unternehmen geleistete Arbeitszeit zu verschaffen, der sich für die Ausübung ihres Kontrollauftrags und gegebenenfalls zur Verhängung einer Strafe als erforderlich erweisen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, Worten, C-342/12, EU:C355, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Quelle : http://curia.europa.eu/juris/document/d ... rst&part=1
Wie vermutet geht es dem EuGH (auch) um wirksame mittel gegen Schwarzarbeit.
Absprachen zwischen Arbeitgeber u. Arbeitnehmer soll ein Riegel vorgeschoben werden
Wie die Systeme aussehen/funktionieren sollen, darüber gibt das Gericht (bislang ) keine Antwort...
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) EuGH
14. Mai 2019
Zitat : 57 ) Es kann auch nicht angenommen werden, dass die Schwierigkeiten aufgrund des Umstands, dass ein System, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, fehlt, durch die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, die den Kontrollorganen wie der Arbeitsinspektion nach innerstaatlichem Recht verliehen werden, abgemildert werden können. Ohne ein solches System haben diese Behörden nämlich kein wirksames Mittel, sich den Zugang zu objektiven und verlässlichen Daten über die von den Arbeitnehmern in den einzelnen Unternehmen geleistete Arbeitszeit zu verschaffen, der sich für die Ausübung ihres Kontrollauftrags und gegebenenfalls zur Verhängung einer Strafe als erforderlich erweisen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, Worten, C-342/12, EU:C355, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Quelle : http://curia.europa.eu/juris/document/d ... rst&part=1
Zuletzt geändert von Pirat am 23.05.2019, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
und das ist deine ausrede ?!KlareWorte hat geschrieben:Die maximale Arbeitszeit pro Woche ergibt sich aus dem Gesetz, die Arbeitszeit im Monat aus dem Vertrag. Weiterhin ist in vielen Arbeitsverträgen entweder Gleitzeit in Kombination mit Kernarbeitszeiten vereinbart oder offen nach Schichteinteilung. Alles rechtmäßig.taxipost hat geschrieben:
kaum ein unternehmer schreibt in den verträgen eine wöchentliche arbeitszeit fest.
erst recht steht da nix über die tägliche arbeitszeit (von-bis)/pausen (dauer) !!!
..
mir scheint, du hast keine ahnung wovon du sprichst.
wenn du schichtpläne schreibst,
dann muss du im arveitsvertrag vereinbaren,
dass der an als schichtarbeiter eingestellt wird.
wenn du arbeitszeitkonto, gleitzeit, kernzeit machst,
dann musst du, ähnlich wie bei schichtarbeit, das im arb.vertrag festschreiben.
willst du das alleinverbindlich für den gasamten betrieb einheitlich über eine betriebsvereibarung regeln,
um nicht 1000 einzelne arb.verträge zu definieren,
dann brauchst du einen betriebsrat.
diese handelt dann stellvertretend für die an.
wir sind also wieder beim arb.vertrag und
den einzelheiten der arbeitszeit.
ein arbeitsvertrag ist auch nur ein vertrag.
bei der unterzeichnung müssen sich beide parteien über die sog. "essentialia negotii" einig sein.
damit die einigkeit herrschen kann, müssen die einzelheiten bekannt/vereinbart werden.
und was schreibt das gesetz zum arb.vertrag vor?
dem an ist die niederschrift des vereinbarten zu aushändigen.
gerichte haben schon mehrmals entschieden, a la
dem an muss klar sein,
worauf er sich einlässt.
das im taxigewerbe an und ag gemeinsam ...
Zuletzt geändert von taxipost am 23.05.2019, 11:26, insgesamt 3-mal geändert.
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- Registriert: 03.02.2005, 17:52
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Das mit den Birnen und Äpfel scheint immer noch zu passen...taxipost hat geschrieben:...neulig stand ich über 2 stunden vor verschlossener tür bei aldi.
als der mitarbeiter sie endlich um 10.21 aufmachte,...
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