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EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 07:32
von taxipost
...
Wer abends dienstlich telefoniert oder E-Mails schreibt, der arbeitet. Solche Tätigkeiten müssen streng genommen nun ebenfalls als Arbeitszeit erfasst werden.
...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu ... n-103.html

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 09:09
von sivas
Da wird's die Bundeswehr einfach haben. Während der Wehrpflichtzeit wurde uns gesagt: "Ihr habt 24 Stunden Dienst !" :lol:

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 10:27
von Taxi Georg
taxipost hat geschrieben:
Wer abends dienstlich telefoniert oder E-Mails schreibt, der arbeitet. Solche Tätigkeiten müssen streng genommen nun ebenfalls als Arbeitszeit erfasst werden.
Solche Dinge macht man doch nach Dienstschluss nicht, oder?

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 10:30
von Sascha1979
Taxi Fahrer sitzen in ihrem Arbeitsplatz, halten sich am Posten bereit und schreiben dies als Pausenzeit auf.

Und du willst hier von selben Menschen, dass sie abendliche dienstliche Telefonate buchen. :D :D :lol: :lol:

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 13:33
von eichi
Eben nicht!
Beruflicher Anlass = Arbeitszeit
Das Schnorren von Arbeitsleistung durch AG
gehört schon längst auf den Müllhaufen der
Geschichte.
Auch der Zeitaufwand für Abrechnung, Bürobesuch etc.
ist Arbeitszeit, ohne "streng genommen".

Gute Gelegenheit, das Thema Karenzminuten wieder
aufs Tapet zu bringen! Das Taxigewerbe hat's nicht so
dicke, dass wir was verschenken könnten.

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 17:39
von Sascha1979
eichi hat geschrieben:Eben nicht!
Beruflicher Anlass = Arbeitszeit
Das Schnorren von Arbeitsleistung durch AG
gehört schon längst auf den Müllhaufen der
Geschichte.
Auch der Zeitaufwand für Abrechnung, Bürobesuch etc.
ist Arbeitszeit, ohne "streng genommen".

Gute Gelegenheit, das Thema Karenzminuten wieder
aufs Tapet zu bringen! Das Taxigewerbe hat's nicht so
dicke, dass wir was verschenken könnten.
Ganz viele singe, Eichi.

1.) Es besteht „lediglich“ eine Pflicht zur Erfassung.
Nicht zur „Vergütung“ dieser Arbeitszeit.

Ganz legal kann weiterhin im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass Überstunden nicht sonder vergütet werden oder dass abendliche Telefonate zur Abstimmung des Arbeitseinsatzes oder ähnliches nicht vergütet werden.

Explizit sieht das Gesetz nicht vor, dass der Arbeitgeber jede Minute vergütet bekommen muss.

„Lediglich“ harte Grenzen dürfen diese Arbeitszeiten nicht überschreiten.
Das wären um Praxis Nahe Beispiele zu benennen:

Die mindest Ruhezeit von (glaube ich) 11 Stunden.
Die maximale tägliche Arbeitszeit, bzw, die maximale wöchentlich Arbeitszeit.
Oder eben das unterschreiten des Mindestlohnes.

Somit hast du praktisch doch recht:
Durch den geringen Lohn des durchschnittlichen Taxi Fahrers müssten praktisch abendliche Telefonate doch vergütet werden, weil der passus „ist mit dem Lohn abgegolten“ nicht erlaubt wäre, wenn effektiv ein Stundenlohn unterhalb des Mindestlohnes rauskommen würde.

Was deine Karenz Minute zur soll, weiß ich nicht.
Es geht um den Lohn des Arbeitnehmers, nicht um den Tarif.

Du willst hoffentlich nicht darauf hinaus, dass du verlangst, dass jede Minute „Arbeitszeit“ auch vom Kunden zu bezahlen ist.

Denn wenn du nicht akzeptieren möchtest, dass der Tarif eine durchschnittliche Berechnung des Preises ist, sondern 1:1 jede Minute Arbeitszeit vom Kunden real vergütet haben möchtest, werde ich als Kunden natürlich dafür sorgen, dass ich auch nicht MEH bezahle, und keine Tarif Komponenten akzeptiere, wo das warten am Posten, das leer umher fahren oder Krankheit Tage mit kalkuliert werden.

Denn wenn jemand Kunden sucht und sinnlos umher Fährt, Arbeitet er nicht für mich.

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 20:11
von PoppyHH
@IM Sascha

Wer hat schon Lust für so jemanden zu arbeiten?
Als angeblicher Kunde bleibe mal bei "Kunde hat das Wort" und nerve nicht ein Gewerbe von dem Du keine Ahnung hast.

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 15.05.2019, 23:25
von eichi
Sasch,
wenn du das Taxengewerbe und seine Eigenheiten
nicht so genau kennst, kannst du deine Unkenntnis
kaum besser als mit deinen Posts darlegen.
Kann sein, das du mehr Geld bekommst als der Durchschnittskutscher
(ich habe absichtlich nicht "verdient" geschrieben); das verstellt dir aber
wohl den Blick auf unsere Anliegen. Ein Stichwort hierzu lautet
'prozentuale Entlohnung'.
Halte dich an den Rat von Dieter Nuhr.

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 16.05.2019, 07:52
von PoppyHH

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 18.05.2019, 18:00
von taxipost
Sascha1979 hat geschrieben:Ganz viele singe, Eichi.

1.) Es besteht „lediglich“ eine Pflicht zur Erfassung.
Nicht zur „Vergütung“ dieser Arbeitszeit.

Ganz legal kann weiterhin im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass Überstunden nicht sonder vergütet werden oder dass abendliche Telefonate zur Abstimmung des Arbeitseinsatzes oder ähnliches nicht vergütet werden.

Explizit sieht das Gesetz nicht vor, dass der Arbeitgeber jede Minute vergütet bekommen muss...
vereinbaren kann man vieles,
ob es dann aber gültig ist,
das ist was ganz anderes.

"überstunden sind mit dem gehalt abgegolten"
gilt nur in wenigen fällen bzw. nur für wenige personengruppen.
das ist bereits seit jahren gerichtlich geklärt.

der an muss aus dem vertrag klar ersehen können,
zu was er verpflichtet ist; gilt auch für überstunden.

der ml ist ein faktor, aber nicht der einzige.

arbeitszeit muss bezahlt werden.
gleiches gilt für erfasste arbeitszeit.

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 10:57
von Pirat
Nun scheint die schöne Zeit der Schichtzettel schreiben (wer schreibt der bleibt) wohl bald vorbei.

Noch kann ich mir nicht vorstellen, wie man manipulationssicher elektronisch in unserem Gewerbe aufzeichnen könnte, aber ich bin auch kein Experte...
Die Pflicht sich mit einem Pin am Taxameter anmelden, dann könnte man auch bei Schichtzettel bleiben.

Wenn Arbeitgeber zukünftig verpflichtet werden Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen ( Art. 6 DSGVO Abs. 1 c) https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/ - fällt auch das Schlupfloch Einverständniserklärung Arbeitnehmer (Datenschutz) weg und Ermittlungserkenntnisse aus elektronischen Daten sind dann gerichtlich verwertbar.

Die Aussage Olaf Scholz vor kurzem „härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeiter und Sozialbetrüger“ könnte damit gemeint sein.

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 11:47
von Taxi Georg
Pirat hat geschrieben:Noch kann ich mir nicht vorstellen, wie man manipulationssicher elektronisch in unserem Gewerbe aufzeichnen könnte, aber ich bin auch kein Experte...
Ich habe gehört, dass der Taxizist eine Fahrerkarte bekommen (wie der LKW-Fahrer) soll. Sind aber nur Informationen aus 2er Hand.

Verfasst: 19.05.2019, 12:05
von sivas
Bei 'ner elektronischen Arbeitszeiterfassung ständig ein Gerät bedienen ? ... Das klappt nicht, das vergess ich doch !
Wie oft hab ich schon Feierabend gemacht und vergass dabei, die Zahlen des Taxameters abzuschreiben, Chef reichte sie mir nach.

Das muss automatisch gehen !
Zur Zeit erfasse ich meine Arbeitszeit mit einem Navi. Es unterscheidet zwischen Gesamt- und Fahrzeit. Ist die Zündung aus (das Radio hat keinen Strom), misst es nicht.

Re:

Verfasst: 19.05.2019, 15:31
von Sascha1979
sivas hat geschrieben:Bei 'ner elektronischen Arbeitszeiterfassung ständig ein Gerät bedienen ? ... Das klappt nicht, das vergess ich doch !
Wie oft hab ich schon Feierabend gemacht und vergass dabei, die Zahlen des Taxameters abzuschreiben, Chef reichte sie mir nach.

Das muss automatisch gehen !
Zur Zeit erfasse ich meine Arbeitszeit mit einem Navi. Es unterscheidet zwischen Gesamt- und Fahrzeit. Ist die Zündung aus (das Radio hat keinen Strom), misst es nicht.
Und sämtliche Arbeitszeiten wo der Strom weg ist (in die Tankstelle zum bezahlen gehen, Auto säubern, am posten länger stehen, im büro sein, etc.) protokollierst du dann manuell dazu?

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 16:34
von Thomas-Michael Blinten
Taxi Georg hat geschrieben: Ich habe gehört, dass der Taxizist eine Fahrerkarte bekommen (wie der LKW-Fahrer) soll. Sind aber nur Informationen aus 2er Hand.
Das ist doch schon länger möglich.
Bei RT hat jeder Fahrer eine Chipkarte (neue Spiegeltaxameter) oder einen Key mit Chip (für die älteren Spiegeltaxameter).
Dort wird jede Fahrt aufgezeichnet und über eine App die Pausen eingetragen, welche sich im Fall der Fälle über die (in Pause Funktion) Eingaben im Datenfunkgerät überprüfen lassen.

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 17:31
von Taxi Georg
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Bei RT hat jeder Fahrer eine Chipkarte (neue Spiegeltaxameter) oder einen Key mit Chip (für die älteren Spiegeltaxameter).
Dann war wohl das gemeint!

Ich hatte das so verstanden, das ein Lesegerät (Tachograf, wie im LKW) installiert wird.
Ein Taxibetrieb an der Düsselthaler Straße hatte sowas mal in den 90er im Kofferraum installiert, allerdings noch mit Tachoscheiben!

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 18:22
von Thomas-Michael Blinten
Taxi Georg hat geschrieben:...
Ein Taxibetrieb an der Düsselthaler Straße hatte sowas mal in den 90er im Kofferraum installiert, allerdings noch mit Tachoscheiben!
Ja, Taxi Franke...da gab es auch morgens ab 3 Uhr frische Brötchen und Frühstück zur Abrechnung...

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 18:49
von Taxi Georg
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Ja, Taxi ......da gab es auch morgens ab 3 Uhr frische Brötchen und Frühstück zur Abrechnung...
Ich hatte mit Absicht den Namen nicht genannt! :roll: :lol:
Um 6 und nicht um 3. Ich war als Student ein Jahr bei diesem Unternehmer!

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 22:18
von Sascha1979
Taxi Georg hat geschrieben:
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Ja, Taxi ......da gab es auch morgens ab 3 Uhr frische Brötchen und Frühstück zur Abrechnung...
Ich hatte mit Absicht den Namen nicht genannt! :roll: :lol:
Um 6 und nicht um 3. Ich war als Student ein Jahr bei diesem Unternehmer!
Weißt du noch, wie das steuerlich abgerechnet wurde?

Wir haben 1x wöchentlich Frühstück für die Mitarbeiter veranstaltet, diese sach Leistung muss für den Mitarbeiter natürlich versteuert werden.
Und unterm Strich haben die Mitarbeiter so viel drauf zahlen müssen, dass lieber drauf verzichtet wurde.

Wie habt ihr das geregelt?

Re: EuGH Arbeitszeiterfassung

Verfasst: 19.05.2019, 22:28
von Thomas-Michael Blinten
Taxi Georg hat geschrieben:...
Ich hatte mit Absicht den Namen nicht genannt! :roll: :lol:
Um 6 und nicht um 3. Ich war als Student ein Jahr bei diesem Unternehmer!
Sorry, aber das wusste eigentlich jeder im Dorf, mit 6 Uhr kann sein...damals gingen die Schichten länger...