MayTaxi will in Hamburg einen eigenen Sharingstarif

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arne13
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MayTaxi will in Hamburg einen eigenen Sharingstarif

Beitrag von arne13 » 27.02.2019, 11:09

§ 1 Auftrag zum Abschluss einer Sondervereinbarung
Die in der Anlage aufgeführten Taxiunternehmer und Taxiunternehmerinnen haben durch eigene Unterschrift mytaxi (Intelligent Apps GmbH (Vermittler)) beauftragt, folgende Sondervereinbarung gemäß § 51 Absatz 2 PBefG in Verbindung mit § 2 Absatz 10 der Taxenordnung Hamburg in ihrem Namen mit Fahrgästen abzuschließen. mytaxi beantragt im Auftrag dieser Unternehmen die Genehmigung dieser Sondervereinbarung. Nach Genehmigung dieser Sondervereinbarung können sich weitere Taxenunternehmen und Fahrgäste dieser Sondervereinbarung anschließen.
§ 2 Bedingungen für die Anwendbarkeit dieser Vereinbarung
Die von den Festsetzungen der Taxenordnung abweichende Berechnung der Preise nach dieser Vereinbarung gilt nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Erteilung eines Beförderungsauftrags durch die Fahrgäste erfolgt ausschließlich mit Hilfe der hierfür entwickelten App des Vermittlers. Für die Nutzung der App und die hierüber vermittelten Beförderungsaufträge an die Taxiunternehmen, einschließlich der auf Basis dieser Sondervereinbarung von Fahrgästen an die Taxiunternehmen erteilten Beförderungsaufträgen, gelten ergänzend die zwischen dem Vermittler und den Fahrgästen sowie zwischen dem Vermittler und den Taxiunternehmern/Taxifahrern vereinbarten oder im Zusammenhang mit dieser Sondervereinbarung noch zu vereinbarenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.
2. Bei der Erteilung des Beförderungsauftrag sind der Ort, an dem die Fahrt beginnt und das Fahrtziel vom Fahrgast in der App einzugeben. Der Fahrgast muss hierbei den in der App besonders und unmissverständlich gekennzeichneten Service, auf den diese Sondervereinbarung Anwendung findet, ausgewählt haben, eine In-App-Zahlmethode hinterlegt haben, sich mit der ausschließlich unbaren Bezahlung des Fahrpreises und damit einverstanden erklärt haben, dass die Fahrt gegebenenfalls mit anderen Fahrgästen geteilt wird, die einen eigenen Beförderungsauftrag erteilen.
3. Ein Beförderungsauftrag nach dieser Sondervereinbarung ist im Regelfall nur für die Person, die ihn selbst erteilt hat und eine weitere Person oder maximal so viele weitere Personen gültig, dass mindestens noch 1 weitere Buchung über das angefragte Taxi möglich ist, wobei für die weiteren Personen ein Zuschlag gemäß § 3 erhoben wird. Beabsichtigen so viele Personen auf Grund eines Beförderungsauftrags die Benutzung eines Taxis, dass dessen Kapazität erschöpft ist, sind sie darauf hinzuweisen, dass der Beförderungsauftrag nur nach den in § 2 Abs. 1 - 6 der Taxenordnung festgelegten Bedingungen ausgeführt werden kann.
4. Die Fahrerin bzw. der Fahrer des Taxis erhält die Anfrage zu einem Beförderungsauftrag, der dieser Sondervereinbarung unterliegt, in deutlich gekennzeichneter Form (Angabe des zuzüglich zum Grundpreis für den konkreten Beförderungsauftrag geltenden Kilometer- und Minutenpreises) und bestätigt sie ausdrücklich mit Hilfe der App vor Antritt der Fahrt. Auf diese Weise herrscht vor Annahme des Beförderungsauftrags Klarheit auf Seiten des Fahrers, auf welcher Basis des Sondertarifs der Preis für den jeweiligen Kunden berechnet wurde. Das Wahlrecht der Fahrerin bzw. des Fahrers, einen Beförderungsauftrag anzunehmen, der dieser Sondervereinbarung unterliegt, darf nicht durch technische Vorkehrungen oder auf andere Weise beeinträchtigt werden. Das Direktionsrecht des jeweiligen Arbeitgebers bleibt
hiervon unberührt.
5. Auf Grund der Angaben des Fahrgastes zum Start und Ziel der Fahrt berechnet der Vermittler
auf Basis der von Google Maps Platform – Routes Services bereitgestellten Strecken-und Verkehrsinformationen die voraussichtliche Länge der Fahrstrecke und die voraussichtliche Dauer der Fahrt und bildet auf Grund der Preise gemäß § 3 den für die Fahrt zu zahlenden Gesamtpreis. Dieser Gesamtpreis wird in der App angezeigt und ist vom Fahrgast vor Antritt der Fahrt zu bestätigen.
[08:35, 27.2.2019] Marius Gomolka: Der Gesamtpreis für die gebuchte Fahrstrecke ist endgültig und unterliegt keinen nachträglichen Korrekturen. Die unbare Zahlung des Preises wird fällig, sobald die Fahrerin oder der Fahrer die Beendigung der Fahrt mit Hilfe der App bestätigt.
§ 3 Von der Taxenordnung abweichende Preise
(1) Anstellederin§2Absätze1bis6derTaxenordnunggeregeltenFahrpreisesetztsichder Fahrpreis für jede Person, die einen Beförderungsauftrag nach dieser Sondervereinbarung erteilt, aus dem Grundpreis, dem Kilometerpreis, dem Zeitpreis und gegebenenfalls dem Zuschlag für die Beförderung weiterer Personen Person auf Grund eines Beförderungsauftrags zusammen. Der so berechnete Fahrpreis wird für jeden Beförderungsauftrag gesondert erhoben, auch wenn er ganz oder teilweise gleichzeitig mit anderen Beförderungsaufträgen durchgeführt wird.
(2) DerGrundpreisbeträgt2,-Euro.
(3) DerKilometerpreisfürjededurchfahreneWegstreckevon100mbeträgtmindestens0,08
und höchstens 0,18 Euro.
(4) DerZeitpreisbeträgtmindestens0,10Euroundhöchstens0,30EuroproMinute.
(5) WerdenaufGrundeinesBeförderungsauftragsweiterePersonenbefördert,wirdfürjede
Person ein Zuschlag von 1,- Euro erhoben.
(6) DieHöhedesKilometerpreisesnachAbsatz3unddesZeitpreisesnachAbsatz4wirdvom
Vermittler in dem dort jeweils festgelegten Rahmen nach folgenden Kriterien bestimmt:
Determinanten der Kilometer- und Zeitpreisbestimmung:
i. Nachfrage- und Angebotssituation (je geringer die Nachfrage in Relation zum Angebot, desto höher der Preis. Je geringer das Angebot in Relation zur Nachfrage, desto höher der Preis. Dies wird zu unterschiedlichen Preisen je Wochentag und je Uhrzeit führen.)
ii. Matchwahrscheinlichkeit (je höher die Matchwahrscheinlichkeit ist, desto günstiger ist der Preis)
iii. Zeitliche Flexibilität des Fahrgastes (je flexibler der Fahrgast bezüglich der Abholung ist, desto günstiger ist der Preis)
§ 4 Ausnahme von der Verwendung von Fahrpreisanzeigern
Die Preisermittlung gemäß § 2 erfolgt ohne Fahrpreisanzeiger.
§ 5 Abschluss der Vereinbarung mit den Fahrgästen
Der Vermittler schließt diese Vereinbarung mit den Fahrgästen im Auftrag der gemäß § 1 angeschlossenen Unternehmen wie folgt ab:

Die Hamburger Kunden von mytaxi werden in der von mytaxi bereitgestellten App darauf hingewiesen, dass für mytaxi match aufgrund der genehmigten Sondervereinbarung mit der Stadt Hamburg ein von der Taxenordnung abweichender Tarif gilt. Der Kunde muss die Bedingungen dieser Sondervereinbarung sowie ergänzende AGB für mytaxi match des Vermittlers akzeptieren, bevor er Buchungen unter Geltung der Sondervereinbarung tätigen kann.
§ 6 Laufzeit
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren beginnend mit dem Ersten des Monats der auf den Zeitpunkt der Genehmigung gemäß § 2 Absatz 10 Taxenordnung folgt. Die Laufzeit kann mit Genehmigung der zuständigen Behörde verlängert werden, wenn hierfür entsprechende Aufträge gemäß § 1 vorliegen und die Verlängerung mit den Fahrgästen gemäß § 6 vereinbart wurde.

II. Teil 2: Ergänzende Angaben zum Antrag auf Genehmigung der Sondervereinbarung gemäß §2 Abs. 10 der Taxenordnung:
1. Datenerhebung und -übermittlung
Werden unter der zwischen Taxiunternehmen und Fahrgästen abgeschlossenen Sondervereinbarung Beförderungsaufträge durchgeführt, werden die folgenden Daten von mytaxi als beauftragter Stelle über jeden ausgeführten Beförderungsauftrag elektronisch gesondert, nachprüfbar und buchmässig erfasst, den jeweiligen Taxenunternehmen zugeordnet und entsprechend den Regelungen des Handelsgesetzbuchs aufbewahrt:
· Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende des Fahrtauftrags,
· Für die Preisbildung zu Grunde gelegte Fahrtstrecke (Länge) mit dem jeweiligen Kilometerpreis
und Fahrtdauer mit dem jeweiligen Zeitpreis,
· Zuschläge,
· Gesamtpreis.
Die Aufzeichnungen werden von mytaxi im Auftrag der angeschlossenen Taxiunternehmen auf Verlangen der Verkehrsgewerbeaufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) oder einer anderen zuständigen Behörde, welche die Vorlage verlangt, im CSV-Format elektronisch vorgelegt. Angaben, welche die Identifizierung der jeweiligen Fahrgäste ermöglichen, sowie Angaben zum Start und Ziel der jeweiligen Fahrt dürfen nur herausgegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift gefordert wird oder die Betroffenen eingewilligt haben.
Mytaxi wird zudem der Verkehrsgewerbeaufsicht der BWVI in regelmäßigen Abständen Mitteilung über Taxiunternehmen machen, welche dieser Sondervereinbarung nach Genehmigung durch die BWVI beigetreten sind.
2. Mindestfahrtenzahl
Nach den durch mytaxi mit dem bisherigen Produkt „mytaxi match“ gewonnenen Erkenntnissen, der Anzahl der angeschlossenen Unternehmen und der Anzahl der Fahrgäste, welche die Sondervereinbarung abgeschlossen haben, wird von einer Mindestfahrtenzahl auf Grund dieser Vereinbarung von 8000 Touren im Monat ausgegangen.
3. Ertragsvorschau
Auf der Grundlage der durch mytaxi mit dem bisherigen Produkt „mytaxi match“ gewonnenen Erkenntnisse und der Anzahl der teilnehmenden Taxenunternehmen wird prognostiziert, dass für jede teilnehmende Taxe anfänglich monatlich durchschnittlich 10 Fahrten auf der Grundlage der Sondervereinbarung ausgeführt werden. Dabei wird ein Matchfaktor (Anteil der Fahrten, bei dem mehrere Fahrgäste tatsächlich zusammengelegt werden) von 50 % angestrebt. Der durchschnittliche Gesamtfahrpreis dieser Matchfahrten soll bei 12 Euro (Unmatched Fahrten) sowie 22 Euro (matched Fahrten) liegen und liegt damit ca. -/+30% unter/über dem durchschnittlichen Fahrpreis, der auf der Grundlage des § 2 Abs. 2-5 der Taxenordnung erzielt wird (2017 Nettoumsatz je Tour rd. 17 €). Im Mix wird erwartet, dass mindestens der durchschnittliche Tourenumsatz des Jahres 2017 erreicht wird.

4. Vergleich der Fahrpreise zwischen dieser Sondervereinbarung (unmatched Matchtour) und den Fahrpreisen gemäß § 2 Abs. 3 TaxenO. Es wird jedoch erwartet, dass für die Hälfte der Fahrten ein Match erreicht wird und die Gesamterlöse entsprechend höher ausfallen.
Strecke 1km 2km 3km 4km 5km 6km 7km 8km 9km 10 km 11 km 12 km 13 km 14 km 15 km 16 km 17 km 18 km 19 km 20 km
* (Für die
Taxen des
Fahrtstrecke von einem Kilometer werden 2,3 Minuten benötigt. Da auf Minuten gerundet wird, ergeben sich die in der Tabelle genannten Werte. Höchster Preis Match mit der Annahme, dass eine weitere Person mitfährt, niedrigster Preis Alleinfahrer.
höchster Preis Match 5,40 €
8,10 € 10,50 € 12,90 € 15,60 € 18,00 € 20,40 € 22,80 € 25,50 € 27,90 € 30,30 € 33,00 € 35,40 € 37,80 € 40,50 € 42,90 € 45,30 € 47,70 € 50,40 € 52,80 €
niedrigster Preis Match 3,00 € 4,10 € 5,10 € 6,10 € 7,20 € 8,20 € 9,20 € 10,20 € 11,30 € 12,30 € 13,30 € 14,40 € 15,40 € 16,40 € 17,50 € 18,50 € 19,50 € 20,50 € 21,60 € 22,60 €
6,70 €
9,20 € 11,70 € 14,20 € 16,50 € 18,80 € 21,10 € 23,40 € 25,70 € 27,30 € 28,90 € 30,50 € 32,10 € 33,70 € 35,30 € 36,90 € 38,50 € 40,10 € 41,70 € 43,30 €
5,95 €
8,40 € 10,85 € 13,30 € 15,50 € 17,70 € 19,90 € 22,10 € 24,30 € 25,80 € 27,30 € 28,80 € 30,30 € 31,80 € 33,30 € 34,80 € 36,30 € 37,80 € 39,30 € 40,80 €
Preis außerhalb Preis Hauptverkehrszeit Hauptverkehrszeit
Ermittlung des anteiligen zeitabhängigen Fahrpreises wurde die durchschnittliche Fahrtgeschwindigkeit der Jahres 2017 aus der Auswertung des Statistikamts zugrunde gelegt. Diese betrug im Mittel 26 km/h.

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Re: MayTaxi will in Hamburg einen eigenen Sharingstarif

Beitrag von am » 27.02.2019, 12:54

Meiner Ansicht nach nicht genehmigungsfähig,da der Tarif an MyTaxi gebunden ist.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

E. G. Engel
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Re: MayTaxi will in Hamburg einen eigenen Sharingstarif

Beitrag von E. G. Engel » 27.02.2019, 14:00

Ohne mich jetzt intensiv damit auseinander zu setzen. mytaxi scheint nun auf den Trichter gekommen zu sein dass Matching gesetzlich nicht gedeckt ist. Freue mich daß meine Auffassung zum Tragen kommt. Aber wenn mytaxi meint eine TO könnte dass PbefG übersteuern dann hat mytaxi schlechte Hausjuristen. Herr Mönch könnte ja seinem Namen mal gerecht werden und um Aufnahme in ein Kloster nachsuchen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: MayTaxi will in Hamburg einen eigenen Sharingstarif

Beitrag von TaxiBabsi » 27.02.2019, 15:58

Die Taxiunternehmer beauftragen Mytaxi eine Sondervereinbarung gemäß P.51 ... PbefG in Ihrem Namen mit den Fahrgästen abzuschließen.

Das geht nicht durch.

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foxit
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Re: MayTaxi will in Hamburg einen eigenen Sharingstarif

Beitrag von foxit » 01.03.2019, 18:58

Das myTaxi Sharing ist absolut illegal.
Alleine schon weil im Hintergrund "Google Maps!!" als Berechnung der Wegstrecke hinzugenommen wird..!! (Google Maps rechnet seit jeher falsch und ist für eine Berechnung von
Distanzen im Taxigewerbe nach wie vor unbrauchbar)

Hansafunkt bietet seit über einem Jahr legales Share Ride an, wobei hier die im Taxameter hinterlegten Tarife, gekoppelt mit korrekt berechneter Distanz
zum Ziel zum Tragen kommen.

https://www.taxi211211.de/unternehmen/p ... d_ride.htm

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Dschungeltaxi
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Re: MayTaxi will in Hamburg einen eigenen Sharingstarif

Beitrag von Dschungeltaxi » 03.03.2019, 03:43

foxit hat geschrieben:Das myTaxi Sharing ist absolut illegal.
gut das kommt dir so vor...aber heute heist es noch matsch...
und ist von kein deutschen gericht weg geklagt worde…
ausser evtl. in köln…. :mrgreen:

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