BMVBS Pressemitteilung: Beförderungsanbieter o. Genehmigung

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hjm
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BMVBS Pressemitteilung: Beförderungsanbieter o. Genehmigung

Beitrag von hjm » 02.02.2006, 18:00

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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Pressemitteilung Nr. 34/2006
2. Februar 2006

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Tiefensee: Schärfere Maßnahmen gegen Beförderungsanbieter ohne
Genehmigungen

Kabinett stimmt Bußgelderhöhung bei Personenbeförderungsrecht zu

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"Wir werden gegen Wiederholungstäter, die Omnibusse oder Taxis
vorsätzlich ohne Genehmigungen betreiben, schärfer und mit erhöhten
Bußgeldern vorgehen." Das sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang
Tiefensee heute in Berlin.

Zuvor hatte die Bundesregierung einem Entwurf des Bundesrates für ein
Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften zugestimmt.
Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung des Bußgeldrahmens von zur Zeit
5.000 Euro auf 20.000 Euro vor. Damit soll auch eine Anpassung an den
seit 2001 für den Güterkraftverkehr geltenden Bußgeldrahmen erfolgen.
Ziel ist es, Fehlverhalten auf Seiten der Verkehrsunternehmen oder des
Fahrpersonals in allen Fällen tat- und schuldangemessen ahnden zu
können. Dazu zählen Fälle, in denen Omnibuslinienverkehre ins Ausland
oder Taxis ohne die erforderliche Genehmigung betrieben werden und
damit vorsätzlich und wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen wird.


Außerdem soll künftig ein Verstoß gegen die Pflicht, in einem Taxi an
gut sichtbarer Stelle ein Schild mit Namen und Betriebssitz des
Taxiunternehmers anzubringen, mit einem Bußgeld geahndet werden
können.

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