[§§§] Mithaftung am Zebrastreifen?

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Taxi Georg
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[§§§] Mithaftung am Zebrastreifen?

Beitrag von Taxi Georg » 05.08.2018, 10:06

An einem Zebra­streifen sind Fußgänger bevor­rechtigt, die Autos müssen warten.
Bei einem Unfall sind meist die Autofahrer schuld. Dies ist die Regel, doch gilt es immer?

Selbst wenn man erkennen kann, dass der Fahrer nicht anhalten will und seine Geschwindigkeit nicht verringert, darf der Fußgänger sein Vorrecht nicht einfach erzwingen.
Er riskiert nicht nur einen Unfall, sondern auch eine Mithaftung, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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sivas
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Re: [§§§] Mithaftung am Zebrastreifen?

Beitrag von sivas » 05.08.2018, 12:00

Ohne jetzt den Artikel gelesen zu haben:

Im Straßenverkehr gibt es keine Rechte, nur Pflichten !
Das einzige Recht, welches Du hast, ist: die Straße benutzen zu dürfen.
Willst Du dich im Straßenverkehr bewegen, bist Du dazu allerdings auch wieder verpflichtet.

Ich darf davon ausgehen, dass andere Verkehrsteinehmer sich regelkonform verhalten (nur so funktioniert Straßenverkehr).
Habe ich jedoch nur die geringsten Anzeichen dafür, dass sie dies nicht tun, kann ich mich nicht auf vermeintliche Rechte berufen.
Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, egal was Ampeln oder sonstige Vorrangsregeln gestatten.
Zuletzt geändert von sivas am 05.08.2018, 12:37, insgesamt 3-mal geändert.

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