Nächtlicher Taximangel
Nächtlicher Taximangel
http://www.taxi-times.com/naechtliches- ... -nimmt-ab/
Früher gab es auch schon mal Meldungen der obigen Art. Sie trafen meistens Orte/Kleinstädte bis 25.000 Einwohnern. Inzwischen liegt diese Grenzwert höher, hier z.B. bei 48.000 und 65.000 Einwohnern. Mit der Einführung des Mindestlohns wurde diese Folge absehbar. In Verbindung mit dem zunehmenden Beschuß durch die neuen Mobiltätsvermittler und deren intensiven Knabbern am Grundumsatz dürfte das Konzept der gesicherten Versorgung mit Taxis schon bald Geschichte sein.
Früher gab es auch schon mal Meldungen der obigen Art. Sie trafen meistens Orte/Kleinstädte bis 25.000 Einwohnern. Inzwischen liegt diese Grenzwert höher, hier z.B. bei 48.000 und 65.000 Einwohnern. Mit der Einführung des Mindestlohns wurde diese Folge absehbar. In Verbindung mit dem zunehmenden Beschuß durch die neuen Mobiltätsvermittler und deren intensiven Knabbern am Grundumsatz dürfte das Konzept der gesicherten Versorgung mit Taxis schon bald Geschichte sein.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Nächtlicher Taximangel
Folge: Aufhebung der Betriebapflicht, Wegfall der Tarifpflicht und Aufhebung der Kontingentierung. Daher kann der einzig vernünftige Rat nur lauten: Verkaufen so lange es noch Käufer gibt, NewYork und der Verfall der dortigen Konzessionspreise zeigen unsere Zukunft.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Nachfrage und Angebot im Beförderungsbereich stehen oft in keinem Verhältnis zueinander, da sich die Nachfrage antizyklisch verhält. Dem ist weser mit einem Wegfall der Tarifpflicht, noch einer Aufhebung der Zugangsbeschränkung beizukommen. Die Betriebspflicht ist in vielen Städten zwar obsolet, da es zu min 75% ohnehin ein Taxi Überangebot gibt. Und wer in ein Fahrzeug investiert, wird dieses in aller Regel auch auf der Straße sehen wollen. Es sei denn, die Fahrzeuge dienen anderen geschäftlichen Zwecken.
Wie haben hier einen offenen Markt und dennoch kommt es zu bestimmten Zeiten, wie überall, zu Engpässen. Auch ohne Silvester.
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Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Da fällt mir eine Andekdote aus meiner Jugend ein:
Ich bin auf einem Kuhdorf großgeworden.
Die nächst größere Stadt (ich glaube die hat 10.000 Einwohner) hatte zwar ein Taxi-Betrieb, dieser hatte aber damals schon nachts immer zu.
Außerdem wollte der unglaublich viel Geld für die 9km Anfahrt und die 9km Rückfahrt in die Disco haben.
Was haben wir Dorfkinder immer gemacht?
Wir haben Pizza Salami bestellt. Kostete 8,- € und 3,- € Anfahrt.
Wenn der Pizzabote aus der Nachbarstadt vorgefahren kam, haben wir gefragt, ob er uns für 10,- € mit zurück nimmt. Hat er immer gemacht.
Der Chef war glücklich, weil er die Pizza verkauft hat.
Der angestellte Fahrer war glücklich, weil er nicht nur 3,- € für seine 2x9km bekommen hat, sondern 13,- €.
Zurück aus der Disco ging es dann ebenso:
Ab in die Pizzaria. Nachts um 4 'ne Pizza Salami "Zum Liefern" bestellt.
Und mit der Pizza dann gemeinsam mit dem Lieferfahrer in seinem 30 Jahre alten Polo nach Hause bringen lassen.
Ist die Menschheit heute nicht mehr so kreativ?
Ich bin auf einem Kuhdorf großgeworden.
Die nächst größere Stadt (ich glaube die hat 10.000 Einwohner) hatte zwar ein Taxi-Betrieb, dieser hatte aber damals schon nachts immer zu.
Außerdem wollte der unglaublich viel Geld für die 9km Anfahrt und die 9km Rückfahrt in die Disco haben.
Was haben wir Dorfkinder immer gemacht?
Wir haben Pizza Salami bestellt. Kostete 8,- € und 3,- € Anfahrt.
Wenn der Pizzabote aus der Nachbarstadt vorgefahren kam, haben wir gefragt, ob er uns für 10,- € mit zurück nimmt. Hat er immer gemacht.
Der Chef war glücklich, weil er die Pizza verkauft hat.
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Und mit der Pizza dann gemeinsam mit dem Lieferfahrer in seinem 30 Jahre alten Polo nach Hause bringen lassen.
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Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Nächtlicher Taximangel
So so, Ihr habt also zur einer Straftat angestiftet!Sascha1979 hat geschrieben:Wenn der Pizzabote aus der Nachbarstadt vorgefahren kam, haben wir gefragt, ob er uns für 10,- € mit zurück nimmt. Hat er immer gemacht.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Nächtlicher Taximangel
Das war das einzige Mal dass wir jemanden zur Straftat angestiftet haben.Taxi Georg hat geschrieben:So so, Ihr habt also zur einer Straftat angestiftet!Sascha1979 hat geschrieben:Wenn der Pizzabote aus der Nachbarstadt vorgefahren kam, haben wir gefragt, ob er uns für 10,- € mit zurück nimmt. Hat er immer gemacht.
Die anderen haben wir alle selbst begangen.
Welche Straftat überhaupt BTW?
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Re: Nächtlicher Taximangel
Wenn du schon so dummerhaftig fragst, beweist du nur,Welche Straftat überhaupt BTW?
dass du die rechtlichen Aspekte der Personenbeförderung
nicht mal ansatzweise durchdrungen hast.
Obwohl du dich immer so aufführst...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Nächtlicher Taximangel
Du bist klüger als ich. Zumindest tust du dies hier kund.eichi hat geschrieben:Wenn du schon so dummerhaftig fragst, beweist du nur,Welche Straftat überhaupt BTW?
dass du die rechtlichen Aspekte der Personenbeförderung
nicht mal ansatzweise durchdrungen hast.
Obwohl du dich immer so aufführst...
Daher hilf du mir: Welcher § StGb?
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Re: Nächtlicher Taximangel
Tunnelblick?
Du solltest garnicht autofahren!
Es gibt mehr als das StGB...
Ein kurzer Blick in deinen Versicherungsordner sollte genügen.
Erst danach kommt das StGB...
Du solltest garnicht autofahren!
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Zuletzt geändert von eichi am 24.07.2018, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Echt übel! Ein Boten-Fahrzeug befördert Personen!eichi hat geschrieben:Ein kurzer Blick in deinen Versicherungsordner sollte genügen.
Ich möchte da nicht in einem Unfall verwickelt sein!
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Re: Nächtlicher Taximangel
Jetzt Eier hier doch nicht so rum und nenn den verfluchten Straftatbestand!eichi hat geschrieben:Tunnelblick?
Du solltest garnicht autofahren!
Es gibt mehr als das StGB...
Ein kurzer Blick in deinen Versicherungsordner sollte genügen.
Erst danach kommt das StGB...
Und, NEIN.
Ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen ist kein automatischer Straftatbestand, sondern eine zivilrechtliche Sache, welche potentielle Regressansprüche seitens der Versicherung mit sich bringt.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 24.07.2018, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Das ist richtig!Sascha1979 hat geschrieben:Ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen ist kein automatischer Straftatbestand, sondern eine zivilrechtliche Sache, welche potentielle Regressansprüche seitens der Versicherung mit sich bringt.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu besitzen.Sascha1979 hat geschrieben:Welche Straftat überhaupt BTW?
§48 Abs. 1,§75 FeV;§24 StVG; 171 BKat
Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz
§61 PBefG
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Re: Nächtlicher Taximangel
Alles unbestritten diese Ordnungswidrigkeiten.Taxi Georg hat geschrieben:Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu besitzen.Sascha1979 hat geschrieben:Welche Straftat überhaupt BTW?
§48 Abs. 1,§75 FeV;§24 StVG; 171 BKat
Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz
§61 PBefG
Das hätte in der Tat 75 EUR und 'nen Punkt kosten können.
Aber noch mal die wichtige Frage:
WELCHE STRAFTAT(EN)?
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Re: Nächtlicher Taximangel
Von wegen 1.000 € + 3 Punkte!Sascha1979 hat geschrieben:Das hätte in der Tat 75 EUR und 'nen Punkt kosten können.
Anstiftung, ist aber auch egal. Du weiß genau, was ich meine Scalli.Sascha1979 hat geschrieben:Aber noch mal die wichtige Frage:
WELCHE STRAFTAT(EN)?
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Re: Nächtlicher Taximangel
Anstiftung?Taxi Georg hat geschrieben:Von wegen 1.000 € + 3 Punkte!Sascha1979 hat geschrieben:Das hätte in der Tat 75 EUR und 'nen Punkt kosten können.
Anstiftung, ist aber auch egal. Du weiß genau, was ich meine Scalli.Sascha1979 hat geschrieben:Aber noch mal die wichtige Frage:
WELCHE STRAFTAT(EN)?
"Anstiftung" zu einem Vergehen / Ordnungswidrigkeit ist auch keine Straftat...:
https://dejure.org/gesetze/StGB/26.html§ 26
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Ja, ich weiß genau was du meinst:Taxi Georg hat geschrieben:... ist aber auch egal. Du weiß genau, was ich meine Scalli.
Ich habe jemanden animiert etwas nicht legales zu tun.
Dies stimmt.
Egal ist es aber trotzdem ganz und gar nicht. Und es ist auch keine Wortglauberei, ob wir hier über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten reden.
Es ist ein ganz erheblicher Unterschied. Ganz erheblich.
Und es ist mir sehr wichtig hier klarzustellen, dass das Befördern von Personen ohne entsprechende Lizenzen per sé keine Straftat ist und auch nicht zu einer wird, wenn nicht hier irrelevante Zusatzinfos hinzukommen.
Und ich auch ein wenig verwundert bin, dass dies die Kollegen nicht wissen, die es betrifft.
In meiner Ausbildung zum Rettungssanitäter haben wir sehr oberflächlich Rechtskunde gelernt.
Und hier habe ich sehr deutlich gelernt wo ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen habe.
Unter anderem, dass es eine Straftat ist, wenn ich jemanden behandle (beispielsweise den Blutzucker messe), nämlich die Straftat der Körperverletzung.
Und diese nur durch aktive oder konkludente (wenn er Patient bewusstlos ist, beispielsweise) Einwilligung legal wird.
Genau so habe ich gelernt welche Verstöße ich bei Alarm (Blaulichtfahrten) begehe. Wann es eine Ordnungswidrigkeit ist.
Beispielsweise weiß ich, dass ich bei Notfällen ohne Alarm nicht irregulär (bspws. im Halteverbot) parken darf und dies eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT darstellt.
Machen wir trotzdem alle, weil wir mit unseren Rettungsfahrzeugen nicht 5x am Tag einen 15 Minuten entfernten Parkplatz suchen können und wird ja zu 99,99999% von den Polizei-Kollegen auch toleriert.
Ich bin also zumindest grundlegend mit dem Rechtssystem in meinem Beruf vertraut.
Und dann stellen sich HIER Taxi-Fahrer hin, welche allen ernstes glauben, dass jemand eine STRAFTAT begeht, wenn er Personen ohne entsprechende Erlaubnis befördert.
Das mag ein Wunsch + Hoffnung sei. Hat aber nichts mit der Realität zu tun.
Und dann weise ich deutlichst auf dieses hin und dann wird in einem aggressiven Ton so etwas gepostet:
eichi hat geschrieben:Wenn du schon so dummerhaftig fragst, beweist du nur,Welche Straftat überhaupt BTW?
dass du die rechtlichen Aspekte der Personenbeförderung
nicht mal ansatzweise durchdrungen hast.
Obwohl du dich immer so aufführst...
eichi hat geschrieben:Tunnelblick?
Du solltest garnicht autofahren!
Es gibt mehr als das StGB...
Ein kurzer Blick in deinen Versicherungsordner sollte genügen.
Erst danach kommt das StGB...
Leute, die komplett falsch liegen, reagieren mit solchen Reaktionen, obwohl sie aus dem ihrigen Beruf keinste Ahnung haben.
Das ist doch schlimm so etwas?
Und wir dürfen nie vergessen:
Für einen Beitrag, den hier ein Mitglied schreibt, gibt es weit über 1.000 anonyme Leser, die diese Texte nur unangemeldet lesen.
Und ich werde nicht müde hier Dinge nicht falsch unkommentiert stehen zu lassen.
Und dazu gehört eben auch, dass jemand, der entgeltlich eine Person ohne entsprechende Lizenzen in Deutschland befördert, mehrere Rechtsbrüche aber keines im Bereich der Straftaten begeht!
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 25.07.2018, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Nun, spätestens das schwarz vereinnahmte Beförderungsentgelt stellt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung dar. Hinzu kann evtl Veruntreuung von betrieblich gestellten Mitteln kommen (Lieferfahrzeug).
Und nun sabbel hier nicht von irgendwelchen BOS Einsätzen. Ich kann dir dutzendfache Fälle erzählen, wo BOS Besatzungen, gleich ob Rettungs- oder Polizeikräfte, ihre Dienstfahrzeuge verkehrswidrig vor Döner oder Pizzabuden parken oder ihre Wegerechte zu diesem Zweck in Anspruch nehmen. 20 Jahre Beziehung und Ehe mit einer Polizistin und knapp 30 Jahre im Taxi lassen da ganze Bücher mit solchen Geschichten füllen. Im übrigen finden diese Privatfahrten mit durch Steuerzahler finanzierten Fahrzeugen statt. Ob die alle sie 1% Regelung anwenden?
Und nun sabbel hier nicht von irgendwelchen BOS Einsätzen. Ich kann dir dutzendfache Fälle erzählen, wo BOS Besatzungen, gleich ob Rettungs- oder Polizeikräfte, ihre Dienstfahrzeuge verkehrswidrig vor Döner oder Pizzabuden parken oder ihre Wegerechte zu diesem Zweck in Anspruch nehmen. 20 Jahre Beziehung und Ehe mit einer Polizistin und knapp 30 Jahre im Taxi lassen da ganze Bücher mit solchen Geschichten füllen. Im übrigen finden diese Privatfahrten mit durch Steuerzahler finanzierten Fahrzeugen statt. Ob die alle sie 1% Regelung anwenden?
Zuletzt geändert von am am 25.07.2018, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Junx und Mädelz, das Thema heisst 'Taximangel' und zwar mit der zeitlichen Eingrenzung 'Nächtlich'.
Wenn Taximangel herrscht, müssen ganz einfach neue Konzessionen herausgegeben werden. Die Anzahl der Konzessionen hat sich u.a. nach dem Bedarf zu richten.
Dass zu bestimmten Zeiten Taximangel herrscht, ist normal. Dann werden eben die Wartezeiten länger.
Wird eine Maximalzeit für das Bereitstellen einer Taxe vorgegeben, die mit den aktuell vorhandenen Kapazitäten nicht erfüllt werden kann, müssen gleichfalls neue Konzessionen herausgegeben werden. Das Vorhalten dieser Kapazitäten kostet aber auch Geld > der Tarif muss erhöht werden. Klar doch, je kürzer die Wartezeiten, desto komfortabler, desto teurer.
Nächtlicher Taximangel ist ein Sonderfall, auch weil das nächtliche Bereitstellen einfach teurer -der Lohnkosten wegen- und der Bedarf nicht abzuschätzen ist. Einen Fahrer anzustellen, nur weil ein Fahrtauftrag kommen könnte, rechnet sich nur, wenn ein entsprechend hoher Fahrpreis verlangt werden darf. Was aber, wen mal nachts gar kein Taxi verlangt wird ? Wie hoch darf der Tarif dann steigen ?
Die höheren nächtlichen Personalkosten durch die Tageseinnahmen 'mit' zu finanzieren, sollte vermieden werden, dies würde die Tagfahrpreise und deren Erschwinglichkeit zu sehr erhöhen > ein Nachttarif muss her !
Bei den bisher geschilderten Fälle mit nächtlichem Taximangel scheint ein solcher aber gar nicht vorzuliegen ! Die Taxen sind im Einsatz oder schnell verfügbar, nur weiss der Kunde nicht, wie er sie erreichen kann.
Da hat das Gewerbe dann etwas verpennt. Kann es der Einsatz der digitalen Möglichkeiten sein ?
Bei der App-Vermittlung muss kein Disponent mehr an einem Telefon sitzen und (vergeblich) auf Anrufe warten. Der Auftrag geht bei allen zur Verfügung stehenden Fahrern ein. Das darf durchaus auch ein Unternehmer sein, der dann halt mal vom Sofa aufsteht. Oder eine durchreisende 'Fremd-Taxe', die den Auftrag nebenbei 'mitnimmt' -den Kunden freut's.
Ist das nicht auch der Reiz des Gewerbes: "ich muss mal kurz weg" erledigt schnell mal familiäre Pflichten ...
Wenn Taximangel herrscht, müssen ganz einfach neue Konzessionen herausgegeben werden. Die Anzahl der Konzessionen hat sich u.a. nach dem Bedarf zu richten.
Dass zu bestimmten Zeiten Taximangel herrscht, ist normal. Dann werden eben die Wartezeiten länger.
Wird eine Maximalzeit für das Bereitstellen einer Taxe vorgegeben, die mit den aktuell vorhandenen Kapazitäten nicht erfüllt werden kann, müssen gleichfalls neue Konzessionen herausgegeben werden. Das Vorhalten dieser Kapazitäten kostet aber auch Geld > der Tarif muss erhöht werden. Klar doch, je kürzer die Wartezeiten, desto komfortabler, desto teurer.
Nächtlicher Taximangel ist ein Sonderfall, auch weil das nächtliche Bereitstellen einfach teurer -der Lohnkosten wegen- und der Bedarf nicht abzuschätzen ist. Einen Fahrer anzustellen, nur weil ein Fahrtauftrag kommen könnte, rechnet sich nur, wenn ein entsprechend hoher Fahrpreis verlangt werden darf. Was aber, wen mal nachts gar kein Taxi verlangt wird ? Wie hoch darf der Tarif dann steigen ?
Die höheren nächtlichen Personalkosten durch die Tageseinnahmen 'mit' zu finanzieren, sollte vermieden werden, dies würde die Tagfahrpreise und deren Erschwinglichkeit zu sehr erhöhen > ein Nachttarif muss her !
Bei den bisher geschilderten Fälle mit nächtlichem Taximangel scheint ein solcher aber gar nicht vorzuliegen ! Die Taxen sind im Einsatz oder schnell verfügbar, nur weiss der Kunde nicht, wie er sie erreichen kann.
Da hat das Gewerbe dann etwas verpennt. Kann es der Einsatz der digitalen Möglichkeiten sein ?
Bei der App-Vermittlung muss kein Disponent mehr an einem Telefon sitzen und (vergeblich) auf Anrufe warten. Der Auftrag geht bei allen zur Verfügung stehenden Fahrern ein. Das darf durchaus auch ein Unternehmer sein, der dann halt mal vom Sofa aufsteht. Oder eine durchreisende 'Fremd-Taxe', die den Auftrag nebenbei 'mitnimmt' -den Kunden freut's.
Ist das nicht auch der Reiz des Gewerbes: "ich muss mal kurz weg" erledigt schnell mal familiäre Pflichten ...
Zuletzt geändert von sivas am 25.07.2018, 12:10, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Nächtlicher Taximangel
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Nächtlicher Taximangel
Klar sivas,
immer mehr Konzessionen, damit immer mehr Taxen doof rumstehen.
Oh Mann...……..
Einen Tag werden mal 50 Taxen gebraucht und am nächsten Tag nicht eine. Aber immer mehr Konzessionen bzw, Autos auf den Markt schmeißen, das belebt das Geschäft.
Das mag in Südhessen so sein, aber nicht hier im Dorf.
Schönes Wochenende
Gruß
Wolfgang
immer mehr Konzessionen, damit immer mehr Taxen doof rumstehen.
Oh Mann...……..
Einen Tag werden mal 50 Taxen gebraucht und am nächsten Tag nicht eine. Aber immer mehr Konzessionen bzw, Autos auf den Markt schmeißen, das belebt das Geschäft.
Das mag in Südhessen so sein, aber nicht hier im Dorf.
Schönes Wochenende
Gruß
Wolfgang