Taxi Georg hat geschrieben:Sascha1979 hat geschrieben:Das hätte in der Tat 75 EUR und 'nen Punkt kosten können.
Von wegen 1.000 € + 3 Punkte!
Sascha1979 hat geschrieben:Aber noch mal die wichtige Frage:
WELCHE STRAFTAT(EN)?
Anstiftung, ist aber auch egal. Du weiß genau, was ich meine Scalli.
Anstiftung?
"Anstiftung" zu einem Vergehen / Ordnungswidrigkeit ist auch keine Straftat...:
§ 26
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
https://dejure.org/gesetze/StGB/26.html
Taxi Georg hat geschrieben:... ist aber auch egal. Du weiß genau, was ich meine Scalli.
Ja, ich weiß genau was du meinst:
Ich habe jemanden animiert etwas nicht legales zu tun.
Dies stimmt.
Egal ist es aber trotzdem ganz und gar nicht. Und es ist auch keine Wortglauberei, ob wir hier über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten reden.
Es ist ein ganz erheblicher Unterschied. Ganz erheblich.
Und es ist mir sehr wichtig hier klarzustellen, dass das Befördern von Personen ohne entsprechende Lizenzen per sé keine Straftat ist und auch nicht zu einer wird, wenn nicht hier irrelevante Zusatzinfos hinzukommen.
Und ich auch ein wenig verwundert bin, dass dies die Kollegen nicht wissen, die es betrifft.
In meiner Ausbildung zum Rettungssanitäter haben wir sehr oberflächlich Rechtskunde gelernt.
Und hier habe ich sehr deutlich gelernt wo ich mit welchen Konsequenzen zu rechnen habe.
Unter anderem, dass es eine Straftat ist, wenn ich jemanden behandle (beispielsweise den Blutzucker messe), nämlich die Straftat der Körperverletzung.
Und diese nur durch aktive oder konkludente (wenn er Patient bewusstlos ist, beispielsweise) Einwilligung legal wird.
Genau so habe ich gelernt welche Verstöße ich bei Alarm (Blaulichtfahrten) begehe. Wann es eine Ordnungswidrigkeit ist.
Beispielsweise weiß ich, dass ich bei Notfällen ohne Alarm nicht irregulär (bspws. im Halteverbot) parken darf und dies eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT darstellt.
Machen wir trotzdem alle, weil wir mit unseren Rettungsfahrzeugen nicht 5x am Tag einen 15 Minuten entfernten Parkplatz suchen können und wird ja zu 99,99999% von den Polizei-Kollegen auch toleriert.
Ich bin also zumindest grundlegend mit dem Rechtssystem in meinem Beruf vertraut.
Und dann stellen sich HIER Taxi-Fahrer hin, welche allen ernstes glauben, dass jemand eine STRAFTAT begeht, wenn er Personen ohne entsprechende Erlaubnis befördert.
Das mag ein Wunsch + Hoffnung sei. Hat aber nichts mit der Realität zu tun.
Und dann weise ich deutlichst auf dieses hin und dann wird in einem aggressiven Ton so etwas gepostet:
eichi hat geschrieben:Welche Straftat überhaupt BTW?
Wenn du schon so dummerhaftig fragst, beweist du nur,
dass du die rechtlichen Aspekte der Personenbeförderung
nicht mal ansatzweise durchdrungen hast.
Obwohl du dich immer so aufführst...
eichi hat geschrieben:Tunnelblick?
Du solltest garnicht autofahren!
Es gibt mehr als das StGB...
Ein kurzer Blick in deinen Versicherungsordner sollte genügen.
Erst danach kommt das StGB...
Leute, die komplett falsch liegen, reagieren mit solchen Reaktionen, obwohl sie aus dem ihrigen Beruf keinste Ahnung haben.
Das ist doch schlimm so etwas?
Und wir dürfen nie vergessen:
Für einen Beitrag, den hier ein Mitglied schreibt, gibt es weit über 1.000 anonyme Leser, die diese Texte nur unangemeldet lesen.
Und ich werde nicht müde hier Dinge nicht falsch unkommentiert stehen zu lassen.
Und dazu gehört eben auch, dass jemand, der entgeltlich eine Person ohne entsprechende Lizenzen in Deutschland befördert, mehrere Rechtsbrüche aber keines im Bereich der Straftaten begeht!