Seite 3 von 4

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 18.07.2018, 11:08
von sivas
BOKraft hat geschrieben:... das Taxischild muß beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden ...
Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Eindeutig ? sollte man meinen.

Nicht daraus geschlossen werden darf, dass eine Taxe mit beleuchtetem Taxischild auch 'frei' ist.
Es kann sich in der Anfahrt zur 'Durchführung eines Fahrtauftrags' befinden oder der Fahrer ist einfach auf dem Weg in die Pause oder hat bereits Feierabend.
Einzig eine am Taxihalteplatz befindliche Taxe hat 'frei' zu sein, sonst dürfte sie dort gar nicht stehen.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 18.07.2018, 16:24
von eichi
Zitat babsi:
Ein Taxifahrer hat eine Fehlfahrt an einem Hotel ohne Taxi-Halteplatz.
In der leisen Hoffnung das (s)ein Kunde doch noch die nächsten Minuten
bleibt er dort stehen, mit angeschaltetem Taxischild...
Hat sie wieder was zusammen konstruiert...
Der Taxifahrer hat einen Fahrauftrag zum besagten Hotel.
Fahrgast ist nicht sofort zu finden, was macht der Taxifahrer?
Er wartet, solange es ihm vernünftig erscheint.

Ab wann ist es eine Fehlfahrt? Ist doch Alltagsgeschäft!
Nix mit unerlaubter Bereitstellung etc...
Sagt doch schon der Begriff "Fehlfahrt". Wo will das Ordungsamt
Regularien zur Abwicklung einer Fehlfahrt finden?

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 18.07.2018, 23:31
von Taxi Georg
eichi hat geschrieben:Wo will das Ordungsamt Regularien zur Abwicklung einer Fehlfahrt finden?
Richtig!

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 00:28
von am
sivas hat geschrieben:
BOKraft hat geschrieben:... das Taxischild muß beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden ...
Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Eindeutig ? sollte man meinen.

Nicht daraus geschlossen werden darf, dass eine Taxe mit beleuchtetem Taxischild auch 'frei' ist.
Es kann sich in der Anfahrt zur 'Durchführung eines Fahrtauftrags' befinden oder der Fahrer ist einfach auf dem Weg in die Pause oder hat bereits Feierabend.
Einzig eine am Taxihalteplatz befindliche Taxe hat 'frei' zu sein, sonst dürfte sie dort gar nicht stehen.
Mit der Annahme eines Fahrauftrages, gleich ob Telefon oder Funk, beginnt der Beförderungsauftrag und das Dachzeichen ist auszuschalten!

Das eingeschaltete Dachzeichen soll eben doch signalisieren, dass du frei bist. Das resultiert eben genau daraus, dass du es am Taxistand nicht einzuschalten brauchst, da du dort nur dann stehen darfst, wenn du zur jederzeitigen Fahrgastaufnahme bereit bist. Hier darf der Kunde also davon ausgehen, dass du frei bist und du brauchst ihm durch ein eingeschaltetes Dachzeichen nicht zusätzlich zu signalisieren, frei zu sein.

Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit der Vorschrift, dass das Dachzeichen einzuschalten ist, wenn keine Fahraufträge durchgeführt werden, signalisiert ein eingeschaltetes Dachzeichen, dass dieses Taxi frei ist. Speingt dir an der Ampel dann ein Kunde ins Auto, besteht uneingeschränkte Beförderungsplfich im Sinne des Gesetzes.

Nur: Mit Georgs geschildertem Fall hat die Diskussion nur mal wieder nur noch recht wenig zu tun.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 00:46
von Taxi Georg
Ich warte einfach mal ab. Ich werde berichten!

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 04:00
von sivas
Hast ja Recht, am
Gerichte werden auf alle Fälle in dem Sinne entscheiden, wie Du es beschrieben hast.

Um zu verhindern, dass jeder x-beliebige dir ins Auto springt, musst Du nicht nur die Knöpfchen unten, sondern auch das Dachzeichen ausgeschaltet haben.
Hast dir dann halt selbst 'nen Fahrauftrag gegeben, Kaffee holen vielleicht ?

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 07:51
von am
Es geht nicht um Recht oder Unrecht, sondern um eine möglichst sachliche Betrachtung. Die spiegelt nicht zwingend die Lebensrealität wider, wie wir alle wissen.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 08:49
von Sascha1979
am hat geschrieben:
Mit der Annahme eines Fahrauftrages, gleich ob Telefon oder Funk, beginnt der Beförderungsauftrag und das Dachzeichen ist auszuschalten!

Das eingeschaltete Dachzeichen soll eben doch signalisieren, dass du frei bist. Das resultiert eben genau daraus, dass du es am Taxistand nicht einzuschalten brauchst, da du dort nur dann stehen darfst, wenn du zur jederzeitigen Fahrgastaufnahme bereit bist. Hier darf der Kunde also davon ausgehen, dass du frei bist und du brauchst ihm durch ein eingeschaltetes Dachzeichen nicht zusätzlich zu signalisieren, frei zu sein.

Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit der Vorschrift, dass das Dachzeichen einzuschalten ist, wenn keine Fahraufträge durchgeführt werden, signalisiert ein eingeschaltetes Dachzeichen, dass dieses Taxi frei ist. Speingt dir an der Ampel dann ein Kunde ins Auto, besteht uneingeschränkte Beförderungsplfich im Sinne des Gesetzes.
Deine Annahmen sind zu 100% korrekt, am.

Allerdings sehe ich dies:
Nur: Mit Georgs geschildertem Fall hat die Diskussion nur mal wieder nur noch recht wenig zu tun.
komplett anders.

Meiner Meinung nach hat es extrem viel mit Georges Fall zu tun.

Deswegen war meine erste und einzige Frage auch ob sein Dachzeichen eingeschaltet war.

Dann das eingeschaltete Dachzeichen signalisiert "ich halte mich für dich, lieben Kunden, zur Fahrgastaufnahme" bereit.

Ein Taxi-Auto mit ausgeschaltetem Dachschild kann stehen, wo es möchte (im Rahmen der StVo).

Eine Anzeige wegen unerlaubter Bereitstellung gegen ein Taxi, welches vor einem Hotel steht, kann rechtlich niemals durchkommen, wenn das Dachschild ausgeschaltet ist. Denn es ist von außen unmöglich zu sehen ob das Taxi sich bereit hält.

Vielleicht hat der Taxi-Fahrer einen Fahrauftrag?
Vielleicht will er pinkeln?
Vielleicht will er telefonieren?
Vielleicht 'ne SMS schreiben, Schreibkram machen, etc.?

Ein parken vor einer Örtlichkeit kann meiner Einschätzung nach niemals alleine eine Bereitstellung bekunden.

100% andersrum verhält es sich aber, WENN das Dachschild eingeschaltet ist.

Denn mit eingeschaltetem Dachschild signalisiert der Fahrer "AKTIV", "ICH HALTE MICH FÜR DICH, LIEBEN KUNDEN, HIER ZUR SOFORTIGEN FAHRGASTAUFNAHME BEREIT".
Hier gibt es keinerlei Diskussionsspielraum.

Steht eine Taxe mit eingeschaltetem Dachschild an Stelle, wo sie sich nicht bereit halten darf, ist es illegale Bereithaltung.

Das ganze denke ich mir nicht aus, sondern kenne es aus der Praxis:

Ich zeige regelmäßig Taxen in meiner Stadt an, welche illegal bereit stehen.
Hier sind ein paar Fotos meiner letzten Anzeigen:

https://www.evernote.com/l/AB4JqjqtywJN ... MmCQRQYVhw

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 10:07
von am
Nein, dass Dachzeichen signalisiert ein freies, verfügbares Taxi. Ein aktives Bereithalten braucht da schon mehr. Zunächst einen Ort, der eine erhöhte Nachfrage erwarten lässt, das kann bei einem Hotel sein. Und aber auch einen gewissen Zeitraum des Wartens, also quasi aktiven Anbietens. Die Situationen aller deiner Bilddokumente mögen darauf zutreffen, sind jedoch nicht mit Georgs Fall vergleichbar.

Georg war nach dem Kassieren frei. Möglicherweise hat er das Taxameter noch im Ausrollen auf Kasse gestellt, ein einziger Meter genügt dazu, damit das Taxameter nach kurzer Zeit auf Frei schaltet. Dabei kann der Kunde dann sogar noch im Auto sitzen. Nicht ideal, aber auch nicht illegal.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 10:42
von Sascha1979
Illegales bereithalten hängt damit zusammen wie wahrscheinlich die Nachfrage ist?

Taxen dürfen sich also an „beliebigen“ Plätzen stehend bereithalten, wenn da keine (erhöhte) Nachfrage zu erwarten ist?

Das halte ich ungeprüft für falsch.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 12:07
von sivas
Früher gab's im Bereich des Armaturenbrettes ein beleuchtbares 'frei'-Zeichen, welches sich seitlich wegklappen liess.
Muss mal den Jörn fragen, ob er davon noch ein Bild hat.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 14:40
von eichi
Frei-Schild, bitteschön!
Waren zu meiner Lehrzeit durchaus in Gebrauch (1965-1969).
Bosch-Dienst Fiedler, 50% Taxenkundschaft.
Ich liebte die öligen 180er... :D

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 19.07.2018, 16:38
von am
Sascha1979 hat geschrieben:Illegales bereithalten hängt damit zusammen wie wahrscheinlich die Nachfrage ist?

Taxen dürfen sich also an „beliebigen“ Plätzen stehend bereithalten, wenn da keine (erhöhte) Nachfrage zu erwarten ist?

Das halte ich ungeprüft für falsch.

Du scheinst ein Problem mit den Begrifflichkeiten zu haben, allerdings mit voller Absicht.


Das eingeschaltete Dachzeichen beseutet lediglich „Frei“ und erfüllt allein per se nicht den Tatbestand des unerlaubten Bereithaltens auch ausserhalb von Taxiständen.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 20.07.2018, 08:36
von sivas
Mich wundert, dass ein Kunde (Sascha) sich darüber beschwert, dass Taxen ausserhalb von Halteplätzen bereitstehen.
Das ist ein besonderer Service des Gewerbes !
Die Motivation, solch ein Verhalten zur Anzeige zu bringen, muss also eine andere sein, als für eine unkomplizierte Taxenversorgung einzutreten.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 20.07.2018, 08:46
von Sascha1979
sivas hat geschrieben:Mich wundert, dass ein Kunde (Sascha) sich darüber beschwert, dass Taxen ausserhalb von Halteplätzen bereitstehen.
Das ist ein besonderer Service des Gewerbes !
Die Motivation, solch ein Verhalten zur Anzeige zu bringen, muss also eine andere sein, als für eine unkomplizierte Taxenversorgung einzutreten.
Jo.
Diese a***** stehen auf den Parkplätzen wo ich parken will!!

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 20.07.2018, 10:02
von titanocen100
Sascha1979 hat geschrieben:
Ich zeige regelmäßig Taxen in meiner Stadt an, welche illegal bereit stehen.
Dann sollten die Taxler aber auch alle Privatwagen, die sich einfach aus Bequemlichkeitsgründen auf einen Taxihalteplatz stellen, anzeigen.
Bsp.: Mexicoplatz an Samstagen: aufgrund des Marktes ist der Halteplatz meist zugeparkt mit Privatwagen. Von den 10 vorhandenen Taxiplätzen sind nur noch 2-3 frei.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 20.07.2018, 10:43
von sivas
:idea: :!: :?: :shock: :mrgreen:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 20.07.2018, 15:26
von eichi
Das leuchtende Dachschild bedeutet erstmal nur eines,
das Taxameter ist nicht im "Besetzt-Modus". Dies bedingt
ein manuelles Ausschalten des Dachschildes, sollte dies,
aus welchen Gründen auch immer, erforderlich oder gewünscht
sein.
Welche Reihenfolge der Fahrer im Hotelbeispiel wählt,
(Tournotizen, Auto aufklaren, Dachschild ausschalten etc.)
ist sowas von banal, die endlose Diskussion hierzu ist
überflüssig wie ein Kropf.

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 20.07.2018, 20:35
von Taxi Georg
titanocen100 hat geschrieben:Dann sollten die Taxler aber auch alle Privatwagen, die sich einfach aus Bequemlichkeitsgründen auf einen Taxihalteplatz stellen, anzeigen.
Ich schreibe nicht nur auf sondern lasse auch abschleppen!

Bild

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Verfasst: 24.07.2018, 08:45
von titanocen100
Taxi Georg hat geschrieben: Ich schreibe nicht nur auf sondern lasse auch abschleppen!
Das macht die Polizei (leider !) nur in Fällen einer starken Behinderung

Es wäre besser, unsere Exekutive würde es wie die Spanier machen: Kralle ran - 80E, nicht innerhalb von 1h bezahlt = Abschleppen 250E

Ansonsten sehe ich es so: 2-3 Minuten an einem Nichthalteplatz (6-20h) mit eingeschalteter Fackel zu stehen, da könnte das OA mal nachfragen, was los ist, warum der Taxler nicht wegfährt, anstatt gleich ein Knöllchen zu verteilen. Andererseits sind die OA angehalten, möglichst viele Knöllchen zu verteilen = Zusatzeinnahmen