Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Poorboy » 20.06.2018, 19:18


Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 20.06.2018, 19:39

Ein unverständliches Urteil. Und widersinnig.

§47(1) regelt, dass der Unternehmer sich an behördlich zugelassenen Stellen bereithalten darf. Was andere Regelungen nicht ausschließt. Die Münchener Taxiordnung legt lediglich fest, dass von 47(1) nicht abgewichen werden darf, allerdings ohne sich auf diesen zu beziehen. Das sind bei genauer Betrachtung zwei verschiedene Paar Schuhe.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 20.06.2018, 20:39

Für mich heisst Bereitstellen: 'Bereit sein, zur sofortigen Fahrgastaufnahme'. Dies darf nur an einem Taxihalteplatz erfolgen.
Stehe ich irgendwo, um bei der Auftragsvergabe besser berücksicht zu werden, halte ich mich nicht bereit im Sinne des PBefG. Der Fahrgastaufnahme geht die Bestellung voraus.

Gerade myTaxler stehen gern am Ort des Quellaufkommens. Verstoßen sie nicht gegen die StVO, dürfen die das.

Hier kollidiert das System 'Halteplatz und Raumvermittlung' mit der Punkt-zu-Punkt Vermittlung.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 20.06.2018, 20:53

Wir hatten den Fall, dass ein Taxiunternehmer sich drei Mietwagen zugelegt hat, die er dann vor dem örtlichen Großetablissement (alles Privatgelände) zum sofortigen Fahrtantritt bereitgestellt hat.
Er darf das !
Weil er in dem Gebäude eine Bürofläche angemietet und seinen Betriebssitz dothin verlegt hat.

Wie er alledings das Auftragseingangsbuch führt, bleibt mir ein Rätsel.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von TaxiBabsi » 20.06.2018, 21:05

Ein kluges und anbetracht der Neuen Innovativen Anbieter sinnvolles Urteil. Das Halteplatz-Bereitstellen gehoert der Vergangenheit an, raeumliches Bereitstellen ist kundenorientiert und um ein Vielfaches effizienter.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 21.06.2018, 11:06

TaxiBabsi hat geschrieben:Ein kluges und anbetracht der Neuen Innovativen Anbieter sinnvolles Urteil. Das Halteplatz-Bereitstellen gehoert der Vergangenheit an, raeumliches Bereitstellen ist kundenorientiert und um ein Vielfaches effizienter.
Zunächst einmal ein widersprüchliches Urteil.

Die von dir benannten Vorteile sind nur relativ zutreffend. Je nach Halteplatzdichte ergeben sich in der Funkvermittlung, gilt dann auch für mt und Co, keine wesentlichen Zeitvorteile für den Kunden. Heutige Datenfunkzentralen vermitteln mit angepassten Algorithmen. Abgelegene Bestelladressen werden mitunter direkt aus dem Raum heraus vermittelt. Verbunden mit den Vorteilen, die eine Standplatzvermittlung gerade auch für die Kunden hat, ist das eine Flexibilität, die reine Peer to Peer Vermittlungen nicht bieten. Zentralen mit Standplatzvermittlung stellen so zum Vorteil der ortsnahen Kunden gerade auch die Bedienung der Halteplätze sicher. Damit werden unnötige Anfahrten weitgehend vermieden und die Umwelt geschont.
Weit vor diesem Urteil gab es nach vorne denkende Verwaltungen, die „ihren“ taxen zu bestimmten Zeiten die freie Bereitstellung erlauben. Bei Großveranstaltungen und Nachtveransraltungen mehr als sinnvoll. Zu allen anderen Zeiten würde dieses Urteil, welches nach meiner Auffassug keinen Bestand haben wird, würde es ernt genommen, zu massiven Problemen im Strassenverkehr führen. Durch Taxen verursacht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
AsphaltRunner
Vielschreiber
Beiträge: 1127
Registriert: 09.03.2014, 14:38
Wohnort: Berlin

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von AsphaltRunner » 21.06.2018, 12:31

Ab 20h können sich berliner Taxis laut TO überall bereit halten,sofern kein Halteverbot.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Taxi Georg » 21.06.2018, 13:05

AsphaltRunner hat geschrieben:Ab 20h können sich berliner Taxis laut TO überall bereit halten,sofern kein Halteverbot.
Wünsche ich mir für Düsseldorf.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 21.06.2018, 13:34

TaxiBabsi hat geschrieben:Das Halteplatz-Bereitstellen gehoert der Vergangenheit an, raeumliches Bereitstellen ist kundenorientiert und um ein Vielfaches effizienter.
Das stimmt einfach nicht!

Bei der Halteplatz-Bereitstellung stellen sich die Taxen auf einer eigens dafür vorgesehenen Fläche auf und behindern dadurch nicht irgendwelchen Verkehrsfluss.
Bei der Raum-Bereitstellung drängen die Taxen alle zum Ort des Fahrgastaufkommens, behindern sich nicht nur gegenseitig, sondern auch den restlichen Straßenverkehr, insbesondere nehmen sie den Anliegern die Parkplätze weg.

Optimal wäre eine Punkt-zu-Punkt-Vermittlung mit Halteplatz-Priorität.

Dabei können durchaus auch auswärtige Taxen Berücksichtigung finden, wenn keine ortsansässige Taxe an einem Halteplatz steht. Es kommt immer auf die Berücksichtigungsradien um den Halteplatz drauf an, bis zu 3 km wären optimal.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 21.06.2018, 18:30

Ja, lasst den Speckgürtelnin die Städte. Damit sie in den Zeiten, in denen sie sich nicht mehr mit ihren Serienfahrten fett fressen können, den Stadttaxen die Suppe noch dünner machen als eh schon. Eigentlich kann man doch alles komplett anschaffen, fangen wir doch bei der Grundschule an. Ausbildungen und Regelwerke werden grundsätzlih überbewertet.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von ilkoep » 21.06.2018, 19:10

sivas hat geschrieben:Bei der Halteplatz-Bereitstellung stellen sich die Taxen auf einer eigens dafür vorgesehenen Fläche auf und behindern dadurch nicht irgendwelchen Verkehrsfluss.
Bei der Raum-Bereitstellung drängen die Taxen alle zum Ort des Fahrgastaufkommens, behindern sich nicht nur gegenseitig, sondern auch den restlichen Straßenverkehr, insbesondere nehmen sie den Anliegern die Parkplätze weg.
Genau aus diesen Gründen gibt es die Rückkehrpflicht für Mietwagen :D .

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 21.06.2018, 19:11

zu am:
Deshalb die Halteplatz-Priorität.
Damit die Speckgürtler keinen Stich machen können, wenn genügend Stadt-Taxen da sind.
Im Gegenzug kriegen die Städtler auch was ab, wenn die Konkurrenz sich satt ausruht.
Zuletzt geändert von sivas am 21.06.2018, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 21.06.2018, 20:47

Das kann ich ausnahmsweise mal nicht ernst nehmen, sivas.

Im Gegensatz zu den Taxiunternehmern in den Kreisfreien Städten in SH, geht es den Landtaxiunternehmern richtig gut, weil sie dutzendfach Krankenfahrten in die Oberzentren durchführen. Die leben nur davon. Und das ordentlich. Das Gelegenheitsgeschäft läuft in deren Betriebssitzgemeinden oft nebenher, unwichtig.

Und dann sollen die am besten auf Wartezeit noch abgreifen?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
Dschungeltaxi
Vielschreiber
Beiträge: 405
Registriert: 22.01.2013, 17:26
Wohnort: Berlin Treptow-Köpenick

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Dschungeltaxi » 22.06.2018, 04:54

ich denke:
genau an dieser krümelkackerei (Verordnungen) wird das althergebrachte Taxigewerbe weiterhin scheitern...
vor allem ... weil man (wie hier lesen kann) keine *wenigstens* ansatzweise Verständigung findet...
zu viel Gemeinde Bosse = zu wenig Kommunikation ...
abstimmung unklar!!!

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 22.06.2018, 08:35

Mein Kunde, Dein Kunde ... ich seh das nicht mehr so eng, am.

Dass die Umländler nicht masiv Fahrten in der Stadt abgreifen, dafür sorgt die Halteplatz-Priorität bei der Auftragsvergabe. Das sollte myTaxi auch einführen.
Im Gegenzug bekommen wir im Umland auch Fahrten zugeteilt, sozusagen 'auf der Rückfahrt mitnehmend'.
Hier sieht's sogar so aus, dass es geduldet wird, dass wir Städtler uns bei Großveranstaltungen im Umland gleichfalls bereitstellen. Es wird lediglich erwartet, dass wir uns zurückziehen - wenn die Ernte eingefahren ist.

Ich stell mir halt immer noch vor, was passiert wäre, wenn Hamburg den Olympia-Zuschlag bekommen hätte. Wieviel Konzessionen wären dann neu ausgegeben worden ? München hat noch Heute die höchste Taxen-Dichte. Die Olympiade liegt dort 46 Jahre zurück.

Durch das myTaxi-Vermittlungsprinzip brauchen keine Taxen neu zugelassen werden, die kommen dann schon von alleine - auch aus weit entfernten Städten.

Ich hatte 'nen Anruf von der Telekom: "Bring bitte noch 'nen Kollegen mit". An die Zentrale habe ich den Auftrag nicht abgegeben, weil ich nicht sicher war, dass er klappt. Stattdessen sprach ich Kollegen am Halteplatz an - keiner wollte mitfahren. Ein Frankfurter Kollege, den ich unterwegs traf fuhr mit ! Beide hatten wir 'ne 55-€-Fahrt zum Flugplatz ... für ihn war es 'ne schöne Heimfahrt.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 22.06.2018, 11:12

MT wird niemals das Vermittlungsmonopol haben, so lange es noch Taxizentralen gibt. Und an deren Stelle, wenn überhaupt, treten dann diverse bis unzählige andere digitale Vermittlungssysteme.

Dein Szenario wird so niemals passieren können, denn Monopole sind nicht gewollt, weshalb das System Taxi ja zerschlagen werden soll, weil man es für ein Monopol hält, welches es nie war. Ich sage selten nie, aber in diesem Fall sind deine Gedanken die Mühe nicht Wert, sie aufzuschreiben. Aber eine nette Träumerei.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

TaxiBabsi
Vielschreiber
Beiträge: 2689
Registriert: 09.05.2005, 08:43

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von TaxiBabsi » 23.06.2018, 12:53


Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 25.06.2018, 08:41

am hat geschrieben:MT wird niemals das Vermittlungsmonopol haben, so lange es noch Taxizentralen gibt.
Dummerweise arbeiten die Taxizentralen gegen das System 'myTaxi' an - statt es zu übernehmen.
Daher wird es NIE ein einheitliches Taxi-Vermittlungssystem geben ... Uber tritt einheitlich auf, weltweit ! >> Deshalb werden SIE letztendlich übrig bleiben. - mit Mietwagen !
Zuletzt geändert von sivas am 25.06.2018, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.

Untoter :shock:

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 15.07.2018, 10:23

Hier der Link auf das Urteil: Klick

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Taxi Georg » 15.07.2018, 17:31

Ich habe jetzt auch so ein Fall.
Habe am Hotel Ambassador ausgeladen. Musste noch meine Geld und Quittungsblock wegräumen.
Da stand schon das OSD und schrieb mich auf. Der hat noch nicht ein mal mit mir gesprochen.
Als ich die Geschichte einem Kollegen erzählte, ging ich von einer Knolle von 15.- € aus, wegen halten im eingeschränkten Halteverbot.
Der Kollege sagte mir aber, das der vom Ordnungsamt mich wegen illegale Bereitstellung aufgeschrieben hat.

Ich warte jetzt erst mal das Schreiben ab.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Antworten