am hat geschrieben:
Mit der Annahme eines Fahrauftrages, gleich ob Telefon oder Funk, beginnt der Beförderungsauftrag und das Dachzeichen ist auszuschalten!
Das eingeschaltete Dachzeichen soll eben doch signalisieren, dass du frei bist. Das resultiert eben genau daraus, dass du es am Taxistand nicht einzuschalten brauchst, da du dort nur dann stehen darfst, wenn du zur jederzeitigen Fahrgastaufnahme bereit bist. Hier darf der Kunde also davon ausgehen, dass du frei bist und du brauchst ihm durch ein eingeschaltetes Dachzeichen nicht zusätzlich zu signalisieren, frei zu sein.
Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit der Vorschrift, dass das Dachzeichen einzuschalten ist, wenn keine Fahraufträge durchgeführt werden, signalisiert ein eingeschaltetes Dachzeichen, dass dieses Taxi frei ist. Speingt dir an der Ampel dann ein Kunde ins Auto, besteht uneingeschränkte Beförderungsplfich im Sinne des Gesetzes.
Deine Annahmen sind zu 100% korrekt, am.
Allerdings sehe ich dies:
Nur: Mit Georgs geschildertem Fall hat die Diskussion nur mal wieder nur noch recht wenig zu tun.
komplett anders.
Meiner Meinung nach hat es extrem viel mit Georges Fall zu tun.
Deswegen war meine erste und einzige Frage auch ob sein Dachzeichen eingeschaltet war.
Dann das eingeschaltete Dachzeichen signalisiert "ich halte mich für dich, lieben Kunden, zur Fahrgastaufnahme" bereit.
Ein Taxi-Auto mit ausgeschaltetem Dachschild kann stehen, wo es möchte (im Rahmen der StVo).
Eine Anzeige wegen unerlaubter Bereitstellung gegen ein Taxi, welches vor einem Hotel steht, kann rechtlich niemals durchkommen, wenn das Dachschild ausgeschaltet ist. Denn es ist von außen unmöglich zu sehen ob das Taxi sich bereit hält.
Vielleicht hat der Taxi-Fahrer einen Fahrauftrag?
Vielleicht will er pinkeln?
Vielleicht will er telefonieren?
Vielleicht 'ne SMS schreiben, Schreibkram machen, etc.?
Ein parken vor einer Örtlichkeit kann meiner Einschätzung nach niemals alleine eine Bereitstellung bekunden.
100% andersrum verhält es sich aber, WENN das Dachschild eingeschaltet ist.
Denn mit eingeschaltetem Dachschild signalisiert der Fahrer "AKTIV", "ICH HALTE MICH FÜR DICH, LIEBEN KUNDEN, HIER ZUR SOFORTIGEN FAHRGASTAUFNAHME BEREIT".
Hier gibt es keinerlei Diskussionsspielraum.
Steht eine Taxe mit eingeschaltetem Dachschild an Stelle, wo sie sich nicht bereit halten darf, ist es illegale Bereithaltung.
Das ganze denke ich mir nicht aus, sondern kenne es aus der Praxis:
Ich zeige regelmäßig Taxen in meiner Stadt an, welche illegal bereit stehen.
Hier sind ein paar Fotos meiner letzten Anzeigen:
https://www.evernote.com/l/AB4JqjqtywJN ... MmCQRQYVhw