RaimundHH hat geschrieben:MOin,
ich denke das "Anliegen" des Taxis resultiert aus der
Einhaltung der gesetzlichen Betriebspflicht, es muß nämlich
gewährleistet sein, daß z.B. ein Anläufer/Winker/Einsteiger
auch auf der Max-Brauer-Allee ein freies Taxi ranwinken kann.
Außerdem gehört es zu den Pflichten des Taxifahrers, die kürzeste Wegstrecke zu fahren und
somit hat der Taxifahrer ein Anliegen, durch die Max-Brauer-Allee zu fahren, um dieser Pflicht
nachzukommen.
Grüße
Zur Bestätigung:
Du, als Taxi Fahrer, sagst, dass du / Taxi Fahrer durch durchfahrbwebote, welche für „Anlieger frei“ sind durchfahren darfst weil es das Anliegen deines Fahrgastes ist, auf dem kürzesten Wege zum Ziel
Zu kommen.
Und weil es das Recht derer Leute, die da wohnen, ist ein freies Taxi ranzuwinken?
Du fährst also
Ohne Fahrgast und ohne Auftrag frei durch Straßen die zur Einfahrt verboten allerdings „für Anlieger frei“ sind um denen dort wohnenden Anlieger die Möglichkeit zu geben ein freies Taxi ranzuwinken?
Ich werde deine interessanten Sichtweisen bei der Hamburger Behörde Per E-Mail Vorträgen und um deren Einschätzung bitten, wollte aber vorher noch mal
Wissen ob ich dich richtig verstanden habe.