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Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 09:00
von TaxiBabsi
taxipost hat geschrieben:Sascha1979 die polizei einen fahrzeugführer aus dem auto gezogen und
in handschellen abgeführt hat,
weil er an einer roten ampel einen sender .
Es gibt immer am 01.04. auch Fussfesseln für besonders gefährliche Fahrzeuglenker. :wink:

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 09:13
von Sascha1979
am hat geschrieben:Einzig interessant an diesem Fall ist lediglich der Ausgang eines eventuellen Verfahrens und ob die Tatsache Berücksichtigung findet, dass um die Nutzung des Gerätes gar kein Weg vorbei führt, auch bei eingeschalteter Zündung und während der Fahrt, damit der Fahrer seiner Arbeit nachgehen kann.
Ich bin mir sehr sicher dass auf dieser Ebene diese Betrachtung keine Rolle spielt.

Schon alleine weil das Gesetz Einzig und allein der Sicherheit von Leib und Leben gilt
Und kein Fahrauftrag dies wert ist.

Zusätzlich wird es überall Taxen geben die ohne solche Vermittlung erfolgreich bestehen und als Graupe Geld verdienen.

Es ist also ein Luxus gerät aber keine Notwendigkeit.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 10:13
von taxipost
nein am !.

im o.g. fall war das einzig entscheidene,
wie TMB bereits schrieb,
dass der fahrzeugführer das gerät in die hand nahm.

für SSF,
https://www.youtube.com/watch?v=LEyXdL2PHJA

weil ich Sasch1979's argumentation aber schlüssig halte,
weise ich darauf hin,

dass beim bedienen eines ft-taxameters mit kommunikationsmodul zu irgendeinem server,
der motor stets abzustellen ist.

und damit die sache ganz klar ist;
taxen dürfen gemäss §12 stvo in "zweiter reihe" ein-/aussteigen lassen,
das hat jedoch mit laufenden motor zu erholgen.
das, i.z.m. bedienen des fts, bedeutet,

ein-/aussteigen lassen nur dort,
wo auch geparkt werden darf !!!
der fahrgast muss ggf. die letzten 500m laufen !

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 11:59
von Löwenzahn
Ich kann mich erinnern, dass eine Start/Stopp - Funktion keine Entschuldigung oder gar Freispruch für das Bedienen mobiler Geräte ist.

Jedoch wird nicht jeder rausgezogen, der ein Funkgerät oder Radio während der Fahrt bedient.

Ein einfaches Telefonklingeln löst schon Stress aus, weil man sich immer denkt, welche Konsequenzen das haben könnte, wenn man den Anruf nicht entgegen nehmen kann. Ruft der Teilnehmer nochmal an? War die Information wichtig? Kann man ihn später zurückrufen oder ruft er in kürzester Zeit wiederholt an? Ist man dann immer noch in Fahrt? Das Gleiche beim Auftönen des Funkgerät: Ist das ein lukrativer Auftrag oder kann man den ruhig durchlaufen lassen? Wann würde der nächste kommen?

Alles unnötige Fragen, die man sich ersparen kann, wenn man den Anruf entgegen nimmt bzw. das Auftragsangebot bestätigt.

Und dann ist es lediglich eine Frage, ob man erwischt wird oder nicht. Und ich sage mal in 99% aller Fälle steht da kein geldgeiler Beamter, der die Erbsen zählt. Ende.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 13:13
von alsterblick
Löwenzahn, zustimm, sehr guter Beitrag !

Und die 99% lassen sich auch noch nahezu auf 99,99 erhöhen, wenn Taxifahrer u.a. Ihre „TouchDisplays“ dezent „versteckter“ anbringen und sich diese nicht auch noch „verbotenerweise“ direkt ins Sichtfeld an die Frontscheibe kleben, wo man von aussen nahezu 100% unversehens auch von der Polente beobachtet werden kann.

Viele Taxifahrer haben ihr Vermittlungsgerät durchaus schlau angebracht, bei E-Kl. z.B. links vor dem Lüftungsgitter und möglichst sehr tief (auch 7 Zoll passt da ohne Probleme hin, insbesondere hier beim Hansa sehr verbreitet 8) ). Damit liegt das Gerät immer noch im Vorne-Sichtbereich, ohne dass diese DisplayLichtquelle die allgemeine Wahrnehmung überhaupt stört (nachts).

Um die 99,99 % fast perfekt zu machen, habe ich eigentlich sowieso immer einen 360 Grad Rundumblick, um auch Streifenwagen möglichst im Blick haben zu können. Ist ein Streifenwagen dann wirklich mal nahe "in Beobachtungsnähe“, so kann ich dann doch auch einfach mal die Finger von dem Gerät lassen, um ggf. nicht noch zu „provozieren“.
:arrow: Diese Dinger sind nämlich in der Tat beim Bedienen sehr sehr ablenkend und hoffentlich gibt es auch noch einen Punkt in FL dazu, damit die ca 70% gedankenlosen Taxikutscher überhaupt erstmal nachzudenken beginnen - hoffentlich. :roll:

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 13:47
von TaxiBabsi
Vorteil z.B bei Mytaxi ist der Wegfall des 5 Sekunden Countdown, jetzt kann man direkt Fahrten annehmen und das Risiko ist geringer.

Grundsätzlich aber ist die Bedienung der "Geräte" nicht ungefährlich und viele Autofahrer und leider auch Taxifahrer sind nicht sehr umsichtig.

Der "400 Gon Blick" ist wichtig!

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 13:51
von Thomas-Michael Blinten
Sascha1979 hat geschrieben:Du magst mit deinen Ausführungen durchaus recht haben...Daher bleibe ich bei meinen hier genannten Ausführungen.
Das bleibt dir selbstverständlich unbelassen.

@Taxipost
Du hast den Ironie-Button vergessen...

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 13:53
von Sascha1979
Exakt so ist es!
Und wenn man denn so dämlich war, irgendwas zu tun, dass 2 Polizei Beamte sich wirklich dem dokumentieren eines solchen Falles ausgesetzt sehen, dann bezahlt man den Mist und macht nicht ein Riesen fass auf und lässt (am
Besten höchst-) richterlich klären, dass man Mist gebaut hat.

Denn die gesamte Argumentationskette „aber aber wir brauchen das zum
Arbeiten“ wird wie ein Kartenhaus zusammen fallen, weil es für dieses Gesetz keine Rolle spielt.

„Dann hältst halt an, machst den Motor aus und nimmst dann den Auftrag an.“

Aber, nein, es darf nicht wahr sein, was nicht wahr sein kann...

Man will wirklich vor Gericht ziehen und bei einer glasklaren Sache gegen den Bußgeld Bescheid Beschwerde einlegen.

LEUTE! So funktioniert unser Rechtssystem nicht!!!

Die Beschwerden hätten vor dem
Verabschieden des Gesetzes eingereicht werden müssen!!!

Nicht nach begehen des verstosses!!

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 14:05
von sivas
Babsi, hast Du 'nen Vertrag mit myTaxi ? oder warum schreibst Du soviel unüberlegten Müll ?

Wie lange hast Du bei mxTaxi Zeit, einen Auftrag während der Fahrt anzunehmen ?
Hast Du ihn angenommen, kannst Du die Annahme jederzeit wieder stornieren ? weil Du im stehenden Auto merkst, dass das gar nicht passt. Mit welchen Folgen ?

Was an myTaxi gut ist, ist die raumfreie Punkt-zu-Punkt Vermittlung. Sie hat aber auch Nachteile ! Bei uns sitzen die ersten mit dem Smartphone auf der Bank neben dem Firmenausgang ... während andere am nahegelegten Halteplatz warten. Die Banksitzer bekommen den Auftrag ... und müssen dann erst das Auto holen. Ist das Kundenfreundlich ?

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 14:26
von TaxiBabsi
sivas hat geschrieben:Babsi, hast Du 'nen Vertrag mit myTaxi ? oder warum schreibst Du soviel unüberlegten Müll ?

... ?
Fakten, Fakten, Fakten.

Der 5 Sekunden Countdown war nicht ungefährlich. Man (ausgenommen Babsi :D ) schaute wie gebannt auf 5 4 3 2 1 und erst dann konnte man den Annehmen Button drücken. Im fliessenden Verkehr nicht ohne, gelle? Darum ging es ....

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 14:35
von TaxiBabsi
Doppelmoppel, gelöscht.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 17:41
von Löwenzahn
Apropos Ironie

Chef: "Warum haben Sie soviel Aufträge abgelehnt?"
Angestellter: "Abgelehnt habe ich keinen. Ich konnte nur keinen annehmen, weil ich in Fahrt war."

Oder

"Sie waren dreißig Jahre Taxifahrer. Haben Sie irgendwelche Probleme/gesundheitliche Schäden?"
"Piep, piep, piep, Ich piep piep piep glaube piep piep piep nicht."

:mrgreen:

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 20:25
von ilkoep
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Dies müssen sie allerdings beweisen. Bei mir geht die Annahme der Tour ohne Blickkontakt (beim selben Gerät), das lesen dauert aufgrund der Schriftgröße deutlich unter einer Sekunde..
Diese Sekundenregelung halte ich für einen Bericht aus der Abteilung "Fabeln und Märchen".

1. gibt es bisher noch keine belastbare Rechtsprechung zu diesem Thema,

2. schreibt der Gesetzgeber:

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Jede Situation ist anders, also erstmal alles "Ermessenssache".

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 16.02.2018, 03:58
von alsterblick
ilkoep hat geschrieben: Jede Situation ist anders, also erstmal alles "Ermessenssache".
Finde ich eigentlich ok.
Klar ist Willkür möglich, aber auch Schreibkrams für die Polente.

Also, ich werte es als Provokation "insbesondere in Gegenwart" der Polente an dem Gerät "rumzuspielen".
Profis können sowas und lassen sich deshalb eben auch nicht erwischen. 8)
Und ganz ganz ganz viele blinde PrivatwhatsappnichtfahrspurhaltenkönnerInnen benötigen dringend 1000fach Strafzettel !!!!! :!:

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 03.09.2018, 16:52
von alsterblick
Studie: Laien-Taxifahrer oft in Unfälle verwickelt
http://www.taxi-times.com/studie-laien- ... erwickelt/
:arrow: Ablenkung durch die Smartphones, über die die Fahrer ihre Aufträge erhalten, sei zusammen mit Übermüdung als größte Gefährdungsursachen während ihrer Arbeit im Straßenverkehr ausgemacht worden. 40 Prozent gaben an, dass sie die Bedienung der Apps vom Fahren ablenken würde.
Ursache sei häufig Übermüdung, Zeitdruck und Ablenkung.
:arrow: 42 Prozent der Fahrer bereits schon einmal einen Unfall mit Blechschaden
:arrow: wegen Zeitdruck mit überhöhter Geschwindigkeit

Das sind nur sehr gekürzte Textauszüge zum o.g.link ( von Philipp Rohde /3. September 2018)

Anmerkung dazu:
Die hohe Fluktuation insbesondere wg Nichtauskömmlichkeit bei Laien-Taxifahren macht die ganze Sache erst recht nicht besser.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 04.09.2018, 07:11
von titanocen100
Löwenzahn hat geschrieben:
Ein einfaches Telefonklingeln löst schon Stress aus, weil man sich immer denkt, welche Konsequenzen das haben könnte, wenn man den Anruf nicht entgegen nehmen kann.
das Schlimmste, was passieren könnte, wäre ein Weltuntergang, oder ?
Löwenzahn hat geschrieben:Ruft der Teilnehmer nochmal an? War die Information wichtig? Kann man ihn später zurückrufen oder ruft er in kürzester Zeit wiederholt an? Ist man dann immer noch in Fahrt? Das Gleiche beim Auftönen des Funkgerät: Ist das ein lukrativer Auftrag oder kann man den ruhig durchlaufen lassen? Wann würde der nächste kommen?

Alles unnötige Fragen, die man sich ersparen kann, wenn man den Anruf entgegen nimmt bzw. das Auftragsangebot bestätigt.
Wie wäre es mit einer Freisprecheinrichtung ?
Löwenzahn hat geschrieben:in 99% aller Fälle steht da kein geldgeiler Beamter, der die Erbsen zählt. Ende.
Korrekt.
Nichtsdestotrotz. Telefonate sollten während einer Autofahrt (insbesondere auch mit dem Taxi) auf ein Minimum beschränkt werden.Das Unfallrisiko erhöht sich, insbeosndere in Großstädten,