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Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 17:43
von Sascha1979
Liebe Fahrer,

bitte dran denken, dass das Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte im Auto verboten ist, während das Fahrzeug in Fahrbereitschaft ist.

Die Ordnungshüter sind angehalten insbesondere das Benutzen der Fahrtvermittlungssysteme strengstens zu sanktionieren:

https://d.pr/i/Rm0fYl
(Die geschwärzten Daten stehen noch einmal in dem QR Code rechts und können mit jedem Smartphone ausgelesen werden)

In diesem Falle wurde ein FMS 700 bedient.

Bei Tourenannahme (auch an einer roten Ampel) gibt es ein Ticket.

Die Sanktionierung dient lediglich der Verkehrssicherheit.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 19:00
von TaxiBabsi
@Sascha

Hat der Fahrzeugführer das "Gerät" aufgenommen oder gehalten?
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. 1entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 19:12
von SindSieFrei?
Ein FMS 700 ist fest montiert Babsi. Da ist nix mit in die Hand nehmen, es sei denn du reißt die Kabelage gleich mit raus.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 19:26
von TaxiBabsi
Was hat er denn gemacht, minutenlang auf das Display gestarrt?

https://www.e-recht24.de/news/verkehrsr ... slage.html

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 19:40
von Thomas-Michael Blinten
Nein, er hat nach eigenen Angaben (Facebook) das Gerät während der Fahrt in die Hand genommen (welches Gerät dies auch immer war) und damit eindeutig zu Recht das Ticket bekommen.
Festverbaute Geräte dürfen weiterhin bedient werden, solange Man/Frau/Babsi/Sascha sich nicht zu lange ablenken lassen...wovor auch in jedem verbauten Gerät, beim Einschalten, gewarnt wird.
Also lasst doch bitte diese zeitfressenden Pseudodiskussionen, das Thema ist ausgiebig diskutiert und alle Fragen im Gesetzt beantwortet.
Es stellt sich mir die Frage warum gewisse Personen hier, vor dem schreiben, nicht einfach mal ein paar Minuten recherchieren, bevor sie irgendwelchen Unsinn behaupten.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 19:42
von TaxiBabsi
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nein, er hat nach eigenen Angaben (Facebook) das Gerät während der Fahrt in die Hand genommen (welches Gerät dies auch immer war) und damit eindeutig zu Recht das Ticket bekommen.
Festverbaute Geräte dürfen weiterhin bedient werden, solange sich nicht zu lange ablenken lässt...wovor auch in jedem verbauten Gerät, beim einschalten; gewinnt wird.
Also lasst doch bitte diese zeitfressenden Pseudodiskussionen, das Thema ist ausgiebig diskutiert und alle Fragen im Gesetzt beantwortet.
Dann ist der Bescheid gerechtfertigt.

Gibt es einen fb-link?

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 19:46
von Thomas-Michael Blinten
https://www.facebook.com/groups/taxiforum/

Der Kollege hat seinen Kommentar allerdings inzwischen wieder gelöscht...

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 14.02.2018, 20:02
von TaxiBabsi
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:https://www.facebook.com/groups/taxiforum/

Der Kollege hat seinen Kommentar allerdings inzwischen wieder gelöscht...
Aha, Danke!

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 04:54
von Sascha1979
TaxiBabsi hat geschrieben:@Sascha

Hat der Fahrzeugführer das "Gerät" aufgenommen oder gehalten?
Nein. Hat er nicht. Geht bei diesem Festeinbau auch nicht.

Das Gesetz sagt aber:
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird


und


entweder


a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.
Heißt:

Das Gerät darf niemals aufgenommen werden. Sonst kostet es.

Wenn es aber nicht aufgenommen wird (traf hier zu), dann muss zusätzlich

- Sprachsteuerung genutzt werden

oder

- Eine Blickzuwendung nicht über eine Sekunde sein

Es heißt umgekehrt:

- Wer ein Gerät aufnimmt, verstößt immer gegen diesen Paragrafen
- Wer ein Gerät länger als eine Sekunde bedient oder sich diesem zuwendet verstößt immer gegen diesen Paragrafen

Es gibt nur 2 erlaubte Ausnahmen:

- Gerät wird nicht aufgenommen UND Vorlese- oder Diktierfunktion wird genutzt
- Gerät wird nicht aufgenommen UND keine Zuwendung > 1 Sekunde

Die Behörden haben sich drauf geeinigt, dass die Tourenannahme des FMS 700 diese Zeit überschreitet und verteilen daher diesbezüglich Tickets.

Laut FaceBook gab es Taxi-Fahrer, die sich hierzu anwaltliche Beratung eingeholt haben, der Anwalt aber keine Erfolgsaussichten zugesichert hat:

https://d.pr/i/OgIkVQ

Außerdem meldeten sich im selben Beitrag noch andere Betroffene:
https://d.pr/i/1UW1t1

https://d.pr/i/SCUIvO

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 04:54
von Sascha1979
TaxiBabsi hat geschrieben:
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:https://www.facebook.com/groups/taxiforum/

Der Kollege hat seinen Kommentar allerdings inzwischen wieder gelöscht...
Aha, Danke!
Hat ihn nich gelöscht, nur für manche gesperrt.

Kann noch eingesehen werden:
https://web.facebook.com/groups/taxifor ... 386585419/

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 04:58
von Sascha1979
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nein, er hat nach eigenen Angaben (Facebook) das Gerät während der Fahrt in die Hand genommen (welches Gerät dies auch immer war) und damit eindeutig zu Recht das Ticket bekommen.
Den FaceBook-Beitrag, auf den ich mich beziehe und woher das Bild stammt, wurde zu keinem Zeitpunkt von niemanden ausgesagt, dass er ein Gerät in die Hand genommen hat. Dafür von Anfang an mitgeteilt, dass er ein fest installiertes FMS 700 Gerät bedient hat.

Siehe: https://web.facebook.com/groups/taxifor ... 386585419/

Dies sagte der Poster des Bescheides aus, welcher der Inhaber des Taxi-Unternehmens ist, dessen Fahrer/in den Bescheid bekommen hat.

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Festverbaute Geräte dürfen weiterhin bedient werden, solange Man/Frau/Babsi/Sascha sich nicht zu lange ablenken lassen...wovor auch in jedem verbauten Gerät, beim Einschalten, gewarnt wird
Dies ist korrekt. Bis maximal eine Sekunde dürfen festverbaute Geräte bedient werden.

Die Behörden sind sich allerdings sehr sehr sicher, dass die Tourenannahme bei diesen Geräten mehr Zeit in Anspruch nimmt und verteilen daher für jede Bedienung des Gerätes diese Tickets.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Also lasst doch bitte diese zeitfressenden Pseudodiskussionen, das Thema ist ausgiebig diskutiert und alle Fragen im Gesetzt beantwortet.
Es stellt sich mir die Frage warum gewisse Personen hier, vor dem schreiben, nicht einfach mal ein paar Minuten recherchieren, bevor sie irgendwelchen Unsinn behaupten.
So pseudo finden die betroffenen Taxi-Fahrer die Diskussionen gar nicht.
Vorerst sind es vereinzelte Städte, welche ihre Ordnungshüter gezielt instruiert haben, dass das Bedienen der Taxi-Vermittlungs-Geräte nach dem neuen StVo Paragraf verboten ist, und hier Tickets von über 125 € ausstellen.

Du kannst jetzt gerne den Betroffenen mitteilen, dass das ein PSEUDO Ticket ist und sie das einfach der Behörde mitteilen sollen.
Bin mir nur nicht sicher, ob es weiterhilft.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 05:32
von Thomas-Michael Blinten
Sascha1979 hat geschrieben:...Die Behörden sind sich allerdings sehr sehr sicher, dass die Tourenannahme bei diesen Geräten mehr Zeit in Anspruch nimmt und verteilen daher für jede Bedienung des Gerätes diese Tickets...
Dies müssen sie allerdings beweisen. Bei mir geht die Annahme der Tour ohne Blickkontakt (beim selben Gerät), das lesen dauert aufgrund der Schriftgröße deutlich unter einer Sekunde..zur Not (bei Unklarheiten) wird an der Ampel (mit Start/Stop Automatik) noch einmal kontrolliert.
Das war ein übereifriger Beamter.
Warten wir einfach den Ausgang des Verfahrens ab, bevor wir irgendwelche aufrüttelnden Schlagzeilen produzieren.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 05:47
von Sascha1979
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:...Die Behörden sind sich allerdings sehr sehr sicher, dass die Tourenannahme bei diesen Geräten mehr Zeit in Anspruch nimmt und verteilen daher für jede Bedienung des Gerätes diese Tickets...
Dies müssen sie allerdings beweisen. Bei mir geht die Annahme der Tour ohne Blickkontakt (beim selben Gerät), das lesen dauert aufgrund der Schriftgröße deutlich unter einer Sekunde..zur Not (bei Unklarheiten) wird an der Ampel (mit Start/Stop Automatik) noch einmal kontrolliert.
Das war ein übereifriger Beamter.
Warten wir einfach den Ausgang des Verfahrens ab, bevor wir irgendwelche aufrüttelnden Schlagzeilen produzieren.
Also.
Erst einmal um wieder was wichtiges klarzustellen:

Ein per Start / Stopp Automatik ausgeschalteter Motor erlaubt NICHT (mehr) das Nutzen dieser Geräte. Explizit nicht!
Genau dies war einer der ungewollten Lücken des veralteten "Handy-Paragrafen". Auch hier bist du mit veralteten und gefährlichen Informationen unterwegs.
Aber: Verfügt ein Fahrzeug über eine sogenannte Start-Stopp-Automatik, kann sich der Fahrer bei der Handynutzung nicht herausreden, wenn die Automatik gerade auf Stopp und den Motor abgeschaltet hat. Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nur zulässig, wenn der Motor vom Fahrer vollständig ausgeschaltet wurde.
Quelle: http://www.arbeitsrecht-verkehrsrecht-l ... dyverstoss

2.) Es spielt keine Rolle ob du dein FMS in unter einer Sekunde bedienen kannst, sondern ob es der Fahrer hat.

Ich bin mir sehr sicher, dass kein "übereifriger Beamter" gesehen hat, dass der Taxi-Fahrer einen einzigen Klick auf das Gerät getätigt hat.

Kein Beamter der Welt hat Lust - aus Spaß - unnötig einen rechtlich nicht zu beanstanden Kram aufzunehmen.

Ich bin mir sehr sicher, dass der Beamte gesehen hat, wie der Fahrer sich durch irgendwelche Listen "geklickt" hat.

Wie es jetzt weiter gehen kann:

- Der Betroffene legt Widerspruch ein
- Dieser wird direkt ans Gericht abgegeben

- Die BEIDEN Beamten werden als Zeugen aussagen, was sie denn gesehen haben. Ggf. sogar relativ genau.

- Der Taxi-Fahrer wird dann vielleicht aussagen: "Ich hab nur mit einem Klick 'ne Tour angenommen"

- Dann wird der Richter sich ggf. ein Protokoll von der Zentrale übersenden lassen ob dies stimmt

- Ggf. wird sogar per Gutachter festgestellt wie lange denn so etwas dauert. Und ob man mit "unter einer Sekunde" eine Tour ansehen und annehmen kann.

Evtl. sagt er auch das gleiche aus, wie du:

Bei mir geht die Annahme der Tour ohne Blickkontakt (beim selben Gerät)
Dann wird der Richter sagen:

"Ich verstehe Sie richtig. Sie sagen aus, dass Sie eine Tour annehmen ohne aufs Gerät zu schauen? Sie drücken nach einer Benachrichtigung also blind den Annahme-Knopf ohne gelesen zu haben welche Art von Tour mit welchen Informationen wohin erfolgt?"

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 06:03
von Thomas-Michael Blinten
Sascha1979 hat geschrieben:Aber: Verfügt ein Fahrzeug über eine sogenannte Start-Stopp-Automatik, kann sich der Fahrer bei der Handynutzung nicht herausreden, wenn die Automatik gerade auf Stopp und den Motor abgeschaltet hat. Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nur zulässig, wenn der Motor vom Fahrer vollständig ausgeschaltet wurde.
Wir reden hier nicht von einem Handy
Sascha1979 hat geschrieben:Kein Beamter der Welt hat Lust - aus Spaß - unnötig einen rechtlich nicht zu beanstanden Kram aufzunehmen.
Wenn Du dir da sicher bist kennst Du die Menschen nicht.
Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin mir sehr sicher, dass der Beamte gesehen hat, wie der Fahrer sich durch irgendwelche Listen "geklickt" hat.
Tatsächlich ? Ich bin mir sehr sicher das ist Spekulation deinerseits. Irgendwelche Listen sind übrigens nicht nötig, die Informationen beim X700 sind sehr übersichtlich auf einer Seite untergebracht.
Sascha1979 hat geschrieben:"Ich verstehe Sie richtig. Sie sagen aus, dass Sie eine Tour annehmen ohne aufs Gerät zu schauen? Sie drücken nach einer Benachrichtigung also blind den Annahme-Knopf ohne gelesen zu haben welche Art von Tour mit welchen Informationen wohin erfolgt?"
Selbstverständlich, da ich weiß das die Touren in einem begrenzten Zeitraum auszuführen sind und ich kann durchaus aufgrund des Signaltons eine Benachrichtigung von einem Fahrauftrag unterscheiden...das geht sogar mit Singen und Klatschen in der Schule. Warum sollte ich Fahraufträge nicht annehmen, sie bringen Geld.
Zurück geben kann ich sie immer noch.

Wie gesagt, warten wir den Ausgang des Verfahrens ab...der Unternehmer hat ja schon die Anwaltliche Unterstützung zugesagt.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 06:30
von Sascha1979
Es spielt keine Rolle ob es um ein Hand geht.

Das bedienen sämtlicher Betroffener Geräte überhälb der einen Sekunde ist NICHT mehr bei einem
Durch Start Stopp Automatik ausgeschalteten Motor erlaubt.

Denn du bist dann trotzdem der Fahrzeugführer.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 07:37
von Thomas-Michael Blinten
Lieber Sascha, Du magst durchaus Ahnung von Wirtschaftswissenschaften haben.
Auch spreche ich dir nicht die Fähigkeit ab ein Start Up erfolgreich aufzubauen, aber um in deinem Metier zu bleiben, mit einer Horde schwieriger Fahrgäste in einem Reisebus wärst Du heillos überfordert.
Das überlässt man dann besser den Profis, in deinem Falle Busfahrern.
Selbst ein Genie wie Einstein war in vielen Dingen die nicht zu seiner Profession gehörten überfordert.
Also überlassen wir auch diese Beurteilung den Profis, nämlich Richtern und Anwälten.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 08:06
von Sascha1979
Du magst mit deinen Ausführungen durchaus recht haben, jedoch fällt die grundlegende Beurteilung einfachster rechtlicher Sachverhalte in meinen Bereich.

Daher bleibe ich bei meinen hier genannten Ausführungen.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 08:39
von taxipost
Sascha1979 hat vollkommen recht, TMB.
erst neulig habe ich beobachtet,
wie die polizei einen fahrzeugführer aus dem auto gezogen und
in handschellen abgeführt hat,
weil er an einer roten ampel einen sender an seinem autoradio gesucht hat.

am nächsten tag, schrieb die presse,
dass die polizei konsequent gegen kriminelle im strassenverkehr vorgeht.
nur erine einzige zeitung, glaube ich,
stellte die frage,
ob die reaktion der beamten übertrieben war und
man hier von polizeigewalt sprechen kann.

Sascha1979 ist stets rechtsicher.
das erkennst du schon an seinen veröffentlichungen, wie hier;
sämtliche personenbezogenen daten hat er unkenntlich gemacht.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 08:56
von Sascha1979
1.) wird keiner in Handschellen abgeführt sondern es gibt nur Bußgeld Bescheide über insgesamt 125 eur
2.) es ist davon auszugehen dass das bedienen der Lautstärke des Radios nicht sanktioniert oder verurteilt werden wird und diese Bedienung strittig ist

3.) es ist mit absoluter Sicherheit davon auszugehen dass die Bedienung von Taxi Vermittlungstechnik bei Bedienung über einer Sekunde rechtskräftig zu diesem Paragrafen verurteilt werden wird.

Genau wie bei einem Rotlicht Verstoß wird kein Polizist sagen „ich habe mit meiner Casio Uhr 1,1 Sekunden gemessen“ sondern sie werden aussagen „der Fahrer bediente das Gerät zwischen 4 und 7 Sekunden und drückte auf die und die Knöpfe“

Und dann spielt es gar keine Rolle ob das Gesetz über spitzt ist und theoretisch auch Lautstärke Änderungen des Radios verbietet.

Ich würde ein Vermögen auf das Rechts kräftig werden des hier initial geposteten bescheides tippen.

Re: Bedienen sämtlicher Kommunikationsgeräte verboten

Verfasst: 15.02.2018, 08:57
von am
Einzig interessant an diesem Fall ist lediglich der Ausgang eines eventuellen Verfahrens und ob die Tatsache Berücksichtigung findet, dass um die Nutzung des Gerätes gar kein Weg vorbei führt, auch bei eingeschalteter Zündung und während der Fahrt, damit der Fahrer seiner Arbeit nachgehen kann.