(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. 1entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nein, er hat nach eigenen Angaben (Facebook) das Gerät während der Fahrt in die Hand genommen (welches Gerät dies auch immer war) und damit eindeutig zu Recht das Ticket bekommen.
Festverbaute Geräte dürfen weiterhin bedient werden, solange sich nicht zu lange ablenken lässt...wovor auch in jedem verbauten Gerät, beim einschalten; gewinnt wird.
Also lasst doch bitte diese zeitfressenden Pseudodiskussionen, das Thema ist ausgiebig diskutiert und alle Fragen im Gesetzt beantwortet.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:https://www.facebook.com/groups/taxiforum/
Der Kollege hat seinen Kommentar allerdings inzwischen wieder gelöscht...
TaxiBabsi hat geschrieben:@Sascha
Hat der Fahrzeugführer das "Gerät" aufgenommen oder gehalten?
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird
und
entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.
TaxiBabsi hat geschrieben:Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:https://www.facebook.com/groups/taxiforum/
Der Kollege hat seinen Kommentar allerdings inzwischen wieder gelöscht...
Aha, Danke!
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Nein, er hat nach eigenen Angaben (Facebook) das Gerät während der Fahrt in die Hand genommen (welches Gerät dies auch immer war) und damit eindeutig zu Recht das Ticket bekommen.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Festverbaute Geräte dürfen weiterhin bedient werden, solange Man/Frau/Babsi/Sascha sich nicht zu lange ablenken lassen...wovor auch in jedem verbauten Gerät, beim Einschalten, gewarnt wird
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Also lasst doch bitte diese zeitfressenden Pseudodiskussionen, das Thema ist ausgiebig diskutiert und alle Fragen im Gesetzt beantwortet.
Es stellt sich mir die Frage warum gewisse Personen hier, vor dem schreiben, nicht einfach mal ein paar Minuten recherchieren, bevor sie irgendwelchen Unsinn behaupten.
Sascha1979 hat geschrieben:...Die Behörden sind sich allerdings sehr sehr sicher, dass die Tourenannahme bei diesen Geräten mehr Zeit in Anspruch nimmt und verteilen daher für jede Bedienung des Gerätes diese Tickets...
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Sascha1979 hat geschrieben:...Die Behörden sind sich allerdings sehr sehr sicher, dass die Tourenannahme bei diesen Geräten mehr Zeit in Anspruch nimmt und verteilen daher für jede Bedienung des Gerätes diese Tickets...
Dies müssen sie allerdings beweisen. Bei mir geht die Annahme der Tour ohne Blickkontakt (beim selben Gerät), das lesen dauert aufgrund der Schriftgröße deutlich unter einer Sekunde..zur Not (bei Unklarheiten) wird an der Ampel (mit Start/Stop Automatik) noch einmal kontrolliert.
Das war ein übereifriger Beamter.
Warten wir einfach den Ausgang des Verfahrens ab, bevor wir irgendwelche aufrüttelnden Schlagzeilen produzieren.
Aber: Verfügt ein Fahrzeug über eine sogenannte Start-Stopp-Automatik, kann sich der Fahrer bei der Handynutzung nicht herausreden, wenn die Automatik gerade auf Stopp und den Motor abgeschaltet hat. Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nur zulässig, wenn der Motor vom Fahrer vollständig ausgeschaltet wurde.
Bei mir geht die Annahme der Tour ohne Blickkontakt (beim selben Gerät)
Sascha1979 hat geschrieben:Aber: Verfügt ein Fahrzeug über eine sogenannte Start-Stopp-Automatik, kann sich der Fahrer bei der Handynutzung nicht herausreden, wenn die Automatik gerade auf Stopp und den Motor abgeschaltet hat. Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nur zulässig, wenn der Motor vom Fahrer vollständig ausgeschaltet wurde.
Sascha1979 hat geschrieben:Kein Beamter der Welt hat Lust - aus Spaß - unnötig einen rechtlich nicht zu beanstanden Kram aufzunehmen.
Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin mir sehr sicher, dass der Beamte gesehen hat, wie der Fahrer sich durch irgendwelche Listen "geklickt" hat.
Sascha1979 hat geschrieben:"Ich verstehe Sie richtig. Sie sagen aus, dass Sie eine Tour annehmen ohne aufs Gerät zu schauen? Sie drücken nach einer Benachrichtigung also blind den Annahme-Knopf ohne gelesen zu haben welche Art von Tour mit welchen Informationen wohin erfolgt?"
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