Auf
Jörns facebook-Seite habe ich folgendes gepostet:
Ich würde den Begriff 'ÖPNV-Fahrzeug' einführen. Das können sowohl Taxen als auch Mietwagen sein.
Taxen, mit denen Dialysefahrten durchgeführt werden, sind keine ÖPNV-Fahrzeuge ! Das sind Krankentransportfahrzeuge. Weder sollten sie an einen Tarif gebunden sein, noch sollten die 7% MwSt zur Anwendung kommen.
Mietwagen, die dem ÖPNV zuzurechnende Fahrten durchführen (Moia, Clever Shuttle), sind als solche zu behandeln ! Heisst: Tarifbindung, Zulassung entsprechend der Nachfrage.
Es liegt nahe, nur TAXI mit ÖPNV-Fahrzeug gleichzusetzen. Das würde bedeuten, dass Moia für seinen Betrieb Taxikonzessionen benötigt. Mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen sind sie von der Nutzung des Taxameters bei Sammelfahrten befreit, die Preisbildung erfolgt auf andere, aber auch zu genehmigende Weise (ist ja ÖPNV). Kommt bei Moia keine Sammelfahrt zustande, ist die Fahrt mit eingeschaltetem Taxameter durchzuführen - sofern der Kunde das dann noch will.
Ich bin eh der Meinung, dass Sammelfahrten viel seltener vorkommen, als derzeit propagiert. Dieser Weg wird von der Mietwagenbranche nur genutzt, um beliebig viele Fahrzeuge zugelassen zu bekommen.
Die Bürokratie ist (politisch gewollt) blind und das Taxigewerbe kann sich nicht wehren (es müssste dann ja der Preis für die lukrativen Krankentransporte auf die Waagschale kommen). Viele Taxiunternehmen besitzen zudem auch zusätzliche Mietwagenkonzessionen - die Fahrzeuge werden wie Taxen eingesetzt, meist zu festen Pauschalpreisen. Das dürfte bei ÖPNV-Fahrten nicht der Fall sein ! dieser Vorteil ginge dann auch verloren.
Bei ÖPNV-Fahrten mit PKW's sollte ab dem 15. gefahrenem Kilometer jegliche Preisbindung aufgehoben werden.
Die vorgeschriebenen Fahrpreise sollten Mindestpreise sein. Aufschläge oder auch ein höherer Tarif sind am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. So können auch Großraumlimousinen wirtschaftlich zum Einsatz gebracht werden, der Bedarf dafür ist da.
Ich hoffe, meine Gedankengänge werden dadurch etwas klarer, jedenfalls sehe ich keine Widersprüche und erachte diesen Weg als eine gangbare Lösung.
... soeben hatte ich ein Telefongespräch, wodurch ich den Faden verloren habe ...
Ach so, mit der Art der Vermittlung (Telefonzentrale oder App) hat das alle gar nichts zu tun. Ein zu ändernes PBefG hat sich damit nicht zu beschäftigen. Bereit jetzt können die Gemeinden aufgrund ihrer Tarifhoheit unterschiedliche Tarife für Einzel- und Sammelfahrten anordnen. Die Rückkehrpflicht gilt weiterhin für Mietwagen, die nicht im ÖPNV-Einsatz sind, aber diese Regelung braucht's dann gar nicht mehr. Wenn eine Mietwagenfirma Firmenfahrten mit Mietwagen durchführt, kommt's drauf an, wie abgerechnet wird. Wird das Fahrzeug als Ganzes angemietet, ist's ok, wird jede Einzelfahrt abgerechnet und womöglich auch noch vom Kunden selbst bezahlt, ist es ÖPNV ! Dieser Verstoß lässt sich auch einfach beweisen: zahlt der Fahrgast, war's ÖPNV.
Bei Krankenfahrten sieht's so aus, dass das zwar ÖPNV sein kann, jedoch nicht sein muss. Will die Kasse weniger bezahlen oder der Unternehmer einen höheren Preis erzielen, muss die Kasse das Fahrzeug als Ganzes anmieten (und auch die Fahrten organisieren). Dabei unterliegt die Preisfindung keinerlei Vorgabe und es sind Mietwagen einzusetzen.
Jetzt drück ich einfach auf 'Absenden' ... habe fertig.