Re: Klage gegen MOIA
Verfasst: 15.06.2018, 01:34
Er versteht es einfach nicht. Typisch mündiger Bürger.
Diskussionen rund um das mobilste Gewerbe der Welt
https://www.taxiforum.de/forum/
Wo kann ich deine Zahlen verifizieren?IK hat geschrieben:@Sascha
Moia ist weder bequem noch kostengünstig. Ein Crafter ist ein LKW und Dumping ist Gegenteil von günstig. Dann erst recht nicht, wenn es keine Taxen geben sollte. Wir sollten uns nicht im Kreis drehen. Zur Anschauung der Problematik verweise ich auf CleverShuttle in Hamburg.
Poolingquote = Null
Verkehrsentlastung = Null
Dumpingquote = 80% pro Fahrt
Umsteiger vom einenen Wagen = fast Null
Umsteiger vom Buss = fast 85%
Seit wann regelt PBefG Eröffnung einen Cafés?hjm hat geschrieben:Zum Nachweis der persönlichen Betroffenheit
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Es liegt nahe, dass ein Jurist unter dem Fachbegriff der „persönliche Betroffenheit“ etwas ganz anderes versteht als der allg. Sprachgebrauch. Umgangssprachlich kann man sagen: „mich persönlich hat der Tod meiner Tante tief betroffen gemacht.“ Niemand würde die persönliche Betroffenheit bezweifeln. Aber könnte man gegen den Tod der Tante klagen? – Nein, denn es gibt - ganz abgesehen davon, dass man Gott nicht verklagen kann - kein RECHT auf ewiges Leben.
Es geht in der Rechtswissenschaft – nomen est omen - um RECHT. Ergo wird der Fachbegriff der „persönliche Betroffenheit“ nicht auf den Gemütszustand eines Menschen zielen, also sein subjektives Empfinden, sondern auf seine objektiven RECHTE.
Es mag zwar die entsprechenden Wünsche geben, aber es gibt kein generelles Recht auf schönes Wetter, auf nette Fahrgäste, prächtige Gesundheit, eine tolle Wohnung, wirtschaftlichen Erfolg. Es mag aber Ausnahmen geben, persönliche Einzelfälle.
Normalerweise gibt es auch kein RECHT darauf, dass der Staat einem die Konkurrenz vom Hals hält. Ist das beim Taxigewerbe anders? Ja, sagen einige, da gibt es das PBefG. Dazu sagte Herr Huber auf der Veranstaltung in der Handelskammer am 30. 5. nur einen einzigen Satz: das PBefG ist ein Verbraucherschutzgesetz.
Was bedeutet das? Dass sich die Rechtsprechung am SINN eines Gesetzes zu orientieren hat?
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Fallbeispiel zur persönlichen Betroffenheit
Das alteingesessene Cafe Müller verkauft und serviert seit 75 Jahren Kaffee und Kuchen mit Schlagsahne. Aus der Zeitung erfährt Hr. Müller, dass die Fa. Knackback von der Gemeinde die Genehmigung erhalten hat schräg gegenüber einen Backshop einzurichten - mit 12 Sitzhockern und Kaffeeausschank! Müller sieht sich in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht und will dagegen klagen.
Daraufhin bestreitet die Gemeinde seine persönliche Betroffenheit.
Müller ist entschlossen, sich das Klagerecht zu erstreiten und seine persönliche Betroffenheit nachzuweisen. Er wendet sich an die Öffentlichkeit und rechnet vor: Den Backshop einzurichten wird mindestens 800.000 Euro kosten, er bringt aber höchstens 100.000 Euro Gewinn im Jahr. Ergo verkauft Knackback seinen Kaffee in den ersten 8 Jahren zu Dumpingpreisen! - Und Knackback wirbt mit dem Slogan „unser neues Backwerk“ für seine Donuts, doch in Wahrheit hat Opa Müller schon 1929 ein Milchbrötchen mit Loch in der Mitte erfunden! Mittels dieser Innovationslüge wird der Verbraucher arglistig getäuscht und das Andenken an Großvater schamlos in dem Schmutz gezogen. Die ganze Familie ist davon persönlich tief betroffen. - Und Knackback verkauft den Kaffee2go in Pfand-Bechern, die angeblich umweltfreundlicher sind als Einwegbecher. Da ich vom Gegenteil überzeugt bin, ist das eine weitere Lüge, sogar eine unverschämte Umweltlüge! Diese Becher werden meines Wissens wahrscheinlich im tiefsten Kongo in Kinderarbeit hergestellt, was mich persönlich besonders betroffen macht.– Und die Knackback-Verbrecher verbrennen 800.000 Euros, nur weil es ihnen Spaß macht ein kleines Cafe niederzumachen. Doch wenn wir erst mal weg sind, dann wird der Becher Kaffee bei Knackback bald 5,- Euro kosten, morgens auch mehr! Und „am Ende wird der Bürger ausgeweidet, Mit Zustimmung der SPD!“ Meine Stamm-Kunden wollen das nicht und ich weine jede Nacht bittere Tränen in meine Kissen. An meiner unmittelbaren persönlichen Betroffenheit kann es überhaupt nicht den allergeringsten Zweifel geben, so Müller.
Daraufhin spricht der aller-oberste-Knackback-Manager schmallippig von „Störgeräuschen“. Müller aber schreibt einen vollmundigen Leserbrief an die Lokalzeitung, er erlebe gerade ganz persönlich „am eigenen Leib, dass Politik käuflich ist“.
Wie wird die Sache ausgehen? Wird Müller das Opfer eines schurkischen Richters, „vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott“ ODER wird „bald wieder Gerechtigkeit walten“, so wie einst? …
- Dann Gnade Euch Gott!
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Warnhinweis: Kann Spuren von Satire erhalten. Bei allergischen Reaktionen wie Hautausschlag und Schnappatmung kalt duschen. Danach unverzüglich Paramoiabehandlungszentrum auf taxiforum.de aufsuchen. Darf nicht in die Hände von Kindsköpfen geraten. Entsorgung: brauner Sack.
Um mal ein Zitat unseres Kammervertreters aufzugreifen: Auch Du hast offenbar entweder gerade nicht sonderlich viel Glück beim Denken oder willst uns schlicht ver***en. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand, der einmal Taxiunternehmer war, nicht den Unterschied zwischen einem normalen Gewerbebetrieb und einem aufgrund des PbefG konzessionierten Gewerbebetrieb erfasst. Im Gegensatz zum normalen Gewerbetreibenden unterliegen wir kraft Gesetzes starken Einschränkungen unserer Gewerbefreiheit: Kontrahierungszwang, Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Tarifpflicht und vielfältige weitere Restriktionen. Diese Regeln lassen sich nur aufrecht erhalten, wenn wir weitgehend frei von Konkurrenz gehalten werden, für die so etwas nicht gilt.Genau das ist der Tenor des PbefG. Es gibt lediglich noch Mietwagen, die jedoch keinen taxiähnlichen Verkehr anbieten dürfen. Sie sollen im Ganzen gemietet werden. Also für Hochzeiten, Ausfahrten oder Ähnliches.hjm hat geschrieben:Zum Nachweis der persönlichen Betroffenheit
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bla, bla, bla...........
Es liegt nahe,
Warnhinweis: Kann Spuren von Satire erhalten. Bei allergischen Reaktionen wie Hautausschlag und Schnappatmung kalt duschen. Danach unverzüglich Paramoiabehandlungszentrum auf taxiforum.de aufsuchen. Darf nicht in die Hände von Kindsköpfen geraten. Entsorgung: brauner Sack.
Du bist dir sicher, dass es gegen ein deutsches Gesetz verstößt.Marvin hat geschrieben: Wenn die Erteilung dieser Konzession gegen das PbefG verstößt - und dessen bin ich mir sicher - ist Moia ein unlauterer Wettbewerber. Die unrechtmäßige Entscheidung der Behörde bedroht meine Existenz, weil ich in meiner Gewerbefreiheit eingeschränkt bin und den vom Gesetz vorgesehenen Schutz vor Konkurrenz nicht erhalte. Deshalb bin ich persönlich betroffen. Das ist selbstverständlich etwas Anderes, als wenn irgend jemand auf der andern Straßenseite den gleichen Laden eröffnet.
Es ist Dinosauriergebrüll und du springst darauf an. Einer so verquarksten Denke zu folgen, ist schon groß.IK hat geschrieben:MOIA = Kinderarbeit in Kongo (Kobaltminen)
Quelle Amnesty international
https://www.zeit.de/wirtschaft/unterneh ... le-samsung
Ach ja, die Hamburger Taxifahrer haben AI bestochen und dazu veranlasst ein Negativbericht über die deutschen Autohersteller zu schreiben. Ganz schlimm. Umso schlimmer, weil PBefG mit keinem einzigen Wort die Kinderarbeit verbietet. Auch die Kinderarbeit ist doch freie Marktwirtschaft. Warum dagegen vorgehen? Denn über Bergbau sagt PBefG auch gar nicht. Also alles erlaubt.
Es wird auf Zeit gespielt. Viele Gesetzte werden in folgenden Instanzen gekippt. Hast du das noch nie mitbekommen? Kommt auch nicht oft in den Totholzmedien. Das sind dann Meldungen am Rande. Insofern ist dein Glaube an den Rechtsstaat ja begründet.Sascha1979 hat geschrieben:Du bist dir sicher, dass es gegen ein deutsches Gesetz verstößt.Marvin hat geschrieben: Wenn die Erteilung dieser Konzession gegen das PbefG verstößt - und dessen bin ich mir sicher - ist Moia ein unlauterer Wettbewerber. Die unrechtmäßige Entscheidung der Behörde bedroht meine Existenz, weil ich in meiner Gewerbefreiheit eingeschränkt bin und den vom Gesetz vorgesehenen Schutz vor Konkurrenz nicht erhalte. Deshalb bin ich persönlich betroffen. Das ist selbstverständlich etwas Anderes, als wenn irgend jemand auf der andern Straßenseite den gleichen Laden eröffnet.
Du bist dir also sicher, dass Behörden hochgradig illegal handeln.
Und es passiert einfach nichts?
Die kommen einfach so damit durch?
In Deutschland?
Ich verliere ja den Glauben an unseren Rechtsstaat.
Was heißt "Wie immer"?Pirat hat geschrieben:Wie immer fehlt es an Konkretheit.
Man kann nicht von einer Fikton,"Scheininnovation" persönlich Betroffen sein.
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Das Anzweifeln der Klagebefugnis ist der Rettungsanker der Behörde. Dass das Risiko besteht, dass die Genehmigung ganz oder in Teilen gerichtlich kassiert wird, hat Herr Huber sowohl auf der Handelskammerveranstaltung als auch bei der Anhörung vor dem Verkehrsausschuss zugegeben. Da ist seine Einschätzung realistischer als die der hiesigen Dünnbrettbohrer a la Sascha etc.. Herr Ritter hat auch gesagt, dass man die Krücke "Zweifel an der Klagbefugnis" benötigt, weil ansonsten bis zur Klärung die Genehmigung ruht und Moia nicht starten kann. Mit anderen Worten: Es ist ihnen klar, dass die Genehmigung auf tönernen Füßen steht. Deshalb möchte man eine Überprüfung mit juristischen Winkelzügen verhindern.Pirat hat geschrieben: Ansonsten ist persönliche Betroffenheit untrennbar mit Klagebefugnis verknüpft.
Sowohl Verbraucher als auch Taxiunternemer können sich auf PBefG berufen.
So kann sich z.B. eine Krankennkasse, die Vertagspartner von Taxiunternemer seien können, nicht aufs Schutzgesetz PBefG berufen.
Gibt es schon Urteile zu dem Thema.
Was ist das denn für eine Aussage? Gewerbefreiheit ist die Freiheit sein Gewerbe aufgeben zu dürfen? Herzlichen Glückwunsch zu dieser Einschätzung.Pirat hat geschrieben: Und wer sich auf Gewerbefreiheit beruft, dem steht es frei, sein Gewerbe jederzeit aufzugeben.
Schutzgesetz bedeutet ja nicht uneingeschränkt,vor jeglichen Unvorstellbaren.
Vom Smarty...
PunktlandungMarvin hat geschrieben: Das Anzweifeln der Klagebefugnis ist der Rettungsanker der Behörde. Dass das Risiko besteht, dass die Genehmigung ganz oder in Teilen gerichtlich kassiert wird, hat Herr Huber sowohl auf der Handelskammerveranstaltung als auch bei der Anhörung vor dem Verkehrsausschuss zugegeben. Da ist seine Einschätzung realistischer als die der hiesigen Dünnbrettbohrer a la Sascha etc.. Herr Ritter hat auch gesagt, dass man die Krücke "Zweifel an der Klagbefugnis" benötigt, weil ansonsten bis zur Klärung die Genehmigung ruht und Moia nicht starten kann. Mit anderen Worten: Es ist ihnen klar, dass die Genehmigung auf tönernen Füßen steht. Deshalb möchte man eine Überprüfung mit juristischen Winkelzügen verhindern.
Moia hat schiss?IK hat geschrieben: Moia hat Schiss und das ist gut so.