Seite 34 von 129

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 14:54
von alsterblick
Ich denke, das absolute Gesamtgewicht einer MOIAakkukarre ist unter 3,5t kaum zu machen. Falls doch, dann nur mit MiniAkku, der die schwere eKarre jedoch nicht sehr weit fahren läßt und eine z.B. 8 Std-Schicht auf einem eWagen eher unmöglich macht.

:arrow: MOIA wird auch (ebenso wie CS) solche leichten Wasserstoff-Toyota Mirai für die „exclusive-Variante“ noch verwenden oder vergleichbares von anderen Herstellern. Nachteil wäre allerdings das nahtlose Hinundherswitchen der Fahrzeuge zwischen pooling / exclusive. Aber was solls, bei vorerst 500 Wagen ist da viel Luft........ und Geld / Einsatzeffizienz spielt null eine Rolle.
Mit der „exclusive-Variante“ geht es um (Taxi-) Zerstörung. Koste es, was es wolle.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 15:29
von Thomas-Michael Blinten
Taxi Georg hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Also 7,5 Tonner plus ca. 5 Tonnen Anhänger oder so ähnlich.
Aso
So ähnlich ja, die genaue Definition lautet: Führerschein C1E, hier dürfen LKW mit einem Anhänger kombiniert werden, wobei eine Gesamtmasse des Zuges von 12 Tonnen nicht überschritten werden darf.
Diese Führerscheinklasse war in den alten Führerscheinen Klasse 3 enthalten und ist auf die neuen übertragen worden.
Allerdings ist die Klasse C1E in diesem Falle zeitlich begrenzt und muss verlängert werden.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 15:59
von alsterblick
unter 3,5t wird da nix gehen. 8)
Selbst die Crafter-Camper werden bereits mit einem Gesamtgewicht von 3,5t vorgestellt.
:arrow: https://www.youtube.com/watch?v=I4oKF6RXuo4

Also ja, MOIA benötigt Kl. 3 oder Brummifahrer (Kl. 2).
Junge Kleinlasterführerscheinfahrer B+++ wird es kaum geben und wären evtl. ohnehin zu jung / unzuträglich.

Also eher Leute ab 40J mit altem Führerschein wären berechtigt.
Klar, sind nahezu alle Hansafahrer gefragt und keine Unfallalleskönnergurkenkutscher.
Die Hansis werden es unter 25,-/Std. brutto aber kaum machen (derzeit). :roll:
Aber Geld spielt bei MOIA ja keine Rolle.

PS
Jedoch 70% aller Hansakutscher bekämen von mir die fahrkönnertechnische Note 5 :| und könnten anspruchsweise supervisortechnisch bei MOIA als ungeeignet unwiderruflich ablehnt werden.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 19:10
von TaxiBabsi
Kinders, Kinders.

Denkt Ihr wirklich ein paar Tonnen mehr oder weniger stoppen die Modernisierung des OEPNVK’s?

I’m worst case werden die Fuehrerscheinklassen angepasst. Unmöglich? Genau wie die dringend notwendige und längst ueberfaellige Reform des PbefG?

Aufwachen Kinders, aufwachen.

Moia steht fuer Innovation, der Fahrgast wird belohnt, endlich ist er wieder der Koenig.
M

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 19:33
von am
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Also 7,5 Tonner plus ca. 5 Tonnen Anhänger oder so ähnlich.
Aso
So ähnlich ja, die genaue Definition lautet: Führerschein C1E, hier dürfen LKW mit einem Anhänger kombiniert werden, wobei eine Gesamtmasse des Zuges von 12 Tonnen nicht überschritten werden darf.
Diese Führerscheinklasse war in den alten Führerscheinen Klasse 3 enthalten und ist auf die neuen übertragen worden.
Allerdings ist die Klasse C1E in diesem Falle zeitlich begrenzt und muss verlängert werden.

Wird bei Er euerung des Führerscheins auch bei Altinhabern zeitlich begrenzt und ist nur in Verbindung mit einem ärztlichen Attest zu bekommen. Bei mir wurde C1E aufgrund des P-Scheins übernommen.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 20:09
von Thomas-Michael Blinten
am hat geschrieben:Wird bei Er euerung des Führerscheins auch bei Altinhabern zeitlich begrenzt und ist nur in Verbindung mit einem ärztlichen Attest zu bekommen. Bei mir wurde C1E aufgrund des P-Scheins übernommen.
Die Begrenzung stimmt, habe selber C1E bis 2012 gehabt, ein ärztliches Attest musste ich allerdings nicht vorlegen...vielleicht hat man dies durch den Personenbeförderungsschein vorausgesetzt.
Habe in allerdings nicht versucht zu verlängern....kam nie in die Versuchung ein 12 Tonnengespann zu lenken...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 21:43
von am
Das ist zwar ein wenig OT,

blöd ist nur, dass ich die Klasse ohne Erneuerung des Führerscheines (meiner war zerbröselt), unbegrenzt im Schein gehabt hätte. Wobei man eh schon kaum mal einen 7,5 Tonner fährt, geschweige denn eine kleine Zugmaschine mit einachsigem Sattelauflieger.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 22:01
von alsterblick
Hast du denn jetzt ein Verfallsdatum im neuen Führerschein eingetragen bekommen ?
Z.B. auf der Rückseite zu C1E. ?
Als ich vor Jahren meinen Lappen gegen Karte eintauschte, gab es keine Einschränkungen mit Datum und auch auf der Vorderseite steht C1E mitgelistet (zu A, BE, M) alles ohne Datum.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 22:06
von am
Ja. Entspricht der Gültigkeit des P-Scheins.

Bedeutet also bei jeder künftigen Verlängerung auch den Eintrag im Führerschein anzupassen.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 22:15
von alsterblick
Also, Führerschein jedesmal miterneuern ? Kostet ja richtig Kohle.
Bei mir könnten die das auch vergessen haben, denn meine Brille ( P -schein) steht auch nicht drin.
Oder so kleingedruckt, dass ich ne neue Brille brauche :mrgreen:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 23:16
von Sascha1979
alsterblick hat geschrieben:Hast du denn jetzt ein Verfallsdatum im neuen Führerschein eingetragen bekommen ?
Z.B. auf der Rückseite zu C1E. ?
Als ich vor Jahren meinen Lappen gegen Karte eintauschte, gab es keine Einschränkungen mit Datum und auch auf der Vorderseite steht C1E mitgelistet (zu A, BE, M) alles ohne Datum.
Normalerweise tragen die Behörden entweder nur c1e mit 7,5 Tonnen plus irgendwas kleines
Ein.

Oder es wird direkt beim umschreiben ein Verfalls Datum reingeschrieben.
Das
Kann auch sehr weit in der Zukunft liegen (nämlich dann wenn man 50
Oder 55 wird).

Du wärest vermutlich der erste Mensch in Europa mit einem
Führerschein der zum fahren von ÜBER 7,5 Tonnen bis zum Tod berechtigt ist:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 15.05.2018, 23:33
von am
Nicht ganz richtig, Sascha.

Theoretisch müsste ich sogar Züge bis 18,5t fahren dürfen, da die ärztliche Untersuchung vorliegt. C1E muss demnach unbefristet sein. Muss ich mal prüfen.

http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/ ... aubnis.pdf

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 16.05.2018, 00:50
von Poorboy
Sascha1979 hat geschrieben: Du wärest vermutlich der erste Mensch in Europa mit einem
Führerschein der zum fahren von ÜBER 7,5 Tonnen bis zum Tod berechtigt ist:
Ne, in meinem Schein steht auch kein Ablaufdatum, ausgestellt in 2003! Unbefristet da Führerschein von vor 1980, hier 1976.

Poorboy

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 16.05.2018, 07:22
von Sascha1979
Poorboy hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben: Du wärest vermutlich der erste Mensch in Europa mit einem
Führerschein der zum fahren von ÜBER 7,5 Tonnen bis zum Tod berechtigt ist:
Ne, in meinem Schein steht auch kein Ablaufdatum, ausgestellt in 2003! Unbefristet da Führerschein von vor 1980, hier 1976.

Poorboy
Na gut.
Bin raus bei den Themen.

Bei mir steht 2035 als Ablaufdatum drin. Sowohl für C1 als auch C.
Da bin ich 50.
Allerdings habe ich auch "echte" C Führerscheine.

Ich schau Zuhause mal was bei meiner Freundin drin steht.
Die hatte den alten 7,5er Lappen aber inzwischen 'nen EU Führerschein.

Ich denke sie wird sich beim Umschreiben "übers Ohr hauen gelassen" haben und weniger drin stehen haben.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 16.05.2018, 10:44
von am
Also

C1E = unbegrenzt

CE = gültig wie P-Schein (entspricht C1E > 12t also Sattelzug oder Motorwagen mit Anhänger)

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 17.05.2018, 05:13
von CPL5938

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 17.05.2018, 21:24
von Poorboy

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 18.05.2018, 12:49
von Marvin
„Wir brauchen neue Verkehrskonzepte, um das Verkehrsaufkommen der Zukunft zu regeln“, sagte Mytaxi-Deutschlandchef Alexander Mönch. „Anstatt zu klagen oder demonstrieren, sollten wir lieber unsere eigenen Innovationen vorantreiben.. bla, bla....“
Das habt Ihr gut hinbekommen: Ihr habt Euren Schlachter selbst gewählt. Der nette Mytaxi Chef spricht also für das Taxengewerbe und fabuliert über Innovationen. Ich persönlich glaube nicht, dass er zu doof dazu ist, die Wettbewetrbsverzerrung zu erkennen, auch wenn es den Anschein hat. Ich bin eher davon überzeugt, dass er von der Entwicklung zu profitieren gedenkt, weil er sich in naher Zukunft ein Ei aufs Taxengewerbe backen wird. Das entscheidende Rüstzeug für eine Änderung des Geschäftsmodells hat er bereits von Euch geliefert bekommen: Die Daten unserer Kunden nebst umfangreichen Nutzungsprofilen. Das beste ist, dass Ihr dafür auch noch bezahlt habt.
Also: Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an die Mytaxi-Nutzer für ihr taktisch kluges Verhalten!

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 18.05.2018, 14:48
von LRKN
Thema Gewicht:

Ich rechne ein wenig anders. Aber ich kann (wie jeder hier) nur Vermutungen zum Gesamtgewicht der Moia Busse machen.

Leergewicht Crafter Diesel: 2200 kg
Gewicht Motor: 165kg
Gewicht Getriebe: ca. 40kg
Gewicht Flüssigkeiten: ca. 70kg
Gewicht Sonstiges (z.B. Antriebswelle): ca. 50kg

Ergebniss:
2200-165-40-70-100=1875kg

Zusatzgewicht Moia:
Akku: ca. 600kg (60kw/h)
Getriebe: ca. 20 kg
Innenausbau: ca. 300 kg

Ergebniss:
1875+600+20+300=2795kg

Bleiben also 705kg Spielraum bis zum erreichen der maximalen Zuladung. Bei 7 Sitzplätzen inkl. Fahrer sind es 100kg pro Person.

Wird knapp aber ich bin mir sicher, dass die 3,5 Tonnen im Fahrzeugschein nicht überschritten werden. Bleibt die Frage nach dem realen Zuladungsgewicht im Einsatz. Das müsste man dann mit Waagen kontrolieren. Dann kann man aber auch jedes Taxi mit 4 Fahrgästen kontrollieren und die würden auch fast alle über der max. Zuladungsgrenze liegen.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 19.05.2018, 10:20
von IK
http://www.dieKlage.de hat jetzt eine neue Rubrik: Termine

https://www.dieklage.de/termine.html

Es gibt gleich zwei interessante Termine zu verkünden, welche nach Eurer Anwesenheit verlangen.


Gruß IK