Seite 26 von 129

Hallo nach Hamburg !

Verfasst: 16.04.2018, 21:54
von sivas
Ich wünsche Euch allen, dass unser Anliegen Gehör findet.
Auf meinem Plakat würde draufstehen:

Kein Ausverkauf
von
Taxi-Dienstleistungen !


oder

ÖPNV
geht nur
mit Tarif !


Ich drück Euch die Daumen, aus 520 km Entfernung.

Dieter

oder

MOIA willkommen !
aber nur als TAXI

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 09:10
von IK
Spendenkonto - Zwischenbericht

Bis gestern, den 20.April 2018 sind auf das Treuhandkonto
36.825 € Brutto eingegangen.

4.129 € Netto wurden für verschiedene Ativitäten ausgegeben. Details in der Datei auf http://www.dieKlage.de.

32.695 € bleiben auf dem Konto.

5.880 € müssen als Umsatzsteuer abgeführt werden.

26.816 € verbleiben.

3.500 € Brutto wurden noch fest zugesagt. Das ergibt 2.941 € Netto.

Das ergibt 29.757 €.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 09:18
von E. G. Engel
Da die Ausgaben vorsteuerbehaftet sind müssten sie die abzuführende Umsatzsteuer mindern. Ist das schon berücksichtigt?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 09:56
von Pirat
Wie...? Du kannst doch Deine Spende und die darauf anfallende Umsatzsteuer bei Deiner Gewinnermittlung geltend machen...
Nur Spenden von Privatpersonen sind umsatzsteuerbefreit...
Von 50 € kommen nur 42 € beim Treuhandkonto an...,wusstest Du das nicht?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 10:24
von E. G. Engel
Ich rede nicht von meiner "Spende" sondern vom Klagekonto. Wusstest Du das nicht?

Es macht keinen Sinn zwischen Brutto und Netto hin und her zu rechnen. USt ist lediglich ein durchlaufender Posten. Ergo geht es immer nur um die Nettorechnung. Es ist ja zu akzeptieren wenn man aus allgemein verständlichen Gründen die Bruttoeinnahmen rechnet. Aber spätestens in der Bilanz hat die USt nichts zu suchen. Aber Brutto hin und netto her macht keinen Sinn.

Wusstest Du das schon? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 11:00
von Pirat
Eben... betriebsbedingte Ausgaben...“Klage“...
Jeder Geldgeber (Spender) holt sich die darauf anfallende Mehrwertsteuer vom Finanzamt wieder...rechnet sie gegen seine Umsatzsteuer...

Du wirkst mir ein bisschen angefressen... oder täusche ich mich..

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 11:02
von IK
E. G. Engel hat geschrieben:Da die Ausgaben vorsteuerbehaftet sind müssten sie die abzuführende Umsatzsteuer mindern. Ist das schon berücksichtigt?
In der Datei auf http://www.dieKlage.de ist das Vorgehen ersichtlich. Neben jeder Ausgabe ist ein Link zu der Kopie der eigentlichen Rechnung. In den Ausgaben wurden nur die Netto-Beträge berücksichtigt. Hintergrung ist einfach: Ich zahle aus meinem Betrieb den Brutto-Betrag. Die Vorsteuer hole ich mir beim Finazamt zurück. Den Netto-Betrag bekomme ich vom Treuhandkonto auf mein Firmenkonto

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 11:13
von E. G. Engel
Also gut. Ich rede von dem Beitrag wie er hier abgebildet würde. Wars das?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 12:45
von IK
E. G. Engel hat geschrieben:Also gut. Ich rede von dem Beitrag wie er hier abgebildet würde. Wars das?
Am Anfang habe ich gedacht, dass kaum Geld reinkommen wird. Bruttobeträge sehen einfach hübscher aus. Außerdem habe ich anfangs gedacht, dass ich in den Rechnungen an die Kollegen keine Umsatzsteuer ausweisen muss.
Als es klar wurde, dass das nicht der Fall ist, habe ich Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer verschickt.

Insofern ist etwas verwirrend, wenn man mal vom Netto und mal vom Brutt spricht. Aber die Fachleute hier werden das nachvollziehen können. Da jetzt ordentlich Geld da ist, werde ich konsequent in meinen Berichten auf Netto umsteigen :mrgreen:

Ich bin sehr dankbar, dass die Unterstützung so groß ausgefallen ist. Ich gehe davon aus, dass sich der Betrag sehr schnell erhohen wird, wenn es zu einer Moia-Genehmigung kommen sollte.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 12:45
von IK
Weitere Aktionen sind in der Planung ...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 13:33
von E. G. Engel
@ IK

Du brauchst nicht dankbar zu sein denn niemand hat für Dich "gespendet" auch wenn es sich so anhören mag. Jeder "Spender" hat einen Anteil an seiner eigenen Zukunftssicherung geleistet respektive was ihm diese Wert erscheint. Unbeschadet dessen hast Du natürlich einen großen Anteil an dem was bisher auf die Beine gestellt wurde, auch abseits Deiner eigenen Interessen.

Dafür sind wir Dir dankbar.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 14:00
von Pirat
...köstlich..... :lol:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 14:05
von IK
E. G. Engel hat geschrieben:@ IK

Du brauchst nicht dankbar zu sein denn niemand hat für Dich "gespendet" auch wenn es sich so anhören mag. Jeder "Spender" hat einen Anteil an seiner eigenen Zukunftssicherung geleistet respektive was ihm diese Wert erscheint. Unbeschadet dessen hast Du natürlich einen großen Anteil an dem was bisher auf die Beine gestellt wurde, auch abseits Deiner eigenen Interessen.

Dafür sind wir Dir dankbar.
So is es :mrgreen:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 14:39
von Sascha1979
https://www.dropbox.com/s/sbd5uaxmpk7bq ... attung.pdf

Ich bin weit, weit davon entfernt ein Sparfuchs zu sein.
Sowohl ich als auch meine ehemaligen Mitarbeiter fliegen gerne im teuren Teil des Flugzeuges.

Auch ich hab mir schon für weit über 100 € 'nen Taxi genommen, weil ich einfach kein Bock hatte in die Bahn zu steigen.

Aber wenn ich eins nicht leiden kann, dann, wenn jemand Geld absolut unnötig aus dem Fenster wirft. Und ganz insbesondere dann, wenn es anderleute Geld ist, am schlimmsten wenn es meins ist.

Hätte einer meiner Anwälte oder Mitarbeiter diese Fahrtkosten bei mir eingereicht, wäre das meine allerletzte Beauftragung gewesen. Bzw. die letzte Reise des Mitarbeiters.

Einerseits erwarte ich von solch einem Rechtsanwalt, dass er eine BahnCard besitzt. Denn alle Rechtsanwälte, die ich kenne, fahren so viel Bahn, dass sich dies lohnt.
Ich bin mir SEHR im Klaren darüber, dass die Verrechnung einer BahnCard bei Rechtsanwälten nicht geht, da ich diesen Artikel kenne:

https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... card-habe/

Aber eine Frage hätte sich dieser Rechtsanwalt von mir ganz definitiv gefallen lassen müssen:

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

warum haben Sie für 305,- € 2 Bahntickets gebucht anstatt für 50,- € eine BahnCard dazu zu buchen, womit die Tickets nur noch 152,50 € gekostet hätten?

Das wäre eine Ersparnis von > 100,- € gewesen und wäre mit einem einzigen Klick erledigt gewesen."

Denn eine BahnCard 50 Flex kostet 50,- € pro Monat.
Und hätte er in diesem Monat noch irgendeine andere Fahrt gehabt, hätten diese sich über einen kostenlosen Rabatt gefreut.

An solchen Dingen bewerte ich gerne Profis.
Denn wenn irgendwelche Rechtsanwälte für mich arbeiten, mehrere tausende bis zehntausende Euros Honorar bekommen, kann ich meistens nicht im geringsten Einschätzen wie gut oder schlecht sie sind.
Sehe ich aber so etwas, dann weiß ich ganz genau, dass sie die Bodenhaftung verloren haben.

Denn kein normaler Mensch, "nicht mal ich" würde 100,- € für 5 Minuten Aufwand verschenken.

Denn diese 100,- €, die der Rechtsanwalt hier unnötig verprasst hat, dafür musste irgendeiner eurer Kollegen lange lange für fahren und ackern.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 15:51
von IK
@Sascha
Nächstes Mal nehmen wir deinen Anwalt :wink:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.04.2018, 22:30
von mario
An den Fachmann:

monatlicher Preis BahnCard 50 Flex (2. Klasse): 25,00 Euro mtl. !

https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueb ... flex.shtml

Bahn Card 50 kostet 255 Euro pro Jahr
https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueb ... rd50.shtml

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 22.04.2018, 03:40
von Sascha1979
mario hat geschrieben:An den Fachmann:

monatlicher Preis BahnCard 50 Flex (2. Klasse): 25,00 Euro mtl. !

https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueb ... flex.shtml

Bahn Card 50 kostet 255 Euro pro Jahr
https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueb ... rd50.shtml
Jo.
Interessiert hier aber beides nicht.

Weder ist noch sollte er 2. klasse fahren.
Noch soll er fürs ganze Jahr ne BahnCard kaufen.

Er hätte lediglich die

BahnCard 50 flex 1. klasse

Für einen Monat dazu kaufen sollen.

Die kostet 50 eur und hätte die Ticket Preise um über 150 eur reduziert.
100 eur Ersparnis mit weniger als 5 min Aufwand für die kriegskasse.

Es geht nicht dadrum dass er billigst möglich anreisen soll.
1. klasse isr vollkommen ok.
Flex Tickets sind vollkommen ok.
Beides grosss Komfort bringer.

Aber wenn man für 100% identische Leistung mit minimalsten Aufwand weniger bezahlen kann, dann Tut man das.
Vor allem, wenn man anderer Leute Geld ausgibt.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 22.04.2018, 12:44
von Löwenzahn
Sascha1979 hat geschrieben:Denn diese 100,- €, die der Rechtsanwalt hier unnötig verprasst hat, dafür musste irgendeiner eurer Kollegen lange lange für fahren und ackern.
Und bis du eine Frau gefunden hast, die den Haushalt schmeißt und mit der man eine Familie haben kann, vergehen Jahrzehnte. Du bist stolz auf dein Geld, ich auf meine Familie. So what?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 23.04.2018, 05:03
von hjm
IK hat geschrieben:Spendenkonto - Zwischenbericht
Bis gestern, den 20.April 2018 sind auf das Treuhandkonto
36.825 € Brutto eingegangen.
Der enorme Anstieg ist auf eine Überweisung des Hansafunks am 17.4. in Höhe von 10.000,- Euro zurückzuführen.
---
Sascha1979 hat geschrieben: Denn diese 100,- €, die der Rechtsanwalt hier unnötig verprasst hat, …
@ Sascha

Den Terminus „unnötig verprassen“ finde ich unsachlich. Gut, er hätte offenbar > 100 Euro sparen können, wenn er sich im Tarifdschungel der DB ausgekannt hätte. Hat er aber offensichtlich nicht. Daraus schließt Du offenbar: der Mann ist nicht gründlich oder der Mann geht nicht sparsam mit dem Geld seiner Mandanten um, und deshalb würdest Du ihn als Anwalt nicht empfehlen. Den Schluss finde ich zulässig.

Bei der Beschäftigung mit dem Thema habe ich mich gefragt, woran es liegen kann, dass es in einer Anwaltskanzlei mit ca. einem Dutzend Mitarbeiter und mit einer Internetseite auf Deutsch / Englisch / Italienisch / Chinesisch offenbar niemanden gibt, der sich auf Reisekostenabrechnung spezialisiert hat. Das finde ich bemerkenswert.

Und an dieser Stelle habe ich mich gefragt: wie ist das eigentlich, wenn ich meine Bahncard 50 gerade nicht zur Hand habe, aber dringend eine Fahrkarte brauche, könnte ich die dann später nachreichen und eine Gutschrift erhalten?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 23.04.2018, 06:31
von Sascha1979
Stimme mit dir überein.

Du musst die Fahrkarte mit BahnCard Rabatt buchen.

Wenn du sie nicht dabei hast / nicht vorlegen kannst, ist das kein Problem.

Kannst du nachreichen.
Kostet glaube ich nichts oder ne kleine Gebühr.

Wenn du aber ein bahnticket ohne Bahncard Rabatt gebucht hast, bekommst
Du den nicht mehr.

Weder Wenn du die BahnCard direkt Dabei hast noch wenn du sie nachträglich zeigst.