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Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 23.07.2019, 22:06
von CPL5938
Die Diskussion um die Pooling-Quote wird für Moia noch zu einem Prüfstand, aber - damit kennt VW sich aus… .

https://www.dieklage.de/index.html#power-pooling

Und da heisst es immer Taxifahrer würden absichtlich Umwege fahren. Ts, ts, ts… .

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 23.07.2019, 22:47
von E. G. Engel
Das hat doch alles keinen Sinn. Ist nur noch sinnlose Rechthaberei nach vergeigter Klage. Ob der Poolingindex 0,5, 07 oder 6,33 ist interessiert doch keinen Menschen. Außerdem sind die Grundannahmen vollkommen falsch. Aber ich will hier nicht Moia verteidigen.

Fakt ist und bleibt dass die Klage dumm und selbstherrlich vergeigt wurde.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 24.07.2019, 00:05
von CPL5938
Schon wieder ein Da Capo?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 24.07.2019, 00:56
von E. G. Engel
Wenn nix mehr hilft dann hilft vielleicht Bödsinn. Wenn das dann auch nicht hilft, dann versucht man es mit mehr Blödsinn. Ihr seid doch krank in der Birne.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 24.07.2019, 20:51
von CPL5938
Moia baut sich seinen eigenen Prüfstand.

https://www.dieklage.de/news.html#pruefstand

Kennen wir schon vom Dieselskandal, oder?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.07.2019, 00:52
von Poorboy
Das Ergebnis einer Studie hängt immer vom Auftraggeber ab. Darum nehme ich Studien prinzipiell nicht zur Kenntnis.

Poorboy

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.07.2019, 02:17
von Hoagie
...Oder man hält sie zurück, wenn sie sich beim besten Willen nicht wie Gewünscht interpretieren läßt.
Alles schon dagewesen.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.07.2019, 09:32
von Sascha1979
CPL5938 hat geschrieben:Moia baut sich seinen eigenen Prüfstand.

https://www.dieklage.de/news.html#pruefstand

Kennen wir schon vom Dieselskandal, oder?
Da hat man aber viel vorgearbeitet um die Ergebnisse, die die Studie liefern wird, bereits im Voraus ablehnen zu können. :lol:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.07.2019, 13:53
von miamivice
gringo hat geschrieben:Aha. Das Gesetz ist böse.
Es wurde nicht behauptet, daß das Gesetz böse sei, sondern die hanebüchenen Gesetzesinterpretationen des fürchterlichen deutschen Juristen.

Der fürchterliche deutsche Jurist folgert aus
§ 13 PBefG

(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierbei sind für den Bezirk der Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen

1. die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2. die Taxendichte,
3. die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit,
4. die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.

Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten. Der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr seit der letzten Erteilung einer Genehmigung betragen.
und
Art 12 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
im Falle Berlins völlige Taxikonzessionsfreigabe mit den bekannten Ergebnissen.

Das ist das reine Böse und macht alle Gesetze überflüssig, da sie ja mutwillig entstellt und geschändet werden dürfen unter der Ägide des fürchterlichen deutschen Juristen in seinen Gegendenkwelten zum Common sense.

MOIA darf das Taxigewerbe als Sharing-App-Discount-Taxi mit virtuellen Haltestellen neu erfinden. Dazu beinahe pünktlich erfolgt der Markteintritt von UBER-Discounttaxi zur Erweiterung rechtsfreier Räume.

Die Zahl der faktischen Taxikonzessionen wird also in die Höhe geschraubt als ob es keine Grenzen des Wachstums gäbe.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 26.07.2019, 09:01
von taxipost
in B sind die konz.zahlen nicht rückläufig.
die zahl der taxen ist seit jahren konstant, mehr oder weniger.
die behörde hat also keinen grund einen ordentlichen antrag abzulehenen.

oder bist du der meinung,
dass du der einzige mit durchblick bist ?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 12.08.2019, 03:32
von CPL5938
Nach der Sommerpause geht es jetzt weiter mit Staffel 2:
https://www.dieklage.de/#staffel-zwei-folge-eins

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 12.08.2019, 06:10
von Thomas-Michael Blinten
Großeinsatz von fünf Behörden wurden auch Mietwagen-Fahrer kontrolliert.
RP-Online hat geschrieben:Mitarbeiter von gleich fünf Behörden haben am Freitagabend zwischen 21 und 1 Uhr eine groß angelegte Kontrolle an der Heinrich-Heine-Allee in Höhe der Oper durchgeführt.
Beteiligt waren Zoll, Polizei, städtischer Ordnungs- und Servicedienst (OSD), die Vollstreckungs- und die Verkehrsgewerbestelle.
:arrow: weiterlesen


Mod: Kosmetik

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 12.08.2019, 10:52
von Ing
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:https://rp-online.de/nrw/staedte/duesse ... aign=share
Ihr seit doch permanent unterwegs. Warum zählt Ihr nicht einfach, wieviele Moias Euch begegnen und wieviele davon leer fahren bzw. wieviel Personen drin sitzen. Strichliste auf einem Notizblock genügt.

Ich habe das als Privatmensch gemacht.

Bisher hatte ich seit Ende der Pauschalpreisphase (Ende April) insgesamt 75 Begegnungen. Davon waren 71 Leerfahrten (95%). In drei Fällen (4% aller Begegnungen) saß jeweils ein Passagier drin, in einem Fall ein Pärchen (also in 1% aller Begegnungen).

Damit das Ganze auch statistisch signifikant ist, also kein Zufallsergebnis, sollten es immer mind. 100 Stichproben sein. Deshalb werde ich fleißig weiterzählen …

Erwartet hätte man bei dem beworbenen und zugelassenen Geschäftsmodell deutlich weniger als 50% Leerfahrten und außerdem einen hohen Anteil von Sammelfahrten.

Interessant ist auch, dass ich den Fahrzeugen im meinem Stadteil und dort wo ich öfters unterwegs bin, gehäuft an den gleichen Stellen und in der gleichen Richtung begegnet bin.

Ich habe dadurch den Eindruck, dass immer bestimmte Strecken leer abgefahren werden wie bei einer Buslinie.

In sofern würden die virtuellen Haltestellen als Wegpunkte auf diesen Strecken auch Sinn machen :-)

Ich habe mich nicht in die Zulassungsbedingungen von Moia eingearbeitet, kann mir aber nicht vorstellen, dass es zulässig ist, dass die Fahrzeuge Tag und Nacht leer bestimmte Strecken abfahren, nur um Präsens zu zeigen und für sich selbst zu werben.

Was wird da für eine wahnsinnige Energie verschwendet und zusätzlicher Verkehr erzeugt.

Die Dinger gehören auf einen Parkplatz, wenn keine Nachfrage besteht. Von dort können sie dann genauso eingesetzt werden.

Abgesehen davon ist unnötiges Hin- und Herfahren aus Umweltschutzgründen verboten. In §30 StVO Abs. 1 heißt es dazu:

"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."

Ob Abgase direkt am Fahrzeug oder in einem Kraftwerk erzeugt werden ist dabei m.E. völlig egal. Außerdem wird unnötig Lärm erzeugt (in der Stadt ist im Bereich zwischen 30 und 60 km/h der von den Reifen erzeugte Lärm größer, als der Motorenlärm, egal ob Benziner, Diesel oder E-Antrieb). Es wird auch permanent Reifenabrieb in die Luft geblasen, erst Recht bei den Docker-LLKWs.

Außerdem stellt jedes KFZ eine Betriebsgefahr dar, also eine permanente Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmer, wozu auch Radfahrer und Fußgänger gehören.

Abgesehen davon stellt das Herumfahren zu Werbezwecke m.E. eine Sondernutzung dar, für die man vom Ordnungsamt eine Genehmigung benötigt. Hat man die nicht, müsste das m.E. unlauterer Wettbewerb sein. Inzwischen steht auf allen Fahrzeugen, die mir begegnen, dass Fahrer gesucht werden. Es wird also nicht nur durch das einmalige Aussehen und den Moia-Schriftzug Werbung betrieben, sondern inzwischen auch durch Werbetexte.

Falls VW/Moia diese permanenten Werbe-Leerfahrten auf festen Routen abstreitet, dann bräuchten sie ja nur alle Tracking-Daten der Fahrzeuge öffentlich zur Verfügung stellen, wie es der Wettbewerber CleverShuttle ja sogar in ihrer Endkunden-App macht.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 12.08.2019, 14:05
von Thomas-Michael Blinten
In Düsseldorf geht es (noch) nicht um Moia, sondern um Uber...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 12.08.2019, 14:23
von Thomas-Michael Blinten
Sorry, war in der falschen Abteilung.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 13.08.2019, 18:52
von Guter_Kollege
CPL5938 hat geschrieben:Nach der Sommerpause geht es jetzt weiter mit Staffel 2:
https://www.dieklage.de/#staffel-zwei-folge-eins
Na toll!
Zitat aus "Die Klage": "Informiert werden BWVI:
"Staatsrat Rieckhof, Herr Aschermann, Herr Huber, Herr Werner, Herr Ritter, Herr Meyenborg, Herr Glitza."
Das sind ja genau die Richtigen, gell? Nämlich diejenigen die schon lange vor Einführung von MOIA - genauer: schon in dessen Planungsphase - von ebendiesem Plan, der Einführung von MOIA, wußten.
Mehr noch: mit Sicherheit an der Planung beteiligt waren. Herr Glitza stand mit Sicherheit mit verwaltungsjuristischer Expertise zur Seite (auch wenn das nicht direkt dessen Aufgabe ist).

Wer was anderes glaubt, dem ist halt nicht zu helfen

Aber glaubt denn wer, das diese Leute in der Verkehrsbehörde, diese Verstöße ernsthaft interessieren? Oder das die dagegen tätig würden.
Nicht mal der Einfältigste würde das glauben.
Glaube ich.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 14.08.2019, 04:29
von CPL5938
Natürlich ist das so wie Du sagst. Ich zweifele nich daran. Aber was ist die Alternative? Wenn wir das nicht dokumentieren, dann lassen wir sie damit unwidersprochen durchkommen - wäre das besser?

Das Internet vergisst nicht.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 17.08.2019, 04:47
von CPL5938
Staffel 2/ Folge 2. Heute: El i Sie:

https://www.dieklage.de/index.html#g-lec

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 17.08.2019, 10:24
von Sascha1979
CPL5938 hat geschrieben:Staffel 2/ Folge 2. Heute: El i Sie:

https://www.dieklage.de/index.html#g-lec
Ich werde nicht müde dies zu erwähnen.
Juristisch haben eure Fotos ja so oder so keinerlei Relevanz.

Aber selbst für jeden Außenstehenden:
Was soll DIESES Foto jemanden zeigen?

Wo ein MOIA Auto, augenscheinlich in Fahrt, an einem selbst eingezeichneten Taxen-Stand vorbeifährt?

Bilder, wo fotografisch dokumentiert wird, dass Personen EIN / AUSsteigen. Sichtbar an einem Taxen-Stand.
Das lasse ich mir als Vorwurf noch gefallen.

Aber ein Moia, welches (vielleicht? Auf dem Foto ist das nicht zu erkennen) an einem Taxen-Stand vorbeifährt?

Sorry. Aber an Lächerlichkeit ist das nicht zu überbieten.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 17.08.2019, 18:07
von eichi
Zitat Guter Kollege:
Zitat aus "Die Klage": "Informiert werden BWVI:
"Staatsrat Rieckhof, Herr Aschermann, Herr Huber, Herr Werner, Herr Ritter, Herr Meyenborg, Herr Glitza."
Das sind ja genau die Richtigen, gell?
Wie gesagt, die Richtigen.
Und richtigerweise können sie zukünftig nicht mehr behaupten:
"sie hätten ja gar keine Ahnung gehabt, wenn sie es vorher gewusst hätten..."

Sie wissen es. Ihr Handeln wird zu bewerten sein.