Klage gegen MOIA
Re: Klage gegen MOIA
Verkehrsmässig wissen die Städt weder ein, noch aus.
Zum einen der bereits zu Stosszeiten vorhandene Verkehrskollaps, in dem die Privat-PKWs festsitzen (Taxi und Moia auch), zum anderen der liniengebundene ÖPNV, der ebenso seine Leistungsgrenzen bereits überschritten hat, Ausfälle und Verspätungen sind die Folge. Der Rückbau der Verkehrswege -zugunsten der Radfahrer- tut sein übriges und das bei steigenden Bevölkerungs- und zunehmenden Pendlerzahlen wegen fehlendem Wohnraum in Arbeitsstättennähe ... was tun ?
Da ist klar, dass nach jedem Strohhalm gegriffen wird, der nur irgendwie Verbesserung verspricht. Dass manch einer davon die Situation nur verschärft - wird nicht erkannt. Dem Heilsbringer wird Gehör geschenkt.
Ihr lieben Taxifahrer -eigentlich DIE Verkehrsexperten- worin seht Ihr die Lösung ?
Zum einen der bereits zu Stosszeiten vorhandene Verkehrskollaps, in dem die Privat-PKWs festsitzen (Taxi und Moia auch), zum anderen der liniengebundene ÖPNV, der ebenso seine Leistungsgrenzen bereits überschritten hat, Ausfälle und Verspätungen sind die Folge. Der Rückbau der Verkehrswege -zugunsten der Radfahrer- tut sein übriges und das bei steigenden Bevölkerungs- und zunehmenden Pendlerzahlen wegen fehlendem Wohnraum in Arbeitsstättennähe ... was tun ?
Da ist klar, dass nach jedem Strohhalm gegriffen wird, der nur irgendwie Verbesserung verspricht. Dass manch einer davon die Situation nur verschärft - wird nicht erkannt. Dem Heilsbringer wird Gehör geschenkt.
Ihr lieben Taxifahrer -eigentlich DIE Verkehrsexperten- worin seht Ihr die Lösung ?
Zuletzt geändert von sivas am 05.01.2019, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Klage gegen MOIA
U-Bahn
Poorboy
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Re: Klage gegen MOIA
Muss ich nachsehen. Moment… .Poorboy hat geschrieben:Wie wird begründet?
"Begründung erfolgt in einem gesonderten Schriftsatz".
PS: Das hatte ich ganz übersehen. Danke!
PPS: Kleines Update gemacht.
Zuletzt geändert von CPL5938 am 06.01.2019, 04:32, insgesamt 1-mal geändert.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke
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Re: Klage gegen MOIA
Hurra, Hurra - Moia ist da!
https://www.dieklage.de
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Re: Klage gegen MOIA
Aus dem (fürchterlichen) Text des Verwaltungsgerichts Hamburg 5 E 4748/18 vom 20.12.18:
Ein Gerichtsentscheid kann kein Proseminar sein, kein Selbsterfahrungskurs für fehlerhaft ausgebildete Juristen. Entweder man versteht die Materie oder eben nicht. Wenn man die Materie nicht versteht, märt man sich über 40 Seiten im Ungefähren aus, wenn man die Materie intellektuell und praktisch durchdringt, ist man mit Urteil/Beschluß in eineinhalb Seiten durch.
"Kennen, Verwenden, Urteilen" lautet ein Modus Operandi in der Schule, welcher dazu führt, daß fundamentale Kenntnisse - echtes Wissen - erworben werden. Erst dann ist man urteilsfähig. Der deutsche Jurist erscheint zumeist ungenügend im "Kennen" und "Verwenden", dennoch maßt er sich an zu urteilen. Sein Unwissen kaschiert er durch Exzerpieren aus Gesetzestexten, Versatzstücke, Dozieren, Hineinkopieren, Verschieben von Rechtsschablonen, Akkumulation von Wust und Zusammenstückeln was andere Juristen in anderen Fällen entschieden haben als einer Art betreuten oder gelenkten Denkens. Es entsteht Demenz in elaboriertem Sprachcode, fürcherliche Dilettantenwerke zu Lasten einer allgemeinen Ethik und auf Kosten des von Gott eingegebenen Rechtsgefühls der Bürger.
Der unfreie ständig desorientierte Jurist, welcher selten die zu verhandelnde Materie als Ganzes begreift, ruft andere fachidiotische/fürchterliche Juristen auf den Plan, was maximalen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht und à la longue ein Staatswesen zerstören kann.
Es scheint als ob jene Richter sich selbst etwas zu erklären versuchten, was sie bisher selbst nicht verstanden haben. Das bloße Produzieren langer themaverfehlender Sätze, das mühevolle Herumstochern in Gesetzestexten hat null praktischen Informations- und Nährwert für die Öffentlichkeit.Allerdings besteht kein grundsätzlicher gesetzlicher Vorrang, der es Altunternehmern/innen ermöglichen würde, gegen die Zulassung - das heißt die grundsätzliche Marktteilnahme - neuer Unternehmer/innen vorzugehen, da auch innerhalb des (ggf. kontingentierten und) wie ausgeführt staatlich regulierten Taxenmarktes grundsätzlich Wettbewerb herrschen soll. Dies ergibt sich bereits ausdrücklich aus § 13 Abs. 5 S. 1 PBefG. Insofern handelt es sich bei der Zulassung anderen Taxiunternehmer/innen um „marktimmanenten" Wettbewerb. Unterliegt man aber schon direktem Wettbewerb durch andere Taxenunternehmer/innen, ist grundsätzlich auch hinzunehmen, dass Unternehmer/innen neuer Verkehrsarten als Wettbewerber/innen auftreten. Unter dieser Maßgabe gewährt Art. 12 Abs. 1 GG dem Antragsteller grundsätzlich nicht das Recht, sich gegen den Umstand zu wehren, dass die Beigeladene auf dem Markt agiert.
Ein Gerichtsentscheid kann kein Proseminar sein, kein Selbsterfahrungskurs für fehlerhaft ausgebildete Juristen. Entweder man versteht die Materie oder eben nicht. Wenn man die Materie nicht versteht, märt man sich über 40 Seiten im Ungefähren aus, wenn man die Materie intellektuell und praktisch durchdringt, ist man mit Urteil/Beschluß in eineinhalb Seiten durch.
"Kennen, Verwenden, Urteilen" lautet ein Modus Operandi in der Schule, welcher dazu führt, daß fundamentale Kenntnisse - echtes Wissen - erworben werden. Erst dann ist man urteilsfähig. Der deutsche Jurist erscheint zumeist ungenügend im "Kennen" und "Verwenden", dennoch maßt er sich an zu urteilen. Sein Unwissen kaschiert er durch Exzerpieren aus Gesetzestexten, Versatzstücke, Dozieren, Hineinkopieren, Verschieben von Rechtsschablonen, Akkumulation von Wust und Zusammenstückeln was andere Juristen in anderen Fällen entschieden haben als einer Art betreuten oder gelenkten Denkens. Es entsteht Demenz in elaboriertem Sprachcode, fürcherliche Dilettantenwerke zu Lasten einer allgemeinen Ethik und auf Kosten des von Gott eingegebenen Rechtsgefühls der Bürger.
Der unfreie ständig desorientierte Jurist, welcher selten die zu verhandelnde Materie als Ganzes begreift, ruft andere fachidiotische/fürchterliche Juristen auf den Plan, was maximalen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht und à la longue ein Staatswesen zerstören kann.
Zuletzt geändert von miamivice am 11.01.2019, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Klage gegen MOIA
Es eilt! Deshalb gibts jetzt einen Eilantrag an das Verwaltungericht:
https://www.dieklage.de/status.html
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Re: Klage gegen MOIA
Es wird kritisiert, dass Clevershuttle mit einem Surge Pricing aufwartet. Der Zug ist abgefahren, der Taxitarif ist damit vorangegangen, wir haben auch ein Surge Pricing, mit der Begründung der Steuerung der Nachfrage eingeführt. Genau diese Abkehr von sem Prinzip gleiche Leistung und gleicher Preis unabhängig von Ort und Zeit hat einen Stein ins Rollen gebracht der nicht mehr aufzuhalten ist weil zuviele drauf gewartet haben, dass die Gewerbevertreter darauf reinfallen und dieses nicht vehement abgelehnt haben.
Re: Klage gegen MOIA
Nein, dabei geht es nicht um Angebot und Nachfrage, sondern um den grösseren Zeitaufwand in der Rush-Hour!
Poorboy
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Re: Klage gegen MOIA
Das ist Blödsinn, dann hätte man die Karenzminute abschaffen müssen. Jetzt lassen wir die Kunden mit den weiteren Strecken bei denen kaum zeitlicher Mehraufwand besteht mehr zahlen und versuchen damit den immensen Zeitaufwand der kurzstrecken city kunden zu subventionieren.
Fazit die Kunden in der Innenstadt werden nach wie vor nicht bedient, weil es noch lukrativer ist in den Randgebieten zu fahren obwohl uns dort die Kunden weglaufen.
Aber man wird ja auch nicht Taxifunktionär weil man was drauf hat sondern weil man von denen die im Taxigewerbe hängen bleiben doch noch irgendwie mit 0,2watt mehr leuchtet ...
Fazit die Kunden in der Innenstadt werden nach wie vor nicht bedient, weil es noch lukrativer ist in den Randgebieten zu fahren obwohl uns dort die Kunden weglaufen.
Aber man wird ja auch nicht Taxifunktionär weil man was drauf hat sondern weil man von denen die im Taxigewerbe hängen bleiben doch noch irgendwie mit 0,2watt mehr leuchtet ...
Re: Klage gegen MOIA
Zitat Juskwe:
"Das ist Blödsinn, dann hätte man die Karenzminute abschaffen müssen."
Genau das wollte man vermeiden. Somit hätte man ja den Kritikern
Recht gegeben. Die Behörden-Dummbartels haben offenbar die
Argumentation gegen die KM verstanden und haben mit
unglücklichen Methoden versucht, wenigstens die Folgen abzumildern,
ohne den Misserfolg einzugestehen.
Es wäre so einfach, den Arbeitszeitaufwand (Mindestlohn!) im Tarif
abzubilden... So wird (auch) der Taxifahrer beraubt!
"Das ist Blödsinn, dann hätte man die Karenzminute abschaffen müssen."
Genau das wollte man vermeiden. Somit hätte man ja den Kritikern
Recht gegeben. Die Behörden-Dummbartels haben offenbar die
Argumentation gegen die KM verstanden und haben mit
unglücklichen Methoden versucht, wenigstens die Folgen abzumildern,
ohne den Misserfolg einzugestehen.
Es wäre so einfach, den Arbeitszeitaufwand (Mindestlohn!) im Tarif
abzubilden... So wird (auch) der Taxifahrer beraubt!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Klage gegen MOIA
Man hätte den Tarif bzw. die Erhöhung ablehnen müssen mit der Begründung, dass dies nicht hilft sondern eher schadet und ungerecht dem Kunden gegenüber ist. Aber man hatte die $ Zeichen in den Augen und nahm was man kriegen konnte. Nicht merkend, dass damit Weichen gestellt wurden!
Re: Klage gegen MOIA
Der Tarif wird den Taxiunternehmen vorgeschrieben.
Es ist eine Verordnung gem. §51 PBefG.
Zitat:
"§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über
1.
Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise,
..."
Da steht "festsetzen", nicht vorschlagen oder anbieten.
Es ist eine Verordnung gem. §51 PBefG.
Zitat:
"§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über
1.
Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise,
..."
Da steht "festsetzen", nicht vorschlagen oder anbieten.
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Re: Klage gegen MOIA
Ein herrlicher Satz! Die Nichtabschaffung der Karenzminute war der Einstieg ins "Soft-Surge-Pricing" des Gewerbes (aber vorab bekannt, also für den Kunden planbar, beim realen Hard-Surge-Pricing wird teils minütlich angepasst!) Aber der Godfather der KM heißt?Juskwe hat geschrieben:...
Aber man wird ja auch nicht Taxifunktionär weil man was drauf hat sondern weil man von denen die im Taxigewerbe hängen bleiben doch noch irgendwie mit 0,2watt mehr leuchtet ...
In den USA, wo meine beste Freundin gerade ein Jahr weilt, ist das völlig pervers, z.B. bei UBER. Du fragst eine Fahrt an, sie kostet 10$. Dann bestellst du doch noch ein Pils und 20 min später, es begann zu regnen in San Francisco, kostet sie plötzlich 15$. Noch perverser ist die Tatsache, das du in einigen Stadtteilen nur noch UBER kriegst, weil die Taxis dort ausgestorben sind! Flächendeckende Grundversorgung war da mal. Die Mädels dort fahren UBER immer zu zweit und steigen möglichst gemeinsam aus. Für die Fahrer ist das dort keine "Taxifahrt", sondern meist eine Kontaktbörse, meine beste Freundin sprach von permanentem Anbaggern! Ich war vollkommen schockiert, was diese Neo-Kapitalisten unter Zulassung der Behörden dort aus unserem Gewerbe gemacht haben.
LG
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- alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA
MOIA muß/müsste selbst ausserhalb der Versuchsphase nicht annähernd kostendeckend arbeiten und bräuchte kaum Minuten-Preissteigerungen, solange es zur späteren Wirtschaftlichkeit staatlicherseits entsprechend "massenhaft" unterstützt würde und sei es durch angepasste städtische Pkw-Fahrverbote. Ein Preisglättungsbedarf wäre bei 1000 Fahrzeugen kaum erforderlich in HH, es sei denn fingiert.
Zuletzt geändert von alsterblick am 13.01.2019, 20:32, insgesamt 3-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Klage gegen MOIA
Finde Deinen post sehr bezeichnend, sehr gutmiamivice hat geschrieben:Aus dem (fürchterlichen) Text des Verwaltungsgerichts Hamburg 5 E 4748/18 vom 20.12.18:
Es scheint als ob jene Richter sich selbst etwas zu erklären versuchten, was sie bisher selbst nicht verstanden haben. Das bloße Produzieren langer themaverfehlender Sätze, das mühevolle Herumstochern in Gesetzestexten hat null praktischen Informations- und Nährwert für die Öffentlichkeit.Allerdings besteht kein grundsätzlicher gesetzlicher Vorrang, der es Altunternehmern/innen ermöglichen würde, gegen die Zulassung - das heißt die grundsätzliche Marktteilnahme - neuer Unternehmer/innen vorzugehen, da auch innerhalb des (ggf. kontingentierten und) wie ausgeführt staatlich regulierten Taxenmarktes grundsätzlich Wettbewerb herrschen soll. Dies ergibt sich bereits ausdrücklich aus § 13 Abs. 5 S. 1 PBefG. Insofern handelt es sich bei der Zulassung anderen Taxiunternehmer/innen um „marktimmanenten" Wettbewerb. Unterliegt man aber schon direktem Wettbewerb durch andere Taxenunternehmer/innen, ist grundsätzlich auch hinzunehmen, dass Unternehmer/innen neuer Verkehrsarten als Wettbewerber/innen auftreten. Unter dieser Maßgabe gewährt Art. 12 Abs. 1 GG dem Antragsteller grundsätzlich nicht das Recht, sich gegen den Umstand zu wehren, dass die Beigeladene auf dem Markt agiert.
Ein Gerichtsentscheid kann kein Proseminar sein, kein Selbsterfahrungskurs für fehlerhaft ausgebildete Juristen. Entweder man versteht die Materie oder eben nicht. Wenn man die Materie nicht versteht, märt man sich über 40 Seiten im Ungefähren aus, wenn man die Materie intellektuell und praktisch durchdringt, ist man mit Urteil/Beschluß in eineinhalb Seiten durch.
"Kennen, Verwenden, Urteilen" lautet ein Modus Operandi in der Schule, welcher dazu führt, daß fundamentale Kenntnisse - echtes Wissen - erworben werden. Erst dann ist man urteilsfähig. Der deutsche Jurist erscheint zumeist ungenügend im "Kennen" und "Verwenden", dennoch maßt er sich an zu urteilen. Sein Unwissen kaschiert er durch Exzerpieren aus Gesetzestexten, Versatzstücke, Dozieren, Hineinkopieren, Verschieben von Rechtsschablonen, Akkumulation von Wust und Zusammenstückeln was andere Juristen in anderen Fällen entschieden haben als einer Art betreuten oder gelenkten Denkens. Es entsteht Demenz in elaboriertem Sprachcode, fürcherliche Dilettantenwerke zu Lasten einer allgemeinen Ethik und auf Kosten des von Gott eingegebenen Rechtsgefühls der Bürger.
Der unfreie ständig desorientierte Jurist, welcher selten die zu verhandelnde Materie als Ganzes begreift, ruft andere fachidiotische/fürchterliche Juristen auf den Plan, was maximalen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht und à la longue ein Staatswesen zerstören kann.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Klage gegen MOIA
Unsere Behörde verrät sich selbst: Seit Jahren wird geprädigt, dass der Kunde stabile Preise haben will. Auch die IHK war sich nie zu schade, das zu betonen. Man mahlte ständig den Teufel an die Wand: Abschaffung der Karrenzminute würde Hamburg wirtschaftlich und gesellschaftlich beschädigen.
Die 180-Grad-Wende
Plötzlich geht alles. Taxen durch windige Verkehre ersetzen und stabile Preise abschaffen.
Wer so handelt, verspielt sämtliche Glaubwürdigkeit. Mit dem kann man nicht verhandeln, sondern den muss man unter Druck setzen. Ich hoffe, wir werden MOIA und andere Retter der Welt gerichtlich stoppen. Wenn nicht, rechne ich in Hamburg mit gelben Westen.
Die 180-Grad-Wende
Plötzlich geht alles. Taxen durch windige Verkehre ersetzen und stabile Preise abschaffen.
Wer so handelt, verspielt sämtliche Glaubwürdigkeit. Mit dem kann man nicht verhandeln, sondern den muss man unter Druck setzen. Ich hoffe, wir werden MOIA und andere Retter der Welt gerichtlich stoppen. Wenn nicht, rechne ich in Hamburg mit gelben Westen.
Re: Klage gegen MOIA
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Re: Klage gegen MOIA
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Re: Klage gegen MOIA
Was beweist, dass es nicht um Anwendung von Recht geht, sondern um politischen Willen.
Poorboy
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Re: Klage gegen MOIA
Was zu beweisen ist.