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Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 16.10.2018, 09:39
von KlareWorte
CPL5938 hat geschrieben:Uns wurde ein Gutachten zugespielt, das ein "Beirat" für den Verkehrsminister erstellt hat. Es ist der Wahnsinn. Kannten das schon alle, nur ich nicht?

https://www.dieklage.de/index.html#gut

Das ist doch schon länger im Umlauf.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 16.10.2018, 16:13
von CPL5938
Ach so.

¯\_(ツ)_/¯

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 17.10.2018, 23:55
von CPL5938
Morgen beginnt in Hamburg die Verkehrsministerkonferenz. TOP 4.2 betrifft uns.
Alles weitere und eine Liste unserer Protestaktionen gibt es hier:

https://www.dieklage.de/#shitconf

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 19.10.2018, 17:16
von CPL5938
In Berlin hat sich eine Gruppe gebildet, um gegen die Fahrdienste vorzugehen. Um das zu erreichen haben sie richtig viel Arbeit investiert. Es lohnt sich:

https://www.dieklage.de/#4fromberlin

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.10.2018, 00:12
von Taxi Georg
Bin mir nicht sicher, ob das bekannt ist!

Fahrdienste: RWP-Mandantin ,Hallo Taxi‘ scheitert vorerst gegen VW-Tochter Moia
:arrow: Az. 13 Verg 3/18

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 21.10.2018, 08:48
von E. G. Engel
Nicht bekannt, zumindest mir nicht. Aber interessant. Manchmal verstehe ich die Welt nicht. Die Klage Hannover geht wohl eher Richtung Konzessionsstop und Richtung Wettbewerbsschutz aus individueller Sicht. Aus meiner Sicht dummes Zeug und keine Aussicht auf Erfolg. Für die Zeit der Genehmigung nach § 7 gibt es den § 6 PbefG. Verstehe das RA-Gerede nicht. Aber der RA gewinnt im Gegensatz zu seinem Mandanten immer.

Können hier in Hamburg froh sein dass aufgrund meiner frühzeitigen Intervention die Gefährdung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Vordergrund der Klage steht und nicht dass ewige Kutschergejammere Wettbewerbschutz, Schutz vor Konkurrenz, der Fahrgast gehört mir.

Als Problem sehe ich aber immer noch die inhaltlich sachliche Ebene und Ausgestaltung des Themas öffentliches Verkehrsinteresse und die Verzahnung mit Taxi. Hier muss geliefert werden.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 23.10.2018, 09:51
von miamivice
Aus dem Juve-Text:
Die Taxigemeinschaft ,Hallo Taxi‘ argumentiert, die Behörden hätten vor der Genehmigung des Moia-Konzeptes ein Vergabeverfahren ansetzen müssen. Mit dieser Ansicht waren sie allerdings schon vor der Vergabekammer Lüneburg abgeblitzt (Az. VgK 18/2018). In einem Vergabeverfahren gehe es um die Auswahlentscheidung, sagte die Kammer. Erprobungsgenehmigungen könnten aber mehrere Unternehmen gleichzeitig erhalten. Das Vergaberecht könne hier also nicht zum Einsatz kommen. Eine Ansicht, die nun auch das OLG Celle bestätigte.
Um ihren Fahrdienst zu erproben, hatte Moia sogenannte Erprobungsgenehmigungen beantragt, die die Stadt Hannover nach dem geltenden Personenbeförderungsgesetz für jeweils vier Jahre erteilte. Sind die vier Jahre abgelaufen, entscheidet die Behörde, ob sich der Dienst als neue Verkehrsart erwiesen hat. Dann müsste das Personenbeförderungsgesetz erneuert werden.
Ein Haltestellenbus-Discountsammeltaxi-Hybrid stellt keine Innovation dar sondern Kopie und Umständlichkeit. Etwaige Experimente - App-basierte Sammelfahrten - können mit Großraumtaxen durchgeführt werden. Es besteht keine Veranlassung einen parallelen konkurrenten VW-Discounttaxiservice an virtuellen Haltestellen (virtuellen Taxiständen) einzurichten.

Normalerweise verkauft VW seine Fahrzeuge an Taxiunternehmer, will aber nicht selbst Taxiunternehmer sein. Normalerweise verkauft Daimler seine Fahrzeuge an Taxiunternehmer und will nicht selbst Taxiunternehmer und Taxizentrale sein.

Im Falle von MOIA wird ein einfacher Sachverhalt zu einer juristischen Großinszenierung aufgeblasen. Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Juristen steht über allgemeinen Opportunitätsprinzipien und einem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl. Bürokratisierende Juristen und hanebüchene Entscheidungen führen zu weiteren Disruptionen, was noch mehr Juristen auf den Plan ruft.

Der Jurist ist seinem Wesen nach Berufsvernebler, Überbläher und geistiger Umweltverschmutzer. Da Juristen in den seltensten Fällen Philosophen sind, sind sie nicht begriffssicher und wenden Rechtsschablonen falsch an, so daß gerechte Urteile eher als Zufälle anzusehen sind. Nur ein Philosoph kann Gesetzestexte insbesondere im Verbund mit anderen Gesetzestexten so interpretieren 1. wie die Verfasser sie beabsichtigt haben, 2. daß sie sich in Übereinkunft mit einer allgemeinen Ethik befinden und 3. daß Berufspraktiker nicht düpiert werden.
E. G. Engel hat geschrieben:Können hier in Hamburg froh sein dass aufgrund meiner frühzeitigen Intervention die Gefährdung des öffentlichen Verkehrsinteresses im Vordergrund der Klage steht und nicht dass ewige Kutschergejammere Wettbewerbschutz, Schutz vor Konkurrenz, der Fahrgast gehört mir.

Als Problem sehe ich aber immer noch die inhaltlich sachliche Ebene und Ausgestaltung des Themas öffentliches Verkehrsinteresse und die Verzahnung mit Taxi. Hier muss geliefert werden.
Technische, praktische, ökonomische, ökologische und betriebswirtschaftliche Funktionsfähigkeit von Verkehrsdienstleistern liegen im öffentlichen Verkehrsinteresse.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 23.10.2018, 22:03
von IK
Dann sage ich auch mal was zum Thema Hannover. Ich hatte kurz Kontakt mit denen und fühlte mich nicht willkommen. Das ist kein Wunder, wenn man weiß, wer deren Ansprechpartner in HH sind. Trotzdem gab es in einem Telefonat einen kurzen Meinungsaustausch. Es wurde mir gesagt, dass sie nicht über Verwaltungs- sondern Wettbewerbsrecht gehen wollen.

Ich bin sehr erstaunt gewesen. Ich habe bersucht darauf hinzuweisen, dass eine Klage über Verwaltungsrecht mehr Erfolgschancen hat und viel billiger zu haben ist. Mein Einwand wurde nicht beachtet.

Der BZP Anwalt Kollar hat in seinen zwei Vorträgen sich gegen die Klage über Verwaltungsrecht positioniert. Sein Motto war: Lass sie kommen, dann verklagen wir sie über Wettbewerbsrecht. Ich habe mich über diese Reihenfolge damals sehr gewundert, zumal er selber einräumte, dass dass Kosten einen solchen Verfahrens mehr als 300.000 € verschlingen können.

In HH bleiben wir auf dem Kurs. Die Akte war nicht flott unterwegs und das verzögert die ganze Sache etwas. Geduld ist angesagt. Das ist deswegen nicht ganz schlimm, weil MOIA aus technischen Gründen sowieso nicht auf den Start kann.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 23.10.2018, 22:09
von IK
MOIA und die Stromversorgung

Woher soll Strom für MOIA kommen? Scheint eine spannende Frage zu sein, die nicht einfach zu beantworten ist. Selbstversorgung mit einem mit Erdgas angetriebenen Stromaggregat?!?! Aber passt das zum MOIA Umweltsiegel?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 24.10.2018, 08:15
von miamivice
IK hat geschrieben:Der BZP Anwalt Kollar hat in seinen zwei Vorträgen sich gegen die Klage über Verwaltungsrecht positioniert. Sein Motto war: Lass sie kommen, dann verklagen wir sie über Wettbewerbsrecht. Ich habe mich über diese Reihenfolge damals sehr gewundert, zumal er selber einräumte, dass dass Kosten einen solchen Verfahrens mehr als 300.000 € verschlingen können.

In HH bleiben wir auf dem Kurs. Die Akte war nicht flott unterwegs und das verzögert die ganze Sache etwas. Geduld ist angesagt. Das ist deswegen nicht ganz schlimm, weil MOIA aus technischen Gründen sowieso nicht auf den Start kann.
Judikative ist defekt, wenn Bürger austaktieren müssen, welchen Rechtsweg sie beschreiten. Ein sachverständiges Gericht lotet eigeninitiativ aus, welche Wege zweckmäßig sind. Es bedarf keiner schlauen findigen Advokaten bzw. Rechtsschieber, Gesetzestexte ausfindig zu machen, die das Gericht beeindrucken könnten, als ob ein Fall davon abhinge die richtigen Paragraphen herauszusuchen, weil das einfache direkte Vortragen des eigentlichen Falles nicht genügte. Ein Fall spricht immer aus sich selbst heraus. In einem Rechtsstaat bedarf es keines Durchscannens von Gesetzen um zu seinem Recht zu kommen. Vielmehr ist ein Fall so wenig wie möglich und so viel wie nötig mit Juristischem in Zusammenhang zu bringen indem in der Hauptsache Berufspraktiker zu Wort kommen. Einem Gericht in einem Rechtsstaat kommt ordnende philosophische Funktion zu, was sämtliche juristisch-verquasten Pervertierungen ausschließt.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 24.10.2018, 18:30
von KlareWorte
IK hat geschrieben:MOIA und die Stromversorgung

Woher soll Strom für MOIA kommen? Scheint eine spannende Frage zu sein, die nicht einfach zu beantworten ist. Selbstversorgung mit einem mit Erdgas angetriebenen Stromaggregat?!?! Aber passt das zum MOIA Umweltsiegel?

Ich hatte ja schon weiter oben geschrieben, dass es mit der Infrastruktur und auch mit der Stromversorgung nicht so einfach sein wird. Weiterhin muss man bedenken, die e-crafter (auf denen das Moia-Fahrzeug basiert) nur ne Reichweite von ca. 160km hat, wenn überhaupt - im Winterbetrieb sicherlich deutlich weniger....

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.10.2018, 00:53
von N8tfahrer
Wie aufwendig die Errichtung eines E-Betriebshofes ist kann zur Zeit im Gleisdreieck Rübenkamp beobachtet werden (teuer) und das nur für 2 Dutzend Hochbahn-Busse. Wie gut das dort ein Hochspannungstrasse verläuft.
Wie das mit 500 T6 funzen soll ist mir schleierhaft...es sei denn die Stadt sponsert :mrgreen: :twisted: :twisted:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.10.2018, 01:01
von N8tfahrer
Gerüchteküche : Moia wollte deshalb erstmal mit benzingetriebenen T6 an den Start...da gabs behördlicherseits ein No. Noch mehr Gerüchte : Akquise eines geeigneten Betriebshofgeländes in der Nähe des Airports (HH oder Norderstedt)?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.10.2018, 01:24
von alsterblick
N8tfahrer hat geschrieben:Noch mehr Gerüchte : Akquise eines geeigneten Betriebshofgeländes in der Nähe des Airports (HH oder Norderstedt)?
Ja, am besten gleich nebenan von einem Baumarkt. Damit die Hütte zackig hochgezogen werden kann, weil bei der Anlieferung von Wellblech wohl weniger „Eigenbedarf“ verlorenginge, als noch auf die Hausanlieferungen aus Wolfsburg zu warten. :mrgreen:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.10.2018, 01:59
von N8tfahrer
Glaubst du, die feilen nicht an ihrem Start ? Ich mag Sarkasmus...aber dafür ham die zuviel Kohle

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 25.10.2018, 02:29
von alsterblick
Ja, natürlich meinen die das Vorhaben ernst.
Aber dass die ihren Start planmäßig nicht hinbekommen, ist schon eine Teil-Niederlage.
Immerhin läuft denen die Zeit selbst weg bis zum ITS-Weltkongress 2021 (HH).
Da MOIA vorgibt, sich weltweit aufstellen zu wollen, hätten die bereits im Sommer mind. 100 Wagen vorrätig schlüsselfertig haben sollen, es waren aber erst 3. Auch ein Masterplan zur Durchführung hätte absolut startfertig sein müssen.
Ole Harms ist absolut unseriös und nicht mehr als ein selbstherrlicher Schaumschläger.
Das denke ich nicht nur, das sehe ich sogar ! Aber mit VW hat er den richtigen Laden gefunden, dort Kohle und sein dickes Gehalt rauszuziehen. Sorry, aber mich blufft der nicht, niemand blufft mich !

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 26.10.2018, 17:08
von IK
N8tfahrer hat geschrieben:Gerüchteküche : Moia wollte deshalb erstmal mit benzingetriebenen T6 an den Start...da gabs behördlicherseits ein No. Noch mehr Gerüchte : Akquise eines geeigneten Betriebshofgeländes in der Nähe des Airports (HH oder Norderstedt)?
Das habe ich auch gehört...
Stromversorgung könnte ein Problem werden ...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 26.10.2018, 17:14
von IK
alsterblick hat geschrieben:Ja, natürlich meinen die das Vorhaben ernst.
...
Ole Harms ist absolut unseriös und nicht mehr als ein selbstherrlicher Schaumschläger.
Das denke ich nicht nur, das sehe ich sogar ! Aber mit VW hat er den richtigen Laden gefunden, dort Kohle und sein dickes Gehalt rauszuziehen. Sorry, aber mich blufft der nicht, niemand blufft mich !
Deswegen sagte ich schon, dass ich MOIA für einen Schwindel ...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 26.10.2018, 17:15
von E. G. Engel
Ja, stimmt. Jetzt habe ich es auch gehört. Ganz deutlich. :D :D :D :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 26.10.2018, 17:27
von IK
Der wahre Preis der Elektromonilität bei ZDF ..

https://www.zdf.de/dokumentation/planet ... s-100.html