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Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 14:24
von Taxi Georg
Und genau deswegen funktioniert unser Gewerbe nicht.

Das WIR Gefühl ist nicht vorhanden!

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 14:27
von Pirat
Ihr habt also doch einen Plan B.., Realitätsverleugnung... :mrgreen:
Bei Deiner Restlaufzeit.., kann gut gehen...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 14:44
von Pirat
@ Georg
Falsch, gerade weil das Gewerbe so gut funktioniert brauchen wir kein Moia...
..sonst würde die Klage ja keinen Sinn ergeben...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 16:32
von Taxi Georg
Pirat hat geschrieben:@ Georg.. Falsch, gerade weil das Gewerbe so gut funktioniert brauchen wir kein Moia...
..sonst würde die Klage ja keinen Sinn ergeben...
Das meine ich ja auch nicht sondern die Zankereien unter uns!

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 18:44
von alsterblick
Beispiel 1.
Wohl in Urlaubslaune hat der Kläger auf Einlassung eines Kollegen (Moia – Switchfaktor) seinen RA dazu bewegt den § 46 Abs. 3 PBefG in die Klageschrift aufzunehmen. Positiv ist zu bewerten dass der RA auf Argumente des Gewerbes einsteigt. Obwohl es zwar eine Analogie zum Moia-Switch-Faktor gibt dürfte der rechtliche Gehalt in der Moia Sache gleich null sein. Denn, soweit ich weiß, will Moia sich kein Taxischild aufs Dach pappen. Aber war wohl eine Urlaubslaune und der RA hat sich wohl gedacht ich tue meinem Mandanten den Gefallen, spielt sowieso keine Rolle.
Da kann ich Dir jetzt nicht so ganz folgen.
MOIA hat eine Genehmigung zur Erprobung „Neuer Verkehre“, der Mietwagenteil gilt eigentlich nicht neu „zu erproben“ und hat insofern in dieser Allesgenehmigung nichts verloren.
Weitere Kritik ist an der Darstellung des Preises zu manifestieren. Der Wert der nach § 10 PBefG freigestellten Personenbeförderung geht weit über den Wert von 0,30 €/km hinaus. Dabei dürfte es unerheblich sein wie hoch die Einnahme tatsächlich ist sondern es ist lediglich die Tatsache eines Mehrwertes von über 0,30 €/km zu konstatieren. 0,31 €/km würden auch schon reichen.
Ich hatte unsere Diskussion bisher so wahrgenommen, dass bei einer 08/15 Mietwagengenehmigung das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu gelten hat.
Ein anderer Faktor sind die aus dieser Aktion gewonnenen Daten welche einem materiellen Gegenwert entsprechen.
Mag sein, dass sich marginale materielle Gegenwerte ergeben. Nur wäre dieser zahlenundefinierte Gegenwert dann auch ein erprobungsgestatteter Alles-Konkurrenten-Killer. Die Klausel, erst 500, dann 1000 MOIA hilft den zwischenzeitlich Gestorbenen nicht.
Und sollte es wirklich einen „materiellen Gegenwert“ geben, müsste MOIA diesem irren Fahrpreisunterschied (%) zu Taxi auch dauerhaft gewinnbringend verbindlich entsprechen können.
Im neuen Zeitalter von Fake / Betrug / Korruption und Abzocke, sollte ein ordentliches Gericht nicht alles Vorservierte (von Straffälligen wie VW, insbesondere bei Widerspruch) gelten lassen dürfen.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 19:53
von Pirat
Umkehrschluss.
Gesetz den Fall ihr würdet von der Behörde eine Taxikonzession erteilt bekommen und hättet bei Daimler ein Fahrzeug bestellt.
Nach einem halben Jahr stellt sich heraus, die Genehmigung (Verwaltungsakt) war rechtswidrig und die Genehmigungsbehörde nimmt die Genehmigung zurück.

Würdet ihr das widerspruchslos hinnehmen...?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 20:08
von Taxi Georg
Pirat hat geschrieben:Würdet ihr das widerspruchslos hinnehmen...?
Verstehe

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 20:14
von E. G. Engel
@ Alsterblick

Zitat:

„MOIA hat eine Genehmigung zur Erprobung „Neuer Verkehre“, der Mietwagenteil gilt eigentlich nicht neu „zu erproben“ und hat insofern in dieser Allesgenehmigung nichts verloren.“



Da gebe ich Dir Recht und sehe dies ebenso. Nur leider hat dies nichts mit

§ 46 III PBefgG

„(3) In Orten mit mehr als 50 000 Einwohnern oder in den von der höheren Verwaltungsbehörde bestimmten Orten unter 50 000 Einwohnern darf eine Genehmigung für den Taxenverkehr und den Mietwagenverkehr nicht für denselben Personenkraftwagen erteilt werden.“

zu tun. Hier handelt es sich um Fahrzeuge die sowohl eine Taxenfunktion als auch Mietwagenfunktion erfüllen, je nach Bedarf. Es sind die sogenannten Mischkonzessionen. Der Unterschied liegt vereinfacht gesehen darin Taxischild auf dem Dach oder nicht.


Zitat:


„Ich hatte unsere Diskussion bisher so wahrgenommen, dass bei einer 08/15 Mietwagengenehmigung das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu gelten hat.“

Personenbeförderung nach § 10 PBefG ist genehmigungsfrei. Allerdings darf mit diesem Verkehr kein Gewinn erzielt werden. Im Rahmen des WunderCar-Urteils vom OVG Hamburg gelten Preise über 0,30 € pro Beförderungskilometer als gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht und bis zu dieser Grenze als nichtgewerblich im Rahmen der Selbstkosten. Mit dem beabsichtigten Verkehr, ab 01.10.2018 bis 31.12.2018, mit Moia Fahrzeugen will Moia eine Vorabwerbekampagne wie in Hannover fahren und sammelt Kunden und deren Daten um ab 01.01.2019 das eigentliche Projekt nach § 2 VII und 49 PBefG zu starten.


Zitat:

„Mag sein, dass sich marginale materielle Gegenwerte ergeben. Nur wäre dieser zahlenundefinierte Gegenwert dann auch ein erprobungsgestatteter Alles-Konkurrenten-Killer. Die Klausel, erst 500, dann 1000 MOIA hilft den zwischenzeitlich Gestorbenen nicht.

Und sollte es wirklich einen „materiellen Gegenwert“ geben, müsste MOIA diesem irren Fahrpreisunterschied (%) zu Taxi auch dauerhaft gewinnbringend verbindlich entsprechen können.“


Da wirfst Du eine Menge durcheinander.



Zitat:

„Im neuen Zeitalter von Fake / Betrug / Korruption und Abzocke, sollte ein ordentliches Gericht nicht alles Vorservierte (von Straffälligen wie VW, insbesondere bei Widerspruch) gelten lassen dürfen.“

Damit kommt man dem Problem und einer möglichen Lösung nicht einen Millimeter näher.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 20:56
von am
Taxi Georg hat geschrieben:
Pirat hat geschrieben:@ Georg.. Falsch, gerade weil das Gewerbe so gut funktioniert brauchen wir kein Moia...
..sonst würde die Klage ja keinen Sinn ergeben...
Das meine ich ja auch nicht sondern die Zankereien unter uns!

Alles Schwanzvergleiche. Selbst, wenn er schon seit 20 Jahren nicht mehr zappelt, will doch jeder den Größten haben.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 21:01
von E. G. Engel
Immer erst den Wettbewerb eröffnen nachdem ich meinen O.... hatte und dann Vergleiche ziehen ist einfach nicht fair. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 21:13
von alsterblick
E. G. Engel hat geschrieben: Zitat:

„Im neuen Zeitalter von Fake / Betrug / Korruption und Abzocke, sollte ein ordentliches Gericht nicht alles Vorservierte (von Straffälligen wie VW, insbesondere bei Widerspruch) gelten lassen dürfen.“

Damit kommt man dem Problem und einer möglichen Lösung nicht einen Millimeter näher.
War meine Art "Wort zum Sonntag" :roll: :|

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 02.09.2018, 23:50
von IK
Ich bewundere Eure Begabung die Wartezeit bis zur Entscheidung des Gerichtes kreativ zu gestalte ...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 03.09.2018, 02:29
von hjm
Ich staune über Deine Unfähigkeit, die Zeit bis zur Entscheidung des Gerichts sinnvoll zu nutzen.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 03.09.2018, 13:09
von IK
hjm hat geschrieben:Ich staune über Deine Unfähigkeit, die Zeit bis zur Entscheidung des Gerichts sinnvoll zu nutzen.
Menschenskind hjm ...
Hast du das hier schon durchgelesen?
https://www.taxiforum.de/forum/viewtopi ... 20#p233290

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 03.09.2018, 15:45
von hjm
Ja, habe ich gelesen und auch schon einen Beitrag vorbereitet. Fand dann aber die Diskussion zwischen EG Engel und Pirat so spannend, dass ich momentan nicht dazwischen grätschen will.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 03.09.2018, 18:52
von Pirat
Wir haben es mit Moia nicht mit einem öffentlichen Vorhaben/Unternehmung zu tun sondern mit einem privatrechtlichen Vorhaben
In einem gemeinsamen Projekt arbeiten MOIA, das Mobilitätsunternehmen von Volkswagen und die Hamburger Hochbahn AG daran, ein neues umweltfreundliches Mobilitätsangebot für Hamburg zu entwickeln.

Quelle: https://www.hamburg.de/auto-strasse-ham ... 6454/moia/

Hamburger Hochbahn AG : Eigentümer Freie und Hansestadt Hamburg.

Aus dem Memorandum zwischen Volkswagen AG und Freie und Hansestadt Hamburg, August 2016. : Im Fokus werden sicherer und rechtlich konformer Datenaustausch zwischen
beiden Partnern, Datenanalyse und daraus resultierend intelligente Verkehrslösungen stehen.


Quelle : https://www.hamburg.de/contentblob/6770 ... schaft.pdf

Damit dürfte es sich bei Moia um ein öffentliches Vorhaben handeln...

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 03.09.2018, 21:11
von E. G. Engel
Muss man das jetzt ernst nehmen?

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 04.09.2018, 00:19
von IK
@ Pirat

Die Zusammenarbeit zwischen MOIA und HVV ist Geschichte. Das hat Herr Falk (Vorstandsvorsitzende der Hochbahn) bei einem Vortrag mit Frau Dorothee Martin (SPD, Verkehrsfachfrau, Verkehrsausschuss) vor drei Monate öffentlich gesagt. Auf die Frage, warum die Hochbahn aus dem Projekt ausgestiegen ist, sagte er:

"Man kann nur aus etwas aussteigen, wo man vorher eingestiegen ist. Hochbahn ist bei MOIA nie eingestiegen. Ich bin zwar gewöhnt defizitäre Betriebe zu leiten, aber eine zusätzliche Milliarde wollte ich nicht verbraten".

Die einzige Form der Zusammenarbeit wird sein, dass MOIA in die Switch-App aufgenommen wird.

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 04.09.2018, 00:43
von E. G. Engel
So oder so. Es ist Quatsch und bleibt Quatsch. :roll:

Re: Klage gegen MOIA

Verfasst: 04.09.2018, 07:34
von Pirat
IK hat geschrieben:Die Zusammenarbeit zwischen MOIA und HVV ist Geschichte.
Die einzige Form der Zusammenarbeit wird sein,.....
Ja, wat denn nun...?

Denkst Du überhaupt noch nach beim Schreiben....?


Und suche Dir einen neuen Wachhund, der kann nur noch bellen... :lol: :mrgreen:
Tja, bei der Restlaufzeit....