Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Poorboy
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Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 30.01.2018, 03:45

Zu Ivizas angedrohter Klage (das ist ein Sonderthema und muss darum in einen eigenen Thread):

Im Gegensatz zu Strafprozessen bewertet bei Zivilprozessen der oder die Richter nur die Argumente der vortragenden Parteien. Erfolg und scheitern hängen also nur an der Qualität der Anwälte.

Top-Juristen arbeiten aber nicht nach den Sätzen der Gebührenordnung sondern vereinbaren die Honorare nach Aufwand. Selbst im Erfolgsfall bliebe Iviza also auf dem Honorar oberhalb der Gebührenordnung sitzen.

Es muss also ein Fachanwalt her, der teuer ist, ist ihm wahrscheinlich nicht klar. Die Kosten müssen auf viele Schultern verteilt werden. Würden die Hansa-Genossen pro Wagen nur € 50,- bereitstellen, ergäbe das ein Polster von € 40.000,-, womit man schon etwas reißen kann.

Die Klage muss so aufgebaut werden, dass das Gericht die „grundsätzliche Bedeutung“ einer Entscheidung nicht verneinen kann. Dann ist der Weg bis vors BVG frei, was Jahre dauern kann und das Großkapital solange ausbremst.

Also teurer Fachanwalt mit nachgewiesener Expertise.

Aus eigener Erfahrung: Im Zank mit verschiedenen Nachbarn im Baurecht jede juristische Auseinandersetzung mit Nachbarn gewonnen. Kosten gingen immer zu deren Lasten. Dann macht dieser Baurechts-Spezialist zusätzlich seinen „Fachanwalt für Steuerrecht“. Bei Stress mit dem Finanzamt mandatiere ich ihn wieder, weil er ja bislang alles für mich gewonnen hat. Und das ist dann der bislang einzige Prozess meines Lebens, den ich wegen Anwaltsfehler (steht so in der Entscheidung) verliere. Der Anwalt verzichtet zwar auf sein Honorar, an das Finanzamt muss ich aber € 25.000,- abdrücken. War zu der Zeit, als ich mich im Forum anmeldete, daher mein Nick „Poorboy“.

Dann zu den Tücken des Verwaltungsrechts:

Es ist so aufgebaut, dass der Bürger immer ausgenommen werden kann, weil er die Fallstricke nicht kennt.

Hinter meinem Ferienhaus auf Rügen mit drei Wóhnungen soll ein Windpark entstehen. 48 Hektar für nur drei Windräder, Gebiet reicht für 20 und die kommen dann auch. Während sich die neue Bürgerinitiative mit Verwaltungsrecht abmüht, schaue ich mir die Grundstücksdeals der Gemeinde mit Beamten an. Volltreffer, Grundstücke, die nicht betroffen sind, wurden vorab von der Gemeindevertretung an Bauamts-Bedienstete verscherbelt. Meine Strafanzeige wird abgelehnt. Begründung: Eignungsgebiet gibt es noch nicht, also kein wirtschaftlicher Vorteil für den Käufer, kein wirtschaftlicher Nachteil für die Gemeinde.

Folge: Planung wird schnellstens eingestellt, denn nach Ausweisung des „Eignungsgebiets“ wäre dann der Straftatbestand doch erfüllt.

Rache der Leute, die ich um viel Geld gebracht habe:

Für die drei Ferienwohnungen, meine Altersicherung, soll ich für fünf Jahre rückwirkend vierstellig „Zweitwohnungssteuer“ zahlen. Bekommen in der Sache EIN Schreiben mit der Anrede „Sehr geehrte Frau Poorboy“(Ladies first) und „Sehr geehrter Herr Poorboy“.

Schreibe Widerspruch als „Herr Poorboy“, der erwartungsgemäß abgelehnt wird. Also Klage vor dem Verwaltungsgericht (man muss die Wohnung mehr als drei Wochen im Jahr selber nutzen, um das Objekt zur „Zweitwohnung“ zu machen).

Anwältin holt mich aus meinen Träumen vom Rechtsstaat! Meine Frau hat keinen Widerspruch eingelegt und damit den Steuerbescheid anerkannt. Gewinne ich, kann die Gemeinde den Bescheid gegen meine Frau zurücknehmen, sie muss es aber nicht, weil ihre Widerspruchs- und Klagefrist verstrichen ist!!!!!!!!!!!!!!!!

Das werden die Gangster, denen ich in Sachen Windpark in die Suppe gespuckt habe, selbstverständlich nicht machen.

Dieser Sermon nur, um Verwaltungsrecht zu erklären.

Schon Ivizas Widerspruch muss von einem Fachanwalt überarbeitet werden, sonst scheitert das!

Das kostet Geld und zwar richtig. Finden sich genügend finanzielle Unterstützer, würde natürlich auch ich mein Scherflein beitragen.

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Zuletzt geändert von jr am 02.02.2018, 15:21, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von taxipost » 30.01.2018, 08:33

Poorboy hat geschrieben: Schon Ivizas Widerspruch muss von einem Fachanwalt überarbeitet werden, sonst scheitert das!
Poorboy
warum ?

sein "widerspruch" ist doch ohne relevante bedeutung fürs MOIA-genehmigungsverfahren.
noch steht es gar nicht fest,
dass MOIA 1000 konz. bekommt, oder ?!
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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von IK » 30.01.2018, 11:39

taxipost hat geschrieben: sein "widerspruch" ist doch ohne relevante bedeutung fürs MOIA-genehmigungsverfahren.
noch steht es gar nicht fest,
dass MOIA 1000 konz. bekommt, oder ?!
Sollte MOIA abgelehnt werden, lehnen wir uns alle zurück und entspannen uns.
Wenn nicht, dann haben wir ein Problem.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von IK » 30.01.2018, 11:43

Hallo Poorboy
Danke für die Erklärung, woher dein Name her kommt.

Ich schlage vor, wir diskutieren nur in einem Thread, sonst blickt keiner mehr durch.
Clemens hat das Thema aufgemacht und es spricht nicht viel dagegen, das Gespräch da fortzusetzen.
Deine Warnungen was die Anwälte angeht, nehme ich sehr ernst.

Gruß

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 30.01.2018, 12:30

Dann erzähl ich auch mal eine Geschichte.

Es waren einmal zwei Taxiunternehmer, M. Berndt und A. Lux, die erhoben Klage gegen den Tarif 2000. Der Tarif 2000, Karenzminute, war übrigens der Gründungsfaktor für den HTV.
Zu diesen Zeiten gab es noch eine dritte Person, meine Wenigkeit, die versuchte das Gewerbe umzukrempeln. Mal arbeitete man zusammen, Tarif 2000, mal nicht. Zumindest war man mehr oder weniger auf einem Level. Schon deshalb, weil irgendwie jeder mit seinem Thema gegen alle war. Gegen LHT, gegen LPVG, gegen Taxenunion, gegen Möller, gegen Hansafunk, gegen was weiß ich. Und natürlich gegen die Taxenbehörde.


Lange Rede kurzer Sinn. Die Tarifklage ist in zweiter Instanz gescheitert. Die dritte Person, ich, versuchte den Kollegen Berndt immer weder zu überzeugen dass seine Klage scheitern würde.


Aber vor der eigentlichen Klage gab es ein anderes Problem. Die Behörde, vertreten durch Herrn Huber, versuchte den Klägern die Klageberechtigung abzusprechen. Das Hamburger Verwaltungsrecht, nicht das Bundesrecht, hat hinsichtlich Klagebefugnis nämlich eine Spezialität. Zumindest in diesem Fall sollte es keine Klagebefugnis geben. Ich kann mich noch erinnern dass ich mich in dem damaligen Taxiforum, Vorläufer von dem DAS hier, wie ein Kesselflicker gekloppt habe indem ich die Auffassung vertrat dass es in der Systematik des Rechts liege dass jede Verwaltungsentscheidung von einem VG überprüfbar sein muss. So kam es dann auch. Punktsieg für den Kollegen Berndt und Co. Natürlich auch für mich. Sie waren klagebefugt.


Und dann ging es um die eigentliche Sache. Den Tarif. Ich habe dem Kollegen Berndt immer wieder in den Ohren gelegen, dass seine Klage so keine Aussicht auf Erfolg haben könnte. Sinngemäß lief seine Klage darauf hinaus dass durch den Einbau der Karenzminute in den Tarif der Hamburger Tarif zu billig war, insbesondere in seinen Vergleichsberechnungen zu Tarifen des Hamburger Umlandes wie bsw. Pinneberg und Landkreis Harburg. Im Kollegen Lux hatte er einen permanenten Unterstützer, der meinte mich permanent als Idioten darstellen zu müssen weil ich heftigst an den Hamburger Gewerbeverhältnissen und dem FT arbeitete. Interessanterweise arbeitet der Kollege jetzt seit Jahren bei Tesymex. Die Welt ist manchmal wie eine Schaukel. Hin und her. Hin und her.


Wo lag das Problem. Ich habe immer wieder versucht dem Kollegen Berndt klar zu machen dass ein VG nie über einen Tarif entscheiden wird weil der Tarif in der Kompetenz der Behörde liegt. Was ein VG entscheiden wird ist, ob die Behörde ihre Entscheidung sachgemäß getroffen hat, also wie ist der Tarif zustande gekommen. Ob die Behörde in der Sache das ihr zustehende Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat, pflichtgemäß. Aber ich bin immer wieder vor Wände gelaufen.


Natürlich hatte der Kollege Berndt auch einen Rechtsanwalt, Kanzlei Siemsen oder so ähnlich. Diese Kanzlei hat u. a. auch die Apfelbauern im alten Land mit Erfolg gegen Airbus vertreten. Also Spezialisten im Verwaltungsrecht. Müssen sich dumm und dämlich verdient haben. Also gut. Kollege Berndt und ich. Ich immer wieder: Martin hör mir zu, das gibt nichts weil … . Martin immer wieder: Mein Rechtsanwalt … . Zwischendurch wurde mir immer warm am Bein weil Kollege Lux meinte mir an‘s ….. . So war das.


Die erste Verhandlung ist aus welchen Gründen auch immer an mir vorbei gelaufen. Fand irgendwie im stillen Kämmerlein statt. Und dann kam die entscheidende Berufungsverhandlung. Richter steht vorne und gibt sein Eingangsstatement ab wie sinngemäß lautet: Das Gericht wird nicht über einen Tarif und/oder seine Höhe entscheiden. Das Gericht entscheidet nur darüber ob der Tarif nach pflichtgemäßem Ermessen zustande gekommen ist. Bitte setzen sie sich. Rrruuuummppssss. In der Kürze lag die Würze. Thema erledigt. Herr Berndt hat die schriftliche Urteilsbegründung nie herausgerückt.


Warum erzähle ich die Geschichte? Ich verstehe heute noch nicht was besagte Kanzlei Siemsen im Kopf hatte oder nicht. Waren wohl Experten im Verwaltungsrecht und in der Verwaltungsgerichtsordnung, aber irgendwie nicht im PbefG und im Taxengewerbe. Ich kann das bis heute nicht nachvollziehen.


Aber eines kann man daraus lernen. Übertrage einem RA nie die komplette Verantwortung, denn letztendlich gewinnt der RA immer, der Kläger vielleicht. Das habe ich dem Kollegen Berndt immer wieder versucht deutlich zu machen. Wie geschehen, erfolglos. Trotzdem bleibt der Kollege Berndt für mich immer ein Großer. Manchmal haben wir uns gegenseitig gestützt, manches Mal gegenseitig benutzt. Er hatte Format. Im Gegensatz zu den Kläffern und Trompetern hier im Forum.


Nun zu poorboy. poorboy hat recht. Verwaltungsgerichtliche Sachen sind wie ein Minenfeld mit Fallstricken an allen Ecken und Kanten. Hochgradig formaljuristisch. Man kann im Recht sein und über Nebensächlichkeiten verlieren. Insofern geht es nicht ohne Rechtsbeistand. Aber kein RA ersetzt den eigenen Koch in der Küche. Nur in der Symbiose, Rechtsfachmann hier, fachliche Kompetenz in der Sache da. Nur so kann es gehen.


Aber die Sache ist fast schon gelaufen.

Zitat HTV:

„… mit Schreiben/eMail vom 2.12.2017 baten Sie um gutachtliche Stellungnahme zu dem Konzessionsantrag der Fa. Moia GmbH“

02.12.2017!!! Am 22.01.2018 taucht das Thema hier im Forum auf. Heute haben wir den 30.01.2018. So viel verschenkte Zeit sich zu organisieren, Argumente zu finden, sich in das Thema hinein zu arbeiten. Chancen zu erwägen und abzuklopfen. Und dann diese Trompeterei von Egomanen die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Fürchterlich. Einfach nur fürchterlich. Taxigewerbe eben. Schreien im Untergang mit wehender Fahne „Ich habe den Längsten“

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 30.01.2018, 12:35

@ taxipost

Poorboy hat geschrieben:

Schon Ivizas Widerspruch muss von einem Fachanwalt überarbeitet werden, sonst scheitert das!


Zitat taxipost:

"warum ?
sein "widerspruch" ist doch ohne relevante bedeutung fürs MOIA-genehmigungsverfahren.
noch steht es gar nicht fest,
dass MOIA 1000 konz. bekommt, oder ?!"



Du hast Recht. Der Widerspruch ist nicht relevant. Es gibt nichts zu widersprechen. Für die Lösung noch einmal meinen Beitrag im anderen Thread lesen. Erst VA, dann Anfechtungsklage. Wobei ich derzeit über Fristen nicht bescheid weiß. Auf jeden Fall sollte die Anfechtungsklage inhaltlich erste Klasse fundiert und begründet sein. U. U. kann die Begründung nachgereicht werden und erstmal Rechtsschutz in Gang gesetzt werden. Fristen. Siehe poorboy.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 30.01.2018, 14:20

Habe meinen Beitrag noch einmal quergelesen. Stelle fest das er etwas unscharf ist.

Also, Gericht stellte fest das es nicht über die Höhe eines Tarifes unterscheidet da diese Entscheidung alleine in der Kompetenz der Behörde. Ob die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt habe stehe in der vorliegenden Klage nicht zur Debatte. Das war der Rruuummpsss. Ich wil jetzt aber nicht weiter darauf eingehen wo und wie die Klage hätte gewonnen werden könnte. Nur so viel, der Tarif ist nur ein Element der ganzen Eigenwirtschaftlichkeit. Nach meiner Auffassung hat die Behörde eben nicht alle Parameter berücksichtigt sondern den Tarif ohne Beachtung weiterer Zusammenhänge freischwebend mit der damaligen Unterstützung des Gewerbes beschlossen. Aber die Konzentration der Klage lag auf reinen Tarifvergleichen.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von IK » 30.01.2018, 23:08

Zitat HTV:

„… mit Schreiben/eMail vom 2.12.2017 baten Sie um gutachtliche Stellungnahme zu dem Konzessionsantrag der Fa. Moia GmbH“
Zum meinem Leidwesen muss ich zugeben, dass ich erst am 10.01.2018 von dieser Anhörung erfahren habe. Somit hatte ich auch ganz wenig Zeit, um mich in das Thema reinzufuchsen.
Engel hat geschrieben:Verwaltungsgerichtliche Sachen sind wie ein Minenfeld mit Fallstricken an allen Ecken und Kanten.
Davor habe ich auch Respekt. Ich werde mich umfassend erkundigen, wie in so einem Ding die richtige Vorgehensweise ist. Ich nehme gerne erst mal alle Anregungen auf.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 31.01.2018, 04:11

Natürlich, das Personenbeförderungsgesetz ist der Punkt. Hier genau das öffentliche Interesse an einem Funktionieren.

Wenn Moia gleich 1000 Wagen und Clevershuttle gleichzeitig 600 Wagen genehmigt bekommen zu „Versuchszwecken“, geht dieser „Versuch“ auf Kosten der aktuell etwa 3.100 Taxen, die die Versorgung eigenwirtschaftlich sicherstellen.

Dieser Verdrängungswettbewerb per Dumping fegt nach meiner Einschätzung 1000 bis 1500 Taxen von der Straße. MWUs sind dann Geschichte, was kein schlechter Kollateralschaden wäre.

Scheitert der Versuch, fehlen diese Wagen aber zur Grundversorgung.

Problem: Anteil der Bestellungen per App aktuell zu bestimmen. Kenne weder die Zahlen von myTaxi noch vom Hansa. Mir als myTaxi-Pionier bringen sie etwa Hälfte meiner Touren, aber schwankend. Mal nur eine Tour in einer Schicht (heute), dann mit 19 fast alle.

Dann Erfahrungen mit Shared-Touren (Hansa) und Match-Touren (myTaxi). Können nur Fahrer dieser beiden Vermittler haben. Selbst habe ich erst drei Touren dieser Art gefahren. Gestützt auf Google-Maps war das nun in keinem Fall der kürzeste Weg, um die zwei Start- und zwei Zielpunkte zu kombinieren.

Meines Wissens sollen Moia und Clevershuttle nach gekaufter Gesetzesänderung nach Google-Maps fahren mit Personal ohne OKP, was hier eingreifen könnte.

Die Software ist den Anforderungen noch nicht im Ansatz gewachsen. Dafür die Hälfte des Hamburger Taxengewerbes mal eben an die Wand zu stellen, könnte den öffentlichen Interessen doch zuwiderlaufen.

Zu den Kosten:

Zwar soll eine Erstberatung nach Gesetz bei einem Anwalt nur etwa € 250,- kosten. Das gilt aber nur für simple Verbraucherfälle. Hier sind wir bei einem Spezialfall, bei dem es nicht nach Schema F geht.

Es braucht einem Spezialisten für Personenbeförderungsgesetz plus Verwaltungsrecht. Der muss erst einmal gefunden werden. Eine Erstberatung erfordert dazu Einarbeitung in die gekoppelte Materie. Das wird nach Stunden berechnet und da sind dann pro Stunde € 150,- oder auch € 200,- fällig.

Da ich meine bis heute nicht abgeschmetterte Strafanzeige gegen den Tesymex-Vertrieb am Alten Steinweg habe anwaltlich bearbeiten lassen, kann ich die Kosten in etwa einschätzen.

Da die Genehmigung für zusammen 1.600 Fahrzeuge von Moia und Clevershuttle der Sargnagel für die MWUs wäre, denke ich, eigentlich könnten diese Herrschaften das finanzieren und um ihr Überleben kämpfen aus schierem Eigennutz.

Meinte Hoffmann nicht im „Stern“ legal ginge Taxi gar nicht? Geht schon, aber nicht bei 40 Wagen mit Fahrpersonal!

Es kotzt mich an, mich mit solchen Typen verbünden zu müssen, es muss aber sein, wenn VW, die Bahn und Daimler gemeinsam Unsummen zum Dumping bereitstellen, um das Geschäft vollständig und dann natürlich übelst ausbeuterisch zu übernehmen. MWUs werden also nur durch Großkapital verdrängt. Pest durch Cholera!

Für die Erstberatung schätze ich die Kosten bei einem Anwalt auf minimal € 400,-, maximal € 800,-

Mein Limit wäre € 1000,-.

Jeder langjährige User dieses Forums weiß, dass Iviza und ich nie Freunde werden.

Dennoch sage ich ihm für die „Erstberatung“ 25 % beim Limit von € 1000,- zu. Das sind maximal € 250,- plus Mehrwertsteuer.

@ Iviza:

Das läuft dann über Rechnung. Taxibetrieb Iviza stellt also mit Kopie der Anwaltsrechnung Taxibetrieb „Poorboy“ entsprechende Rechnung als „Anteil Rechtsberatung Moia und Clevershuttle“ zu. Dann überweise ich.

Ich überweise nichts blind, denn entsprechende Rechnung kann ich von der Steuer absetzen, nachvollziehbar???

Wenn jetzt nicht Deine Hansa-Kumpels, Hoffmann, Stambula etc die Schatulle öffnen, um das Ding richtig aufzuziehen, bin ich draußen!

Ich bin Einzelkämpfer mit einem Wagen!!!

Kriegst Du das Ding zum Laufen, werde ich jede meiner Match-Touren per Screenshot dokumentieren und diese Dir für die von Engel richtig eingeforderte „Aktenlage“ überlassen. Für den Nachweis, dass die von Moia und Clevershuttle genutzte Software den Anforderungen nicht im Ansatz genügt (siehe oben)

Das bis hier.

Poorboy

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von IK » 31.01.2018, 11:33

Hallo Poorboy

Ertmal vielen Dank für die vielen Denkanstöße und die angebotene finanzielle Unterstützung. Ich bin zur Zeit im Gespräch mit einigen Kollegen. Der Stein kommt erst ins Rollen.

Die Verwaltung der eingezahlten Beteiligungen kommt auch noch. Die Version „Geld gegen Rechnung“ ist an sich verständlich, setzt aber voraus, dass der Kläger in die Vorleistung geht und sich dann anschließend das Geld bei den Kollegen holt. Hier muss man hoffen, dass ein Versprechen eingelöst wird. Damit habe ich nicht nur gute Erfahrungen gemacht.

Das andere Problem ist, dass in einem Prozess zusätzliche Kosten anfallen können, weil zum Beispiel die Gegenseite ein Gutachten fordert. Verliert man den Prozess, hat man nicht nur den eigenen sodern auch den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichts- und Gutachterkosten. Um es deutlich zu machen:

Vernünftig klagen kann man nur, wenn man mindestens das Doppelte bis Dreifache der zu erwartenden Kosten eingesammelt hat. Dann hat man echte Sicherheit, dass man auf den Kosten nicht alleine sitzen bleibt.

Zum Ablauf der Geldsammlung:

1. Das Geld wird auf mein Konto eingezahlt
2. Man bekommt eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer, da keine Leistung etstanden ist
3. Bei mir wird eine Verbindlichkeit gebucht, sonst ist das bei mir eine Einnahme, welche zu versteuern ist
4. Wenn die Anwaltskosten und andere Kosten anfallen, werden sie von diesem Geld bezahlt
5. Am Ende würde ein Restbetrag bleiben, welcher anteilig zurückgezahlt wird
6. Alle Einzahlungen und Auszahlungen werden öffentlich verwaltet, damit jeder Missbrauch ausgeschlossen ist

Ich denke, wenn man so vorgeht, sind alle geschützt und ich muss nicht auf Versprechen sondern auf baren Fakten bauen :)


Und ja, wir haben uns in der Vergangenheit oft gezofft, aber so sind wir nun mal, wir Kutscher. Hier stehen wir aber, wie von Dir richtig angemerkt, vor einem gemeinsamen Problem. Ich kann nur hoffen, dass wir das nicht übersehen.

Gruß Ivica

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von C.L. » 31.01.2018, 11:38

Moin Kollegen,
das Thema ist in jedem Fall brandaktuell und brandgefährlich. Daher ist es folgerichtig, wenn sich die wenigen klügen Köpfe im Gewerbe Gedanken machen und aktiv werden.

Ich selber habe vor vielen Jahren auch Behördenerfahrung sammeln dürfen. Damals haben Eberhard, Orhan und ich den VUT gegründet. Ich glaube seinerzeit war es noch Herr Huber, der uns nahelegte die Behörde zu verklagen, falls wir der Ansicht sind, dort würde man nicht vernünftig arbeiten. Die Behörde vertritt keinesfalls Taxiunternehmerinteressen, sondern Kundeninteressen. Nur so ist zu erklären, warum uns die Karenzminute und zB eine Gebühr für Kartenzahlung vorenthalten werden.

Der Einzelne tut sich natürlich schwer zu klagen, verliert er, bleibt auf den Kosten sitzen. Verliert die BWVI zahlt die Staatskasse. Das Großkonzerne Millionen verbrennen, ohne mit der Wimper zu zucken, sieht man auch bei Mytaxi. Dort sind keine Gewinne in Sicht, womöglich nicht einmal geplant.

Schade ist es, das die „klügen Köpfe“ Einzelkämpfer sind, und sich nicht zusammenraufen werden. Das betrifft ausdrücklich auch Clemens, der inhaltlich immer gut drauf ist.

Eine Klage, geführt von einem Profijuristen, ist genau der Weg, der nun beschritten werden sollte. Allemal besser als ein weiterer Verband, den Flughafenfahrer ggf. gründen wollen. Eine Spende dafür ist auch von meiner Seite Ehrensache.

Grüße C.L.
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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von taxipost » 31.01.2018, 11:58

IK hat geschrieben: 2. Man bekommt eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer, da keine Leistung etstanden ist
keine leistung ?!
wofür ist das geld ?!

in der ersten phase nur für RA.
bis die klage eingereicht ist und gerichtkosten anfallen,
muss die klageschrift erst geschrieben werden.

RA schreibt seine rechnung mit 19% mwst !

kauf dir 100 werbekugelschreiber und
verkaufe diese an die unterstützer.

du hast
einerseit ausgaben - kulis + RA (19%)
andererseits einnahmen - kulis (19%)

be 19% - ba19% = dein anteil an kosten zu 19%; einnahmen 19% = 0,00
IK hat geschrieben: Das andere Problem ist, dass in einem Prozess zusätzliche Kosten anfallen können, weil zum Beispiel die Gegenseite ein Gutachten fordert. Verliert man den Prozess, hat man nicht nur den eigenen sodern auch den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichts- und Gutachterkosten. Um es deutlich zu machen
in der 1. instanz sind gutachten unwahrscheinlich und wenn ja,
dann erfolgt die erteilung des auftrags nicht ohne deine zustimmung.
interessant wird erst dann,
wenn das gericht MOIA beilanden wird.

aber bis es soweit ist,
hat dein RA schon 5000,- kassiert.
Zuletzt geändert von taxipost am 31.01.2018, 12:28, insgesamt 8-mal geändert.
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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von IK » 31.01.2018, 12:21

C.L. hat geschrieben: Der Einzelne tut sich natürlich schwer zu klagen, verliert er, bleibt auf den Kosten sitzen. Verliert die BWVI zahlt die Staatskasse. Das Großkonzerne Millionen verbrennen, ohne mit der Wimper zu zucken, sieht man auch bei Mytaxi. Dort sind keine Gewinne in Sicht, womöglich nicht einmal geplant.
@ C.L.
Deswegen will ich nach Kassenlage vorgehen. Es wäre meinersteits grobfahrlässig nur auf die Versprechen zu bauen um später dem Geld hinterher zu rennen. Ich denke, dass sich jeder beteiligen soll, weil unsere Existenzen im Spiel sind. Dennoch will ich nicht, dass sich irgendjemand genötigt fühlt, mitzumachen. Das soll jeder mit sich selbst klären. Und danke erstmal für die in Aussicht gestellte Unterstützung.

Gruß Ivica

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 31.01.2018, 17:58

Iviza, wenn Du eine geeignete Kanzlei gefunden hast, schilderst Du per Mail Dein Anliegen und fragst nach den Kosten einer Erstberatung in dieser Angelegenheit.

So bin ich in meiner Sache auch vorgegangen.

Kennst Du die Summe, schreibst Du mir eine Rechnung über meinen Anteil plus Mehrwertsteuer als „Vorschuss“ oder „Abschlag“, dann überweise ich und setze es von der Steuer ab.

Bei Dir ist das ein steuerneutraler durchlaufender Posten in der Buchhaltung. Hast Du die Anwaltsrechnung schickst Du später als Beleg eine Kopie. Analog die anderen. Wenn Du eine Beteiligung in meiner Größenordnung zur Verfügung stellst, stehen wir in Sachen Erstberatung schon gut davor.

Also mein Risiko, nicht Deines. Bei diesem Modell hast Du das Geld bevor Du zahlen musst.

Die Erstberatung ist zu diesem Zeitpunkt der entscheidende Schritt. Wir brauchen eine fachlich qualifizierte Einschätzung, ob es überhaupt möglich ist, diesen „Versuch“ zu verhindern oder zu verzögern. Und wenn ja, wie.

Klarstellen möchte ich, dass es einen Nachschuss von mir nicht geben wird. Es geht um 3.100 Wagen, € 10,- pro Dose ergäben schon eine beachtliche Kriegskasse.

Gefordert sind hier vor allem die MWUs. Deren Wagen belagern doch aktuell die Bahnhöfe, die Clevershuttle mit door-to-door übernehmen will.

Wenn die sich dann alle zum Flughafen wälzen, ist dort Land unter.

Wenn die Fahrer dann bei zwölf Stunden Schicht nun nicht mehr sechs sondern elf Stunden das Taxameter auf „Pause“ stellen, kann das die Behörde nicht mehr ignorieren.

Für die Kriegskasse schlage ich dann zwei Treuhänder mit Treuhandkonto vor. So lässt sich dann auch jede Ausgabe zur Sache belegen plus Vier-Augen-Prinzip.

Haben wir in der o.a. Sache „Windpark“ auch so gemacht. Blöderweise nur mit einem Treuhänder. Dem ist dann die Ehe gescheitert und er ist unauffindbar. Niemand kennt nun den Kassenstand.
Blöd, da bin ich, weil es um meine Alterssicherung ging, sogar vierstellig in Vorlage gegangen. Keine Ahnung, ob das Geld noch da ist. Also zwei zeichnungsberechtigte Treuhänder!!!

Dann schlage ich zum weiteren Austausch ein eigenes Forum vor. Hat Clemens in anderer Sache einmal gemacht. Da konnten sich eine Hand voll Beteiligter mit Zugangsberechtigung austauschen, ohne dass jemand mitlesen konnte.

Und Leute der Abteilung Babse bekamen natürlich keinen Zutritt und konnten mit ihrem Blödsinn nicht stören.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von am » 31.01.2018, 18:24

Sollte Bedarf an einem Sonderforum mit eingeschränktem Zugang bestehen, dann kommt bitte per PN durch. Die Möglichkeit besteht auch hier.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von IK » 31.01.2018, 18:26

@Poorboy

Ich gehe davon aus, dass ich genug Geld einsammeln werde. Wie dieses Geld sicher verwaltet werden kann, habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Es ist so, dass ich da Klarheit und Transparenz herstellen möchte. Alles andere wäre albern. Das kommt noch alles

Ich bin über ein interessante Publikation gestolpert. Der Verfasser ist ein Anwalt für das Verwaltungsrecht. Wenn ich es verdaut habe, werde ich wahrscheinlich Kontakt zu der Kanzlei aufsuchen.

Gruß

E. G. Engel
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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 01.02.2018, 11:04

Sonderforumsbereich.

Ja oder nein. Beides hat etwas für sich. Stellt sich dann auch die Frage Leserechte - Schreibrechte.

So langsam bin ich dafür. Es wird einen Zeitpunkt geben wo u. U. speziell interessiertes Publikum wie Medien sich hier Informationen verschaffen wollen. Irgendwann sind diese Threads nach gewohnter Methode nicht mehr lesbar.

Andererseits sollten wir aber offen bleiben auch wenn ich überzeugt bin dass das Forum mittlerweile zur morgendlichen Pflichtlektüre der TB geworden ist. War immer so. Guten Morgen Herr Meyenborg :mrgreen: Offen bleiben schon alleine weil wir irgendwann Unterstützung brauchen werden. Es soll ja niemand ausgeschlossen werden. Es geht um Klarheit in der Sache.

Lange Rede, kurzer Sinn.

Ja. Ein gesonderter Forumsbereich muss her.

Es sollten vorab leere Threads eröffnet werden wie bsw.:

Moia - rechtliche Schritte, Betrachtungen, Wertungen.
Moia - mediale Strategie der Auseinandersetzung.
Moia - Fundstellen in Medien etc.
Moia - Allgemeines, was woanders nicht passt.

Das sind nur Vorschläge ohne Präferenz der Reihenfolge. Flexible Handhabung sollte im gewissen Rahmen auch gegeben sein.

Eröffnung neuer Threads über Forumsverwaltung oder Vorschlag aus Allgemeines.

Und dann bitte etwas auf den Schreibstil achten (phonitexte).

Nicht Schreibberechtigte können sich in eigenen (Paralell)Threads wie gehabt äussern und diskutieren. Übernahmen möglich.

Soweit erst einmal.

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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von am » 01.02.2018, 11:08

Wir schauen mal. Weitere Anregungen hierzu gerne auch per PN.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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IK
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Re: Ivizas Klageandrohung gegen MOIA

Beitrag von IK » 01.02.2018, 12:45

#Geschlossener Forum

Ich bin eher abgeneigt, denn ich möchte Input aller Kollegen haben. Wenn ich etwas blöd finde, kann ich es einfach ignorieren. Woher die zündende Idee oder Inspiration kommt, lässt sich nicht vorhersagen. Ich setzte auf die Schwarminteligenz.

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sivas
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Beitrag von sivas » 01.02.2018, 13:26

Vielleicht langt's ja vorerst, wenn nur registrierte Personen mitlesen können ? also keine 'Besucher'.

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