Klage gegen MOIA

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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 25.06.2019, 21:32

@titanocen100

Wenn du Konfidenzniveau von 100 haben willst, muss deine Stichprobe genau so groß sein, wie die Population, die du schätzen willst. Der Rechner bietet das nicht mal an, weil das banal ist ...

So beliebig, wie du das schilderst, ist die Sache nicht ...

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gringo
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 25.06.2019, 21:44

IK hat geschrieben:... ,dass für die Messung ob es einer Änderung zu Vorjahr gibt, mein Betrieb als Stichprobe ausreichen würde, ...
Nimm 3 TaximehrwagenUnternehmer und noch 3 selbstfahrende Einzelunternehmer, dann bin ich bei dir.
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titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 21:55

IK hat geschrieben:@titanocen100

Wenn du Konfidenzniveau von 100 haben willst, muss deine Stichprobe genau so groß sein, wie die Population, die du schätzen willst. Der Rechner bietet das nicht mal an, weil das banal ist ...

So beliebig, wie du das schilderst, ist die Sache nicht ...
aus:
https://www.surveymonkey.de/mp/sample-size-calculator/

<Definition: Konfidenzniveau:
Die Wahrscheinlichkeit, mit der Ihre Stichprobe die Haltung der gewählten Population präzise wiedergibt. Der Branchenstandard liegt bei 95%.
>
das bedeutet, ich lege die Wahrscheinlichkeit fest und niemand anderes. Sicher kann ich das, nur nützt es mir nichts, da es fernab jeglicher Realität liegt.
Die Gaussche Glockenfunktion zur Berechnung von Verteilungen ist immer noch am Besten. Je größer die Streuung und desto größer die betrachtete Stichprobenpopulation ist, desto genauer sind die Werte.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 25.06.2019, 21:56

Sascha1979 hat geschrieben:
alsterblick hat geschrieben:Bei MOIA gibt es quasi „NULL Voraussetzungen“, um Fahrer werden zu können.
Warte mal ab, da wird auch ein MOIA irgendwann bald crashen und in Relation zu Taxi wird es dann ein besonderer Aufschrei.
Allerdings gebe ich Taxifahrern auch nicht durchweg die Note 1, sondern im Mittel lediglich die Note 4/ausreichend.
Z.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern): Bei Taxi sehe ich allerdings auch keine bessere Fahrqualifikation „zu Tage“, ganz einfach, weil es aufgrund von Fahrermangel „unbezahlbar“ teurer würde und bereits deshalb ohne Interesse auf Besonderheiten achten zu wollen/können.
Was soll dieser Quatsch denn?

Es gibt EXAKT die selben 0 (fahrtechnischen) Voraussetzungen wie zum fahren eines Taxi (/ Busses)

Nen Führerschein

Und dann halt noch den PBS ohne OKP

Nur dass als Taxi Fahrer jeder anfangen kann.

Und moia ganz ganz ganz sicher keinen fahranfänger ranlässt und vielleicht sogar nur Leute nimmt die schon mal klein lkw gefahren sind.
Du enttäuscht mich. Um in den Besitz des P-Scheins zu gelangen, muss der Beantragende zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Faktisch kann es in der gesamten, genehmigungspflichtigen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen also keine Fahranfänger geben.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 25.06.2019, 21:59

Sascha1979 hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Um ein Taxifahrer zu werden muss man sich lange für die Prüfung vorbereiten. Viele MOIA-Fahrer haben die Prüfung nicht geschafft und haben sich dann für MOIA entschieden.
a) Beinhaltet die Prüfung nichts anderes als theoretisches Wissen in der Ortskunde

b) Welcher Quelle entstammten der 2. Teil deiner Aussage schon wieder?

Als Betreiber einer eigenen Taxischule könnte IK den ein oder anderen kennen...

Um nur eine Möglichkeit aufzuzeigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 22:02

am hat geschrieben: keine Fahranfänger geben.
Als ich P-Schein machen wollte, hatte ich überhaupt keine Erfahrung mit PKWs, nur etwas Erfahrung mit Motorrad.
Der Chef eines meiner Freunde wollte mich für sich als Fahrer gewinnen, stellte ein Schreiben aus, daß ich für ihn 2 Jahre lang die Taxis zum Waschen, Tanken, Eichamt efahren hätte. Dies akzeptierte das LABO (damals noch LEA) und so konnte ich auch ohne PKW-Fahrpraxis den P-Schein machen.
Sicherlich keine Ausnahme.
P.S.: er hat bitterlich bereut. :mrgreen:
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 25.06.2019, 22:05

Ja, war bei mir ähnlich. Hat aber niemand bereut.

Ist eben Ermessenssache.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 25.06.2019, 22:17

am hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:
alsterblick hat geschrieben:Bei MOIA gibt es quasi „NULL Voraussetzungen“, um Fahrer werden zu können.
Warte mal ab, da wird auch ein MOIA irgendwann bald crashen und in Relation zu Taxi wird es dann ein besonderer Aufschrei.
Allerdings gebe ich Taxifahrern auch nicht durchweg die Note 1, sondern im Mittel lediglich die Note 4/ausreichend.
Z.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern): Bei Taxi sehe ich allerdings auch keine bessere Fahrqualifikation „zu Tage“, ganz einfach, weil es aufgrund von Fahrermangel „unbezahlbar“ teurer würde und bereits deshalb ohne Interesse auf Besonderheiten achten zu wollen/können.
Was soll dieser Quatsch denn?

Es gibt EXAKT die selben 0 (fahrtechnischen) Voraussetzungen wie zum fahren eines Taxi (/ Busses)

Nen Führerschein

Und dann halt noch den PBS ohne OKP

Nur dass als Taxi Fahrer jeder anfangen kann.

Und moia ganz ganz ganz sicher keinen fahranfänger ranlässt und vielleicht sogar nur Leute nimmt die schon mal klein lkw gefahren sind.
Du enttäuscht mich. Um in den Besitz des P-Scheins zu gelangen, muss der Beantragende zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Faktisch kann es in der gesamten, genehmigungspflichtigen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen also keine Fahranfänger geben.
Wir können jetzt beliebig definieren ob jemand der lächerliche 2 Jahre seinen Führerschein hat noch als fahranfänger gilt.

Ich denke: JA, deutlich.

Es spielt aber auch keine Rolle:

Denn es sind die GLEICHEN Voraussetzungen beim Taxi und moia, die GLEICHE Ausbildung mit der einzigen Ausnahme des theoretischen paukend der ortskunde.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 25.06.2019, 22:28

Wir können lediglich definieren, ob DEINE Behauptung, Moia ließe keine Fahranfänger ran (was impliziert, das Taxigewerbe täte es), haltbar ist, oder doch nur an den Haaren herbeigezogen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Jim Bo » 25.06.2019, 22:36

Interessiert es denn, ob man 2 Jahre den Führerschein hatte oder nicht? Bedeutend für unseren Ruf ist die bestandene Ortskundeprüfung :!:

Ob ich später in der Praxis den kürzesten Weg fahre oder eben einfach nur kenne, ist das gleiche Qualitätsmerkmal. Wenn der Kunde meint, ich mache einen Fehler und er weiß es besser, dann soll er die Ortskundeprüfung machen.

Das sage ich übrigens auch allen Kollegen auf den Beifahrersitz: "Wenn du der Meinung bist, dass ich hier meinen Job nicht richtig mache, dann geh zum Arzt, dann zum Amt und zahle bisschen Geld, dann kannst du zum Büro gehen und dir ein Auto geben lassen."

Die letzte Pfeife, die mir so blöd gekommen ist, hat gerade mal 4 Touren pro Schicht geschafft,sodass die Firma ihm das Auto wieder entzogen hat und ihn wieder als Beifahrer beschäftigt.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 22:46

am hat geschrieben:Wir können lediglich definieren, ob DEINE Behauptung, Moia ließe keine Fahranfänger ran (was impliziert, das Taxigewerbe täte es), haltbar ist, oder doch nur an den Haaren herbeigezogen.
MOIA:
Dein Profil

Du, als idealer Kandidat bringst folgendes mit:

Du bist mindestens 21 Jahre alt und 2 Jahre im Besitz des EU-Führerscheins Klasse B im Kartenformat. Nicht-EU-Bürger benötigen einen deutschen Führerschein, der seit mindestens 2 Jahren anerkannt ist
Du hast ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge sowie keine laufenden Strafverfahren
Du verfügst über eine anhaltende Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit über einen längeren Zeitraum zu sitzen
Du hast ein hohes Verantwortungsbewusstsein und eine ausgeprägte Dienstleistungs- und Serviceorientierung
Du verfügst über gute Deutschkenntnisse (mind. Level B1) und ein gepflegtes Erscheinungsbild
Du hast ein eigenes Smartphone und verfügst über die entsprechende Affinität für Apps
Du verfügst über eine flexible Einsatzbereitschaft im Schichtdienst (inkl. Nacht-, Sonntag- und Feiertagen)
Der Besitz des Personenbeförderungsscheins ist von Vorteil, alternativ unterstützen wir dich gern, diesen zu erlangen

ist ein P-Schein nun notwendig oder nicht ?
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 22:59

Jim Bo hat geschrieben:ihn wieder als Beifahrer beschäftigt.
kann aber nicht das Taxigewerbe sein ?
Vielleicht meinst Du auch Gelegenheits-Taxifahrer ?
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 25.06.2019, 23:00

Es ging um:
Z.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern...
Augenscheinlich bei MOIA weit gefehlt :shock:

Wurde selbst schon fast extrem gerammt (ich berichtete) !
MOIA Fahrer NOTE 6, insbesondere weil entgegen angekündigter Anforderungen (Ole Harms) = ... absoluter Fake.
Und da bin ich schon recht tolerant. Überhaupt gute Fahrer oder Nixkönner erkenne ich bereits binnen Sek. bis in 500m voraus und bestätigt sich in unmittelbarer Nähe zu 99%. Auch MOIAfahrer scane ich auf Tauglichkeit binnen Millisekunden und ich irre nicht. Würde ich eine Personen-Kompetenzfahrtauglichkeitsschule unterhalten, wären die Allermeisten raus.
Lediglich 95% der H V V Busfahrer bekämen die Note 1 von mir, aber das ist ein anderes Thema (die scheinen ihre Fahrer im Griff zu haben). 8)
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 25.06.2019, 23:01

Die Diskussionen treffen ja wieder voll das Thema. Und die Qualitätsmerkmale der Aussagen. Einfach Wahnsinn. Mensch, bin ich froh daß ich bloß eine irre Diva bin. Jungs, ich habe auch was zu sagen: Mein Huhn hat heute morgen gleich beim ersten Versuch ein Ei gelegt. Und das mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von fast ( :mrgreen: ) 99,99%.

Es ist einfach geil hier. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Einfach geil.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 25.06.2019, 23:06

E. G. Engel hat geschrieben: Es ist einfach geil hier. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Einfach geil.
Dann benimm Dich doch bitte entsprechend mit Beiträgen. Danke :D
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 23:16

einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" ...
wie definiert sich das ?
- Verhalten im Strassenverkehr ?
- Verhalten zum FG ?
- Höflichkeit
- Aufmerksamkeit
- A..kriecherei

eher eine Kombination von allem mit welcher Gewichtung ?
letzterer Punkt bekommt wahrscheinlich eine Gewichtung von 50%
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 25.06.2019, 23:28

IK hat geschrieben:Um ein Taxifahrer zu werden muss man sich lange für die Prüfung vorbereiten. Viele MOIA-Fahrer haben die Prüfung nicht geschafft und haben sich dann für MOIA entschieden.
Aha!

Hast du das auch hochinterpoliert
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Jim Bo » 25.06.2019, 23:33

Ihr seid immer so vorschnell mit Aussagen: Das hat mit dem Thema nichts zu tun. Wartet doch ab, wie sich ein Gedanke entwickelt.

Zum Beispiel könnte man in Bezug auf Ortskundeprüfung die Daseinsberechtigung Moia in Frage stellen, inwiefern es Sinn macht weitere Fahrzeuge mit Fahrer auf die Straße zu schicken, die nichtmal ihre Stadt kennen? UBER ist an Mietwagen in Berlin bei sowas gescheitert, wollte dann mit Taxi kooperieren, das klappte nicht, jetzt sind sie an JUMP hängen geblieben. Moia hat bereits seine Mietfahrräder.
Zuletzt geändert von Jim Bo am 25.06.2019, 23:34, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 25.06.2019, 23:38

titanocen100 hat geschrieben:
einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" ...
wie definiert sich das ?
- Verhalten im Strassenverkehr ?
- Verhalten zum FG ?
- Höflichkeit
- Aufmerksamkeit
- A..kriecherei
eher eine Kombination von allem mit welcher Gewichtung ?
letzterer Punkt bekommt wahrscheinlich eine Gewichtung von 50%
Nun, MOIA Fahrer sind weniger mit Taxifaher zu vergleichen. Dennoch solten diese gewisse Prioritäten beherrschen:
1)- „Verhalten im Straßenverkehr „
Sehr vorrauschauendes Fahren (inkl Schlaglöcher), um insbesondere vermeidbaren Bremsungen vorzubeugen
2)- „Verhalten zum FG“, Höflichkeit, Aufmerksamkeit
Denke normal, kein Extra erforderlich
3) - A..kriecherei
Nicht erforderlich, da Festlohn und ohnehin wenig „Berührungspunkte“
4) „letzterer Punkt bekommt wahrscheinlich eine Gewichtung von 50%“
Ich sage mal NEIN, weil die Anspruchshaltung bereits grundsätzlich linearisiert geglättet ist
Zuletzt geändert von alsterblick am 25.06.2019, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 25.06.2019, 23:46

alsterblick hat geschrieben:3) - A..kriecherei
Nicht erforderlich, da Festlohn und ohnehin wenig „Berührungspunkte“
Doch!
Gibt auch Trinkgeld aufe App
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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