Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 26.04.2018, 16:30

"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 26.04.2018, 17:01

CPL5938 hat geschrieben:D-Day.
https://www.dieklage.de/index.html
:arrow: Die Bombe ist geplatzt.
MOIA könnte sich evtl. auch noch "Toyota Mirai" zulegen und Clevershuttle gleich mit versenken :mrgreen:
5. Es sind nur reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge einzusetzen, die über ein E-Kennzeichen verfügen.
Offenbar hat VW schon Zweifel, die Leute könnten wenig gerne billig mit "eMOIA Bussen" unweit verreisen wollen, da über HH-Stadtgrenze hinaus nicht gefahren werden darf, dann doch lieber eLimousine. :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 26.04.2018, 17:58

KlareWorte hat geschrieben:Das hat die Behörde ganz clever gemacht.
Sehe ich auch so, absolut perfektes Zusammenspiel Senat/Behörde/MOIA und es bleibt kaum Angriffsfläche für Taxi. Weitere 500 Wagen erst nach taxi-rücksichtsvoller Zwischenprüfung „öffentliches Interesse“ in 2J.
In Wirklichkeit benötigte MOIA ohnehin nicht mehr eWagen, hat aber 1000 aufgeschrieben.

Die virtuellen Pooling-Ein-/Ausstiegszonen kann ohnehin niemand überprüfen, weil MOIA ja noch eMietwagen hat, die mehr dürfen. Ha, zurück zum MOIAhof/Platz, wie will das jemand kontrollieren ?
Klar, zum Stromnachladen muß jeder Moia mal dorthin zurück. Also wird dort immer mal ein Moia ggf. zu sehen sein.
"DieKlage" ausgetrixt :?:
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TaxiBabsi
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von TaxiBabsi » 26.04.2018, 18:24

Besonnene und kluge Entscheidung welche den Neuerungen im Mobilitätsmarkt grünes Licht gibt.

„Klagen“ gegen den Fortschritt und Modernisierungen im Personennahverkehr ist kontraproduktiv.

https://ngin-mobility.com/artikel/hambu ... gung-moia/

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am
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 26.04.2018, 18:58

TaxiBabsi hat geschrieben: „Klagen“ gegen den Fortschritt und Modernisierungen im Personennahverkehr ist kontraproduktiv.
Bestehende Verkehre zu industrialisieren ist kontraproduktiv, da es das vorhndene Kapital dem Shareholder Value zuführt und dem freien Markt entzieht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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jr
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von jr » 26.04.2018, 19:09

NGIN Mobility hat geschrieben:Die lückenlose Bedienung von Kundenaufträgen rund um die Uhr von jedem Ort zu jedem Fahrziel in Hamburg „ist und bleibt weiterhin ein unverzichtbarer Vorteil von Taxis".
Die Stadt gibt grünes Licht für den individuellen Massentransport und verkauft dann die Betriebs- und Beförderungspflicht für die restlichen Kunden als Vorteil. So geht Marketing.

Ich warte auf den Antrag aus dem Taxigewerbe, auch ins Massengeschäft einsteigen zu dürfen, z.B. durch das Abfahren der Buslinien. Preislich sollte da bei Vollauslastung mitzuhalten sein. Konkurrenz zu den Bussen sehe ich nicht. Taxis würden die Leute ja nur auf Teilen der Strecke mitnehmen, die Bedienung der Fahrtwünsche in die Bereiche abseits der Hauptlinien wäre weiter ein unverzichtbarer Vorteil der Busse.

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Auch die 0-€-Moia-Fahrt ist gewerblich !

Beitrag von sivas » 26.04.2018, 20:49

Was ganz anderes: gewerbliche Personenbeförderung ist erlaubnispflichtig.
Merkmal gewerblichen Tuns ist die Gewinnerzielungsabsicht, also die Beförderung zu einem Preis, der über den Selbstkosten liegt.

Das heisst aber noch lange nicht, dass unter den Selbstkosten liegende Beförderung immer Nicht-Gewerblich ist !
Bei Moia ist auf alle Fälle eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden, wenn nicht jetzt, dann ganz bestimmt später.

Jede Moia-Fahrt ist daher gewerblich ! auch wenn sie erst mal für den Kunden kostenlos ist.

korrigiert, Danke !
(endlich mal einer, der mit mir spricht und wenn er mich auch nur korrigiert)
vorher stand da 'Gewinnabsicht'
Zuletzt geändert von sivas am 26.04.2018, 21:21, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 26.04.2018, 20:54

Ein wichtiger Punkt.

Der Terminus heißt korrekt "Gewinnerzielungsabsicht", un die ist sicher gegeben, damit ist für lau nicht ohne Genehmigung möglich!

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 26.04.2018, 21:24

Kann das etwa auf Hannover zutreffen ?
Liegt dort eine Genehmigung vor ? mit Konzession und so ...

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 27.04.2018, 00:07

Ja, eigene Erfahrung!

Nach Bau einer Immobilie an der Ostsee zur Vermietung an Urlauber gab es Stress mit dem Finanzamt. Gewerbe muss zur "Gewinnerzielungsabsicht" betrieben werden, sonst Hobby.
Musste ich glaubhaft machen, weil am Anfang, durch hohe Kredite belastet, das Ding Jahr für Jahr Verluste einfuhr, die ich steuerlich abgesetzt habe!! Macht inzwischen Gewinn!!

Läuft es angeblich ohne "Gewinnerzielungsabsicht", wie in Hannover, kann VW die Kosten nicht von der Steuer absetzen. Entweder ohne Gewinnabsicht und genehmigungsfrei und steuerlich nichts absetzbar oder mit "Gewinnerzielungsabsicht", dann absetzbar aber genehmigungspflichtig!

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Edit: Mopo:

https://www.mopo.de/hamburg/verkehrs-re ... g-30081202
Zuletzt geändert von Poorboy am 27.04.2018, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Taxi Georg » 27.04.2018, 00:36

IK hat geschrieben:Hallo Kollegen, Maia wurde genehmigt.
War klar, das das so kommt! Leider!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Volker-Hamburg » 27.04.2018, 04:29

Hmmh.. Gibt es evtl. zusätzlich auch leicht subversive Ansätze..?

Natürlich legal.. aber da haben wir (vielleicht) viele tausend Stachel in der Moia Kalkulation?

Beispiele:
Moia nimmt doch Anläufer.. = teure Abmahnungen..? (für unsere Kriegskasse..! RA ist zusätzlich erfreut..)
App(?) für unkomplizierte Anzeige von Fehlern/Fehlverhalten von Moia´s = Ziel: Während des Erprobungszeitraumes gab es XYZ Anzeigen wegen Fehlverhalten..
tbc

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 27.04.2018, 05:33

am hat geschrieben: Bestehende Verkehre zu industrialisieren ist kontraproduktiv, da es das vorhndene Kapital dem Shareholder Value zuführt und dem freien Markt entzieht.
DAS ist GENAU das Ding! Könntest Du bitte Bundeskanzler werden, oder wenigstens Hamburger Bürgermeister?
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von taxipost » 27.04.2018, 07:04

jr hat geschrieben: ... individuellen Massentransport ...
süss, aber das
CPL5938 hat geschrieben:
am hat geschrieben: Bestehende Verkehre zu industrialisieren ist kontraproduktiv,

da es das vorhndene Kapital dem Shareholder Value zuführt
und
dem freien Markt entzieht.
DAS ist GENAU das Ding!...
ist noch besser.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.04.2018, 07:04, insgesamt 1-mal geändert.
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KlareWorte
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KlareWorte » 27.04.2018, 10:08

Entweder habe einige hier die Genehmigung nicht durchgelesen oder sind nicht in der Lage diese intellektuell richtig zu erfassen.

Wenn ich mwu in hh wäre, würde ich mir im Moment mehr sorgen machen, meine besten Fahrer an moia zu verlieren.

Sascha1979
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 27.04.2018, 11:07

Überrascht bei der Genehmigung war ich darüber, dass die Belange der Taxi-Unternehmer und Fahrer massive Beachtung gefunden haben.
Ich war davon ausgegangen, dass Moia als "volkswirtschaftlich" sinnvolles Konzept an den Start geht und die individuellen Belange von TAXI weitestgehend unberücksichtigt bleibt.

Stattdessen sehe ich massive Zugeständnisse und Beachtung der Wünsche des TAXI-Gewerbes.

Nicht nur
Es werden auch unabhängig von der Zulässigkeit des Haltens nach der StVO keine Haltepunkte in folgenden Bereichen vorgesehen:
o im Abstand von weniger als 15 m von Taxiständen, die durch das Zeichen
229 StVO gekennzeichnet sind.
nicht nur
Die Auflage Nr. 10 schließt einen Fahrzeugeinsatz zur Aufnahme von Fahrgästen im Verkehr, der allein dem Taxiverkehr vorbehalten ist, aus.
Sondern vor allem hier:
Für die Verkehre mit mehr als 500 Fahrzeugen gilt diese Genehmigung nur vorbehaltlich der Feststellung durch die Genehmigungsbehörde, dass öffentliche Verkehrsinteressen durch die Verkehre mit bis zu 1000 Fahrzeugen nicht beeinträchtigt werden. Die Ge- nehmigungsbehörde prüft bei dieser Feststellung insbesondere, ob die vorliegenden Er- fahrungen dafür sprechen, dass das örtliche Taxengewerbe nach den in § 13 Absatz 4 Satz 2 PBefG genannten Kriterien in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird oder die Si- cherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Verkehre auf Grund dieser Genehmi- gung Nachteile erleidet. Die Feststellung erfolgt nicht vor dem 02.01.2021; die Bedin- gung Nr. 3 bleibt unberührt.
Alles easy.

Reiner Testbetrieb

Bereits nach Ablauf von 2 Jahren Testen wird die Entwicklung des Taxen-Gewerbes angeschaut.

Sollte sich bestätigen, was vermutet wird, dass es in diesen 2 Jahren zu massiven Einbußen kommt, es zu einer erheblich schlechteren Versorgung mit Taxen kommt, Oma Lieschen nicht mehr zum Arzt kommt, etc. dann wird die Genehmigung nicht verlängert.

Es ist doch alles enthalten, was man sich wünschen kann?

Und auch die Stellungname von IK wurde gelesen und berücksichtigt.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von N8tfahrer » 27.04.2018, 12:00

Sollte sich bestätigen, was vermutet wird, dass es in diesen 2 Jahren zu massiven Einbußen kommt,
......wenn ich das überlebe ?
Wenn ich VW-Aktien hätte könnte ich die natürlich verkaufen........... :twisted:
Zuletzt geändert von N8tfahrer am 27.04.2018, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 27.04.2018, 12:50

@ KlareWorte.

Wir sind uns ja nicht immer einig, aber wo Du recht hast hast Du recht. Ich habe mich gestern schon über die schnellen Analysen gewundert. Ich will das jetzt nicht mit Zitaten untermauern, aber ich kam mir vor wie ein kleiner dummer Schuljunge. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ja, ja. Wenn man älter wird braucht man schon einmal länger. :cry: :cry: :oops:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 27.04.2018, 12:51


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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 27.04.2018, 14:45

MOIA können virtuelle Haltepunkte seitens der Behörde unwiederbringlich sofort gestrichen werden, wenn es dafür Gründe geben sollte (ggf. Vorkommnisse....). Zwar kann MOIA neue Haltepunkte beantragen, die jedoch 1 Monat Vorlauf zur App-Bewilligung benötigen.
Die Anzahl der Haltepunkte bestimmen wiederum die Zahl aller einsatzerlaubten MOIA Fahrzeuge und würden vermutlich sofort (reduziert) anzupassen sein, sollten Haltepunkte seitens der Behörde plötzlich gestrichen werden „müssen“.
Insofern könnten gedankenlose nichtumsichtige 08/15 „Murkskutscher“ MOIA den Laden versauen. 8)

9.Erhebt die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall Einwände aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrsgegen virtuelle Haltepunkte, sind diese Haltepunkte dauerhaft aufzuheben und dürfen nicht mehr in der App aufgeführt werden.
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Die Einrichtung zusätzlicher dauerhafter Haltepunkte ist nur unter den zu 1. genannten Bedingungen frühestens einen Monat nach Vorlage einer Übersicht zulässig, die den un-ter 1.genannten Anforderungen entspricht.
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das durch die Einrichtung von Haltepunkten gemäß Nrn. 1 und 2 dieser Bedingungen von derGenehmigungsinhaberindefiniert wird, im Durch-schnitt 3 Fahrzeuge pro km2 einzusetzen. Bei Verkleinerung des Bediengebiets erfolgt eine entsprechende Streichung von Fahrzeugen -deren Auswahl die Genehmigungsin-haberin trifft und der Behörde unter Angabe der amtlichen Kennzeichen mitteilt -aus der Urkunde. Die dauerhafte Ausdehnung des Bediengebiets und die jeweiligen dauerhaften Erweiterungen oder Verkleinerungen des Bediengebiets sindder Genehmigungsbehör-de mit Angaben zur Quadratkilometerzahl nachzuweisen.
Zuletzt geändert von alsterblick am 27.04.2018, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
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