Klage gegen MOIA
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- Vielschreiber
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Re: Klage gegen MOIA
Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hamburg, Kammer 5, vom 12. April 2019 Seite 38:
(cc) …
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass der Antragsteller einen Aufzehrungs- und Verdrängungswettbewerb bislang lediglich behauptet. Im Übrigen erachtet es das Gericht mit Blick auf die Erfahrungen in Hannover und mit CleverShuttle nach derzeitigem Erkenntnisstand auch für schwerlich vorstellbar, dass die bloße Existenz von MOIA – auch in kleinerem Umfang und ggf. unter Auferlegung anderer, strengerer Marktverhaltensregeln – per se einen ruinösen Aufzehrungs- und Verdrängungswettbewerb auf dem Taxenmarkt auslösen wird.
Hervorhebungen von mir. Kein weiterer Kommentar.
(cc) …
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass der Antragsteller einen Aufzehrungs- und Verdrängungswettbewerb bislang lediglich behauptet. Im Übrigen erachtet es das Gericht mit Blick auf die Erfahrungen in Hannover und mit CleverShuttle nach derzeitigem Erkenntnisstand auch für schwerlich vorstellbar, dass die bloße Existenz von MOIA – auch in kleinerem Umfang und ggf. unter Auferlegung anderer, strengerer Marktverhaltensregeln – per se einen ruinösen Aufzehrungs- und Verdrängungswettbewerb auf dem Taxenmarkt auslösen wird.
Hervorhebungen von mir. Kein weiterer Kommentar.
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- Moderator
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Re: Klage gegen MOIA
Ist schon spannend, wie du beinahe dutzendweise die Begründungen, warum IK hier ausnahmsweise doch klageberechtigt sei, unter den Tisch fallen lässt. Spannend hierzu auch dieser Abschnitt aus selbigem Beschluss:
Daraus folgt in der Zusammenschau, dass sich eine Betroffenheit von Art. 12 Abs. 1 GG ausnahmsweise dann ergibt, wenn eine staatliche Maßnahme aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs der Sache nach keine (wenn auch möglicherweise rechtswidrige) Einzel- entscheidung mehr darstellt, die im Ergebnis bloß die marktimmanente Konkurrenz stei- gert, sondern die Genehmigungsbehörde eigentlich eine Systementscheidung trifft, die
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sich außerhalb der gesetzlich zugrunde gelegten und entsprechend regulierten Marktord- nung bewegt und dabei zu erheblichen Konkurrenznachteilen (Wettbewerbsverwerfun- gen) führt. Denn so eine Entscheidung würde sich bei genauer Betrachtung als marktex- tern herausstellen und muss von denjenigen, die sich innerhalb eines stark regulierten Marktes bewegen, nicht ohne weiteres hingenommen werden. Außerdem stellte eine sol- che Systementscheidung die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der vorhandenen Re- gularien insgesamt infrage, insbesondere da sie deren tatsächliche Grundlagen ganz we- sentlich verändern kann.
Zuletzt geändert von am am 24.04.2019, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Klage gegen MOIA
Man sollte mal die Behörde und Gericht darauf Hinweisen, dass MOIA eben keinen Vertrauensschutz in ihre Investitionen genießt. MOIA hat Millionen vor Erteilung investiert ohne eine Genehmigung zu haben, damit trägt auch MOIA das Risiko des Totalverlustes. Wenn ich baue ohne Baugenehmigung muss ich auch damit rechnen wieder alles abzureissen, wenn diese nicht erteilt wird....
Warum wurde eigentlich nicht die Liste der virtuellen Haltestellen bei der Behörde angefragt?!
Warum wurde eigentlich nicht die Liste der virtuellen Haltestellen bei der Behörde angefragt?!
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- Vielschreiber
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Re: Klage gegen MOIA
Bin ich denn im Irrenhaus? Mein lieber am, gerade ich bin es der die Klageberechtigung von IK oder eines sonstigen Taxenunternehmers von Anfang an auf die Schiene gebracht, argumentiert, verteidigt und vor allem rechtlich begründet habe. Du solltest das wissen. Also schreib hier nicht so einen Schwachsinn.
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- Moderator
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Re: Klage gegen MOIA
Dann solltest du Deine Beiträge der letzten Wochen nochmal lesen. Die sind durch die Bank weg destruktiv. Und das anscheinend nicht nur nach meinem Eindruck. Und ich plaudere hier nicht aus dem geschlossenen Bereich von „Die Klage“.
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- Vielschreiber
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Re: Klage gegen MOIA
Wenn ich das richtig verstehe soll ich also meine Beiträge so auswählen dass sie dem Herrn Moderator und seinen Kumpels gefallen.
Wer sind denn der Herr Moderator und seine Kumpels daß sie mir solche Ratschläge erteilen können? Was meine Damen und Herren qualifiziert sie dazu?
Soweit so gut.
Zur Sache. Ich zitiere ohne weiteren Kommentar wörtlich aus einem Gerichtsbeschluss der nach meiner Auffassung wesentliche Kompenenten und Tendenzen beinhaltet und der Her Moderator hält dies für fortgesetzte Destruktivität.
Ich wiederhole meine Frage: Bin ich denn im Irrenhaus?
Ich wiederhole auch mein Angebot mich aus dem Forum auszuschließen. Ich möchte nicht unbedingt in der DSVGO fündig werden müssen.
Wer sind denn der Herr Moderator und seine Kumpels daß sie mir solche Ratschläge erteilen können? Was meine Damen und Herren qualifiziert sie dazu?
Soweit so gut.
Zur Sache. Ich zitiere ohne weiteren Kommentar wörtlich aus einem Gerichtsbeschluss der nach meiner Auffassung wesentliche Kompenenten und Tendenzen beinhaltet und der Her Moderator hält dies für fortgesetzte Destruktivität.
Ich wiederhole meine Frage: Bin ich denn im Irrenhaus?
Ich wiederhole auch mein Angebot mich aus dem Forum auszuschließen. Ich möchte nicht unbedingt in der DSVGO fündig werden müssen.
Re: Klage gegen MOIA
...worum geht es euch eigentlich...?
wer, was, überhaupt und schon immer gesagt/geschrieben hat ?
Klagebefugnis..., steht doch gar nicht mehr zu Debatte..! es geht doch jetzt um Verfahrensfragen (Prozessrecht)
Aktuell geht es nicht mehr um Beschluss vom 12.04 (5 E 6467/18), sondern um IK's Eilantrag vom 15. 04. (5 E 1711/19).
Über den Eilantrag wollte das Gericht bis spätestens am 25.04 entscheiden...
Leider hat das Gericht es versäumt, dass Einverständnis nach § 87a Abs. 2 VwGO bei der Beigeladene (Moia) einzuholen..
Wie sich das Versäumnis des Gerichts auf den Eilantrag auswirkt...?.. ich vermute mal verzögernd...
Schaun wir mal, vielleicht war das Versäumnis nicht ganz ungewollt...
..auch mich hat man aus dem geschlossenen Bereich schon vor langer Zeit entfernt.
Ich muss deswegen heute noch zum Therapeuten..., es wir aber langsam besser...
wer, was, überhaupt und schon immer gesagt/geschrieben hat ?
Klagebefugnis..., steht doch gar nicht mehr zu Debatte..! es geht doch jetzt um Verfahrensfragen (Prozessrecht)
Aktuell geht es nicht mehr um Beschluss vom 12.04 (5 E 6467/18), sondern um IK's Eilantrag vom 15. 04. (5 E 1711/19).
Über den Eilantrag wollte das Gericht bis spätestens am 25.04 entscheiden...
Leider hat das Gericht es versäumt, dass Einverständnis nach § 87a Abs. 2 VwGO bei der Beigeladene (Moia) einzuholen..
Wie sich das Versäumnis des Gerichts auf den Eilantrag auswirkt...?.. ich vermute mal verzögernd...
Schaun wir mal, vielleicht war das Versäumnis nicht ganz ungewollt...
..auch mich hat man aus dem geschlossenen Bereich schon vor langer Zeit entfernt.
Ich muss deswegen heute noch zum Therapeuten..., es wir aber langsam besser...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Klage gegen MOIA
Das Urteil um 16 Uhr im NDR
Max. 200 MOIA'S. Alles weitere vor dem OVG
Max. 200 MOIA'S. Alles weitere vor dem OVG
Zuletzt geändert von PoppyHH am 24.04.2019, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Klage gegen MOIA
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Klage bitte erneut um eure Aufmerksamkeit:
https://www.dieklage.de/#wiederherstell ... de-wirkung
https://www.dieklage.de/#wiederherstell ... de-wirkung
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke
Edmund Burke
Re: Klage gegen MOIA
Tja, Sieg oder Niederlage, dass ist hier die Frage....CPL5938 hat geschrieben:Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Klage bitte erneut um eure Aufmerksamkeit:
https://www.dieklage.de/#wiederherstell ... de-wirkung
Vom angestrebten Verbot von Moia ist jetzt eine Begrenzung auf 200 Fahrzeuge passiert. Sie fahren, die Kunden nutzen sie, sie gewöhnen sich an Moia, sie solidarisieren sich mit Moia (gegen das Taxi) und "wir" haben gewonnen?
Re: Klage gegen MOIA
Bin mir nicht sicher, aber könnte bedeuten...
Wenn IK im Hauptsacheverfahren einen Rückzieher macht, die aufschiebende Wirkung (Begrenzung auf 200 Fahrzeuge) wegfallen würde.
IK wäre gezwungen das Hauptverfahren durchzuziehen, mit allen Konsequenzen...
Wenn IK im Hauptsacheverfahren einen Rückzieher macht, die aufschiebende Wirkung (Begrenzung auf 200 Fahrzeuge) wegfallen würde.
IK wäre gezwungen das Hauptverfahren durchzuziehen, mit allen Konsequenzen...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
- alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA
Moia hat alles was es will/wollte. 200 Wagen reicht dicke zum „Kernstadtgebietaufräumen“.
MOIA beantragte 1000 und meinte eigentlich 500 max.
MOIA bekam vorerst 500 (2J.) und 50% /250 MOIA hätten ohnehin genügt.
MOIA hat nahzu alles bekommen, wie insgeheim geplant.
Bereits mit 200 Karren werden die MOIA untereinader in Unfälle verwickelt werden, so engmaschig sind die dann unterwegs.
MOIA braucht schon 200 in Reserve, damit max200 täglich überhaupt starten können, während kaputte MOIA aufwendig ständig repariert werden.
MOIA beantragte 1000 und meinte eigentlich 500 max.
MOIA bekam vorerst 500 (2J.) und 50% /250 MOIA hätten ohnehin genügt.
MOIA hat nahzu alles bekommen, wie insgeheim geplant.
Bereits mit 200 Karren werden die MOIA untereinader in Unfälle verwickelt werden, so engmaschig sind die dann unterwegs.
MOIA braucht schon 200 in Reserve, damit max200 täglich überhaupt starten können, während kaputte MOIA aufwendig ständig repariert werden.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Klage gegen MOIA
Alles klar, Herr Kommissar?
Ich lasse die Ereignisse erstmal sacken. Beim Spiegel hat MOIA schon angekündigt, die Beschwerde einlegen zu wollen. Dieses ist gut. Denn ich bin überzeugt, dass das Gericht sehr rücksichtsvoll zu MOIA gewesen ist und MOIA nicht an die Wand klatschen wollte. Ließt man die 60 Seiten des Beschlusses, wird klar, dass wir rechtlich richtig gelegen haben. Jedoch hatte ich beim Lesen das folgende Gefühl:
Als Sieger geht man nicht gerne in die höhere Instanz, aber nach 60 seitigen Lektüre des Beschlusses hatte ich den Eindruck, dass OVG für uns keine Gefahr mehr darstellt, sondern die Entscheidung des VG nach unserem Geschmack nachwürzen wird.
Wir haben es leider nicht geschafft das Geschäftsmodel der ersten MOIA Tage in Bild und Ton dem Gericht vorzustellen. Die Zeit reichte einfach nicht aus. Wir mussten zuerst sammeln, auswerten und wollten es heute einreichen. Macht nichts, dann reichen wir es eben beim OVG ein.
Wir sollten nicht vergessen, dass der Beschluss des VG über die aufschiebende Wirkung der Klage nach wie vor steht. Ob MOIA dagegen eine Beschwerde beim OVG einlegt, bleibt offen. Aber wenn sie es tun, dann freuen wir uns darauf. Wir denken, dass in unserem Interesse ist, die Rechtsfrage gründlich zu klären. Es bleibt spannend ...
Ich lasse die Ereignisse erstmal sacken. Beim Spiegel hat MOIA schon angekündigt, die Beschwerde einlegen zu wollen. Dieses ist gut. Denn ich bin überzeugt, dass das Gericht sehr rücksichtsvoll zu MOIA gewesen ist und MOIA nicht an die Wand klatschen wollte. Ließt man die 60 Seiten des Beschlusses, wird klar, dass wir rechtlich richtig gelegen haben. Jedoch hatte ich beim Lesen das folgende Gefühl:
Als Sieger geht man nicht gerne in die höhere Instanz, aber nach 60 seitigen Lektüre des Beschlusses hatte ich den Eindruck, dass OVG für uns keine Gefahr mehr darstellt, sondern die Entscheidung des VG nach unserem Geschmack nachwürzen wird.
Wir haben es leider nicht geschafft das Geschäftsmodel der ersten MOIA Tage in Bild und Ton dem Gericht vorzustellen. Die Zeit reichte einfach nicht aus. Wir mussten zuerst sammeln, auswerten und wollten es heute einreichen. Macht nichts, dann reichen wir es eben beim OVG ein.
Wir sollten nicht vergessen, dass der Beschluss des VG über die aufschiebende Wirkung der Klage nach wie vor steht. Ob MOIA dagegen eine Beschwerde beim OVG einlegt, bleibt offen. Aber wenn sie es tun, dann freuen wir uns darauf. Wir denken, dass in unserem Interesse ist, die Rechtsfrage gründlich zu klären. Es bleibt spannend ...
Re: Klage gegen MOIA
Ich finde Existenzbedrohung irgendwie nicht soooo spannend!
Poorboy
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Re: Klage gegen MOIA
Viel dummes Zeug. Moia kann nicht in die Beschwerde gehen. Die Taxibehörde kann es. Moia kann auch nicht die Taxenbehörde verklagen. Aber Moia kann ja mal versuchen das VG zu verklagen .
Ohne weitere Verdichtung. Dafür dass das Gericht vom Kläger in der Sache hängengelassen wurde und trotzdem zu diesem Beschluss kam meinen Dank und Respekt an das Gericht für die geleistete Arbeit. Mehr war unter diesen Umständen für das VG nicht möglich ohne sich angreifbar zu machen.
Ohne weitere Verdichtung. Dafür dass das Gericht vom Kläger in der Sache hängengelassen wurde und trotzdem zu diesem Beschluss kam meinen Dank und Respekt an das Gericht für die geleistete Arbeit. Mehr war unter diesen Umständen für das VG nicht möglich ohne sich angreifbar zu machen.
Re: Klage gegen MOIA
Diese ständige nachträgliche arrogante Besserwisserei geht voll auf den Sack! Arbeite produktiv mit oder halte die Klappe. So nervst und schadet Du nur!!!!!
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Re: Klage gegen MOIA
Nett, da steht "Ein Taxifahrer gegen die Stadt Hamburg".eichi hat geschrieben:...hier SpiegelOnline
Kann man natürlich so darstellen (wenn man bösartiges im Schilde führt oder einfach nur unseriös ist).
Man sollte aber auch als 'Spiegel' so fair sein zu erwähnen dass die Klage von einem Großteil (oder zumindest einem illustren) Hamburger Taxifahrer unterstütz wird.
Naja, Spiegel ist lange nicht mehr das was er mal war.
Bleibt die kindische Vorkontrolle/Zensur meiner jetzt seltenen Beiträge jetzt bis zum Ende aller Tage bestehen?
Ich schätze mal: ja.
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Re: Klage gegen MOIA
Hast Du ausser polemischer Schelte wenigstens etwas sachliches/Fakten um gegenzuhalten?
Nein? Schade.
Nein? Schade.
Re: Klage gegen MOIA
Kann mir bitte das jemand erklären und zwar so, dass ich mit meinem mittelmäßige Verstand das verstehen kann?E. G. Engel hat geschrieben:Dafür dass das Gericht vom Kläger in der Sache hängengelassen wurde ...