Klage gegen MOIA
Re: Klage gegen MOIA
@titanocen100
Wenn du Konfidenzniveau von 100 haben willst, muss deine Stichprobe genau so groß sein, wie die Population, die du schätzen willst. Der Rechner bietet das nicht mal an, weil das banal ist ...
So beliebig, wie du das schilderst, ist die Sache nicht ...
Wenn du Konfidenzniveau von 100 haben willst, muss deine Stichprobe genau so groß sein, wie die Population, die du schätzen willst. Der Rechner bietet das nicht mal an, weil das banal ist ...
So beliebig, wie du das schilderst, ist die Sache nicht ...
Re: Klage gegen MOIA
Nimm 3 TaximehrwagenUnternehmer und noch 3 selbstfahrende Einzelunternehmer, dann bin ich bei dir.IK hat geschrieben:... ,dass für die Messung ob es einer Änderung zu Vorjahr gibt, mein Betrieb als Stichprobe ausreichen würde, ...
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
aus:IK hat geschrieben:@titanocen100
Wenn du Konfidenzniveau von 100 haben willst, muss deine Stichprobe genau so groß sein, wie die Population, die du schätzen willst. Der Rechner bietet das nicht mal an, weil das banal ist ...
So beliebig, wie du das schilderst, ist die Sache nicht ...
https://www.surveymonkey.de/mp/sample-size-calculator/
<Definition: Konfidenzniveau:
Die Wahrscheinlichkeit, mit der Ihre Stichprobe die Haltung der gewählten Population präzise wiedergibt. Der Branchenstandard liegt bei 95%.
>
das bedeutet, ich lege die Wahrscheinlichkeit fest und niemand anderes. Sicher kann ich das, nur nützt es mir nichts, da es fernab jeglicher Realität liegt.
Die Gaussche Glockenfunktion zur Berechnung von Verteilungen ist immer noch am Besten. Je größer die Streuung und desto größer die betrachtete Stichprobenpopulation ist, desto genauer sind die Werte.
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Re: Klage gegen MOIA
Du enttäuscht mich. Um in den Besitz des P-Scheins zu gelangen, muss der Beantragende zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Faktisch kann es in der gesamten, genehmigungspflichtigen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen also keine Fahranfänger geben.Sascha1979 hat geschrieben:Was soll dieser Quatsch denn?alsterblick hat geschrieben:Bei MOIA gibt es quasi „NULL Voraussetzungen“, um Fahrer werden zu können.
Warte mal ab, da wird auch ein MOIA irgendwann bald crashen und in Relation zu Taxi wird es dann ein besonderer Aufschrei.
Allerdings gebe ich Taxifahrern auch nicht durchweg die Note 1, sondern im Mittel lediglich die Note 4/ausreichend.
Z.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern): Bei Taxi sehe ich allerdings auch keine bessere Fahrqualifikation „zu Tage“, ganz einfach, weil es aufgrund von Fahrermangel „unbezahlbar“ teurer würde und bereits deshalb ohne Interesse auf Besonderheiten achten zu wollen/können.
Es gibt EXAKT die selben 0 (fahrtechnischen) Voraussetzungen wie zum fahren eines Taxi (/ Busses)
Nen Führerschein
Und dann halt noch den PBS ohne OKP
Nur dass als Taxi Fahrer jeder anfangen kann.
Und moia ganz ganz ganz sicher keinen fahranfänger ranlässt und vielleicht sogar nur Leute nimmt die schon mal klein lkw gefahren sind.
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Re: Klage gegen MOIA
Sascha1979 hat geschrieben:a) Beinhaltet die Prüfung nichts anderes als theoretisches Wissen in der OrtskundeIK hat geschrieben:Um ein Taxifahrer zu werden muss man sich lange für die Prüfung vorbereiten. Viele MOIA-Fahrer haben die Prüfung nicht geschafft und haben sich dann für MOIA entschieden.
b) Welcher Quelle entstammten der 2. Teil deiner Aussage schon wieder?
Als Betreiber einer eigenen Taxischule könnte IK den ein oder anderen kennen...
Um nur eine Möglichkeit aufzuzeigen.
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Re: Klage gegen MOIA
Als ich P-Schein machen wollte, hatte ich überhaupt keine Erfahrung mit PKWs, nur etwas Erfahrung mit Motorrad.am hat geschrieben: keine Fahranfänger geben.
Der Chef eines meiner Freunde wollte mich für sich als Fahrer gewinnen, stellte ein Schreiben aus, daß ich für ihn 2 Jahre lang die Taxis zum Waschen, Tanken, Eichamt efahren hätte. Dies akzeptierte das LABO (damals noch LEA) und so konnte ich auch ohne PKW-Fahrpraxis den P-Schein machen.
Sicherlich keine Ausnahme.
P.S.: er hat bitterlich bereut.
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Re: Klage gegen MOIA
Ja, war bei mir ähnlich. Hat aber niemand bereut.
Ist eben Ermessenssache.
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Re: Klage gegen MOIA
Wir können jetzt beliebig definieren ob jemand der lächerliche 2 Jahre seinen Führerschein hat noch als fahranfänger gilt.am hat geschrieben:Du enttäuscht mich. Um in den Besitz des P-Scheins zu gelangen, muss der Beantragende zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein. Faktisch kann es in der gesamten, genehmigungspflichtigen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen also keine Fahranfänger geben.Sascha1979 hat geschrieben:Was soll dieser Quatsch denn?alsterblick hat geschrieben:Bei MOIA gibt es quasi „NULL Voraussetzungen“, um Fahrer werden zu können.
Warte mal ab, da wird auch ein MOIA irgendwann bald crashen und in Relation zu Taxi wird es dann ein besonderer Aufschrei.
Allerdings gebe ich Taxifahrern auch nicht durchweg die Note 1, sondern im Mittel lediglich die Note 4/ausreichend.
Z.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern): Bei Taxi sehe ich allerdings auch keine bessere Fahrqualifikation „zu Tage“, ganz einfach, weil es aufgrund von Fahrermangel „unbezahlbar“ teurer würde und bereits deshalb ohne Interesse auf Besonderheiten achten zu wollen/können.
Es gibt EXAKT die selben 0 (fahrtechnischen) Voraussetzungen wie zum fahren eines Taxi (/ Busses)
Nen Führerschein
Und dann halt noch den PBS ohne OKP
Nur dass als Taxi Fahrer jeder anfangen kann.
Und moia ganz ganz ganz sicher keinen fahranfänger ranlässt und vielleicht sogar nur Leute nimmt die schon mal klein lkw gefahren sind.
Ich denke: JA, deutlich.
Es spielt aber auch keine Rolle:
Denn es sind die GLEICHEN Voraussetzungen beim Taxi und moia, die GLEICHE Ausbildung mit der einzigen Ausnahme des theoretischen paukend der ortskunde.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA
Wir können lediglich definieren, ob DEINE Behauptung, Moia ließe keine Fahranfänger ran (was impliziert, das Taxigewerbe täte es), haltbar ist, oder doch nur an den Haaren herbeigezogen.
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Re: Klage gegen MOIA
Interessiert es denn, ob man 2 Jahre den Führerschein hatte oder nicht? Bedeutend für unseren Ruf ist die bestandene Ortskundeprüfung
Ob ich später in der Praxis den kürzesten Weg fahre oder eben einfach nur kenne, ist das gleiche Qualitätsmerkmal. Wenn der Kunde meint, ich mache einen Fehler und er weiß es besser, dann soll er die Ortskundeprüfung machen.
Das sage ich übrigens auch allen Kollegen auf den Beifahrersitz: "Wenn du der Meinung bist, dass ich hier meinen Job nicht richtig mache, dann geh zum Arzt, dann zum Amt und zahle bisschen Geld, dann kannst du zum Büro gehen und dir ein Auto geben lassen."
Die letzte Pfeife, die mir so blöd gekommen ist, hat gerade mal 4 Touren pro Schicht geschafft,sodass die Firma ihm das Auto wieder entzogen hat und ihn wieder als Beifahrer beschäftigt.
Ob ich später in der Praxis den kürzesten Weg fahre oder eben einfach nur kenne, ist das gleiche Qualitätsmerkmal. Wenn der Kunde meint, ich mache einen Fehler und er weiß es besser, dann soll er die Ortskundeprüfung machen.
Das sage ich übrigens auch allen Kollegen auf den Beifahrersitz: "Wenn du der Meinung bist, dass ich hier meinen Job nicht richtig mache, dann geh zum Arzt, dann zum Amt und zahle bisschen Geld, dann kannst du zum Büro gehen und dir ein Auto geben lassen."
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Re: Klage gegen MOIA
MOIA:am hat geschrieben:Wir können lediglich definieren, ob DEINE Behauptung, Moia ließe keine Fahranfänger ran (was impliziert, das Taxigewerbe täte es), haltbar ist, oder doch nur an den Haaren herbeigezogen.
Dein Profil
Du, als idealer Kandidat bringst folgendes mit:
Du bist mindestens 21 Jahre alt und 2 Jahre im Besitz des EU-Führerscheins Klasse B im Kartenformat. Nicht-EU-Bürger benötigen einen deutschen Führerschein, der seit mindestens 2 Jahren anerkannt ist
Du hast ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge sowie keine laufenden Strafverfahren
Du verfügst über eine anhaltende Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit über einen längeren Zeitraum zu sitzen
Du hast ein hohes Verantwortungsbewusstsein und eine ausgeprägte Dienstleistungs- und Serviceorientierung
Du verfügst über gute Deutschkenntnisse (mind. Level B1) und ein gepflegtes Erscheinungsbild
Du hast ein eigenes Smartphone und verfügst über die entsprechende Affinität für Apps
Du verfügst über eine flexible Einsatzbereitschaft im Schichtdienst (inkl. Nacht-, Sonntag- und Feiertagen)
Der Besitz des Personenbeförderungsscheins ist von Vorteil, alternativ unterstützen wir dich gern, diesen zu erlangen
ist ein P-Schein nun notwendig oder nicht ?
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Re: Klage gegen MOIA
kann aber nicht das Taxigewerbe sein ?Jim Bo hat geschrieben:ihn wieder als Beifahrer beschäftigt.
Vielleicht meinst Du auch Gelegenheits-Taxifahrer ?
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Re: Klage gegen MOIA
Es ging um:
Wurde selbst schon fast extrem gerammt (ich berichtete) !
MOIA Fahrer NOTE 6, insbesondere weil entgegen angekündigter Anforderungen (Ole Harms) = ... absoluter Fake.
Und da bin ich schon recht tolerant. Überhaupt gute Fahrer oder Nixkönner erkenne ich bereits binnen Sek. bis in 500m voraus und bestätigt sich in unmittelbarer Nähe zu 99%. Auch MOIAfahrer scane ich auf Tauglichkeit binnen Millisekunden und ich irre nicht. Würde ich eine Personen-Kompetenzfahrtauglichkeitsschule unterhalten, wären die Allermeisten raus.
Lediglich 95% der H V V Busfahrer bekämen die Note 1 von mir, aber das ist ein anderes Thema (die scheinen ihre Fahrer im Griff zu haben).
Augenscheinlich bei MOIA weit gefehltZ.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern...
Wurde selbst schon fast extrem gerammt (ich berichtete) !
MOIA Fahrer NOTE 6, insbesondere weil entgegen angekündigter Anforderungen (Ole Harms) = ... absoluter Fake.
Und da bin ich schon recht tolerant. Überhaupt gute Fahrer oder Nixkönner erkenne ich bereits binnen Sek. bis in 500m voraus und bestätigt sich in unmittelbarer Nähe zu 99%. Auch MOIAfahrer scane ich auf Tauglichkeit binnen Millisekunden und ich irre nicht. Würde ich eine Personen-Kompetenzfahrtauglichkeitsschule unterhalten, wären die Allermeisten raus.
Lediglich 95% der H V V Busfahrer bekämen die Note 1 von mir, aber das ist ein anderes Thema (die scheinen ihre Fahrer im Griff zu haben).
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Klage gegen MOIA
Die Diskussionen treffen ja wieder voll das Thema. Und die Qualitätsmerkmale der Aussagen. Einfach Wahnsinn. Mensch, bin ich froh daß ich bloß eine irre Diva bin. Jungs, ich habe auch was zu sagen: Mein Huhn hat heute morgen gleich beim ersten Versuch ein Ei gelegt. Und das mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von fast ( ) 99,99%.
Es ist einfach geil hier. Einfach geil.
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- alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA
Dann benimm Dich doch bitte entsprechend mit Beiträgen. DankeE. G. Engel hat geschrieben: Es ist einfach geil hier. Einfach geil.
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Re: Klage gegen MOIA
wie definiert sich das ?einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" ...
- Verhalten im Strassenverkehr ?
- Verhalten zum FG ?
- Höflichkeit
- Aufmerksamkeit
- A..kriecherei
eher eine Kombination von allem mit welcher Gewichtung ?
letzterer Punkt bekommt wahrscheinlich eine Gewichtung von 50%
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Re: Klage gegen MOIA
Aha!IK hat geschrieben:Um ein Taxifahrer zu werden muss man sich lange für die Prüfung vorbereiten. Viele MOIA-Fahrer haben die Prüfung nicht geschafft und haben sich dann für MOIA entschieden.
Hast du das auch hochinterpoliert
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Re: Klage gegen MOIA
Ihr seid immer so vorschnell mit Aussagen: Das hat mit dem Thema nichts zu tun. Wartet doch ab, wie sich ein Gedanke entwickelt.
Zum Beispiel könnte man in Bezug auf Ortskundeprüfung die Daseinsberechtigung Moia in Frage stellen, inwiefern es Sinn macht weitere Fahrzeuge mit Fahrer auf die Straße zu schicken, die nichtmal ihre Stadt kennen? UBER ist an Mietwagen in Berlin bei sowas gescheitert, wollte dann mit Taxi kooperieren, das klappte nicht, jetzt sind sie an JUMP hängen geblieben. Moia hat bereits seine Mietfahrräder.
Zum Beispiel könnte man in Bezug auf Ortskundeprüfung die Daseinsberechtigung Moia in Frage stellen, inwiefern es Sinn macht weitere Fahrzeuge mit Fahrer auf die Straße zu schicken, die nichtmal ihre Stadt kennen? UBER ist an Mietwagen in Berlin bei sowas gescheitert, wollte dann mit Taxi kooperieren, das klappte nicht, jetzt sind sie an JUMP hängen geblieben. Moia hat bereits seine Mietfahrräder.
Zuletzt geändert von Jim Bo am 25.06.2019, 23:34, insgesamt 2-mal geändert.
- alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA
Nun, MOIA Fahrer sind weniger mit Taxifaher zu vergleichen. Dennoch solten diese gewisse Prioritäten beherrschen:titanocen100 hat geschrieben:wie definiert sich das ?einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" ...
- Verhalten im Strassenverkehr ?
- Verhalten zum FG ?
- Höflichkeit
- Aufmerksamkeit
- A..kriecherei
eher eine Kombination von allem mit welcher Gewichtung ?
letzterer Punkt bekommt wahrscheinlich eine Gewichtung von 50%
1)- „Verhalten im Straßenverkehr „
Sehr vorrauschauendes Fahren (inkl Schlaglöcher), um insbesondere vermeidbaren Bremsungen vorzubeugen
2)- „Verhalten zum FG“, Höflichkeit, Aufmerksamkeit
Denke normal, kein Extra erforderlich
3) - A..kriecherei
Nicht erforderlich, da Festlohn und ohnehin wenig „Berührungspunkte“
4) „letzterer Punkt bekommt wahrscheinlich eine Gewichtung von 50%“
Ich sage mal NEIN, weil die Anspruchshaltung bereits grundsätzlich linearisiert geglättet ist
Zuletzt geändert von alsterblick am 25.06.2019, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
Re: Klage gegen MOIA
Doch!alsterblick hat geschrieben:3) - A..kriecherei
Nicht erforderlich, da Festlohn und ohnehin wenig „Berührungspunkte“
Gibt auch Trinkgeld aufe App
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