Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
BerlinerJung
Vielschreiber
Beiträge: 316
Registriert: 24.06.2015, 14:31
Wohnort: Berlin

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von BerlinerJung » 06.05.2018, 23:04

IK hat geschrieben:Solche Aktionen kosten kein Geld und sorgen für „gute Stimmung“. 3-4 Stunden „spontan“ Kaffee trinken gehen und mit Kollegen Quatschen - guter Plan.
Nein Kollege.Mit 3..4 Stunden,würde man sich nur selbst Schaden.
Also ohne Wirkung.

Um Eindruck zu hinterlassen,brauchst du Chaos.

Morgens um 6 Uhr beginnen,und bis 18 Uhr durchhalten.
Das,1 bis 2 mal die Woche,für nen Monat.

Danach kannst‘de dich an jeden Tisch setzen,und dem Gewerbe,
auf Bundesebene helfen.
"Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe."
Winston Churchill

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 06.05.2018, 23:46

@BerlinerJunge

Im Herzen teile ich deine Einstellung. Wie sieht es im Berlin aus? Will man da was machen? Wir können das mit Hamburg koordniert angehen.

Volker-Hamburg
User
Beiträge: 180
Registriert: 25.12.2012, 17:05
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Volker-Hamburg » 07.05.2018, 00:10

Meine 2cts:

Sehe das ähnlich wie LRKN..
Moia (oder ähnliches) wird kommen, weil derartige Mobilität in den Städten einfach die vernünftige Zukunft ist..
Ich persönlich hätte in HH keinen Privat-Pkw mehr... wofür? Der Mix aus den Alternativen ist doch jetzt schon besser..

Auf der anderen Seite reden wir hier über unsere Existenzen.
Es "darf einfach nicht sein," dass Moia uns auch noch unfair "rauskickt" nur weil es für sie (VW-Aktionäre) billiger ist..

Deshalb Widerstand für faire Bedingungen!
Und deshalb vielen Dank für das Engagement von Ivica & Co!

LRKN
Vielschreiber
Beiträge: 869
Registriert: 10.11.2010, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 07.05.2018, 01:00

IK hat geschrieben: Moia ist kein Test. Das siehst du falsch. Der „Test“ soll nur bis Ende 2018 laufen. Da kommen die ausgesuchten Leute in die Autos. Ab 01.01.2019 geht es mit dem Regelnetrieb los, mit echten Menschen wie du und ich. Es sei den http://www.dieKlage.de stellt die Dinge auf den Kopf.
Das ist schlicht falsch. Zitat aus der Genehmigung:

Genehmigung

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird Ihrem Antrag gemäß § 15 Abs. 1 PBefG für den Genehmigungszeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 mit bis zu 1000 Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg unter den im Folgenden genannten Nebenbestimmungen für folgende Verkehrsformen entsprochen:

A. Für die Erprobung einer neuen Verkehrsart nach § 2 Abs. 7 PBefG zur Beförderung von Personen von bestimmten Haltepunkten zu anderen Haltepunkten, die jeweils in einer App hinterlegt sind (sog. „virtuelle Haltepunkte“), wobei die Fahrgäste die Fahrt vor Antritt zu einem bestimmten Preis mithilfe der App buchen und auf der Fahrt weitere Personen vom Starthaltepunkt oder anderen Haltepunkten nach entsprechender Buchung zusteigen können. Das Fahrzeug benutzt hierbei keine festgelegten Strecken, sondern wird entsprechend den vorliegenden Fahrtbuchungen über die jeweiligen Haltepunkte geleitet.


Und zur Klarstellung §2 Abs. 7:

Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen.

Test über 4 Jahre mit Start am 1.1.19

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 07.05.2018, 01:33

@LRNK
Wir schreiben aneinander vorbei. Streng genommen ist „Testbetrieb“ bis zum 31.12.2018 geplant. Ausgewähltes Publikum, Preise bis 30 Cent pro Fahrzeug und KM ... Angeblich alles nicht Genehmigungs pflichtig

Ab 01.01.2019 ist „Erprobung“ nach §2, Absatz 7. Und egal wie man es nennt, wird es uns weh tun, es sei denn ...

Benutzeravatar
hjm
Vielschreiber
Beiträge: 371
Registriert: 28.04.2004, 00:58
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von hjm » 07.05.2018, 01:44

Die Genehmigung für MOIA nach § 4.7 PBefG (Experimentierklausel) gilt für 4 Jahre *) ab dem 1.1.2019.

Was eventuell noch davor passiert ist GENEHMIGUNGSFREI, wenn dabei eine Einnahme von 30 cent/Fzg.-km nicht überschritten wird. Daher der Schnäppchen-Preis von 5 cent/Platz-km und die Begrenzung auf einen ausgewählten Personenkreis; beides nur bis zum 31.12.2018.

*) Es muss davon ausgegangen werden, dass MOIA noch vor Ablauf der 4 Jahre eine reguläre Konzession für eine neue Verkehrsart beantragt und erhält.
Die Zukunft des Taxigewerbes liegt sicherlich nicht darin, sich der Zukunft zu verweigern.

Benutzeravatar
CPL5938
Vielschreiber
Beiträge: 1974
Registriert: 19.08.2009, 02:44
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 07.05.2018, 03:11

@LRNK
Das war eine Allegorie. Eine Zukunft wie Du sie beschreibst, ist eine Art Sci-Fi-***, in dem praktisch alles verboten und geregelt ist. Freizügigkeit geniessen dann nur die herrschenden Schichten, die sich Freiräume kaufen können, alle anderen sind nur Menschenfleisch. Ein Ressource, die kontrolliert angebaut wird. Viel Spaß in Deiner Welt.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 07.05.2018, 06:55

Gestern sass unser Ex-OB Scholz bei Anne Will und klopfte sich auf die Schulter weil in Hamburg Plattformkapitalismus a la Uber verboten wurde. Entweder ist der doof oder die von Moia haben ihn tatsächlich eingeseift. Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten!

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 07.05.2018, 07:37

Und die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer..... :shock:
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 07.05.2018, 08:27

Personenbeförderung ist genehmigungsfrei gestattet, wenn sie privat betrieben wird. Ein Merkmal des privaten Betriebes ist die fehlende Gewinnerzielungsabsicht, es gibt noch weitere.

Wird die Personenbeförderung jedoch gewerblich betrieben, ist sie grundsätzlich genehmigungspflichtig !
Dem kann auch nicht dadurch abgeholfen werden, dass Fahrpreise unter der Gewinnschwelle verlangt werden, bis hin zur kostenlosen Mitnahme.

Moia ist ein Gewerbebetrieb.
Deshalb sind sämtliche Personenbeförderungen gewerblicher Art, deshalb benötigen sie bereits für den Vorbetrieb bis zum Ende des Jahres eine Erlaubnis. Das gilt auch für Hannover.

Meiner Meinung nach ist die Feststellung der Stadt Hamburg, dass Moia für den Testbetrieb keiner Genehmigung nach dem PBefG bedarf, nicht korrekt. Bereits der Testbetrieb sollte unter der unten zitierten Genehmigung durchgeführt werden. Auch Testpersonen sind Verbraucher und bedürfen des besonderen Schutzes.
______________

Moia braucht weder Mietwagen- noch Taxikonzessionen.
Die
Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart nach § 2 Abs. 7 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
langt.

Trotzdem steht es Moia frei, auch Mietwagenkonzessionen zu beantragen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass hier kein Konzessions-Mischbetrieb möglich ist, ähnlich Taxi <> Mietwagen. Dies dient dem Schutz des Taxigewerbes.
Zuletzt geändert von sivas am 07.05.2018, 09:48, insgesamt 12-mal geändert.

Untoter :shock:

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 07.05.2018, 09:57

Wird die Personenbeförderung jedoch gewerblich betrieben, ist sie grundsätzlich genehmigungspflichtig !
Wo steht das..?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 07.05.2018, 10:31

PBefG hat geschrieben:§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit ... Kraftfahrzeugen.
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.
Ich lese das so, dass wenn nicht bereits durch das 'oder', dann doch durch den letzten Satz Nummer (2) bei gewerblicher Beförderung aufgehoben wird.
Zuletzt geändert von sivas am 07.05.2018, 10:48, insgesamt 3-mal geändert.

Untoter :shock:

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 07.05.2018, 11:17

Die Crux ist, bei neuen Verkehrsarten (Moia) gelten die Vorschriften aus PBefG nicht...
Man kann nicht mit PBefG Vorschriften argumentieren, wenn wie im Fall (§ 2 Abs. 7), die Vorschriften außer kraft gesetzt sind...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

BerlinerJung
Vielschreiber
Beiträge: 316
Registriert: 24.06.2015, 14:31
Wohnort: Berlin

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von BerlinerJung » 07.05.2018, 14:24

IK hat geschrieben:Wie sieht es im Berlin aus? Will man da was machen?
Nicht gut Ivica.Entweder meine Überzeugungskraft is nicht stark
genug,oder die Kollegen können/wollen nicht weiter als zum
Monatsende denken.

Bin mir bewusst,das mein Vorschlag,wie aus ner Traumwelt
hervorgeholt erscheint.Aber du machst nen starken Eindruck.

Nur deshalb,wollt ich es erwähnen.

Wünsche allen Beteiligten viel Glück,auch wenn die Chancen
nicht groß sind.
"Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe."
Winston Churchill

LRKN
Vielschreiber
Beiträge: 869
Registriert: 10.11.2010, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 07.05.2018, 16:54

Pirat hat geschrieben:Die Crux ist, bei neuen Verkehrsarten (Moia) gelten die Vorschriften aus PBefG nicht...
Man kann nicht mit PBefG Vorschriften argumentieren, wenn wie im Fall (§ 2 Abs. 7), die Vorschriften außer kraft gesetzt sind...
Das PBefG gilt immer und auch für Moia. Das Gesetz gilt z.B. nicht für Fahrten von Mitfahrzentralen, wo die Fahrten nicht mit Gewinnabsicht und Regelmäßig erfolgen. Moia ist gewerblich und somit gilt das PBefG vollumfänglich. Und ein Teil des Gesetzes ist numal §2 Abs. 7 welches besagt, dass von den Vorschriften zu Testzwecken abgewichen werden darf. Im Fall Moia betrifft es die Einzelplatzvermietung, keine feste Route und die Verwendung von "virtuellen Haltestellen". Alle anderen Gesetze wie z.B. die Mietwagenregelungen gelten uneingeschränkt auch für Moia. Der Preis von 30 Cent dient meiner Einschätzung eher dazu die potentiellen Nutzer dazu zu bringen den Service auch zu nutzen. Das Moia in den gesamten 4 Jahren kein Cent verdienen wird steht für mich ausser Frage. Trotzdem ist ihre Dienstleistung gewerblich.
IK hat geschrieben:@LRNK
Wir schreiben aneinander vorbei. Streng genommen ist „Testbetrieb“ bis zum 31.12.2018 geplant. Ausgewähltes Publikum, Preise bis 30 Cent pro Fahrzeug und KM ... Angeblich alles nicht Genehmigungs pflichtig

Ab 01.01.2019 ist „Erprobung“ nach §2, Absatz 7. Und egal wie man es nennt, wird es uns weh tun, es sei denn ...
Wo fahren denn bitte schon die Moia Fahrzeuge rum? Ich hab mal eins aus einer Garage rausfahren gesehen. Aber ansonsten hab ich noch kein Moia bzw. Testbetrieb von Moia gesehen. Ich hab auch noch keine Registrierung für Testkunden gesehen. Wo ist die bitte? Ich habe auch keine Stellenausschreibung für Fahrer gesehen und die brauchen hunderte. Wo sollen die denn bitte so schnell herkommen wenn man sagen wir in diesem Sommer mit einem "Vortest" anfangen will? Es werden keine Testfahrten von Moia bis zum 1.1.19 geben (ausser Promotionsfahrten eventuell). Der Test startet am 1.1.19 und nicht 2018.
CPL5938 hat geschrieben:@LRNK
Das war eine Allegorie. Eine Zukunft wie Du sie beschreibst, ist eine Art Sci-Fi-***, in dem praktisch alles verboten und geregelt ist. Freizügigkeit geniessen dann nur die herrschenden Schichten, die sich Freiräume kaufen können, alle anderen sind nur Menschenfleisch. Ein Ressource, die kontrolliert angebaut wird. Viel Spaß in Deiner Welt.

Dann ist deine Allegorie lächerlich dumm. Du bezeichnest es als ***, dass man nicht in einem privaten Auto rumfahren darf? Das nutzen von einem Auto ist kein Recht, es ist ein Privileg. Du darfst dieses Privileg nur nutzen, wenn du entsprechende Regulierungen einhältst. Dazu gehört ein Führerschein und die Einhaltung der StvO und der StvZO. Wenn du diese Kriterien nicht erfüllst darfst du auch kein Auto fahren. Und das ist kein ***. Im Gegensatz dazu hast du aber dasRecht dich frei zu bewegen. Das heißt aber nicht das du dich frei mit einem Auto bewegen darfst. Du hast faktisch nur das Recht dich zu Fuß (und eigentlich auch mit einem Fahrrad) frei zu bewegen. Mit einem Auto unterliegst du den Regularien der StvO. Und wenn die StvO es untersagen würde in bestimmte Innenstadtbereiche mit einem privaten PKW zu fahren, dann hast du kein Recht dort hineinzufahren. Es ist also keine Einschränkung deiner Freizügigkeit, weil du auch mit anderen Mitteln in die Stadt kommen kannst (ÖPNV, Füsse, Fahrrad, gewerbliche Fahrzeuge, Car Sharing). Um dein Argument auf die Spitze zu treiben könntest du auch kritisieren, dass es dir nicht erlaubt ist mit einem Panzer durch die Stadt zu fahren. Oder mit 250km/h durch die Stadt zu fahren. Ist auch alles Verboten und geregelt. Wo ist da bitte der ***, dass der Gesetzgeber entschieden hat, dass Tempo50 der gute Kompromiss zwischen den Verschiedenen interessen der Menschen ist und dort die Linie gezogen hat? Denn du ignorierst völlig die Interessen anderer Menschen wenn du meinst es wäre *** wenn man dir untersagt ein eigenes Auto nutzen zu dürfen. Die öffentliche Fläche, die z.Zt. für private Fahrzeuge "verschwendet" wird ist gigantisch. Und es handelt sich um ÖFFENTLICHE Fläche. Das heißt diese Fläche gehört grundsätzlich allen Menschen und nicht nur dir und deinem PKW. Und das besetzen von öffentlicher Fläche ist kein RECHT. Auch das ist ein Privileg. Und wenn z.B. die Stadt entscheidet, dass die öffentliche Parkflächen an der Osterstr reduziert werden und dem Fuß- und Fahrradverkehr zur Verfügung gestellt wird dann ist dies völlig in Ordnung. Denn es gibt auch sehr viele Menschen die dort zu Fuß gehen oder mit einem Fahrrad fahren. Und die haben das gleiche "Recht" eine öffentliche Fläche nutzen zu dürfen wie ein Autofahrer. Es wird ja kein Parkplatz "vernichtet" wie oft völlig flasch behauptet wird. Die öffentliche Fläche, die vorher ein Parkplatz war, wurde umgewandelt in einen Fußweg, Fahrradweg, Grünstreifen oder sonstiges.
Vor einigen Jahren habe ich auf CNN mal eine Diskussion von Beführwortern und Gegnern von "Obama-Care" gesehen. Da hat auch ein Gegener behauptet, dass dieses staatliche Gesundheitsprogramm der Anfang der Einführung vom Kommunismus in den USA sei. (In Deutschland wird, wie du es machst, immer von der Einführung des *** gewarnt, in den USA ist es die Einführung des Kommunismus.) Ein Kommentator bei CNN hat daraufhin gesagt, dass dies so wäre als ob man an einer Eisenbahnüberquerung steht und sich weigert über die Gleise zu fahren weil gleich der Zug namens "Kommunismus" kommt und einen überfährt. Dabei ist der Zug noch 500 Meilen weit weg und fährt mit 5 Meilen die Stunde auf den Bahnübergang zu. Dies ist eine gute Alegorie. Du bist nur der Meinung das deine Freiheit nur mit einem Auto umzusetzen ist was faktisch selbstbetrug ist. Du Argumentierst wie die NRA, die behauptet man ist in den USA nur frei, wenn man Waffen haben darf. Ansonsten lebe man im Kommunismus/***. In Deutschland ist es das Auto welches definiert ob man Frei ist oder ob man unterdrückt wird. Beides ist lächerlich.

Anmerkung: Die *** sind das Wort F-a-s-c-h-i-s-m-u-s. Wieso ist das den bitte auf dem Index?
Zuletzt geändert von LRKN am 07.05.2018, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 08.05.2018, 00:49

Das ist nicht das Thema, hier geht es nur darum, ob VW unter Berufung auf die Testklausel im PerBefG 500 oder 1000 Autos auf die Straße setzen darf, die nach Chamäleon-Art mal Mietwagen, mal Sammel-Linien-Pseudo-Taxen sind unter Aussetzung so gut wie aller Regeln den o.a. Gesetzes.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 08.05.2018, 00:49, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
IK
Vielschreiber
Beiträge: 4009
Registriert: 30.10.2009, 18:57
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 08.05.2018, 01:37

Poorboy hat geschrieben:Das ist nicht das Thema, hier geht es nur darum, ob VW unter Berufung auf die Testklausel im PerBefG 500 oder 1000 Autos auf die Straße setzen darf, die nach Chamäleon-Art mal Mietwagen, mal Sammel-Linien-Pseudo-Taxen sind unter Aussetzung so gut wie aller Regeln den o.a. Gesetzes.

Poorboy
So sehe ich das auch.
Moias Dumping und keine Rückkehrpflicht sind für Taxen eine Gefahr.
Am Dumping ist nichts inovativ.

Benutzeravatar
CPL5938
Vielschreiber
Beiträge: 1974
Registriert: 19.08.2009, 02:44
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 08.05.2018, 03:12

@LRNK
Einfach die Begriffe umdefinieren, he? Freiheit ist plötzlich ein Privileg, he? Öffentliche Fläche ist plötzlich Dein Privileg, he?
Du bist schon die Geisel des Bullshit geworden. Stockholm-Syndrom würde ich sagen.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 08.05.2018, 07:21

LRKN hat geschrieben:Und ein Teil des Gesetzes ist numal §2 Abs. 7 welches besagt, dass von den Vorschriften zu Testzwecken abgewichen werden darf.
Du kannst uns auch bestimmt sagen, wie weit und wo von abgewichen werden darf...?
Für mich ist der § nämlich beliebig auslegbar...

Und die Frage „aufschiebende Wirkung“ ist auch nicht endgültig geklärt, obwohl, das alles entscheidende Kriterium...
Wenn ich Behördenaussagen vertraue, wie IK es tut, wieso habe ich dann Zweifel an der Richtigkeit der Genehmigung.
Und wenn ich Gesetzestexte interpretieren kann, wie IK es tut, wieso brauch ich dann noch einen Fachanwalt..
Sind doch alles Widersprüche In-sich...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

LRKN
Vielschreiber
Beiträge: 869
Registriert: 10.11.2010, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 08.05.2018, 14:34

CPL5938 hat geschrieben:@LRNK
Einfach die Begriffe umdefinieren, he? Freiheit ist plötzlich ein Privileg, he? Öffentliche Fläche ist plötzlich Dein Privileg, he?
Du bist schon die Geisel des Bullshit geworden. Stockholm-Syndrom würde ich sagen.
Ich habe nicht geschrieben, dass die Freiheit ein Privileg ist sondern das Autofahren. Wenn du nicht mal das kapierst ist es Sinnlos mit dir zu diskutieren. Die öffentliche Fläche gehört jedem. Nicht nur Autofahrern und ihren Gefährten. Und die Stadt bzw. die Bürgerschaft als demokratisch gewählte Representanz der Bürder, kann entscheiden wie eine öffentliche Fläche genutzt werden darf.

Und es ist traurig, dass du nicht mal in der Lage bist, deine subjektive Freiheit mit dem eigenen Auto jederzeit überall hinbewegen zu dürfen, von der allgemeinen Freiheit aller Bürger trennen kannst. Denn es gibt eine Grundregel: Die persönliche Freiheit endet dort, wo die Freiheit eines anderen Eingeschränkt wird. Und da du offensichtlich glaubst, dass nur deine eigene, persönliche Freiheit der entscheidende Maßstab für die Freiheit ALLER Menschen ist, macht die Diskussion mit dir kein Sinn.
Pirat hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:Und ein Teil des Gesetzes ist numal §2 Abs. 7 welches besagt, dass von den Vorschriften zu Testzwecken abgewichen werden darf.
Du kannst uns auch bestimmt sagen, wie weit und wo von abgewichen werden darf...?
Steht im Genehmigungs-Dokument.

Antworten