Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Pirat
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 23.06.2019, 19:47

...stimmt, bislang hielten die Leute Moia für ein chinesischen Kräuterlikör, nach der öffentlichen Diskussion, weiß nun jeder, WAS und WER hinter Moia steckt..

Formaljuristisch hätte das Gericht die Sache im Sinne Moia's auch durchwinken können, mit Rücksicht und zur Befriedung des Taxigewerbe war der "Teilerfolg" 200 Fahrzeuge zu erklären..

Was mich beunruhigt, ein OVG Urteil ist schon ein Pfund, damit kann man alle, auch berechtigte Kritik/Kritikern das Maul stopfen..

Wohlmöglich hat man mit der Klage Moia sogar einen gefallen getan..

Vom Smarty
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 23.06.2019, 20:40

@ IK

Ich will hier gar nicht so weit ausholen da es nach aller Kenntnis von solchen Diskussionen in einer Endlosschleife endet. So viel Zeit möchte ich wirklich nicht aufwenden. Also werde ich mich weitestgehend auf Deinen Vortrag reduzieren.

Zitat IK:

„Du hast dich in allen Richtungen abgesichert. Jetzt kann kommen, was es will, du wirst Recht behalten.“

Warum sollte ich mich nach allen Richtungen absichern? Meine Aussage ist doch eindeutig. Moia wird kommen/bleiben. Die Frage ist lediglich mit wie vielen Fahrzeugen. Und wenn das Gericht die Koppelung von § 2 Abs.7 mit § 49 PBefG untersagt dann wird Moia dies so hinnehmen und möglicherweise x Fahrzeuge gesondert nach § 49 PBefG nachschieben. Moi hat Zeit und kommt sowieso mit seiner Installation nicht so schnell hinterher.

So ist auch die Beschränkung des VG auf vorläufig 200 Fahrzeuge zu verstehen. Dies unter Anbetracht der Tatsache dass Moia nach eigenen Aussagen erst zum Jahresende 200 Fahrzeuge auf die Beine stellen kann. So gesehen ist Moia bis zum OVG Beschluss/Urteil überhaupt nicht beschränkt sondern wurde faktisch erst einmal genehmigt so wie es die Behörde mit der 500/1000 Wagen Beschränkung ähnlich gemacht hat. Es sind rein taktische Entscheidungen. Das VG Urteil ist von vorne herein auf eine OVG-Betrachtung zugeschnitten. Es ist mitnichten ein Erfolg. Auch wenn manche die 200 Wagen Beschränkung als Erfolg verbuchen möchten.


Zitat IK:

„Ließt man die Beschlüsse des Gerichts, sieht man, dass die Richter den Sachverhalt komplett erfasst haben. Das hat mit unserer Arbeit zu tun, aber auch mit der Sorgfalt der Richter beim VG.“

Das hat wenig mit Deiner Arbeit zu tun aber wie Du richtig erkannt hast mit der Sorgfalt des VG’s.

Darüber hinaus hat das Gericht Dir einen netten Rüffel erteilt und Dich aufgefordert zu liefern. Hast Du? Mir ist davon jedenfalls nichts bekannt geworden. Wenn Du es aber dem VG/OVG überlässt dann begibst Du Dich in Gottes Hand und machst dich davon abhängig wie weit das Gericht insistieren will. Auch dem erneuten Antrag Deines RA an das Gericht kann ich nichts entnehmen. Ich fand diesen Antrag sehr sehr schwach und wie schon letztes Jahr mit dem § 8 Abs. 4 PBefG (Eigenwirtschaftlchkeit) hat Dein RA dem Mandanten einen Gefallen getan und seine (un)spezifischen Bedenken aufgenommen. Den Mandanten freuts und der Anwalt hat seine Ruhe und bekommt so oder so sein Geld.


Zitat IK:

„Allerdings, den Sachverhalt muss man erst einmal verstehen, um erkennen zu können , dass wir mit dem Pooling-Index einen wichtigen Fass aufgemacht haben. „

Nun Ja. Dann hoffen wir doch einmal dass das Gericht dies erkennt und darüber hinaus die gleiche Relevanzschwelle wie Du hat. Ich befürchte nein.


Zitat IK:

„Mein Anspruch ist immer gewesen, alles in Rahmen meiner Möglichkeiten zu tun, …“

Kennst Du die Arbeitgeber-Zeugnis-Sprache? Wenn da steht Du hast immer alles getan was in Deinen Möglichkeiten steht dann kannst Du Deinen Bewerbungen gleich das Rückporto beilegen. Es mag sein dass Du alles getan hast was in DEINEN Möglichkeiten lag aber auf der anderen Seite wolltest Du auch nicht mehr weil Du alleine auf dem Podest stehen wolltest. A Hero was born. Aus meiner bescheidenen Sicht hast Du die Spenden und das Vertrauen von Kollegen aus rein egoistischen Motiven leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Aber das kann jeder shen wie er will. Ist nicht mein Problem.


Zitat IK:

„Durch die Klage kommt es dazu, dass die Leute neugierig in die vorbeifahrende MOIAs schauen, um festzustellen, ob die da poolen. Das Gleiche werden auch die OVG-Richter tun. Die gähnende Leere in den MOIAs … und die Richter werden sich auch fragen müssen, was das Ganze soll. “

Merkst Du manchmal eigentlich was Du so von Dir gibst? Stell Dir doch einmal vor die Richter sehen es so wie Du und sagen pooling funktioniert nicht. Sie geben Dir einfach Recht. Geil, gelle. Dann gibt es für die Richter auch keinen Grund Moia den Betrieb zu untersagen weil dann das öffentliche Verkehrsinteresse nicht tangiert ist und Moia, ob man es so sehen will oder nicht, auf jeden Fall einen Rechtsanspruch nach § 2 Abs. 7 PBefG hat. Und jetzt?

Ich sag Dir mal was. Du, oder Ihr in Eurer Blase, habt nach nunmehr 18 Monaten genauso wenig Ahnung und Durchblick wie vor 18 Monaten. Und ich gehe jede Wette ein dass Dein RA mit Dir das gleiche Problem hat wie ich. Geht nicht anders. Aber Du bist sein Mandant und Brötchengeber. Manchmal kommt es so oder so. Aber die RA-Rechnung kommt garantiert immer. So oder so.


So. Und jetzt Schluss mit dem Gelabber.


Aber zum Schluss noch, Zitat IK:

Noch ein Wort zu den Gotchas:

„MOIA bestreitet, dass es diese Verstöße gibt, benutzt aber die Gotchas für die internen Anweisungen, wo die Fahrer nicht halten dürfen (Gotchas 0 und 17).

Wie nennt man so ein Verhalten?“


Wen interessiert das wirklich?

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 23.06.2019, 20:46

@ Pirat

Wohlweislich. Ein OVG-Urteil ist ein schweres Pfund und richtungsweisend, auch für alles was noch kommen mag. Ein Urteil kann Segen und Fluch über die konkrete Sache hinaus sein. Aber das ist für Leute die alles tun was IHNEN möglich ist zu viel.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Mamil » 23.06.2019, 21:03

Ich bin gespannt, was das OVG zu dieser Ausführung des VG zu sagen hat, die nichts anderes bedeutet, als die Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips:

“Es steht zumindest zu befürchten, dass die Genehmigung von 1000 MOIA Fahrzeugen der Sache nach nicht die Genehmigung eines weiteren, neuen
Anbieters ist, sondern zugleich die (endgültige) Einführung einer gesamten neuen Verkehrssäule verkörpert, die das Gefüge der Verkehrsarten, so wie es das Personenbeförderungsgesetz bildet, nachhaltig verändern könnte – und zwar ohne dass die vielfältigen
betroffenen Interessen im Wege eines geordneten Gesetzgebungsverfahrens vom Gesetzgeber nach dem Gebot praktischer Konkordanz in Ausgleich gebracht worden wären.“

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 23.06.2019, 22:25

Nicht schlecht gefunden. Aber ein zu erwartendes Urteil wird nicht ein alles oder nichts sein.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 23.06.2019, 22:25

@Engel
Die gähnende leere der MOIAs sind gerade Argument, weil MOIA befördert schon Menschen, aber sie poolen nicht. Damit sind sie Taxi ähnlich. 1.000 MOIAs, die nicht poolen und zu 1/4 des Taxipreises fahren sind die Gefahr schlechthin für das Taxi.

Wenn MOIAs voll wären, dann würde das bedeuten, dass sie poolen, damit den Verkehr entlasten und dazu billiger als Taxi fahren. Wenn es dem so wäre, dann hätte die Klage gar keinen Sinn, weil sie gegen ein besseres Produkt als Taxi kämpfen würde. Die Klage wäre dann zu 100% unseriös und unter diesen Vorzeichen würde ich sie von alleine abbrechen. Aber weil MOIA nicht poolt und uns mit ihrer Masse (1.000 Wagen) und Dumping ohne Pooling erdrücken kann, klage ich.

Die steigende Zahl der MOIAs ist Gift für den Pooling, weil die Anfahrt zum ersten Kunden sich verkürzt und damit zeitlicher Vorlauf für Pooling schwindet (oder bestreitest du das?). Mich verblüfft, dass du bis heute nicht erfasst hast, auf welche Weise MOIA für uns gefährlich sein kann.

Was den Ausbautempo bei MOIA angeht, stimme ich dir zu. Sie hätten heute kein einziges Wagen mehr, wenn es die Klage gar nicht geben würde, weil sie nur langsam wachsen können. Aber deine Anspielung, dass das Gericht das so gesehen hat und nur aus Spaß uns das positive Zwischenergebnis geschenkt hat, siedle ich in den Bereich der unbewiesenen Hypothesen. Klingt schlau, ist es aber nicht.

Die restlichen Anmerkungen von dir betrachte ich als sachfremd und flach.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Mamil » 23.06.2019, 22:33

E. G. Engel hat geschrieben:Nicht schlecht gefunden. Aber ein zu erwartendes Urteil wird nicht ein alles oder nichts sein.
Da stimme ich Dir zu, aber es hat Potenzial für eine Begrenzung auf 200 Elektroschüsseln.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 23.06.2019, 22:36

E. G. Engel hat geschrieben:Nicht schlecht gefunden. Aber ein zu erwartendes Urteil wird nicht ein alles oder nichts sein.
Ja und? Es geht gar nicht darum. Es geht darum, MOIA für uns Taxifahrer unschädlich zu machen. Und es geht darum, aus dieser Mobilitätsblase die Luft rauszulassen und die Debatten in den Bereich des Rationalen zu überführen.

Es geht darum eine echte Auswertung der MOIA Daten zu bekommen, statt eine nach VW-Art verfälschte. Wir wollen keine Trickser in diesem Bereich, sondern nur Firmen, welche solide Angebote machen, welche nachhaltig sind. Wir wollen, dass die Politik und die Behörde das Volk nicht bescheissen, sondern den reinen Wein einschenken.

Wenn MOIA beweisen kann, besser zusein, dann ist MOIA aus Gutem Grund nicht zu stoppen. Wenn aber MOiA mit statistischen, politischen und behördlichen Tricks für „erfolgreich“ verkauft werden soll, obwohl sie schlecht sind, dann sollten sie sich warm anziehen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 24.06.2019, 00:05

@ IK

Erzähl das dem Gericht.

@ Mamil

200 Wagen würde für das Moia Konzept faktisch ein Verbot bedeuten. Daran glaube ich nicht, das erwarte ich vom OVG nicht und dafür ist die hypothetische, denn mehr kann es im Vorfeld nicht sein, Beweisführung des Klägers zu schwach. Ich spekuliere mal auf um die 500 Einheiten und die Anforderung für das gesamte Stadtgebiet wird dementsprechend fallen müssen. Das würde dann bedeuten innerhalb des Ring 2. Das könnte Moia sogar entgegen kommen da Moia sicherlich nicht beabsichtigt eine unwirtschaftliche Vollversorgung zu bieten. Das Gericht wird keine Forderung aufstellen die auf Unmögliches abzielt.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 24.06.2019, 00:37

@Engel

Dann wäre das Gericht Komplize von MOIA, was ich nicht glauben mag ...

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 24.06.2019, 05:05

Zu unserem 30ten ein besonderes Gotcha:
https://www.dieklage.de/index.html#double-take
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Mamil » 24.06.2019, 06:11

@E. G. Engel

Dein Wort in Gottes Ohr (oder in das des OVG). Eine Beschränkung auf den Ring 2 wäre nämlich auch ein faktisches Verbot. Das würde bedeuten, dass der Betriebshof in Groß-Borstel außerhalb des Bediengebietes liegen würde. Ich denke, Du stimmst mir zu, dass man kein Verschwörungstheoretiker sein muss, wenn man behauptet, dass dieser Betriebshof nur aufgrund der Nähe zum Flughafen gewählt wurde. Es ist zumindest zu bezweifeln, ob es für MOIA ausreicht, dass die erste VH vom Flughafen aus bei der S-Bahn Haltestelle “Alte Wöhr“ liegt, denn das ist die erste Möglichkeit innerhalb des Ring 2 eine VH zu installieren, die vom Flughafen aus bequem mit den Öffentlichen zu erreichen ist. Ich wollte MOIA jetzt nicht auf Ideen bringen, wie sie mit so einem Urteil umzugehen haben, aber dass MOIA auf die Flughafen-Touren verzichten kann, ist schwer zu glauben.
Andererseits ist eine Leerfahrt von Großborstel zur Haltestelle “Alte Wöhr“ ökologisch kritisch zu betrachten. Man könnte jedoch eine VH an der Jet-Tankstelle/Deelböge installieren. Dann könnten Taxen den Shuttle-Verkehr über die Alsterkrugchaussee organisieren.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 24.06.2019, 07:17

IK hat geschrieben:... dann sollten sie sich warm anziehen
Ach komm. Ein Haufen Taxifahrer wird keine Lobby stoppen
IK hat geschrieben:@Engel
Dann wäre das Gericht Komplize von MOIA, was ich nicht glauben mag ...
Wo liest Du das heraus? Ein Gericht kann nur nach dem Gesetz handeln /entscheiden.
Zuletzt geändert von gringo am 24.06.2019, 07:24, insgesamt 2-mal geändert.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 24.06.2019, 07:43

IK hat geschrieben:Noch ein Wort zu den Gotchas:

MOIA bestreitet, dass es diese Verstöße gibt, benutzt aber die Gotchas für die internen Anweisungen, wo die Fahrer nicht halten dürfen (Gotchas 0 und 17).

Wie nennt man so ein Verhalten?
Arbeitsersparnis
Hinweis: Wenn Du die Bildrechte hast, kannst Du MOIA dafür ggf. verklagen.
Zuletzt geändert von gringo am 24.06.2019, 07:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 24.06.2019, 08:42

@ Mamil

Natürlich hat Moia sich im Rahmen verfügbarer Grundstücke sich ein strategisch passendes Grundstück ausgesucht. Relative Nähe zum Flughafen, Innenstadt, young urban people in Eppendorf etc.. Die kennen ihre Zielgruppe natürlich.

Aber ich schrieb nicht dass die Auflage heissen würde innerhalb des Ring 2 sondern dass die Auflage das ganze Stadtgebiet abzudecken fallen würde. Das bedeutet, Moia kann sich seine Zielgebiete aussuchen. Und den Standort sowieso. Wir werden es sehen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 24.06.2019, 09:37

Ring 2 und MOIA

Ich erkenne nicht, warum man MOIA in den Ring 2 einkesseln sollte oder könnte. Im Westen beginnt der Ring 2 praktisch am Fischmarkt ...

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 24.06.2019, 09:48

gringo hat geschrieben:
IK hat geschrieben:@Engel
Dann wäre das Gericht Komplize von MOIA, was ich nicht glauben mag ...
Wo liest Du das heraus? Ein Gericht kann nur nach dem Gesetz handeln /entscheiden.
Das ein Gericht auch die Klage abweisen könnte, kommt IK nicht in den Sinn. Er ist schließlich die einzige kompetente Koryphäe im Personentransportgewerbe und Verwaltungsrecht. Wer nicht seinem Kult huldigt, ist ein käuflicher, korrupter Taxihasser und macht sich zum "komplizen" des Großkapitals. Das gilt selbstverständlich auch für alle Richter. Das die Richter auch einfach nach der Rechtslage entscheiden kann nicht sein. Schon garnicht wenn sie die Klage abweisen sollten. Aber wir werden es ja bald wissen...

Ach ja: So weit ich mich erinnern kann, geht es in der Klage doch primär um die Befürchtung von wirtschafltichen Einbußen im Taxigewerbe durch Moia. Das Poolingsgedöns, Umweltdiskussion, Auslastung usw. sind doch eher Nebenkriegsschauplätze. Ich warte weiterhin auf Aussagen von IK zur Umsatzentwicklung seit dem 15.04. dieses Jahres. Gab es Einbußen bei dir seit dem Start von Moia oder nicht? Wenn ja, wie hoch?

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 24.06.2019, 09:54

@ IK

Du hast Mal wieder das Problem nicht erfasst. DAS ist ein Problem.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 24.06.2019, 10:09

@ LRKN

Es geht um "Aufzehrungs- und Verdrängungswettbewerb" zu Lasten einer bestehenden individuellen Beförderungmöglichkeit namens Taxi und ab wann, wie und warum diese durch Moia in Frage gestellt ist.

Die Umsatzfrage steht genau so wie der Poolingfaktor in den Sternen und kann allenfalls mittel- bis langfristig beantwortet werden. Liegt in der Natur der Sache. Natürlich kann man und sollte auch versuchen diese Frage im Vorwege hypothetisch auf bestmöglicher Faktenbasis zu beantworten bevor das Kind in den
Brunnen fällt. Und genau hier liegt das entscheidende Versäumnis.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 24.06.2019, 10:20

@Engel
Faktenlage, Faktenbasis
Diese sind z.Zt. schwer zu bekommen.

... Und wenn obendrein teilweise Schätzungen die Datenbasis ergànzen
und dies bei sehr kleinen Stichproben
So kann man alles was man will hinrechnen, was man hinrechnen will .

Mittel- bis Langfristig sieht es anders aus.
Volle Zustimmung für Deinen Beitrag
Zuletzt geändert von gringo am 24.06.2019, 10:26, insgesamt 3-mal geändert.
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