Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
Sascha1979
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 03.08.2018, 09:06

Pirat hat geschrieben: Einfach eine 20 – 30 % Tarifanpassung bei der zuständigen Stelle einfordern und dann deren Ablehnung abwarten.
Einfach.
20%.
30%.
50%.
14,4%.

Ich nehmen an die Zahlen hast du gewürfelt?
Oder geraten?

Oder hast du auch irgendeine Substanz dahinter?

Es ist doch absolut klar, dass nicht absehbar ist, welche Auswirkungen MOIA auf das Taxi-Gewerbe haben wird, und deswegen erst mal ein paar Monate / 1 Jahr getestet wird.

DANACH kann man alles auswerten und es wird entschieden.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 03.08.2018, 09:13

Genau das soll ein Gericht bestätigen....
Abwarten, Zuwarten.... wie viel Pleite gegangen sind....

Halt dich daraus, du hast von Taktik keine Ahnung...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Sascha1979
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 03.08.2018, 09:36

Pirat hat geschrieben:Genau das soll ein Gericht bestätigen....
Abwarten, Zuwarten.... wie viel Pleite gegangen sind....
Es wird dich erschrecken, aber dies ist / kann der richtige Weg sein.

Denn: KEIN Taxi-Unternehmer genießt irgendeinen Schutz, auf Umsätze, Gewinn oder Rentabilität.

Die Versorgung DURCH Taxis für die Bevölkerung ist geschützt.
Die Behörde muss und müsste also eingreifen, wenn so viele Taxi-Unternehmer pleite gehen, dass die Versorgung für die Bevölkerung (maßgeblich) negativ beeinflusst wird.

Wird Moia jetzt aber getestet und

- es gibt weiterhin genug Taxi-Unternehmer (trotz einiger Pleiten)

und / oder

- die Taxi-Fahrer fahren weiter, und sie haben "nur" geringere Umsätze

und / oder

- die Nachfrage nach Taxen sinkt (da Moia jetzt einige Fahrten übernimmt) und dadurch stimmen Angebot und Nachfrage wieder,

dann besteht für die Behörde nicht die geringste Notwendigkeit hier etwas anzupassen.

Wie soll man das realistisch rausbekommen ohne es wirklich live zu testen?

Wir alle sind nicht total blöd und wissen, dass nahezu niemand die wirklichen Auswirkungen von MOIA prognostizieren kann.

Du kannst 2 hochrangige Professoren nehmen und beide könne zu extrem gegenteiligen Gutachten kommen, wobei niemand lügen muss und beide Gutachten auf wissenschaftlich validen Füßen stehen.
Es ist einfach nicht zu prognostizieren.

Daher werden sie ein Jahr fahren gelassen und dann schaut man:
Wie viele Taxi-Unternehmer sind weg.
Wie viele Beschwerden wegen Nicht-Verfügbarkeit gibt es jetzt.
Dann wird man die Taxen an Taxi-Ständen zählen. Vermutlich wird / hat man das schon vor MOIA gemacht.
Und wird es während und nach MOIA machen.

Und wenn man dann feststellt, dass vorher immer 50 Taxen ihre Räder rund gestanden haben, und es 1 Jahr nach MOIA immer noch genügend sind, dann gibt es ja nicht den geringsten Grund gegen MOIA etwas zu tun.

Wichtig ist nur, dass durchschnittlich genug Taxen für die Individual-Beförderung da sind.

Moia will ja wirklich nur die 80% lukrativen Standard-Routen haben. Nicht die Oma 8 km außerhalb, die oben im 3. Stock abgeholt werden muss, zum Arzt reinbegleitet werden muss, etc.

Pirat hat geschrieben:Halt dich daraus, du hast von Taktik keine Ahnung...
Kannst du mir sagen, so oft wie du willst, du wirst mir nicht den Mund verbieten, nur weil du mich und meine Meinungen nicht magst.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 03.08.2018, 10:06

Ganz einfach...
Nur gerichtlich prüfen lassen, ob und wie Moia Einfluss auf's Taxigewerbe HH nimmt.
Jede Tariffindung im Taxigewerbe ist an Prognosen geknüpft.

Das Gericht muss Stellung beziehen, egal in welcher Richtung.... das reicht erst mal...


Und die Kosten dürften überschaubar sein...
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 03.08.2018, 16:40

vollumfängliches Status-Update (inkl. Downloads):

https://www.dieklage.de/status.html
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 03.08.2018, 22:36

@Sascha1979

In welcher Taxibehörde arbeitest du?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 03.08.2018, 22:37

CPL5938 hat geschrieben:vollumfängliches Status-Update (inkl. Downloads):

https://www.dieklage.de/status.html
Bitte auch das verlinkte Schreiben vom 11. Juni beachten, weil das zur Begründung dazugehört.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KlareWorte » 04.08.2018, 09:40

Im Gegensatz zum Gewäsch des Taxifahrers Herrn grün, finde ich die Ausführungen zur Zulässigkeit u begründetheit deines Widerspruches für gut. Konzentration auf die tatsächliche rechtlichen Normen ohne ausschweifendes Blabla oder Ausführungen welche irrelevant für eine genehmigungsüberprüfung sind.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 05.08.2018, 08:32

...schweigen im Wald...

...Ernüchterung... :shock:
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 05.08.2018, 11:54

Pirat hat geschrieben:...schweigen im Wald...

...Ernüchterung... :shock:
Urlaub ...
Hitze ...
Es ist alles gesagt ...
Der Stein rollt ...

Was fehlt dir?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 05.08.2018, 12:21

Du solltest schon die Schriftsätze lesen, insbesondere die Urteile auf die Herr Füßer hinweist....

Mich macht vor allem das Urteil : https://www.jurion.de/urteile/bverwg/19 ... ii-c-9066/ ..... Rat u. Sprachlos....
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 05.08.2018, 13:10

@ Pirat

Was macht Dich dann genau sprachlos? Oder nur stochern im Heuhaufen?


Zitat IK:

"Urlaub ...
Hitze ...
Es ist alles gesagt ...
Der Stein rollt ..."

Ein echter IK. :mrgreen: Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 05.08.2018, 13:26

Was macht Dich dann genau sprachlos?
Die Verfahrensdauer..!

Wollt ihr Moia verhindern oder „eventuell“ nach 5 Jahren recht bekommen....
Wenn ich Behörde wäre, würde ich auf Zeit Spielen ( formelle Recht, Prozessrecht ) und abwarten bis sich die Rechtslage ändert..
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 05.08.2018, 15:06

@ Pirat:

Die Verfahrensdauer ist doch erst einmal nicht das Problem.

Problem 1 ist:

Ist IK klagebefugt? Ich denke vom Prinzip her eindeutig ja. Wenn die TB nicht noch einen Umstand ins Feld führt den ich auch schon einmal angesprochen habe. Dann würde dies für die Klage den Supergau bedeuten. Aus und vorbei. Dieses Risiko hätte man ausschließen können und sollen, unbedingt, einfach deswegen weil damit alles steht und fällt. Aber so ist das wenn persönliche Aspekte in solch einer existenziellen Sache eine Rolle spielen und den Blick vernebeln.

Problem 2 ist:

Der RA wird solange mit einstweilige Verfügung/Anordnung arbeiten/beantragen falls der Widerspruch nicht selbst Moia stoppt um Moia vorläufig zu stoppen bis zur Hauptverhandlung. Das wird aber kein Selbstgänger sein da es nicht nur wie es im Gewerbe überwiegend aufgefasst wird um taxengewerbliche Rechtsgüter geht sondern auch Moia bis zu einem endgültigen Urteil entsprechende Rechte hat.

Vom heutigen Stand gesehen liegt ein Schaden für das Gewerbe im Rahmen des „öffentlichen Verkehrsinteresse“, möglicherweise, ich betone (rechtstechnisch) möglicherweise, erst in der Zukunft während Moia umgehend von einem Stop betroffen ist und definitiv einen Schaden erleiden wird. Das Gericht wird also abwägen müssen. Das bedeutet es kommt dann wesentlich darauf an welche Gewichte jeweils auf den Waagschalen von Justitia liegen.

Dann wird es auch nicht zwingend so sein dass es nicht nur ein entweder / oder geben wird sondern der VA kann auch nur in Teilen bis zur Hauptverhandlung vorläufig bestätigt werden, respektive eingeschränkt. Wie ich das so sehe ist darauf bisher niemand vorbereitet. Denn, immer aus meiner Betrachtung, ist ein Teil von Moia tatsächlich mit dem § 2 VII PBefG konform. Sollte Moia gerichtlich quasi eine Teilgenehmigung zugesprochen bekommen wird Moia konzeptionell kaum zurückgeworfen, denn der Systemaufbau inkl. Fahrzeuge, Betriebshöfe, Personal etc. wird sowieso ein bis zwei Jahre benötigen. Insofern ist die genehmigungstechnische Beschränkung der TB auf erst einmal 500 Einheiten für die nächsten zwei Jahre auch ein trojanisches Pferd im trojanischen Pferd, also höchstens eine minimale Beschränkung.

Wie dem auch sei. Ich finde die Bemühungen des RA gut auch wenn ich aus meiner Laiensicht nicht ganz zufrieden bin. Wenn die Waagschale „Taxi“ nicht das max. Gewicht aufweist sehe ich die Ursache eher auf Seite des Gewerbes.

Das Thema ist komplex, und wird immer komplexer werden. Aber ich habe dazu schon genug gesagt. Für den Einen ist entscheidend dass der Stein rollt, für den Anderen ist entscheidend wohin er rollt, wo Widerstände zu erwarten sind um antizipatorisch, strategisch, optional reagieren zu können.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 05.08.2018, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 05.08.2018, 15:37

Ja sicher ist IK klagebefugt.
Wird auch die erste Instanz bestätigen...,dann geht’s in die Berufung...Beschwerde...
Auch hier wird Klagebefugnis bestätigt...
Nun geht es zum Verwaltungsgerichtshof.
Inzwischen ist aber der Klagegrund wegen Zeitablauf (5 Jahre) gegenstandslos geworden.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 06.08.2018, 16:14

@ Pirat

Wenn ich Dich richtig verstehe meinst Du dass das Problem klagebefugt oder nicht der eigentliche VA, Genehmigung, Rechtskraft erlangt und Moia somit im letzten Quartal, also am 01.10.2018 startet.
Wir wissen nicht warum die TB den Kläger für nicht widerspruchs-/klagebefugt hält. Möglicherweise hat sie einen formalrechtlichen Ansatz, möglicherweise einen Ansatz der direkt mit der Person, Eigenschaft oder Merkmals des Klägers zusammenhängt.


Fall a


Formalrechtlich hat die TB dies schon einmal versucht indem sie sich darauf berufen hat dass das HmbVwVfG weder eine Anfechtungs- noch eine Feststellungsklage zumindest nicht für Taxenunternehmer (Klagebefugnis) vorsieht. Dies war vor vielen Jahren im Fall der Tarifklage von Martin Berndt und Kollegen so. In diesem Fall hat die TB letztendlich vor dem OVG verloren. Der Tenor war, HmbVwVfG hin oder her, ein VA muss immer gerichtlich überprüfbar sein. Eine Behörde kann sich also keinen rechtsfreien Raum schaffen. Ich kann mir nicht vorstellen dass die TB diese formalrechtliche Schiene noch einmal fährt. Allerdings sind damals tatsächlich ein bis zwei Jahre ins Land gegangen, so genau weiß ich das nicht mehr.

Fall b

Es könnte aber auch sein dass die TB auf Merkmale, nicht die Person an sich, des Klägers abzielt. Es macht aber keinen Sinn hier spekulativ und öffentlich in dieses Thema einzusteigen. Wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken.

Fall c

Im letzten Fall reagiert die TB überhaupt nicht, sondern stellt einfach nur lapidar fest dass der Kläger nicht klagebefugt ist weil selbst eine subjektive Betroffenheit aus ihrer Sicht nicht gegeben ist. Damit dürfte der Klageweg nach § 42 VwGO direkt offen stehen. Mit allen Möglichkeiten welche sich aus einem vorläufigen Rechtsschutz durch ein Gericht ergeben. Damit wäre Moia erst einmal gestoppt.



Gewichtung a, b, c.

Dass die TB nach Fall a vorgeht kann ich mir nicht vorstellen. Da hier schon einmal für den Hamburger Bereich ein vergleichbares entsprechendes Urteil gefallen ist wäre das schon ein ziemliches Unding und die TB würde dokumentieren dass sie sich gegen die herrschende Hamburger Rechtsprechung stellt. Eine öffentliche Parteinahme in diesem Umfang ist nur schwer vorstellbar.
Der Fall b hat für mich die höchste Wahrscheinlichkeit da, auch wenn es Schlag auf Schlag geht, tatsächlich die Zeit davon läuft und die Genehmigung für Moia zumindest vorläufig Rechtskraft erlangt mit allen entsprechenden Konsequenzen. Außerdem würden damit Fakten geschaffen.
Den Fall c halte ich für relativ unwahrscheinlich weil er mittels Beantragung einstweiliger Verfügung/Anordnung Moia erst einmal stoppen würde. Daran hat weder Moia noch die TB ein Interesse.


Fazit

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die TB Fall b präjudizieren. Dabei steht ausschließlich eine Störung des öffentlichen Verkehrsinteresses sowie die dieses Interesse bedienende Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes im Vordergrund ohne dass diese Frage in diesem Stadium abschließend beantwortet werden muss. Hier behauptet die TB ebenso wie Moia dass die Funktionsfähigkeit Gewerbes durch Moia nicht abnimmt und somit die Bedienung des öffentlichen Verkehrsinteresse nicht eingeschränkt wird. Dass diese Behauptung nicht stimmt gilt es sie theoretisch vorweg nachzuweisen was der Natur der Sache schwierig ist weil sie erst in der Zukunft zum Tragen kommt. Es ist nochmals schwieriger als ein herkömmlicher Indizienbeweis, weil dieser sich auf Fakten der Vergangenheit bezieht im Gegensatz zum hier vorliegenden Fall. Es ist aber nicht nur diese „mögliche“ Beeinträchtigung hypothetisch zu „beweisen“ sondern auch die subjektive Betroffenheit des Klägers wobei der Kläger dann selbst zum zu betrachtenden Objekt wird. Ich denke dass die TB sich auf das „Objekt“ konzentrieren wird.

Positiv zu bewerten ist allerdings dass der RA die Verletzung eines Grundrechtes ins Spiel gebracht hat. Ist lehrbuchhaft, bringt jeder Prof seines Studies in den Grundsemestern bei. Erhöht die Bereitschaft eines VG den Fall zuzulassen.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 06.08.2018, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 06.08.2018, 19:12

Selbst Füßer schreibt in Bezug auf IK von, „möglicherweise“ in seinen subjektiven öffentlichen Rechten verletzt...
Für IK wird es schwierig den Nachweis der subjektiven Betroffenheit zu führen...
Will man dies auf dem Klageweg klären lassen (keine aufschiebende Wirkung), ist Moia mit der Erprobung durch...

Und vergesse mal den Weg der einstweiligen Verfügung, hier fehlt es schon an der Dringlichkeit, was Voraussetzung wäre...

So meine Einschätzung, ich bin aber auch nur juristischer Laie...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 06.08.2018, 20:43

Mit "möglicherweise" macht Füsser ja auch nichts verkehrt. Genau diesen Zweifel will er ja, natürlich positiv, bestätigt haben. Wobei im Gegensatz zu anderen ähnlichen Verfahren die subjektive Betroffenheit nur im Rahmen des PBefG beantwortet werden kann. Und das PBefG kennt keinen Besitzstand für Taxenunternehmer im engeren Sinn.

Sollte ein VG die subjektive Betroffenheit für IK als gegeben ansehen kann ich mir nicht vorstellen dass es die Sache von der Hauptsache entkoppelt. Beides ist ursächlich miteinander verknüpft so dass die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes gegeben sein müsste. Aber das sind letztendlich Abwägungsentscheidungen. Siehe auch Waagschalen der Justitia.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 06.08.2018, 21:07

@ Engel

Ein echter IK :mrgreen: Dem ist nichts hinzuzufügen.“

Ich gebe zu, dass das Verwaltungsrecht für mich ein Minenfeld ist und dass ich mich lieber zurückhalten mag. Ich hätte es mich aber auch aneignen können, habe mich aber entschieden, dieses vollumfänglich nicht zu tun. Das hat auch damit zu tun, dass die Kollegen, welche Geld gespendet haben, sicherlich es lieber sehen, wenn ein Fachanwat die Sache in die Hand nimmt, als dass ich alleine an der Sache rumdoktore. Der andere Grund ist, dass ich ein Leben neben der Klage habe und dieses erfordert meine Präsenz.

Nichtsdestotrotz lese ich gerne deine und die Ausführungen von Pirat, aber auch von anderen Kollegen und wäge eure Argumente ab und werde in der Sache immer schlauer. Ich mag in dieser Sache keine Prognosen machen, außer einer: Ich werde jede Gelegenheit ergreifen, welche sich ergibt, um MOIA auszuhebeln. Das ist die Konstante. Darauf könnt ihr wetten.

Zum Widerspruch:
Ich denke, dass der Anwalt gute Arbeit geliefert hat. Unsere Taxibehörde muss sich entscheiden: Für Recht oder MOIA. Damit sage ich auch klar und deutlich, dass MOIA mit dem geltenden Recht unvereinbar ist, wie auch die geplanten Änderungen des PBefGs mit den öffentlichen Verkehrsinterressen unvereinbar sind. Wir sind in unserem Taxibereich Zeitzeugen, wie zugunsten der Lobbys das bestehende solide Rechtsgut zersetzt wird, um die Partikularinteressen zu befriedigen.
Zuletzt geändert von IK am 06.08.2018, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 06.08.2018, 21:10

E. G. Engel hat geschrieben:das PBefG kennt kein(en) Besitzstand(recht) für Taxenunternehmer im engeren Sinn
Für Einzelunternehmen wohl nicht, sehr wohl aber für das Gesamtgewerbe.

Beantragt ein Unternehmen eine Konzession für 'taxiähnliche Dienste', hat die konzesssionsgebende Stelle zu prüfen, ob das Taxigewerbe materiell davon betroffen ist.

MOIA hat vorrangig 'Linie nach Bedarf' beantragt. Sie führen aber auch 'Einzelfahrt nach Bestellung mit Fahrtenteilung' aus. Hier gilt es zu beobachten, ob diese geteilten Fahrten wirklich so oft vorkommen. Eine nicht geteilte Punkt-zu-Punkt-Fahrt ist taxiähnlicher Dienst !

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