Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 27.12.2018, 10:55

@ IK

Zitat IK:

„CleverShuttle hat eine Genehmigung nach § 2, Absatz 7 und nicht wie du meintest als Mietwagen.“

Ich wüsste beim besten Willen nicht wo ich die Meinung vertreten habe CleverShuttle hätte eine Genehmigung (Erweiterung) für Mietwagen (§ 49 PBefG) beantragt. So wird das nichts mein Bester.

Zitat IK:

„Ich möchte auch darauf verweisen, dass wir kein Uteil, sondern einen Beschluss des Gerichtes haben. Das Urteil kommt noch.“


Wenn einem nichts mehr einfällt kann man immer noch zur Korinthenkackerei wechseln. Wenn auch nicht formal so ist doch auch ein Beschluss ein Urteil. Der Unterschied kann in der Besetzung der beschließenden Kammer liegen sowie in der Art den Beschluss (Urteil) anzufechten. Beim Beschluss ist es nicht die Berufung gegen ein Urteil sondern die Beschwerde bei der nächsthöheren Kammer gegen den Beschluss. Das Schöne an der Korinthenkackerei das auch ich noch dazulerne.



@ Pirat


Zitat Pirat:

„...aufschiebende Wirkung in Sache Erweiterung von 20 auf 50 Fahrzeugen....“

Richtig. Weil CS funktionale Bestandteile – örtliche Verfügbarkeit, Nähe zum Kunden - des Taxis zum Bestandsmerkmal des eigenen Geschäftes macht und somit die gesetzlich vorgegebene Unterscheidbarkeit zum Taxi verwischt. Daraus ergibt sich dann die subjektive Betroffenheit des Klägers (IK) und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches.


Zitat Pirat:

„ansonsten ist ClecerShuttle so rechtens wie Bus und Bahn oder Taxi und Mietwagen...“

Eben diese Frage hat das Gericht noch nicht beantwortet und bleibt einem abschließenden Urteil vorbehalten. Wenn ich jetzt an dieser Stelle weiter mache ufert dass wieder aus und da habe ich bei aller Liebe keinen Bock drauf.


Zitat Pirat:

„Und Uber ist ne ganz andere Baustelle, …“

Sehe ich auch so.


Zitat Pirat:

„...für mich ist der Beschluss in Geschenkpapier eingepackter Schlag ins Kontor...“

Diese Befürchtung teile ich mit Dir. Vor allem weil es ja in der Hauptsache gegen Moia geht und Moia ist nicht CS. Das sind zwei verschiedene Baustellen. Die richterliche Argumentation gegen CS und die erfolgte Anerkennung der subjektiven Betroffenheit des Klägers eignet sich hervorragend um im Umkehrschluss darauf aufbauend zu argumentieren dass eine subjektive Betroffenheit im Fall Moia nicht gegeben ist. Somit würde dann wohl erst einmal die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entfallen.


Zitat Pirat:


"… wenn nicht öffentlich Verkehrsinteressen dagegen stehen - und wir sind nicht Teil dieser Interessen.."

Das eben ist der Casus Knackus, für die aufschiebende Wirkung einer subjektiven Betroffenheit und letztendlich für ein entsprechendes Urteil gibt es bis jetzt nichts worauf man sich im engeren Sinn berufen kann.

Für die Gerichtskammer welche wohl auch im Fall Moia zuständig ist, so ist zu lesen, ist „öffentliches Verkehrsinteresse“ nicht gleich „öffentliches Verkehrsinteresse“. Das wäre der eine Punkt welcher zu verhandeln wäre. Der andere Punkt wäre ob das vom Gericht konditionierte „öffentliche Verkehrsinteresse“ des Taxigewerbes stark genug ist um die Experimentierklausel auszuhebeln. Hier wäre, so mein Reden, an der Sache orientiert und nicht nur an rechtstheoretischen Konstrukten (RA) grundlegend und nachweisführend zu arbeiten.

Ich habe mich lange genug mit der Materie Taxi beschäftigt um zu wissen wovon ich rede.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 27.12.2018, 11:00

@ IK

Zitat IK:

„CleverShuttle hat eine Genehmigung nach § 2, Absatz 7 und nicht wie du meintest als Mietwagen.“

Ich wüsste beim besten Willen nicht wo ich die Meinung vertreten habe CleverShuttle hätte eine Genehmigung (Erweiterung) für Mietwagen (§ 49 PBefG) beantragt. So wird das nichts mein Bester.

Zitat IK:

„Ich möchte auch darauf verweisen, dass wir kein Uteil, sondern einen Beschluss des Gerichtes haben. Das Urteil kommt noch.“


Wenn einem nichts mehr einfällt kann man immer noch zur Korinthenkackerei wechseln. Wenn auch nicht formal so ist doch auch ein Beschluss ein Urteil. Der Unterschied kann in der Besetzung der beschließenden Kammer liegen sowie in der Art den Beschluss (Urteil) anzufechten. Beim Beschluss ist es nicht die Berufung gegen ein Urteil sondern die Beschwerde bei der nächsthöheren Kammer gegen den Beschluss. Das Schöne an der Korinthenkackerei das auch ich noch dazulerne.



@ Pirat


Zitat Pirat:

„...aufschiebende Wirkung in Sache Erweiterung von 20 auf 50 Fahrzeugen....“

Richtig. Weil CS funktionale Bestandteile – örtliche Verfügbarkeit, Nähe zum Kunden - des Taxis zum Bestandsmerkmal des eigenen Geschäftes macht und somit die gesetzlich vorgegebene Unterscheidbarkeit zum Taxi verwischt. Daraus ergibt sich dann die subjektive Betroffenheit des Klägers (IK) und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches.


Zitat Pirat:

„ansonsten ist ClecerShuttle so rechtens wie Bus und Bahn oder Taxi und Mietwagen...“

Eben diese Frage hat das Gericht noch nicht beantwortet und bleibt einem abschließenden Urteil vorbehalten. Wenn ich jetzt an dieser Stelle weiter mache ufert dass wieder aus und da habe ich bei aller Liebe keinen Bock drauf.


Zitat Pirat:

„Und Uber ist ne ganz andere Baustelle, …“

Sehe ich auch so.


Zitat Pirat:

„...für mich ist der Beschluss in Geschenkpapier eingepackter Schlag ins Kontor...“

Diese Befürchtung teile ich mit Dir. Vor allem weil es ja in der Hauptsache gegen Moia geht und Moia ist nicht CS. Das sind zwei verschiedene Baustellen. Die richterliche Argumentation gegen CS und die erfolgte Anerkennung der subjektiven Betroffenheit des Klägers eignet sich hervorragend um im Umkehrschluss darauf aufbauend zu argumentieren dass eine subjektive Betroffenheit im Fall Moia nicht gegeben ist. Somit würde dann wohl erst einmal die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entfallen.


Zitat Pirat:


"… wenn nicht öffentlich Verkehrsinteressen dagegen stehen - und wir sind nicht Teil dieser Interessen.."

Das eben ist der Casus Knackus, für die aufschiebende Wirkung einer subjektiven Betroffenheit und letztendlich für ein entsprechendes Urteil gibt es bis jetzt nichts worauf man sich im engeren Sinn berufen kann.

Für die Gerichtskammer welche wohl auch im Fall Moia zuständig ist, so ist zu lesen, ist „öffentliches Verkehrsinteresse“ nicht gleich „öffentliches Verkehrsinteresse“. Das wäre der eine Punkt welcher zu verhandeln wäre. Der andere Punkt wäre ob das vom Gericht konditionierte „öffentliche Verkehrsinteresse“ des Taxigewerbes stark genug ist um die Experimentierklausel auszuhebeln. Hier wäre, so mein Reden, an der Sache orientiert und nicht nur an rechtstheoretischen Konstrukten (RA) grundlegend und nachweisführend zu arbeiten.

Ich habe mich lange genug mit der Materie Taxi beschäftigt um zu wissen wovon ich rede.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 27.12.2018, 11:14

E. G. Engel hat geschrieben:@ IK

Zitat IK:

„CleverShuttle hat eine Genehmigung nach § 2, Absatz 7 und nicht wie du meintest als Mietwagen.“

Ich wüsste beim besten Willen nicht wo ich die Meinung vertreten habe CleverShuttle hätte eine Genehmigung (Erweiterung) für Mietwagen (§ 49 PBefG) beantragt. So wird das nichts mein Bester.

Zitat IK:

„Ich möchte auch darauf verweisen, dass wir kein Uteil, sondern einen Beschluss des Gerichtes haben. Das Urteil kommt noch.“

E. G. Engel hat geschrieben:Aus meiner persönlichen Sicht war und ist dieses nunmehr gerichtlich konditionierte „öffentliche Verkehrsinteresse“ immer der Dreh- und Angelpunkt gewesen. Das nun hier eine zumindest subjektive Betroffenheit des Klägers unabhängig vom § 2 Abs. 7 PBefG vorliegt hat das Gericht ja nun bejaht so dass wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden der Widerspruch im Fall CleverShuttle eine aufschiebende Wirkung entfaltet. Wobei unbedingt im Vergleich zu Moia zu beachten ist dass es sich bei CleverShuttle nur um „Mietwagen“ handelt.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 27.12.2018, 11:34

Das BGH Urteil spricht von taxiähnlichen Verkehren. Auch sehr viel darüber, wie man sich das Wettbewerb im ÖPNV vorstellt, welche Rolle das Taxi einnimmt und warum das Taxi den wilden Kräften des Marktes nicht ausgesetzt werden darf.

Ich mit meiner nichtjuristischen Vorbildung sehe das BGH Urteil als ein gutes Zeichen.
Allerdings zu 100% ist auch darauf kein Verlass.

Zu 100% kann man sich nur darauf verlassen, was man selber vor hat zu tun. Ich habe gesagt, ich werde klagen und ich habe geklagt ... Zur Zeit ist meine Vorhersage zu 100% eingetreten ...
Zuletzt geändert von IK am 27.12.2018, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 27.12.2018, 12:13

@ IK

Habe ich Mietwagen oder „Mietwagen“ geschrieben? Ich denke letzteres. Einen Begriff in einem gegebenen Kontext in „“ zu setzen verlangt der Natur der Sache nach zu einer Interpretation. Aus der Sache heraus ergibt sich dass CS zwar eine Genehmigung nach § 2 Abs. 7 PBefG hat aber der Sache nach, und da sind wir uns glaube ich einig, Mietwagen sind welche versuchen die Rückkehrpflicht zu umgehen und im Gegensatz zum echten Mietwagen ihre Fahrzeuge nicht als Ganzes vermieten sondern Sitzplatzweise an den Mann zu bringen.

Das muss jetzt reichen. Ich habe auf das Kindergartengetue keinen Bock.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 27.12.2018, 12:24

@Engel
Alles gut. Ich war mir nicht sicher, ob du weißt, wie sie genehmigt wurden. Dem Rest stimme ich zu.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Volker-Hamburg » 28.12.2018, 05:59

Moin Ivica,
wünsche schöne Weihnachten gehabt zu haben!
Kosten trägt komplett die Gegenseite?
Falls nicht, würde ich auch hier (CS) gerne meinen kleinen bescheidenen Beitrag leisten wollen.
LG Volker

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 28.12.2018, 11:01

Volker-Hamburg hat geschrieben:Moin Ivica,
wünsche schöne Weihnachten gehabt zu haben!
Kosten trägt komplett die Gegenseite?
Falls nicht, würde ich auch hier (CS) gerne meinen kleinen bescheidenen Beitrag leisten wollen.
LG Volker
Ich verweise gerne auf das Spendenkonto der Klage. Für MOIA werden wir weiteres Geld gut gebrauchen können.
Hier gehts lang: https://www.dieklage.de/spenden.html

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 28.12.2018, 17:46

"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 28.12.2018, 22:50

Das ist ja ein heißes Ding. Da fühlt sich u.U. sogar eine Gerichtskammer die tendenziell der Behörde "nahesteht" hoffentlich angep.inkelt. Inhaltlich und sachlich kann man das Ding sowas von auseinander klopfen dass die Schwarte kracht. Lächerlich ist keine ausreichende Beschreibung dafür. Aber ist nicht mein Problem.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 28.12.2018, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.

Pirat
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 29.12.2018, 00:48

..nach meinem Verständnis, also unter Vorbehalt....

IK könnte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim zuständigen Gericht beantragen.
Das Gericht kann aber Sicherheiten verlangen, ???????Euro...

Nur weil wir gewisse juristische Sachzusammenhänge nicht gleich verstehen, muss es Verschwörung sein..

https://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 29.12.2018, 04:33

@ Pirat

Sollte das Gericht Sicherheiten verlangen, wird es schwer ...
Ich hoffe, dazu kommt es nicht.

Die Behörde hat sich fünf Monate und acht Tage Zeit gelassen auf meinen Widerspruch zu antworten. Zwischendurch habe ich nachgefragt und als Antwort bekommen, dass man auf die Begründung des MOIA Widerspruchs wartet. Ich habe alle Fristen eingehalten. Die Behörde hätte mir schnell antworten können, hat sie es aber nicht getan. Wollte man damit Zeit schinden?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 29.12.2018, 08:59

Die Behörde handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Dass die Gegenseite den Rechtsrahmen ausschöpft, sollte eigentlich keine Überraschung sein...,für uns vielleicht, aber wir sind nicht Maßstab!!!!
Wir stochern im Nebel und vermuten überall Verschwörung...

Obwohl, einige Risiken wurden hier schon angedacht...., aber wer zu laut Bedenken äußert, dem wird einfach der Hahn zugedreht...

Solltest Du den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen, gehe mal davon aus, dass CleverShuttle (Beigeladene) für getätigte Investitionen Sicherheiten haben will.
Ich gehe mal davon aus, das kannst Du nicht stemmen - und es kann auch sein, dass sich der Streitwert fürs Hauptsachverfahren dadurch erhöht!? (spekulativ von mir)

Bei so einer Sachlage wird es dann plötzlich ganz einsam um einen herum....
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 29.12.2018, 11:18

@ Pirat

Alle Zitate von Pirat.

„..nach meinem Verständnis, also unter Vorbehalt....“

Ich liebe solche Aussagen. Sie sind so weiterführend.


„IK könnte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim zuständigen Gericht beantragen.
Das Gericht kann aber Sicherheiten verlangen, ???????Euro...“


IK könnte nicht, er kann. Auch das Gericht kann, muss aber nicht. Darüber hinaus sollte auch ein Antrag konditioniert werden können für den Fall dass eine mögliche Sicherheitsleistung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Rechtshilfeersuchenden übersteigt. Ich glaube nicht dass ein Gericht über die kalte Schiene der finanziellen Leistungsfähigkeit ein Rechtshilfeersuchen abwürgt.


„Nur weil wir gewisse juristische Sachzusammenhänge nicht gleich verstehen, muss es Verschwörung sein..“

Du bist mir doch nicht böse wenn ich mich da nicht einreihe.


„Die Behörde handelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten.“


Natürlich. Was denn sonst. Und ihre Möglichkeiten sind durch eigene Handlungen determiniert. Vielleicht hätte sie vor der Erstgenehmigung einmal das Geschäftsmodell von CS näher beleuchten sollen. Es ist offensichtlich dass CS, so meine ganz persönliche Sichtweise, über und mit Hilfe des § 2 Abs. 7 PBefG versucht taxiähnlichen Verkehr an den Beschränkungen des PBefG vorbei zu installieren. Und was eine neue Antriebsart (E-Motor mit Hilfe von Wasserstoff) plus App-Vermittlung mit Verkehrsmittel/Verkehrsart, auch im Gegensatz zu Moia, im Sinne des § 2 Abs. 7 PBefG zu tun hat erschließt sich mir leider nicht.


„Dass die Gegenseite den Rechtsrahmen ausschöpft, sollte eigentlich keine Überraschung sein...,für uns vielleicht, aber wir sind nicht Maßstab!!!!“

Auch hier schließe ich mich aus. Da helfen auch keine „!!!!“.


„Obwohl, einige Risiken wurden hier schon angedacht...., aber wer zu laut Bedenken äußert, dem wird einfach der Hahn zugedreht...“

Das haben wir doch ausführlich diskutiert. Und dass die Behörde, so meine Einschätzung nach einer Nacht darüber schlafen, zum Strohhalm des „öffentlichen Interesses“ greift, aus meiner Sicht ein Adsurdum, wenn nicht sogar eine Art von Hilflosigkeit oder Druck von CS wegen Vorgesprächen, Vorabstimmungen etc., kann man nun wirklich nicht voraussehen. Nichtsdestotrotz mangelt diese ganze Widerspruchskiste, ob CS oder Moia, an jedweder Professionalität seitens des Gewerbes. Wenn man solche Kisten anschiebt gilt es dann …………………… . Ne, lieber nicht. Aber ich weiß schon warum ich mich im Frühjahr zurückgezogen habe.


„Solltest Du den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen, gehe mal davon aus, dass CleverShuttle (Beigeladene) für getätigte Investitionen Sicherheiten haben will.
Ich gehe mal davon aus, das kannst Du nicht stemmen - und es kann auch sein, dass sich der Streitwert fürs Hauptsachverfahren dadurch erhöht!? (spekulativ von mir)“


Sehr, sehr spekulativ. Hast Du Dich wegen Weihnachten von Spekulatius inspirieren lassen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 29.12.2018, 11:46

...hast Du zu Weihnachten wieder kein Geschenk bekommen...?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 29.12.2018, 12:01

@ Pirat
Deinen Hinweis, dass eine Sicherheitsleistung verlangt werden kann, nehme ich ernst, obwohl ich glaube, dass es dazu nicht kommen wird. Aber wer weiß. Sollte es dazu kommen, gibt es weitere Möglichkeiten.

Ich kann leider hier nicht alle Karten auf den Tisch legen. Aber ich glaube genug Argumente zu haben, die zeigen, dass CleverShuttle keine öffentliche Interessen befriedigt, sondern eher gegen diese aggiert. Die Richter sollen sich das ansehen, was ich habe und sollen entscheiden.

Sollte die ganze Veranstalltung zu teuer werden, werde ich sie abblasen. Es gibt eine Grenze über welche ich nicht gehen werde, aber wo sie sich befindet, behalte ich für mich ; )

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 29.12.2018, 12:14

@ IK

Zitat: "Ich kann leider hier nicht alle Karten auf den Tisch legen. Aber ich glaube genug Argumente zu haben, …"


Das Internet ist voll von Argumenten gegen CS,

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 05.01.2019, 15:45

Die Behörde gibt nicht auf und setzt noch einen drauf:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 05.01.2019, 20:49

Wie wird begründet?

Poorboy

ilkoep
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von ilkoep » 05.01.2019, 21:24

Uber hat es vorgemacht: Urteile und Beschlüsse ignorieren und Ein-, Widerspruch oder Beschwerde einlegen bis die Schwarte kracht.

Den Letzten beissen die Hunde.

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