Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 15.06.2019, 06:59

Ein Gotcha mit persönlichem Einsatz:
https://www.dieklage.de/#just-do-it

Ausserdem:

Termin in der IHK zu Uber und Peenow:
https://www.dieklage.de/#ihk
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 15.06.2019, 07:05

Poorboy hat geschrieben:Leute, um Argumente geht es doch gar nicht.
Bestätigung! Schwiegermutter in Bayern musste vor 1 Woche im Krankenhaus operiert werden. Die Berichte über das Chaos dort und wie sie behandelt wurde, waren schockierend. Selbst als Privatpatientin. 8 Std. auf dem Flur warten, dann Operation 3x auf nächsten Tag verschoben wegen Bodennebel. 2x falsche Medikamente, wenn die Familie nicht aufgepasst hätte. Personal völlig überlastet, Organisation konfus.
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gringo
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 15.06.2019, 08:29

IK hat geschrieben:Das Geld wird auf mein Konto eingezahlt
Nimm es bitte nicht persönlich. Keiner kennt die wirkliche finanzielle Situation von selbständigen Einzelpersonen.
Dies ist womöglich für viele potentiellen Unterstützer auch ein KO Kriterium.
Das Geld ist auf einem Treuhandkonto bei einem Notar besser und sicherer aufgehoben als bei einem Taxiunternehmer.
Zuletzt geändert von gringo am 15.06.2019, 08:56, insgesamt 2-mal geändert.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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gringo
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 15.06.2019, 08:56

IK hat geschrieben:Wir versuchen gerade zu unterbinden, dass die Fahrer belangt werden.
IK hat geschrieben:Wir zeigen die Verstöße gegen die StVO gar nicht an. Diese interessieren uns nicht mal.
IK hat geschrieben:Uns sind die StVO Verstöße von MOIA völlig egal ...
Ich behaupte: Die Kompetenz hast du nicht, den staatlichen Organen empfehlen oder gar vorzuschreiben, wie und ob deine Anzeigen weiterbearbeitet werden. Vielleicht sind sie sogar aufgrund Deiner Anzeigen (Bilder) gesetzlich verpflichtet gegen die MOIA Fahrer vorzugehen.
Nochmal! Ich versuche hier nicht Deine Intentionen, sondern die der Behörde, ggf.der Gerichte darzustellen.
Und das ist natürlich nur meine bescheidene These: Es werden, wenn überhaupt, Bußgelder gegen die Fahrer verteilt.
Zuletzt geändert von gringo am 15.06.2019, 08:59, insgesamt 2-mal geändert.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Sascha1979
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 15.06.2019, 09:43

CPL5938 hat geschrieben:Gotcha! Hudtwalker/ Sierichstraße.
https://www.dieklage.de/#gotcha-11
Dieses gotcha wurde versehen mit dem Text:
Kein Mindestabstand zu Einmündungen.
Sind das die nicht relevanten stvo Verstöße?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 15.06.2019, 09:45

gringo hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Das Geld wird auf mein Konto eingezahlt
Nimm es bitte nicht persönlich. Keiner kennt die wirkliche finanzielle Situation von selbständigen Einzelpersonen.
Dies ist womöglich für viele potentiellen Unterstützer auch ein KO Kriterium.
Das Geld ist auf einem Treuhandkonto bei einem Notar besser und sicherer aufgehoben als bei einem Taxiunternehmer.
Man hat es hier nicht so gerne, dass darauf hingewiesen wird, dass ohne treuhandkonto sämtliche Spenden in IKs Vermögen liegen.
Und im Falle einer Insolvenz, oder Konto Pfändung (durchs Finanzamt oder ähnliches) sämtliche Spenden Gelder weg wären.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von ilkoep » 15.06.2019, 11:11

gringo hat geschrieben:Vielleicht sind sie sogar aufgrund Deiner Anzeigen (Bilder) gesetzlich verpflichtet gegen die MOIA Fahrer vorzugehen.
Nöö, sind sie nicht. Halteverstösse sind lediglich Ordnungswidrigkeiten deren Verfolgung Ermessungssache der Behörde ist. Nur Straftaten, die hier nicht vorliegen, sind von Amts wegen zu verfolgen.

1x1 der Taxifahrer.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 15.06.2019, 11:42

ilkoep hat geschrieben:
gringo hat geschrieben:Vielleicht sind sie sogar aufgrund Deiner Anzeigen (Bilder) gesetzlich verpflichtet gegen die MOIA Fahrer vorzugehen.
Nöö, sind sie nicht. Halteverstösse sind lediglich Ordnungswidrigkeiten deren Verfolgung Ermessungssache der Behörde ist. Nur Straftaten, die hier nicht vorliegen, sind von Amts wegen zu verfolgen.

1x1 der Taxifahrer.
Auch das ist falsch.
Auch Straftaten sind nicht immer von Amtswegen zu verfolgen.
Googelst du Antragsdelikt.
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Poorboy
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 15.06.2019, 20:53

Sensation:

Erstmals einen Moia regelkonform einen Fahrgast an der Rathausstrasse einlassen gesehen!

Poorboy

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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 15.06.2019, 23:06

Poorboy hat geschrieben:Sensation:

Erstmals einen Moia regelkonform einen Fahrgast an der Rathausstrasse einlassen gesehen!

Poorboy
Ich lege eins drauf:
Heute sah ich ein MOIA mit zwei Personen am Bord, welche offenbar nur die Fahrt und nicht Tisch und Bett dazu geteilt haben.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 16.06.2019, 09:43

IK hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Sensation:

Erstmals einen Moia regelkonform einen Fahrgast an der Rathausstrasse einlassen gesehen!

Poorboy
Ich lege eins drauf:
Heute sah ich ein MOIA mit zwei Personen am Bord, welche offenbar nur die Fahrt und nicht Tisch und Bett dazu geteilt haben.
Aus Interesse:
Wodran siehst du, dass ins Moia einsteigende / sitzende Fahrgäste nicht ebenso Tisch und Bett teilen,
Oder, andersrum: dass sie es tun?
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gringo
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 16.06.2019, 10:21

IK hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Sensation:

Erstmals einen Moia regelkonform einen Fahrgast an der Rathausstrasse einlassen gesehen!

Poorboy
Ich lege eins drauf:
Heute sah ich ein MOIA mit zwei Personen am Bord, welche offenbar nur die Fahrt und nicht Tisch und Bett dazu geteilt haben.
Läuft
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von gringo » 16.06.2019, 10:29

Sascha1979 hat geschrieben:
gringo hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Das Geld wird auf mein Konto eingezahlt
Nimm es bitte nicht persönlich. Keiner kennt die wirkliche finanzielle Situation von selbständigen Einzelpersonen.
Dies ist womöglich für viele potentiellen Unterstützer auch ein KO Kriterium.
Das Geld ist auf einem Treuhandkonto bei einem Notar besser und sicherer aufgehoben als bei einem Taxiunternehmer.
Man hat es hier nicht so gerne, dass darauf hingewiesen wird, dass ohne treuhandkonto sämtliche Spenden in IKs Vermögen liegen.
Und im Falle einer Insolvenz, oder Konto Pfändung (durchs Finanzamt oder ähnliches) sämtliche Spenden Gelder weg wären.
Gern oder nicht gern. So kann später keiner sagen, das habe ich nicht gewußt
Zuletzt geändert von gringo am 16.06.2019, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Pirat
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 16.06.2019, 13:24

Voraussetzungen für die Klage ( IK's ) ist in eigenen Rechten verletzt zu sein.
Unter Umständen wäre die Klage rechsmissbräuchlich begründet, wenn die Klage "offensichtlich" von vielen finanziert wird.??

Vom Smarty
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 16.06.2019, 14:48

Pirat hat geschrieben:Voraussetzungen für die Klage ( IK's ) ist in eigenen Rechten verletzt zu sein.
Unter Umständen wäre die Klage rechsmissbräuchlich begründet, wenn die Klage "offensichtlich" von vielen finanziert wird.??

Vom Smarty
Ich kenne keine solche Regel. Aber es ist sicher ein guter Hinweis für die gegnerische Seite.
Vielleicht können die hier ja Ansetzen.

Aber es ändert sich ja nix. Es ist ja immer noch praktisch wie offensichtlich, dass andere Gelder für diese Klage bezahlen.

Nur dass das Geld eben korrekt weg ist, falls jemals IKs Vermögen gepfändet wird.

Nach wie vor halte ich die steuerliche Verbuchung der Zahlungen für spannend. Hier scheint IK ja Rechnungen auszustellen, womit andere die Vorsteuer geltend machen können.

Insgesamt denke ich, dass IK aufpassen sollte immer wieder zu betonen, dass es nicht ein einzelner Taxi Fahrer ist, der gegen Moia klagt.

Dies weiter zu betonen, dass hinter der Klage wirklich eine „Gruppe“ an Taxi Fahrern stehen, und lediglich aus rechtlichen Gründen nur ein Kläger vorgeschoben wird, könnte in der Tat Relevanz für den Prozess haben und die Gegenseite veranlassen die klagebefugnisse noch mal prüfen zu lassen.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 16.06.2019, 17:30

Wer garantiert, das alle Geldgeber, jeder Einzelne in seinen Rechten verletzt ist.
Denkbar, dass unbekannte Geldgeber, die nicht Klagebefugt sind, ganz andere Interessen haben....
Sowas wird das Gericht ausschließen wollen.
Nach meiner Kenntnis, geht in der Sache nur Verbandsklage oder ein Einzelner.
Treuhandkonto ist rechtlich bestimmt anders zu bewerten, als freiwillige Spenden, könnte ich mir vorstellen.

Vom Smarty
Zuletzt geändert von Pirat am 16.06.2019, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 16.06.2019, 20:13

CPL5938 hat geschrieben:@LRKN

Das Taxigewerbe steht Genehmigungstechnisch auch nicht unter Pooling-Vorbehalt. Moia schon. Der Zweck des Taxigewerbes ist nicht, den Verkehr zu reduzieren, sondern den öffentlichen Verkehrsinteressen zu dienen.
Danke.
Wo steht, dass Moia unter "Pooling-Vorbehalt" steht? Und was ist "Pooling-Vorbehalt"? Ich habe mir die Genehmigung grade nochmal durchgelesen und nichts über "Pooling-Vorbehalt" gelesen.

Meinst du, dass Moia nur Befördern darf, wenn sie auch garantiert mind. 2 Fargäste zusammen fahren? Wo steht das?

Ich lese nur, dass diese Verkehrsform erprobt werden soll und das Pooling gehört zu den Test dazu. Wenn in 4 Jahren keine Fahrt gepoolt wird, dann ist Moia gescheitert. Wenn in 4 Jahren sie eine Poolingquote von 4,5 Fahrgästen hätten, ist Moia ein Erfolg. Wie ich schon geschrieben habe: jetzt schon zu einem Urteil zu kommen weil man ein paar Fahrten gemacht hat und irgendwelche Anekdoten heranzieht ist blödsinn.

Ich habe auch eine Anekdote: Ich bin am Freitag Abend gefahren. Ich stieg zu einem Moia mit 2 anderen Bestellern. Auf meinem Weg sind beide ausgestiegen und 1 anderer zugestiegen. Als ich ausstieg, stand noch 1 weiterer Besteller im Moitor (+2).

Diese eine Fahrt ist DER Beleg, dass Moia sehr erfolgreich ist. Nur diese eine Fahrt ist das entscheidende Kriterium!

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 16.06.2019, 20:47

@LRNK

Was ist Poolingquote von 4,5 Fahrgäste?
Dein letzter Besteller ist ein „Anschlusstour“ im besetzt Zustand. Gibt es bei Hansa seit mehr als drei Jahrzehnten.

Aus deinen Postings ist zu 100% ersichtlich, dass du keine Ahnung hast, mit welcher Begründung MOIA genehmigt wurde. Mach bitte zuerst die Hausaufgaben

LRKN
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 16.06.2019, 21:09

IK hat geschrieben:@LRNK

Was ist Poolingquote von 4,5 Fahrgäste?
Das im durchschnitt 4,5 Fahrgäste zur jeder Zeit in einem Moia sitzen. Unrealistisch aber den realistischen Wert herauszufinden, darum geht es in dieser Erprobung.
Dein letzter Besteller ist ein „Anschlusstour“ im besetzt Zustand. Gibt es bei Hansa seit mehr als drei Jahrzehnten.
Nein. Es war noch ein Fahrgast im Fahrzeug als ich ausstieg und der Fahrgast stieg vorher ein bevor derjenige im Fahrzeug aussteigt. Daher ist es keine "Hansa-Anschlußtour".
Also Mathematik: +2 / +1 (ich) / -1 / +1 / -1 / -1 (ich) / +1
Aus deinen Postings ist zu 100% ersichtlich, dass du keine Ahnung hast, mit welcher Begründung MOIA genehmigt wurde. Mach bitte zuerst die Hausaufgaben
Habe ich. Von deiner eigenen Webseite:

Zitat: "Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wird Ihrem Antrag gemäß § 15 Abs. 1 PBefG für den Genehmigungszeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022 mit bis zu 1000 Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg unter den im Folgenden genannten Nebenbestimmungen für folgende Verkehrsformen entsprochen:

A. Für die Erprobung einer neuen Verkehrsart nach § 2 Abs. 7 PBefG zur Beförderung von Personen von bestimmten Haltepunkten zu anderen Haltepunkten, die jeweils in einer App hinterlegt sind (sog. „virtuelle Haltepunkte“), wobei die Fahrgäste die Fahrt vor Antritt zu einem bestimmten Preis mithilfe der App buchen und auf der Fahrt weitere Personen vom Starthaltepunkt oder anderen Haltepunkten nach entsprechender Buchung zusteigen können. Das Fahrzeug benutzt hierbei keine festgelegten Strecken, sondern wird entsprechend den vorliegenden Fahrtbuchungen über die jeweiligen Haltepunkte geleitet.

B. zum Verkehr mit Mietwagen gemäß § 49 Absatz 4 PBefG"

Wo steht da was von "Pooling Vorbehalt"?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 17.06.2019, 00:54

@LRNK

Du redest mal über der Zahl der Fahrgäste und mal zählst du die Zahl der Besteller und setzt dieses in Bezug zu gar keinem Kriterium. Aus solchen Berichten wird man nicht schlau, sondern verwirrt. Diese Verwirrung zieht sich wie ein roter Faden durch die Debatte um MOIA und Co verbunden mit dem Thema Pooling. Deswegen wird eine Glaubensdebatte statt einer Sachdebatte geführt.

Wenn Begriffe nichts und alles bedeuten können und nach Belieben benutzt werden, dann ist eine sinnvolle und zielführende Kommunikation per Definition nicht möglich. Damit diesem Spuck ein Ende gesetzt wird, haben wir bei der Klage angefangen diese Debatte zu standardisieren. Am Anfang steht die Definition des Poolingsindexes. Nachzulesen bei der Klage unter folgendem Link:

https://dieklage.de/blog-posts/pooling-index.html

MOIA und Poolingversprechen
Welche Ziele MOIA hat, steht nicht in der Genehmigung. Diese ist nur die technische Anleitung für den regelkonformen Betrieb. Das Poolingversprechen ist der Kernpunkt des Antrages. Dieser Kernpunkt wird dazu in jeder Verlautbarung von MOIA betont, egal ob das der Antrag ist, ein Presseartikel, eigene Webseite, Auftritt vor dem Verkehrsausschuss oder bei der IHK, Gespräche mit der Politik oder die Gerichtsverhandlung. Wenn du das bis jetzt nicht gerafft hast, dann stellt sich für mich nur eine einzige Frage: Warum beteiligst du dich überhaupt mit Inbrunst an einer Debatten, deren Grundzüge du nicht begreifst und dir keine Mühe gegeben hast, dich zu informieren?

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