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von Ing » 15.10.2019, 17:24
Ich finde, Ihr solltet in Sachen MOIA mehr auf unlauteren Wettbewerb eingehen.
Grundsätzlich ist es nach dem Wettbewerbsrecht verboten, dass Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen unter Einstandspreis bzw. Produktionskosten anbieten, damit kleine Unternehmen nicht von der finanziellen Macht von Großkonzernen plattgemacht werden können, sodass langfristig dann nur noch Monopole der Großkonzerne übrigbleiben, die dann später die Preise diktieren können.
Wenn eine Supermarktkette sowas macht, gibt es sofort Ärger.
Wettbewerber bzw. deren Berufsverbände oder Interessenvertrater haben z.B. das Recht, dem verbotswidrig handelnden Unternehmen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zu schicken.
Ihr macht das aber anscheinend nicht, sondern lasst den VW-Konzern frei gewähren und Euch das Geschäft kaputt machen.
MOIA fing mit einem lächerlich niedrigem Pauschalpreis an, der so weit ich mich erinnern kann mindestens einen Monat lang galt und niemals kostendeckend sein konnte.
Darauf gab es – so weit ich weiß – keine Reaktion von Taxi-Seite (z.B. Taxi-Zentralen, Interessenverbände etc.)
Darüber hinaus betreibt MOIA auch weiterhin verbotenes "Dumping", also Verkauf der Dienstleistung unter Erzeugerpreis, da fast nur sinnlose Leerfahrten erfolgen, anstatt die Fahrzeuge bei Nichtgebrauch wenigstens zu parken.
Ich habe von Anfang Mai bis Anfang Oktober als "Privatmann" eine Strichliste über meine Begegnungen mit MOIA-Fahrzeugen geführt. Immer, wenn ich eines der Fahrzeuge von meinem Auto oder zu Fuß gesehen habe, habe ich nachgeschaut, wieviele Passagiere im Fahrzeug saßen.
Meine Begegnungen waren überwiegend im Raum Eimsbüttel, also Niendorf, Schnelsen, Eimsbüttel, Hoheluft, – aber auch auf der Schanze, Grindel, Eppendorf, Innenstadt und Altona.
In den 5 Monaten hatte ich genau 119 Begegnungen. Und zwar 115 Leerfahrten und lediglich 4 Fahrten mit Passagieren (3 mit einem Fahrgast, eine mit einem Päarchen). Also 97% Leerfahren und nur 3% Fahren mit Passagieren. Der Logik nach, dürften die Leerfahrten höchstens 50% ausmachen. Wenn man von Pooling ausgeht, dann ja sogar höchstens 25%.
97% Leerfahrten bedeutet in der Praxis:
Für eine zahlende 6 km Fahrt, die 6 bis 7 € Einnahme gebracht hat, wurden 194 km leer durch die Gegend gefahren.
Pro Arbeitstag also etwa ein Fahrt für 7,– € bei Kosten von vermutlich mind. 500,– € (12 h Fahrer inkl. Sozialleistungen, Energieverbrauch, Abschreibung für Ladeinfrastruktur, Fahrzeug, Software, Wartung, Versicherung etc.) Der Bau einer einzigen Schnell-Ladesäule kostet alleine 50.000 bis 100.000 €.
7.143% Unterdeckung würde ein Jurist sicherlich als "Verschenken der Dienstleistung" ansehen.
Abgesehen davon ist das "Unnütze Hin- und Herfahren" nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO verboten, weil es Lärm und Feinstaub (Reifenabrieb) verursacht, unnütz Energie verbraucht und unnütz den Verkehr verstopft.
Auch das wäre ein Ansatzpunkt.
Warum packt ihr nicht "Butter bei die Fische" indem Ihr wie ich eine Strichliste führt und die Begegnungen mit MOIA-Fahrzeugen dokumentiert?
Dann seit Ihr damit alle glaubhafte Zeugen. Um dagegen anzukommen, müsste VW/MOIA einen Gegenbeweis antreten und könnte nur die Geschäftszahlen (Einnahmen, Ausgaben, Anzahl der Leerkm an den Gesamtkm etc.) offenlegen, was aber ein Desaster für die wäre.
Oder lasst Euch eine App dafür programmieren. Dann braucht ihr noch noch auf einen Button tappen und der Ort der Begegnung wird gleich mit erfasst.
Dazu könntet Ihr damit auch noch beweisen, dass das genehmigte Konzept des Carpoolings und der Verkehrsvermeidung auf keinen Fall eingehalten wird, sondern das Gegenteil der Fall ist.
Der Gipfel des Dumpings und wettbewerbsechtlich streng verboten ist jedoch, sein Produkt/seine Dienstleistung temporär und allgemein völlig zu verschenken. Auch das tut MOIA.
Ich bekam am 7.10. folgende Email von MOIA:
"Mehr MOIAs. Schneller abgeholt.
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Hallo M.,
hier kommt eine richtig gute Nachricht: Wir haben unsere Fahrzeugflotte in Hamburg in den letzten Wochen um mehr als 50% gesteigert.
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Probier es doch gleich mal aus: Mit deinem Gutschein erhältst du eine Freifahrt von uns. Einfach den Gutscheincode XYZ123 in deiner MOIA App hinterlegen, bis zum 20.10. buchen und losfahren.
* MOIA holt dich ab."
Sorry, aber wenn Ihr gegen MOIA was unternehmen wollt, dann müsst Ihr schon Euren Hintern hochkriegen und selbst was dafür tun (z.B. in Form der Strichlisten), bevor es zu spät ist und VW sowie Senat vollendete Tatsachen geschaffen haben.