LRKN hat geschrieben:Dazu muss man aber auch Nachweisen, dass die Firma Moia dies bewusst angeordnet oder darüber Kenntniss hatte und geduldet hat. Ein einfacher Verstoß eines Fahrers reicht nicht aus. Das einzige, zu dem man Moia bei Missachtung der VH zwingen kann, ist die Abmahnung und Entlassung der Fahrer, die sich nicht an die Regeln halten.titanocen100 hat geschrieben: Wenn MOIA irgendwo illegal hält, Personen aufnimmt und diese wiederum an illegalen Orten aussteigen läßt, dann führt eine mehrfache Wiederholung solcher Vorfälle definitiv zum Verbot.
In einem vergleichbaren Fall hat ein Kunde dutzende Male einfach falsch geparkt, sein Auto wurde wiederholt abgeschleppt - mit der Konsequenz, daß er seinen Führerschein verlor.
Weist ein RA nach, daß MOIA wiederholt gegen die Regeln verstößt, wird MOIA verboten.
Man muss nur einen guten RA haben.
Sonst müsstest du alle Taxibetriebe schließen, deren Fahrer sich irgendwo unerlaubt bereitstellen. Das ist meiner Kenntniss nach noch nie geschehen.
Ich habe arge Zweifel, dass Moia ihre Genehmigung wegen sowas aufs Spiel setzen würde. Ich vermute bei den Gotchas eher die Unfähigkeit einiger Moia-Fahrer.
Das ist nicht der Fall. MOIA haftet für das personenbeförderungsrechtliche Fehlverhalten seiner FahrerInnen. Jetzt heißt es Geld sammeln und jedes Gotscha zu einer kostenpflichtigen Abmahnung machen. Aufgrund der Größe MOIAS und der grundsätzlichen Bedeutung, dürfte hier sogar das mögliche Strafmaß von bis zu 250.000€ im Wiederholungsfall in Betracht zu ziehen sein.