Klage gegen MOIA
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Re: Klage gegen MOIA
Und was fangen wir jetzt mit diesem ultimativen Wissen an?
- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
korrekt.E. G. Engel hat geschrieben:Und was fangen wir jetzt mit diesem ultimativen Wissen an?
miamivice stellt alle Dinge nur auf sehr komplizierte Weise dar.
Fakt ist:
der Kunde kommt aus der S/U-Bahn/Strassenbahn/Bus - er hat keine Lust, die letzten 600m und mehr zu laufen, möglicherweise weil es gerade regnet.
Er bestellt ein Fahrzeug, daß ihn diese Strecke nach Hause fährt - das Ganze möglichst günstig für ihn. Anfahrtskosten und -Zeit interessieren ihn nicht.
Egal, ob UBER, BerlKönig, MOIA oder ein anderer es machen - es bleibt ein Verlustgeschäft.
Bitte schön, am Ende sind alle insolvent, der Kunde steht am Taxihalteplatz und bestellt ein Taxi, das ihn, da er ins Umland will und dort keine Infrastruktur besteht, dann für pauschal 20E befördert - selbstverständlich nur gegen Vorkasse.
Der Kunde will das nicht bezahlen -> Bus oder ->-> laufen.
Fazit: egal, ob BerlKönig, MOIA, UBER und co, der Kunde wird lernen müssen, daß DL ihren Preis haben.
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Re: Klage gegen MOIA
Dann fährt man halt mit dem Kollegen hinter dir, bezahlt den Taxameterpreis und gibt 2 Euro Trinkgeld und lästert während der Fahrt darüber,... Ach lassen wir das
- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
Der Kollege hinter mir nimmt denselben Preis wie ich.Jim Bo hat geschrieben:Dann fährt man halt mit dem Kollegen hinter dir, bezahlt den Taxameterpreis und gibt 2 Euro Trinkgeld und lästert während der Fahrt darüber,... Ach lassen wir das
Ist auch heute schon so bei TXLder Fall.
Der König Kunde gewöhnt sich an die Preise.
Er hat sich an die Preise vor der Währungreform gewöhnt - und auch nach der Währungsreform.
Es ist seine freie Entscheidung auf dem Handelsmarkt, ob er 15E zahlt oder lieber läuft.
Egal, wie die Klage gegen MOIA ausgeht, der Leidtragende ist erst einmal der Taxler - und erst sehr viel später - der Kunde. Nicht richtig so.
Der Leidtragende sollte immer der Kunde sein. Er will eine DL ? Dann muss er auch bereit sein, dafür zu zahlen - und nicht nur 6.20E !
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Re: Klage gegen MOIA
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Klage bittet um eure Aufmerksamkeit:
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- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
Das Taxigewerbe befindet sich im Umbruch. Sehr gut so.
Das starre System der TTO, die von irgendwelchen Bürokraten/Taxiverbänden vorgegeben wird, darf nicht länger existent sein.
Ein momentanes Chaos entsteht, bei dem sich alle möglichen Dienstleistler profilieren wollen (MOIA, UBER ua). Aber sehr schnell wird sich hier die Spreu vom Weizen trennen, wenn erkannt wird, daß Anfahrtskosten und Rückfahrkosten nicht in Relation zu dem stehen, was ein Kunde wünscht.
Man kann keinen Kunden aus einer 5km Entfernung abholen, von seiner Endhaltestelle nach Hause fahren (800m), um dann wieder 5Km zurückzufahren. Das ist völlig ineffektiv, verlustreich und führt früher oder später zur Insolvenz.
Also Taxler, am Ball bleiben, unsere Zeit kommt wieder, aber nicht mehr mit 7.20-Touren.
Auh wenn das System dann nicht mehr Taxi heisst....
Das starre System der TTO, die von irgendwelchen Bürokraten/Taxiverbänden vorgegeben wird, darf nicht länger existent sein.
Ein momentanes Chaos entsteht, bei dem sich alle möglichen Dienstleistler profilieren wollen (MOIA, UBER ua). Aber sehr schnell wird sich hier die Spreu vom Weizen trennen, wenn erkannt wird, daß Anfahrtskosten und Rückfahrkosten nicht in Relation zu dem stehen, was ein Kunde wünscht.
Man kann keinen Kunden aus einer 5km Entfernung abholen, von seiner Endhaltestelle nach Hause fahren (800m), um dann wieder 5Km zurückzufahren. Das ist völlig ineffektiv, verlustreich und führt früher oder später zur Insolvenz.
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Re: Klage gegen MOIA
Auha..,so eine Klatsche hatte ich nicht erwartet..
Dann sucht mal fleißig Spender, kann teuer werden..
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Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
quod erat expectandumPirat hat geschrieben:Auha..,so eine Klatsche hatte ich nicht erwartet..
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Re: Klage gegen MOIA
Ja, da muss ich Dir zustimmen. Das ist die volle Breitseite.Pirat hat geschrieben:Auha..,so eine Klatsche hatte ich nicht erwartet..
Dann sucht mal fleißig Spender, kann teuer werden..
Was da aber noch wäre...
Nach diesem Beschluss, kann niemand mehr allen Ernstes behaupten, das PBefG sei nicht offen für "das digitale Zeitalter" und "Innovationen".
Zitat:
"Mit der Regelung wollte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes für neuartige Entwicklungen im Straßenpersonenverkehr für einen begrenzten Zeitraum öffnen, der aufgrund des im Personenbeförderungsrechts grundsätzlich angelegten Typenzwangs sonst nicht genehmigungsfähig wäre.[...]In der Folge dieser Entscheidung wurde die Genehmigung für untypische Verkehre in das Gesetz aufgenommen (früherer § 59a PBefG; jetzt § 2 Abs.& PBefG) und im Zuge ihrer Neufassung die Regelung des § 2 Abs.7 PBefG als weitere Öffnungsklausel eingeführt."
Zuletzt geändert von Mamil am 02.07.2019, 16:26, insgesamt 2-mal geändert.
- alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA
Nun, mit der (OVG gestatteten) Ausweitung auf 500 Wagen (vorerst), könnten immerhin so einige Taxifahrer auf dem MOIAsitz garantiert bezahlt ab 12,50/Std Platz nehmen.
Wenn sich die Taxenzahl entsprechend auch verringern sollte, könnten gewohnte Taxiumsätze bleiben. Immerhin „verspricht“ Dirk Ritter ja, sich um MOIA wenig (Taxiumsatz-) Sorgen machen zu müssen und passt insofern zu meiner bereits geposteten Vermutung, MOIA könnte auf "kleiner Bedienflamme" lediglich Strukturen für den kommenden Ernstfall (Verkehrsinfarkt/Fahrverbote) Kapazitäten aufbauen, um dann insbesondere Pkw-Einzelfahrer / SUV-Pendler / Extremstinker „abzulösen“ (natürlich subventioniert, deshalb kann die Stadt bereits jetzt "uns beruhigend" mitreden ?).
Wenn sich die Taxenzahl entsprechend auch verringern sollte, könnten gewohnte Taxiumsätze bleiben. Immerhin „verspricht“ Dirk Ritter ja, sich um MOIA wenig (Taxiumsatz-) Sorgen machen zu müssen und passt insofern zu meiner bereits geposteten Vermutung, MOIA könnte auf "kleiner Bedienflamme" lediglich Strukturen für den kommenden Ernstfall (Verkehrsinfarkt/Fahrverbote) Kapazitäten aufbauen, um dann insbesondere Pkw-Einzelfahrer / SUV-Pendler / Extremstinker „abzulösen“ (natürlich subventioniert, deshalb kann die Stadt bereits jetzt "uns beruhigend" mitreden ?).
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: Klage gegen MOIA
Sag Mal, gibt es irgendjemanden der versteht was Du da so von Dir gibst?
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- Vielschreiber
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Re: Klage gegen MOIA
@ Mamil
Es war dem Gericht möglich dies so zu postulieren, zu subsumieren, weil der Kläger seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Es war dem Gericht möglich dies so zu postulieren, zu subsumieren, weil der Kläger seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
Der Kläger hatte wohl eher eine unfähige Anwaltskanzlei.
Mit Just wäre das sicher nicht passiert
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Re: Klage gegen MOIA
@E. G. Engel
Was hätte er denn genau machen sollen?
Was hätte er denn genau machen sollen?
- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
Ich denke nicht, daß dies einer von uns beurteilen kann. Es sei denn, er ist RA.Mamil hat geschrieben:@E. G. Engel
Was hätte er denn genau machen sollen?
Es gibt Gesetze, die eingehalten werden müssen.
Wenn MOIA irgendwo illegal hält, Personen aufnimmt und diese wiederum an illegalen Orten aussteigen läßt, dann führt eine mehrfache Wiederholung solcher Vorfälle definitiv zum Verbot.
In einem vergleichbaren Fall hat ein Kunde dutzende Male einfach falsch geparkt, sein Auto wurde wiederholt abgeschleppt - mit der Konsequenz, daß er seinen Führerschein verlor.
Weist ein RA nach, daß MOIA wiederholt gegen die Regeln verstößt, wird MOIA verboten.
Man muss nur einen guten RA haben.
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Re: Klage gegen MOIA
Dazu muss man aber auch Nachweisen, dass die Firma Moia dies bewusst angeordnet oder darüber Kenntniss hatte und geduldet hat. Ein einfacher Verstoß eines Fahrers reicht nicht aus. Das einzige, zu dem man Moia bei Missachtung der VH zwingen kann, ist die Abmahnung und Entlassung der Fahrer, die sich nicht an die Regeln halten.titanocen100 hat geschrieben: Wenn MOIA irgendwo illegal hält, Personen aufnimmt und diese wiederum an illegalen Orten aussteigen läßt, dann führt eine mehrfache Wiederholung solcher Vorfälle definitiv zum Verbot.
In einem vergleichbaren Fall hat ein Kunde dutzende Male einfach falsch geparkt, sein Auto wurde wiederholt abgeschleppt - mit der Konsequenz, daß er seinen Führerschein verlor.
Weist ein RA nach, daß MOIA wiederholt gegen die Regeln verstößt, wird MOIA verboten.
Man muss nur einen guten RA haben.
Sonst müsstest du alle Taxibetriebe schließen, deren Fahrer sich irgendwo unerlaubt bereitstellen. Das ist meiner Kenntniss nach noch nie geschehen.
Ich habe arge Zweifel, dass Moia ihre Genehmigung wegen sowas aufs Spiel setzen würde. Ich vermute bei den Gotchas eher die Unfähigkeit einiger Moia-Fahrer.
- titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA
Das ist korrekt, aber wenn man MOIA nachweisen kann, daß sie ihre Fahrer bewußt veranlaßt, gegen u.a. StVO zu verstossen, wird dies Kosequenzen nach sich ziehen.LRKN hat geschrieben:
Dazu muss man aber auch Nachweisen, dass die Firma Moia dies bewusst angeordnet oder darüber Kenntniss hatte und geduldet hat.
Die vom RA geforderte Herausgabe von Protokollen, Dienstanweisungen ua.wäre dabei sehr hilfreich.
Ich fürchte jedoch, daß dies alles viel zu aufwendig und umständlich ist. Da macht sich keiner ran und ist wohl auch kaum bezahlbar.
MOIA ua. sind durch, sie kochen ihre Suppe wie auch UBER. Die Frage bleibt nur, wer ist zuerst insolvent.
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Re: Klage gegen MOIA
Mal abgesehen von der Aussage in dem Beschluss des OVG, dass Ivica keine Klage- und somit keine Antragsbefugnis hat, weil er nicht hinreichend in seiner eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt ist, und abgesehen davon, dass er keine konkreten Anhaltspunkte für seinen wirtschaftlichen Schaden geliefert hat, worauf Eberhard immer hingewiesen hat, ist für mich die zentrale Aussage des Beschlusses folgende:
"Die unternehmerischen Interessen einzelner Taxenunternehmer decken sich nicht mit der im öffentlichen Verkehrsinteresse liegenden Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes in seiner Gesamtheit."
Daraus wird abgeleitet, dass es keinen Schutz für den einzelnen Taxenunternehmer gibt und er auch nicht der Sachwalter des öffentlichen Verkehrsinteresses ist. Er hat auch keinen gesetzlichen Vorrang gegenüber hinzutretender Konkurrenz. Moia wird gesehen wie die Zulassung anderer Taxiunternehmer.
Abschließend kommt das OVG zu dem Ergebnis, dass eine Beschwerde zwar zulässig wäre, aber unbegründet und ohne Aussicht auf Erfolg.
Wir werden jetzt wohl bald mit 500 Moias leben müssen, auch wenn sie tagsüber wohl dann immer noch leer durch die Gegend fahren werden.
Viel mehr Angst habe ich vor der Zulassung von Uber, wenn auch die Behörde zurzeit da noch wacker gegenhält.
"Die unternehmerischen Interessen einzelner Taxenunternehmer decken sich nicht mit der im öffentlichen Verkehrsinteresse liegenden Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes in seiner Gesamtheit."
Daraus wird abgeleitet, dass es keinen Schutz für den einzelnen Taxenunternehmer gibt und er auch nicht der Sachwalter des öffentlichen Verkehrsinteresses ist. Er hat auch keinen gesetzlichen Vorrang gegenüber hinzutretender Konkurrenz. Moia wird gesehen wie die Zulassung anderer Taxiunternehmer.
Abschließend kommt das OVG zu dem Ergebnis, dass eine Beschwerde zwar zulässig wäre, aber unbegründet und ohne Aussicht auf Erfolg.
Wir werden jetzt wohl bald mit 500 Moias leben müssen, auch wenn sie tagsüber wohl dann immer noch leer durch die Gegend fahren werden.
Viel mehr Angst habe ich vor der Zulassung von Uber, wenn auch die Behörde zurzeit da noch wacker gegenhält.
Zuletzt geändert von det am 02.07.2019, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Klage gegen MOIA
... und im zweiten Schritt mit 1000 MOIAs in Hamburg. Der Probebetrieb kann also jetzt beginnen.Wir werden jetzt wohl bald mit 500 Moias leben müssen
Ich habe die MOIA Leute heute bis zur Metro rüber jubeln gehört.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Re: Klage gegen MOIA
Das hört sich so an, als wenn Du mitgejubelt hast.gringo hat geschrieben:... und im zweiten Schritt mit 1000 MOIAs in Hamburg. Der Probebetrieb kann also jetzt beginnen.
Ich habe die MOIA Leute heute bis zur Metro rüber jubeln gehört.