Zu Ivizas angedrohter Klage (das ist ein Sonderthema und muss darum in einen eigenen Thread):
Im Gegensatz zu Strafprozessen bewertet bei Zivilprozessen der oder die Richter nur die Argumente der vortragenden Parteien. Erfolg und scheitern hängen also nur an der Qualität der Anwälte.
Top-Juristen arbeiten aber nicht nach den Sätzen der Gebührenordnung sondern vereinbaren die Honorare nach Aufwand. Selbst im Erfolgsfall bliebe Iviza also auf dem Honorar oberhalb der Gebührenordnung sitzen.
Es muss also ein Fachanwalt her, der teuer ist, ist ihm wahrscheinlich nicht klar. Die Kosten müssen auf viele Schultern verteilt werden. Würden die Hansa-Genossen pro Wagen nur € 50,- bereitstellen, ergäbe das ein Polster von € 40.000,-, womit man schon etwas reißen kann.
Die Klage muss so aufgebaut werden, dass das Gericht die „grundsätzliche Bedeutung“ einer Entscheidung nicht verneinen kann. Dann ist der Weg bis vors BVG frei, was Jahre dauern kann und das Großkapital solange ausbremst.
Also teurer Fachanwalt mit nachgewiesener Expertise.
Aus eigener Erfahrung: Im Zank mit verschiedenen Nachbarn im Baurecht jede juristische Auseinandersetzung mit Nachbarn gewonnen. Kosten gingen immer zu deren Lasten. Dann macht dieser Baurechts-Spezialist zusätzlich seinen „Fachanwalt für Steuerrecht“. Bei Stress mit dem Finanzamt mandatiere ich ihn wieder, weil er ja bislang alles für mich gewonnen hat. Und das ist dann der bislang einzige Prozess meines Lebens, den ich wegen Anwaltsfehler (steht so in der Entscheidung) verliere. Der Anwalt verzichtet zwar auf sein Honorar, an das Finanzamt muss ich aber € 25.000,- abdrücken. War zu der Zeit, als ich mich im Forum anmeldete, daher mein Nick „Poorboy“.
Dann zu den Tücken des Verwaltungsrechts:
Es ist so aufgebaut, dass der Bürger immer ausgenommen werden kann, weil er die Fallstricke nicht kennt.
Hinter meinem Ferienhaus auf Rügen mit drei Wóhnungen soll ein Windpark entstehen. 48 Hektar für nur drei Windräder, Gebiet reicht für 20 und die kommen dann auch. Während sich die neue Bürgerinitiative mit Verwaltungsrecht abmüht, schaue ich mir die Grundstücksdeals der Gemeinde mit Beamten an. Volltreffer, Grundstücke, die nicht betroffen sind, wurden vorab von der Gemeindevertretung an Bauamts-Bedienstete verscherbelt. Meine Strafanzeige wird abgelehnt. Begründung: Eignungsgebiet gibt es noch nicht, also kein wirtschaftlicher Vorteil für den Käufer, kein wirtschaftlicher Nachteil für die Gemeinde.
Folge: Planung wird schnellstens eingestellt, denn nach Ausweisung des „Eignungsgebiets“ wäre dann der Straftatbestand doch erfüllt.
Rache der Leute, die ich um viel Geld gebracht habe:
Für die drei Ferienwohnungen, meine Altersicherung, soll ich für fünf Jahre rückwirkend vierstellig „Zweitwohnungssteuer“ zahlen. Bekommen in der Sache EIN Schreiben mit der Anrede „Sehr geehrte Frau Poorboy“(Ladies first) und „Sehr geehrter Herr Poorboy“.
Schreibe Widerspruch als „Herr Poorboy“, der erwartungsgemäß abgelehnt wird. Also Klage vor dem Verwaltungsgericht (man muss die Wohnung mehr als drei Wochen im Jahr selber nutzen, um das Objekt zur „Zweitwohnung“ zu machen).
Anwältin holt mich aus meinen Träumen vom Rechtsstaat! Meine Frau hat keinen Widerspruch eingelegt und damit den Steuerbescheid anerkannt. Gewinne ich, kann die Gemeinde den Bescheid gegen meine Frau zurücknehmen, sie muss es aber nicht, weil ihre Widerspruchs- und Klagefrist verstrichen ist!!!!!!!!!!!!!!!!
Das werden die Gangster, denen ich in Sachen Windpark in die Suppe gespuckt habe, selbstverständlich nicht machen.
Dieser Sermon nur, um Verwaltungsrecht zu erklären.
Schon Ivizas Widerspruch muss von einem Fachanwalt überarbeitet werden, sonst scheitert das!
Das kostet Geld und zwar richtig. Finden sich genügend finanzielle Unterstützer, würde natürlich auch ich mein Scherflein beitragen.
Poorboy