RaimundHH hat geschrieben:taxipost hat geschrieben:
mt bestimmt das fahrziel - von a nach b, halt bei c, via d ...
Falsch!
Die Fahrgäste bestimmen das Fahrziel,
nämlich Abholadresse und Fahrziel.
...
du hast recht,
es ist mein fehler.
ich hätte futur benutzen soll,
damit nun wirklich jeder versteht was gemeint war.
es ergibt sich zwar aus dem zusammenhang, aber...
erschreckend.
RaimundHH hat geschrieben:
Wo steht eigentlich geschrieben, daß ein Beförderungsauftrag, wenn von den Fahrgästen gewünscht,
nicht auch anteilig in Rechnung gestellt werden darf.
...
hä,
das hab ich doch nun wirklich bereits klar und deutlich erklärt.
mensch rainer...also nochmal...
gemäss pbefg ist taxi an tarif gebunden.
dieser darf auch nicht unterschritten werden,
dh.
jeder beförderungsauftrag =
ein bef.entgelt gemäss tarif.
bekommt der taxifahrer von seinem fahrgast die erlaubnis,
während des bereits "laufenden" fahrauftrags,
einen weiteren auftrag anzunehmen und ausführen,
dann darf der taxifahrer mehrere aufträge zur selben zeit ausführen.
siehe to Hamburg oder meine vorangegengen beiträge.
das gesetz erlaubt also mehrere aufträge,
aber nicht die "preisteilung"
durch den taxifahrer.
es spielt keine rolle,
dass mt den taxameter/tarif-preis und nicht der taxifahrer selbst.
mt arbeitet im auftrag des taxifahrers,
sozusagen als sein verlängerter arm.
der taxifahrer rechnet nicht mit mt ab,
sondern nur mit dem fahrgast bzw. den fahrgästen.
vertragspartner sind: 1. taxi und 2. fahrgast, ggf. 3. fahrgast.
2 und 3 rechnen stets mit 1 ab.
siehe die quittungen die 2 und 3 bekommen,
diese stellt 1 aus ! mt schreibt und versendet sie nur für 1 - quasi sekretär.
und 1 hat ggü. 2
und 3 den tarif gleichermassen anzuwenden.
wann wird in Hamburg der km günstiger ???
hat 2 die "teuren km bereits abgefahren,
so muss 3 seine "teuren" km und den grundpreis
voll bezahlen !
3 reichnet mit taxi ab - nach tarif !
wenn er seine fahrt nur anteilig bezahlen will,
dann muss er mit 2 abrechnen - aber nicht mit taxi !!!
was 2 und 3 untereinander ausmachen, das geht 1 - taxi - nichts an.
das ist bei match aber nicht der fall ! ,weil
2 sowie 3 den preis von 1 angesagt bekommen - und dieser ist
nicht lt. tarif.
eine abmahnung nach uwg ist ggü. 1 sofort möglich.
daher mein hinweis,
match ist nicht für taxi gedacht,
weil taxi eine tarifpflicht hat und künftig auch haben wird.
egal wie hoch oder wer den tarif bestimmt - es wird eine tatifpflicht sein.
achtung futur
in der zukunft wird mt match auf mietwagen switchen und
den ablauf wie folgt gestallten:
mt wird der mieter/auftraggeber ggü. dem mietwagen-unternehmer (aus 1 -taxi- wird 1a -mietwagen)
der 1a vermietet den ganzen mietwagen an mt - zum preis X.
mt wird mit seinen kunden (2 und 3) preise nach fahrziel vereinbaren und
mit denen auch diese abrechnen.
1a rechnet nur mt ab, mit 2 und 3 wird er keine geschäftsbeziehungen haben.
im übrigen...
weil du match nur als nische siehst:
mt kann match dann auch auf dem "lande" anwenden,
dort wo zzt. keine taxen gibt, denn
match ist endlos erweiterungsfähig - zb. krankenfahrten.
krankenkassen kriegen eine plattform zur eingabe der fahrten,
und mt "matcht" diese.
keine mühseligen preisverhandlungen mit irgendwelchen taxi-vereinigungen.
global denken, nicht klein klein.