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WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 27.06.2017, 17:57
von Poorboy
Die berufliche Nutzung, auf die dieses Urteil abhebt, :

http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1154667.html

ist bei Taxlern wohl gegeben!

Poorboy

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 27.06.2017, 19:44
von Poorboy

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 27.06.2017, 22:09
von Thomas-Michael Blinten
Nun, wie schon im letzten Absatz erwähnt, ist eine Einzelentscheidung eines Familienrichters am Amtsgericht noch lange nicht Wegweisend.
Da werden noch einige Urteile folgen.
Wichtig ist was die nächsthöheren Instanzen entscheiden.

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 27.06.2017, 23:50
von Taxi Georg
Ich habe nur Kollegen und Kunden im Smartfone, die selbst WhatsUp nutzen.

Alle Anderen sind in meinem Adressbuch. Ja ich weiß, altmodisch. :-)

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 28.06.2017, 01:13
von Poorboy
Bin selbst kein Whatsapp-Nutzer. Aber ein Kollege, der mich in seinem Smartphone abgespeichert hat. Prompt bekam ich eine Werbung von diesem Dienst. Ich empfand das als dreist, die Kontakte des Kollegen für Werbezwecke zu nutzen. Rechtlich hatte ich das aber nicht durchdacht.

Darum empfand ich obige Entscheidung bemerkenswert.

Poorboy

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 28.06.2017, 10:43
von Taxi Georg
Die Alternative wäre Telegram!
Nutze ich auch, ist sogar sehr gut am PC zu bedienen! >> Telegram.org

PC: Desktop.Telegram.org

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 28.06.2017, 11:08
von TaxiBabsi

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 29.06.2017, 07:18
von taxipost
diese urteil ist doch nichts neues !
seit jahren warnen rechtsexperten davor,
dass man mit vielen app's gegen das geltende recht verstôsst.

es ist doch nichts neues,
dass fast jede app berechtigungen, zb. auf adressbuch, haben will und
vom handybesitzer diese auch bekommt.

das gleiche gilt auch für fotos.

bloss weil ich einen taxifahrer beim zb. unerlaubten bereithalten fotografiert habe,
und ich damit das urheberrecht an dieser aufnahme habe,
bedeutet das nicht,
dass ich dieses foto in der zentrale an die pinnwand kleben oder
es auf facebook hochladen kann.
egal, ob selbst oder automatisch - durch eine app.

auch kreditkarten-zahlungen bringen die taxiunternehmer in die pflicht,
sich mit dem bdsg zu befassen.
nur sieht es kein taxibetreiber,
weil es noch nicht in der bild darüber geschrieben wurde. ;-)

Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!

Verfasst: 01.07.2017, 18:56
von SindSieFrei?
taxipost hat geschrieben:...
nur sieht es kein taxibetreiber,
weil es noch nicht in der bild darüber geschrieben wurde. ;-)
Der Satz an sich gefällt mir!!! :mrgreen: :mrgreen: